E-Petition für eine kostenlose Vorstufe der Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen

Entschuldige Biohazard, aber das stimmt so einfach nicht. Der Abmahnanwalt kassiert nicht dafür, dass er Dir einen Hinweis erteilt, dass Deine AGB fehlerhaft sind, Dein Impressum fehlt, das Widerrufsrecht nicht kenntlich gemacht wurde. Für diesen "Hinweis" brauchst Du nichts zu zahlen. Warum auch, Du hast ihm den Auftrag ja nicht erteilt. Du wolltest seine Leistung ja nicht in Anspruch nehmen.
Der Anwalt wird aber im Auftrag und namens seines Mandanten tätig. Der fühlt sich vielleicht im Wettbewerb zu Dir behindert oder was auch immer. Aber ohne Auftraggeber schickt Dir auch kein Anwalt ein Abmahnschreiben. Nun kann man darüber diskutieren, wie man gegen die Unsitte vorgeht, dass es Anwälte gibt, die sich zum Wettbewerbsverstoß die passenden Mandanten suchen. Fakt ist, ohne Mandant besteht überhaupt keine Forderung. Du schuldest das Geld ja auch nicht etwa dem Anwalt, sondern dem Mandanten, der wegen Deinem bösen Verstoß "eingeschaltet werden musste".
Ich kann Deinen Unmut sehr gut verstehen, aber man muss auch die Kirche im Dorf lassen. Der Anwalt ist in erster Linie Interessenvertreter und nimmt im Abmahnfall die Interessen Deines Wettbewerbers wahr. Dass der in der heutigen Zeit mit harten Bandagen kämpft, verwundert wenig.

So long.
z

PS: Dass ich die Angelegenheit durchweg auf Dich beziehe, dient nur der Verdeutlichung und soll Dir nicht etwa unterstellen, Du würdest wettbewerbswidrig handeln.
 
Der Anwalt wird aber im Auftrag und namens seines Mandanten tätig. Der fühlt sich vielleicht im Wettbewerb zu Dir behindert oder was auch immer. Aber ohne Auftraggeber schickt Dir auch kein Anwalt ein Abmahnschreiben. Nun kann man darüber diskutieren, wie man gegen die Unsitte vorgeht, dass es Anwälte gibt, die sich zum Wettbewerbsverstoß die passenden Mandanten suchen. Fakt ist, ohne Mandant besteht überhaupt keine Forderung. Du schuldest das Geld ja auch nicht etwa dem Anwalt, sondern dem Mandanten, der wegen Deinem bösen Verstoß "eingeschaltet werden musste".



Schön wärs aber tatsächlich ist es so das sehr oft Anwälte im Auftrag von "Kunden" handeln die teilweise nur Briefkastenfirmen sind, frei erfunden und nicht existent sind, nichts von ihren "Auftrag wissen" oder eine Provision für "vermittelte Aufträge" bekommt. So gibt es oftmals nicht mal Wettbewerbsbehinderungen.
Das is natürlich nicht rechtens, wird aber nicht selten so gemacht und wird leider von sehr vielen Leuten ernst genommen. Dagegen muss es eben Schutzmechanismen geben.
Das Abmahnen wegen eines fehlenden Impressums, fehlerhafter AGBs etc. ist übrigens doch eine der Hauptmethoden. Dem "Schuldigen" wird dort meistens unterstellt, dass er sich außerhalb der geltenden Regeln für den Wettbewerb bewegt und dadurch eine Nachteil für seine Mitbewerber entsehen könnte.


PS: Keine Sorge ich empfinde das nicht als Unterstellung, wie gesagt ich schütze mich mitlerweile leider kostenpflichtig gegen mögliche Abmahngründe.
 
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Nein sorry, warpax hat vollkommen recht. Nur weil geistiges Eigentum nicht "greifbar" ist, sollen vollkommen andere Regeln gelten?

In allen Fällen (auch wenn Du ne Karre klaust) muss der Schaden individuell bestimmt werden. In Fällen der Urheberrechtsverletzung sagt man dann eben "Was hätte man als Lizenzgebühr erzielen können". Also: Was hätte die Robbie CD im MMarkt gekostet?
Nein. Es geht einfach nur (wie schon zig mal hier geschrieben steht) um die Verhältnismäßigkeit. Um das Fahrrad-Diebstahl-Bsp. nochmal aufzugreifen: Wenn man einem Schüler oder Studenten, der nicht gerade Kind reicher Eltern ist, sein Rad klaut, wird u. U. sein momentander Lebensablauf stark beeinträchtigt und es entstehen ihm Kosten, die er möglicherweise nicht mal ohne fremde Hilfe bestreiten kann (Bei einem Autodiebstahl im Prinzip genau das gleiche). Das ist bei der Urheberrechtsverletzung erstmal nicht der Fall, so lange das nicht auf nachhaltige Imageschädigung herausläuft und man keinen kommerziellen Zweck damit verfolgt (also selbst damit Geld verdient). Wann bereits eine solche "Schädigung" eintritt wird selbstverständlich der Rechteinhaber enger sehen, wenn er weiß, dass er damit leicht nebenher noch ein paar $$$ einstreichen kann. Hier ist nicht die eigentliche Straftat das Kern-Problem, hier wird erst durch die desolate Rechtslage (vielleicht auch eher die desolate Auslegung derer) ein Markt eröffnet, welcher moralisch einfach nur das allerletzte ist, wodurch diese Vergehen entgegen jeder Verhältnismäßigkeit überkriminalisiert werden.


Also vermutlich ist der Fall eh falsch dargestellt (und die Aufregung mal wieder groß).
Genau, wenn einem etwas nicht in die Argumentation passt, wird es einfach angezweifelt oder als Fehler/Lüge/... hingestellt. :rolleyes:


Der erste Klau im Supermarkt / das erste Mal Schwarzfahren ist dann demnächst frei. Und wer bezahlt's ? Die Ehrlichen. Cheerio, Miss Sophie.
Und wieder ein Vergleich, der einen dicken, fetten FAIL Stempel trägt :o
 
Das ist bei der Urheberrechtsverletzung erstmal nicht der Fall, so lange das nicht auf nachhaltige Imageschädigung herausläuft und man keinen kommerziellen Zweck damit verfolgt (also selbst damit Geld verdient). Wann bereits eine solche "Schädigung" eintritt wird selbstverständlich der Rechteinhaber enger sehen, wenn er weiß, dass er damit leicht nebenher noch ein paar $$$ einstreichen kann. Hier ist nicht die eigentliche Straftat das Kern-Problem, hier wird erst durch die desolate Rechtslage (vielleicht auch eher die desolate Auslegung derer) ein Markt eröffnet, welcher moralisch einfach nur das allerletzte ist, wodurch diese Vergehen entgegen jeder Verhältnismäßigkeit überkriminalisiert werden.

Sorry aber das sehe ich auch anders. Ein Künstler, egal ob Grafiker, Designer, Filmer, Musiker etc., hat das Recht das sein Werk geschützt wird. Denn er hat damit Arbeit, unwichtig ob sie lang gedauert hat oder nicht. Dafür muss er entlohnt werden wenn man es nutzen will und er nicht vorher klargestellt hat, dass seine Ware frei verfügbar für jeden ist.
Wenn du einen Stuhl vom Schreiner zuhause nutzen willst (egal für was) und er dir diesen nicht vorher geschenkt oder geliehen hat und du ihn nicht bezahlst, darfst du ihn nicht einfach mitnehmen. Auch nicht mit dem guten Vorsatz ihn zurück zu bringen wenn ihn jemand kaufen will.

Außerdem, wer bemisst denn eigentlich im Vorfeld wann und wie schnell Imageschädigungen eintreten können ?
 
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Irgendwie hört es sich hier die ganze Zeit so an, als ob in Bikevideos von Amateuren nur Musik unterlegt wird, die irgendwo ilegal aus dem Netz gesogen wurde. Das wäre auch in meinen Augen ganz klar unrechtmäßig.

Was ist nun aber, wenn die Stücke vorher vom Videomacher gekauft wurden? Da sind wir auch beim Punkt Eigentum. Denn was darf ich mit meinem Eigentum anstellen.

Um Biohazards Beispiel mit dem Stuhl aufzunehmen: Wenn ich diesen bezahle, darf ich ihn mit nach Hause nehmen, mich darauf setzen, mich darauf stellen, ihn zerhauen, verschenken, mich darauf fotografieren lassen usw. usw..

Bei geistigen Inhalten, egal ob Musik, Software oder Text, Bilder oder oder oder, bin ich als Nutzer oft genug gegängelt, da ich kein Eigentum, sondern nur ein Nutzungsrecht erwerbe. Dies wird in ellenlangen Nutzungsbedingungen erläutert, die der Großteil nicht liest. Selbst schuld?

Seitdem das Netz2.0 propagiert wird, entsteht auch ganz schnell mal der Eindruck, dass es legal ist, z.B. Bikevideos, mit bekannter Musik zu unterlegen und zu veröffentlichen. Dass dies nicht so ist, wissen die meisten der Threadschreiber hier sicherlich. Aber weiß es auch der 14jährige Dirtbiker von nebenan? Und woher?

Die Rechtslage ist, das legt auch der Umfang der einzelnen Beiträge im Thread nahe, unscharf. Das öffnet Tür und Tor um dies auszunutzen. Die deutsche Justiz ist jetzt schon überlastet. Vllt. sollte man sich doch einmal damit auseinandersetzen gesunden Menschenverstand zu gebrauchen, erzieherisch und nicht nur im Sinne von Sühne tätig zu werden und letztlich nur tatsächlich entstandenen Schaden einfordern und nicht virtuellen. In diesem Sinne finde ich die Petition sehr wohl sinnvoll...
 
Nein. Es geht einfach nur (wie schon zig mal hier geschrieben steht) um die Verhältnismäßigkeit. Um das Fahrrad-Diebstahl-Bsp. nochmal aufzugreifen: Wenn man einem Schüler oder Studenten, der nicht gerade Kind reicher Eltern ist, sein Rad klaut, wird u. U. sein momentander Lebensablauf stark beeinträchtigt und es entstehen ihm Kosten, die er möglicherweise nicht mal ohne fremde Hilfe bestreiten kann (Bei einem Autodiebstahl im Prinzip genau das gleiche). Das ist bei der Urheberrechtsverletzung erstmal nicht der Fall, so lange das nicht auf nachhaltige Imageschädigung herausläuft und man keinen kommerziellen Zweck damit verfolgt (also selbst damit Geld verdient). Wann bereits eine solche "Schädigung" eintritt wird selbstverständlich der Rechteinhaber enger sehen, wenn er weiß, dass er damit leicht nebenher noch ein paar $$$ einstreichen kann. Hier ist nicht die eigentliche Straftat das Kern-Problem, hier wird erst durch die desolate Rechtslage (vielleicht auch eher die desolate Auslegung derer) ein Markt eröffnet, welcher moralisch einfach nur das allerletzte ist, wodurch diese Vergehen entgegen jeder Verhältnismäßigkeit überkriminalisiert werden.


Und wieder ein Vergleich, der einen dicken, fetten FAIL Stempel trägt :o


Oh je, es ist erschreckend. Das "gesunde Volksempfinden" wird da bemüht, wolkige Ausführungen zur ach so geliebten Verhältnismäßigkeit. Das heisst wenn ich einen reichen beklau ist das mehr in Orndung als wenn ich einen armen beklau?

Wenn ich jemandem sein Fahrrad stehle, ist der Schaden ganz objektiv der Wiederbeschaffungswert. Und wenn ich eine CD raubkopiere ist der Schaden die Lizenzvergütung, die ich ansonsten hätte zahlen müssen. Wenn ich falsche AGB ins Netz stelle entsteht kein Schaden im hier diskutierten Sinn, sondern ich muss die Anwaltskosten des Wettbewerbers bezahlen, auch das wird hier gerne mal durcheinandergeschmissen.

Nochmal: Abmahn-Maschine um Geld zu generieren: gehört verboten, aber Rechteinhaber müssen ihre Rechte durchsetzen können und sich nicht den ersten Diebstahl erst mal gefallen lassen.

Und nochwas: Hier werden nicht Äpfel mit Birnen verglichen, biohazard, sondern eine unerlaubte Handlung (Urheberrechtsverletzung) mit einer unerlaubten Handlung (Diebstahl). Ein Diebstahl hat selbstverständlich eine strafrechtliche und eine zivilrechtliche Komponente.
 
Da muss ich dir ganz klar widersprechen! Beispiel: Ein Musiker hat ein melancholisches Liebeslied auf Basis ernsthafter, selbsterlebter Gegebenheiten produziert und jemand benutzt das als Hintergrundmusik für ein Amateur-Hardcore-XXX-Video, das er irgendwo im Internet veröffentlicht. Also wäre ich der Urheber des Liedes, würde ich doch gerne selbst entscheiden können, wofür das Stück in der Öffentlichkeit benutzt wird...! ;) Da ist ohne gewerbliche Nutzung u. U. ein deutlicher Image-Schaden möglich, so etwas darf man natürlich nicht legalisieren!

Also mit dem Beispiel hast Du mich noch nicht überzeugt ;-) Wenn ich eine CD kaufe von einem Künstler, dann gehört sie mir. Und was mir gehört damit muss ich doch machen dürfen was ich will, solange ich kein Geld verdiene mit der Musik des Künstlers, was ich ja bei meinem Home-XXX Film nicht tun würde. Image schaden sehe ich hier auch nicht, denn die Menschen die sich vor meinem Home-XXX Film gestört fühlen, schauen ihn ja garnicht erst an, ergo werden sie auch die Musik des Künstlers nicht hören oder damit in verbindung bringen.

Um es auf den Punkt zu bringen: Jeder der doch etwas VERÖFFENTLICHT muss doch am Ende damit leben, was die Öffentlichkeit, der er es selbst zugänglich gemacht hat, damit anstellt.

Ich merke bei dem Thema ist es echt schwierig nicht vom Kern abzukommen, nämlich der Abzocke beim Abmahnen. Hier sollte wirklich was geändert werden, vielleicht sollte man es so regeln das bei einer Abmahnung nicht mehr Kosten entstehen dürfen als der Abgemahnte damit verdient hat ?

MfG, Hans
 
Genau, wenn einem etwas nicht in die Argumentation passt, wird es einfach angezweifelt oder als Fehler/Lüge/... hingestellt. :rolleyes:


Und wieder ein Vergleich, der einen dicken, fetten FAIL Stempel trägt :o


Nicht böse sein, aber nur weil du einen Fail Stempel draufmachst, wirds nicht richtiger ;-) Einfach mal einen befreundeten Anwalt fragen, dann wirds klarer !

Ich habe übrigens nicht ohne Grundlage spekuliert: Ich habe solche Abmahnungen schon im Dutzend gesehen und kenne daher die Formulierungen. Es wird wahrscheinlich auch nicht mal um 25 000 gehen, sondern um 250.000, die als maximales Ordnungsgeld angedroht werden, also nicht die Summe, die man zahlen soll. AUch das wird in den Medien gerne mal aufgeblasen.

@sna: Würdest Du dann auch sagen, dass jeder, der ein BMW gekauft hat diesen 1:1 nachbauen und den Nachbau als BMW in Verkehr bringen darf? Siehste !

Wenn du eine CD gekauft hast, dann gehört der Tonträger dir, und an der darauf befindlichen Musik hast Du ein Nutzungsrecht. Und das ist beschränkt.
 
warum muss ich eigentlich bei jedem gekauften computer mit cd_rom oder dvd_laufwerk und rohlingen der gema mein hart verdientes geld in den allerwertesten blasen?
 
Und nochwas: Hier werden nicht Äpfel mit Birnen verglichen, biohazard, sondern eine unerlaubte Handlung (Urheberrechtsverletzung) mit einer unerlaubten Handlung (Diebstahl). Ein Diebstahl hat selbstverständlich eine strafrechtliche und eine zivilrechtliche Komponente.

So meinte ich das auch nicht.
Hier werden sehr wohl Äpfel mit Birnen verglichen, denn einige reden hier über Abmahnungen als wären sie Gerichtsverfahren und das sind sie nun mal eben nicht. Wenn man diskutieren will, muss man schon bescheid wissen worum es eigentlich geht.

Die Meinungen einiger User zum Thema Urheberrecht bzw. geistiges Eigentum, sind allerdings erschreckend.
Ich denke wenn Medien egal welcher Art, nicht vorher eindeutig zur freien Nutzung bestimmt wurden, sollte jedem ab einem gewissen Alter klar sein, dass er erst mal zu gucken hat was man damit machen darf und was nicht. So schwierig ist das nicht geregelt und ansonsten gilt: erst mal sicher gehen und zur Not fragen. Ich denke auch das man das anders empfindet wenn man selbst schon mehrmals erlebt hat, dass jemand seine Werke benutzt hat ohne nachzufragen. Zum Beispiel hab ich es schon mehrmals erlebt das jemand meine Fotos für geschäftliches benutzt, hat ohne sich mit mir in Verbindung zu setzen, ich hätte wahrscheinlich in keinem Fall etwas verlangt. Ich habe in keinem der Fälle geklagt oder abgemahnt aber einfach nehmen ohne zu fragen finde ich einfach *******.
 
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@sna: Würdest Du dann auch sagen, dass jeder, der ein BMW gekauft hat diesen 1:1 nachbauen und den Nachbau als BMW in Verkehr bringen darf? Siehste !

Solange er damit kein Geld verdient und den nachgebauten BMW privat nutzt auf jeden fall. Dadurch geht ja BMW nicht ein Euro verloren, im gegenteil er hat ja zuvor sogar nen BMW gekauft. Deswegen sag ich ja meine Ansicht gilt ausschliesslich für die Private, unentgeltliche nutzung.

Bin weiter für Beispiele offen die meine Ansicht ändern könnten ;-)

MfG, Hans
 
Ein Künstler, egal ob Grafiker, Designer, Filmer, Musiker etc., hat das Recht das sein Werk geschützt wird.
Ja klar, das sehe ich nicht anders. Vielleicht ging mein Beispiel da etwas zu weit, ich setz mich direkt mal ins Boot und rundere ein paar Meter zurück...


Das heisst wenn ich einen reichen beklau ist das mehr in Orndung als wenn ich einen armen beklau?
Totaler Käse! Sowas hab ich nicht geschrieben und auch nicht gemeint. Kam vielleicht auch etwas falsch rüber. Aber meine verallgemeinernden Einschübe sollten eigentlich genau in die Richtung gehen, dass das auch für den Diebstahl des 4. Jaguar in der Flotte von Graf Rotz gilt...


Abmahn-Maschine um Geld zu generieren: gehört verboten, aber Rechteinhaber müssen ihre Rechte durchsetzen können und sich nicht den ersten Diebstahl erst mal gefallen lassen.
Ja, genau so sehe ich das auch! Das habe ich mit meinem Beispiel wohl total verdreht :rolleyes:


Wenn ich eine CD kaufe von einem Künstler, dann gehört sie mir. Und was mir gehört damit muss ich doch machen dürfen was ich will, solange ich kein Geld verdiene mit der Musik des Künstlers, was ich ja bei meinem Home-XXX Film nicht tun würde. Image schaden sehe ich hier auch nicht, denn die Menschen die sich vor meinem Home-XXX Film gestört fühlen, schauen ihn ja garnicht erst an, ergo werden sie auch die Musik des Künstlers nicht hören oder damit in verbindung bringen.
Puh... also das ist in meinen Augen (und sicher nicht nur in diesen) absoluter Quatsch! Hierzu mal ein Ausschnitt des Beitrags von zonensatan:
Bei geistigen Inhalten, egal ob Musik, Software oder Text, Bilder oder oder oder, bin ich als Nutzer oft genug gegängelt, da ich kein Eigentum, sondern nur ein Nutzungsrecht erwerbe. Dies wird in ellenlangen Nutzungsbedingungen erläutert, die der Großteil nicht liest.
Da steh es im Prinzip genau drin: man erwirbt nur das Nutzungsrecht, welches auf bestimmte Bereiche eingeschränkt ist! Das Gleiche z. B. bei Software, dort kauft man auch nur eine bestimmte Nutzungslizenz inkl. einem Datenträger. Wenn du Windows gekauft hast, gehört dir das nicht in dem Sinn, dass du damit machen kannst, was du willst! ;)
Und um auf das XXX-Film-Bsp. zurück zu kommen: es geht ja nicht darum, was der potentielle Zuschauer vor seinem Rechner denkt und sehen will, sondern darum, dass in meinem fiktiven Bsp. der Urheber des Lieds vielleicht nicht möchte, dass sein Werk mit pornografischen Inhalten in Verbindung gebracht wird - so viel Freiheit sollte man als Künstler ja wohl haben! Muss ich erst ein Beispiel mit unwissentlich von dir geschossenen obszönen Bildern, die hier im IBC verbreitet werden bringen, demit du verstehst, was ich meine? ;)
 
Solange er damit kein Geld verdient und den nachgebauten BMW privat nutzt auf jeden fall. Dadurch geht ja BMW nicht ein Euro verloren, im gegenteil er hat ja zuvor sogar nen BMW gekauft. Deswegen sag ich ja meine Ansicht gilt ausschliesslich für die Private, unentgeltliche nutzung.

Bin weiter für Beispiele offen die meine Ansicht ändern könnten ;-)

MfG, Hans

Nun ja, 1 +1 ist immer noch 2 (BMWs). Das heißt, BMW hätte ihm einen zweiten BMW verkaufen können, denn er will ja offenbar unbedingt einen zweiten haben. Wieso geht also BMW nicht ein Euro verloren?
 
Und um auf das XXX-Film-Bsp. zurück zu kommen: es geht ja nicht darum, was der potentielle Zuschauer vor seinem Rechner denkt und sehen will, sondern darum, dass in meinem fiktiven Bsp. der Urheber des Lieds vielleicht nicht möchte, dass sein Werk mit pornografischen Inhalten in Verbindung gebracht wird - so viel Freiheit sollte man als Künstler ja wohl haben! Muss ich erst ein Beispiel mit unwissentlich von dir geschossenen obszönen Bildern, die hier im IBC verbreitet werden bringen, demit du verstehst, was ich meine? ;)

der "künstler" hat seine rechte doch an die plattenfirma abgetreten.
und der ist egal mit was mit dem lied passiert, solange die kasse stimmt.
und so selbstlos wie hier geschildert, habe ich auch noch keinen anwalt kennengelernt.;)
 
der "künstler" hat seine rechte doch an die plattenfirma abgetreten.
und der ist egal mit was mit dem lied passiert, solange die kasse stimmt.
und so selbstlos wie hier geschildert, habe ich auch noch keinen anwalt kennengelernt.;)

wenn ich mich recht erinnere, dann zählt das urheberrecht zu den persönlichkeitsrechten und ist daher nicht übertragbar.
lediglich die verwertungs-/vervielfältigungsrechte sind übertragbar (klugscheiss....:cool:).
 
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