Komisch, wenn ich einen Kaufvertrag unterschreibe, wird das Kaufobjekt und der Preis festgeschrieben. Sollte dort eine Klausel drinstehen, das der Verkäufer den Preis willkürlich ändern kann, würde ich den nicht unterschreiben.
Genau das ist Sinn und Zweck eines Vertrages, Dinge zu Regeln. Und das ist nichts Neues, nur halt den meisten mehr Präsent, wenn es z.B um Autokäufe geht. So braucht man nicht zu streiten wenn etwas ungeplant verläuft.
Aber auch ohne diese schriftliche Reglung ist man gegen Willkür geschützt, wenn das Handeln sittenwidrig ist.
In diesem Fall hätte der Kunde einfach nur festschreiben müssen, egal wann das Teil kommt ich zahle Summe X.
Und der Händler hätte sagen müssen, kannst du gerne haben, aber ich weiß nicht, wann das Teil tatsächlich kommt und ob es eine Preiserhöhung in dem Zeitraum gibt. Mach ich nicht.
Und dann kann man einen Modus festlegen, mit dem beide einverstanden sind.
Im Fahrradbereich sind Käufe in der Regel entweder sofort oder kurzfristig, die jetzige Situation also eher ungewöhnlich aber auch nicht neu, wenn man z.B früher ein Modell umbedingt haben wollte, das auf der Messe im Hebst vorgestellt wurde, aber erst ab Sommer verfügbar ist.
Auch hier musste man Entscheiden, ob der Herbstpreis Gültigkeit hat oder die UVP zum Auslieferdatum.
Das sind wichtige Vertragsbestandteile die zu Regeln und zu besprechen sind.
Und damit hat der Hersteller nichts zu tun.
Der Regelt wiederum mit dem Händler wie die Liefermodalitäten sind.
Z.B. Bestellungen während der Messe haben Festpreisgarantie/Messepreis, Mengenrabatte uvm.
Oder Preisliste gültig ab Lieferdatum.
Manchmal sind Dinge einfach Ärgerlich für alle Beteiligten. Die äußeren Umstände wie in diesem Fall Lieferengpässe bei den Einzelkomponenten, höhere Produktionskosten führen nun mal zu Preiserhöhungen.
Hier wird vom Hersteller eine Übergangsfrist gewährt, wo er das mildert darüber hinaus will/muss er Geld verdienen. Das ist normal und legitim.