Hi,
nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast bei der Gewährleistung um, d.h. du musst dem Händler nachweisen, dass der Fehler bei der Strebe schon beim Kauf vorlag.
Dazu reicht es nicht aus, einige Fotos von gebrochenen Streben aus dem Internet zu präsentieren...
Die Garantie wirkt gegen den Hersteller und da muss man sich erstmal genau die Garantiebedingungen anschauen, würde mich nicht wundern wenn da was ähnliches drinsteht wie jan84 geschrieben hat...
Ist ja aber auch Wurscht, don´t paint the devil on the wall wie der Engländer nicht sagt

, noch sind ja scheinbar genug Streben da...