Unfall- wer ist schuld?

tiffy schrieb:
Mensch Hajo, ich hab doch genauso "viele" Argumente hervorgebracht wie du ;)

.....wer wird denn gleich die Wand hochgehen.... mach dich mal locker und nimm nicht alles immer persönlich :D


Du hast mich noch nicht erlebt, wenn ich die Wand hochgehe ;)

Vielleicht hatte ich befürchtet, daß das jetzt hier auch so ein Thread "Hat euch schon jemals die Polizei verfolgt & wie ging es aus?" oder "Fahren im Straßenverkehr und der übliche Wahnsinn" wird...

mightyEx schrieb:
Du kannst ja mal in den Abschnitt "Überholen" und "Vorbeifahren" schauen. Wenn Du nen Tatbestand findest, lass es mich wissen

Biddeschön...

Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum Unfall.
§ 5 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen
Verkehrsteilnehmern ein.
§ 5 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 23 BKat

Sie streiften beim Überholen das in gleicher Richtung fahrende Fahrzeug. Es
kam zum Unfall.
§ 5 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 23.1 BKat; § 19 OWiG

Sie überholten vorschriftswidrig links, obwohl ein anderer Verkehrsteilnehmer
seine Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte.
Es kam zum Unfall.
§ 5 Abs. 7, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 28.1 BKat; § 19 OWiG


:)
Hajo
 
Der Chris schrieb:
Da kann ich nur zustimmen. 50€ sind in der Tat recht mager!
Nach meinem Wissen warst Du voll im recht. Du hättest ja ganz normal links überholen können. Damit muss jeder beim Linksabbiegen, oder auch Wenden rechnen.
Er hätte Dir also zumindest deinen Sachschaden komplett begleichen müssen.


sorry, du solltest weiter maschinenbau ratschläge geben und rechtliche fragen außen vorlassen.
er hat teilschuld, selbst wenn es ein vollkommen korrektes überholmanöver war.
ich als kommissar versuche auch keine maschine zu konstruieren :D

und was soll das mit den zitaten bezüglich des bußgeldkatalogs? das den autofahrer auch eine schuld trifft ist ja nicht bestritten. es geht darum wer wieviel. dazu müßte man aber alle fakten kennen und dies tun wir nicht.
auf jedenfall bleibt hängen:
autofahrer: nicht den rückwärtigen verkehr beobachtet, dadurch kam es zum unfall (zu klären ob es für ein wendemanöver war oder er auch an der kolonne vorbeifahren wollte)
radfahrer: kein licht, 38 km/h KANN zu schnell gewesen sein (verkehrsstituation)
jenachdem wie die lichtverhältnisse waren, kann es ganz schnell sein, dass der radler 70% und der autofahrer 30% schuld hat.

das mit den 50% teilschuld für autofahrer bei jedem unfall ist nämlich nonsens. eine automatische teilschuld gibt es innerorts, vor allem in wihngebieten, bei radwegen. aber der anteil kann auch bei 10-40% liegen.

zu der haftpflicht: ohne licht zu fahren ist ähnlich wie ohne gurt. die versicherung kann sich bei dämmerung auf grob fahrlässig rausreden, zumindest die zahlung lange, lange verschleppen. und dann bleibt der radler wirklich auf der rechnung sitzen. also macht doch bitte langsam, wenn ihr ratschläge gebt die jeglicher grundlage entbehren.
die einigung ist schon vollkommen in ordnung, vor allem wenn die 50 .- den schaden der gabel decken. das zentrieren, falls es nicht selbst gemacht werden kann, ist halt die prozentuale "eigenschuld" :D

onlytrek
 
swe68 schrieb:
Er kann keine linke Spur benutzen, wenn es in seine Richtung keine linke Spur gibt. :rolleyes:


Ohoh! Ich nehme alles zurück. Da hab ich total geschlafen, dachte es wäre ne zweispurige Strasse gewesen.

Mea culpa...

(P.S. wie ihr sehen könnt habe ich mich über die Antworten wirklich gewundert :D)
 
yama schrieb:
Wie kommt ihr eigentlich auf die Idee, dass Radfahrer nicht die linke Spur benutzen dürfen?


Weil ein Kollege auf einer zweispurigen Straße schon ein Knöllchen fürs linksfahren bekommen hat. Das macht 10€

Gruß Manni
 
Manni schrieb:
Weil ein Kollege auf einer zweispurigen Straße schon ein Knöllchen fürs linksfahren bekommen hat. Das macht 10€

Gruß Manni



Da hat sich der Polizist aber kreativerweise mal schnell einen neuen Ordnungswidrigkeitentatbestand ausgedacht, oder? Ich konnte keine Regelung finden, die das untersagt. Wenn ich schnell genug bin, darf ich auch als Radfahrer die linke Spur benutzen. Man muss sich doch auch rechzeitig zum linksabbiegen einordnen können... *confused*

gruss

yama
 
oh, da hätte ich auch nicht unbedingt anstandslos gezahlt. jepp, es ist durchaus üblich links zu überholen (rechtsabbieger sowieso)

...und abgesehen von der schuldfrage hat sich der user 'brmpfl' bereits als absolut fahrradfeindlicher Autonarr geouted, er hat garkein Fahrrad, und will auch garkeines haben. Augen auf, ihr lieben Administratoren: WIR SIND INFILTRIERT - der user hat nachzuweisen, dass er ein Fahrrad besitzt, oder ist sofort zu sperren!
(fehlt nurnoch, dass er seinen scheiss 3er bmw ins avatar setzt :lol: ....ist es das worauf ihr wartet?)

@ brmpfl: geh bitte wieder ins taxi-forum ;)
 
kalimero schrieb:
...und abgesehen von der schuldfrage hat sich der user 'brmpfl' bereits als absolut fahrradfeindlicher Autonarr geouted, er hat garkein Fahrrad, und will auch garkeines haben. Augen auf, ihr lieben Administratoren: WIR SIND INFILTRIERT - der user hat nachzuweisen, dass er ein Fahrrad besitzt, oder ist sofort zu sperren!
(fehlt nurnoch, dass er seinen scheiss 3er bmw ins avatar setzt :lol: ....ist es das worauf ihr wartet?)

@ brmpfl: geh bitte wieder ins taxi-forum ;)

So ein Schweinkram, jetzt bin ich enttarnt.... :heul:
Mir einen Tussen-BMW zu unterstellen ist allerdings die Höhe :D
Aba ins Taxi-Forum kann ich auch nicht mehr. Da bin rausgeflogen, weil ich mal 'nem Fahrradfahrer die Vorfahrt gewährt habe ... :eek:

:)
Hajo
 
tiffy schrieb:
Es war eine Straße mit einer Spur in jede Richtung, 30 Zone definitiv nicht aber ob das inner- oder ausserorts war... kann ich echt nicht sagen.



OH Oh Oh, wenn Du in der GLEICHEN SPUR mit Autos links von ihnen auf gleicher Höhe dahinrollst, wärst Du nicht ohne Teilschuld aus der Sache rausgekommen! Eine Überholabsicht kannst Du als Radfahrer wohl kaum glaubhaft machen! Und außerdem darfst Du das auch nicht auf der gleichen Spur! Ganz ganz außerdem hast Du als Radfahrer übrigens eine Rechtsfahrpflicht auf Straßen. Auch beim Linksabbiegen musst Du Dich auf der Abbiegespur ganz rechts halten! OH OH OH.

Glück gehabt wegen der Einigung! Aber das nächste Mal solltest Du umsichtiger fahren! Auf der gleichen Spur links neben Autos herfahren, das machen doch sonst nur Schuljungs, die einen Grund suchen, ihren Eltern nicht die siebte 5 in der 8. Klassenarbeit beichten zu müssen!
;)
 
PREDIGER schrieb:
OH Oh Oh, wenn Du in der GLEICHEN SPUR mit Autos links von ihnen auf gleicher Höhe dahinrollst, wärst Du nicht ohne Teilschuld aus der Sache rausgekommen! Eine Überholabsicht kannst Du als Radfahrer wohl kaum glaubhaft machen! Und außerdem darfst Du das auch nicht auf der gleichen Spur! Ganz ganz außerdem hast Du als Radfahrer übrigens eine Rechtsfahrpflicht auf Straßen. Auch beim Linksabbiegen musst Du Dich auf der Abbiegespur ganz rechts halten! OH OH OH.

Glück gehabt wegen der Einigung! Aber das nächste Mal solltest Du umsichtiger fahren! Auf der gleichen Spur links neben Autos herfahren, das machen doch sonst nur Schuljungs, die einen Grund suchen, ihren Eltern nicht die siebte 5 in der 8. Klassenarbeit beichten zu müssen!
;)

Das seh ich etwas differenzierter. Wenn vor mir ein Pferdefuhrwerk oder eine SAM (selbstfahrende Arbeitsmaschine) mit 25 Km/h dahinrollert wäre ich ja genötigt, immer hinter dem Fahrzeug zu bleiben.
Etwas anderes ist das sog. Vorbeifahren. Das hat mit Überholen nix zu tun. Vorbeifahren tut man an unbeweglichen Fahrzeugen oder Objekten. Überholen tut man langsamere Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren. Das ist ein wesentlicher Unterschied, denn Vorbeifahren darf man auch rechts, während Überholvorgänge fast nur links zu erfolgen haben. Beim Überholen tritt dann das Rechtsfahrgebot (was nicht nur für Radfahrer gilt) zurück, sonst dürften Fahrzeuge sich nie gegenseitig überholen.

Zum Überholen zitier ich mal §9(2) StVO:

(2) Radfahrer, die auf der Fahrbahn abbiegen wollen, müssen an der rechten Seite der in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeuge bleiben, wenn dort ausreichender Raum vorhanden ist. Radfahrer, die nach links abbiegen wollen, brauchen sich nicht einzuordnen. Sie können die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überqueren. Dabei müssen Sie absteigen, wenn es die Verkehrslage erfordert. Sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer diesen zu folgen.

Also ich seh das so: wenn ich als abbiegender Radfahrer auf einer separaten Abbiegespur bin, dann sollte ich rechts fahren (so der Wortlaut des Gesetzes). Bin ich aber auf einer einspurigen Straße, ist es mir freigestellt, ob ich mich zum Linksabbiegen links einordne oder nicht ("brauchen sich nicht einzuordnen" heißt nicht ich muß mich rechts halten). Als Linksabbieger werde ich mich NATÜRLICH links einordnen, damit die, die geradeaus fahren wollen rechts an mir vorbeifahren können.
 
mightyEx schrieb:
Das seh ich etwas differenzierter. Wenn vor mir ein Pferdefuhrwerk oder eine SAM (selbstfahrende Arbeitsmaschine) mit 25 Km/h dahinrollert wäre ich ja genötigt, immer hinter dem Fahrzeug zu bleiben.
Etwas anderes ist das sog. Vorbeifahren. Das hat mit Überholen nix zu tun. Vorbeifahren tut man an unbeweglichen Fahrzeugen oder Objekten. Überholen tut man langsamere Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren. Das ist ein wesentlicher Unterschied, denn Vorbeifahren darf man auch rechts, während Überholvorgänge fast nur links zu erfolgen haben. Beim Überholen tritt dann das Rechtsfahrgebot (was nicht nur für Radfahrer gilt) zurück, sonst dürften Fahrzeuge sich nie gegenseitig überholen.

Zum Überholen zitier ich mal §9(2) StVO:

(2) Radfahrer, die auf der Fahrbahn abbiegen wollen, müssen an der rechten Seite der in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeuge bleiben, wenn dort ausreichender Raum vorhanden ist. Radfahrer, die nach links abbiegen wollen, brauchen sich nicht einzuordnen. Sie können die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überqueren. Dabei müssen Sie absteigen, wenn es die Verkehrslage erfordert. Sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer diesen zu folgen.

Also ich seh das so: wenn ich als abbiegender Radfahrer auf einer separaten Abbiegespur bin, dann sollte ich rechts fahren (so der Wortlaut des Gesetzes). Bin ich aber auf einer einspurigen Straße, ist es mir freigestellt, ob ich mich zum Linksabbiegen links einordne oder nicht ("brauchen sich nicht einzuordnen" heißt nicht ich muß mich rechts halten). Als Linksabbieger werde ich mich NATÜRLICH links einordnen, damit die, die geradeaus fahren wollen rechts an mir vorbeifahren können.


Jetzt kratz ich mich aber am Kopf: Du hast doch nichts anderes gesagt, als ich. Und differenzieren brauchst Du hier doch gar nicht. Es geht bei der ganzen Sache doch ausschließlich um die vorhandene Problemschilderung: Er/Sie ist angeblich auf einer Fahrspur links auf gleicher Höhe mit Autos dahin gerollt. Mehr ist nicht. Hier gilt natürlich das Rechtsfahrgebot! Das Linksfahren auf einer Spur parallel zu fahrenden Autos alleine ist schon Leichtsinn (eigentlich müsste man hier ein härteres Wort benutzen! ;)). Man muss sich absolut nicht wundern, wenn es da zu Komplikationen oder Unfällen kommt.
Und StVo ist ja nett, aber ich hab auch schon den Führerschein etwas länger
;) :D !
Fette Grüße!
 
tiffy schrieb:
....Schmerzensgeld verschaffen.
.... ich denke im grossen und ganzen ists ein fairer und unbürokratischer deal.

Hey Tiffy,

schön das es so glimpflich für beide Seiten abgelaufen ist!
Du bist mir mit deiner Aussage sehr symphatisch! :)

Wenn mehr Menschen (noch normal) so denken und handeln würden,
wäre das Leben in vielerlei Hinsicht angenehmer.

Gesunder Menschenverstand, Eigenverantwortung und ein Hang zur Realität sind da schon sehr hilfreich.
In den USA kann ich den Barbesitzer verklagen, wenn ich auf dem von mir zuvor verschütteten Bier ausrutsche... es gibt da sehr "belustigende" Gerichtsurteile...

Wenn ich daran denke, wie viele aus Geldgier jegliche fairness vermissen lassen und andere für die eigenen Fehler bluten müssen, wird mir schlecht.

Übrigens,
Dein Fehler war ganz klar! Du hast darauf vertraut, dass andere sich an die Regeln halten und achtsam sind, als 2-Radfahrer ist diese Zuversicht eher unvorteilhaft mangels Knautschzone!
Du hast seinen Blinker zur Kenntnis genommen, Dich anscheinend aber
keineswegs auf das womöglich bevorstehende Erreignis eingestellt, auch wenn Du vieleicht Vorfahrt hattest.


Gruss, jeremy
 
@Prediger
Rechtsfahrpflicht? Tolle Worschöpfung :lol:
Das Rechtsfahrgebot gilt erstmal für alle Verkehrsteilnehmer (außer Bayrischen Mist Wagen;))!
Aber nicht uneingeschränkt! Innerhalb geschlossener Ortschaften darf jedes Fahrzeug die linke Fahrbahn benutzen (sodenn 2 für eine Richtung da sind;)).

Auch mit dem Rad darf ich bei einer Spur mitten auf der Straße fahren, wenn ich keinen behindere (also im Verkehrsfluß 'mitschwimme').
Es ist sogar zulässig, wenn ich langsamer fahre, wenn die vorhandene Straßenbreite ein (mich) Überholen unmöglich macht (z.B. parkende Fahrzeugreihe an schmaler Straße).

Linksabbiegen, klar auch...(s.o.)

Überholen darf ich als Fahrzeugführer, wenn die Straßensituation es zuläßt, d.h. wenn bei ausreichendem Sicherheitsabstand zum zu Überholenden der entgegenkommende Verkehr nicht gestört wird.
Könnte der Beschreibung nach auch passen.

Aber... wenn ich mehrere Fahrzeuge überhole, dann muß ich damit rechnen, daß eins vor mir den selben Gedanken hegt... Da bin ich in die Pflicht genommen... vor allem ohne Licht... :(

Der Nikolauzi
 
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