Verbotsschild im Wald!!

Armin Mann schrieb:
Wenn Du bezüglich Z 250 als Radfahrer im Wald Rechtssicherheit anstrebst (z.B. Austausch gegen Z 260 http://www.mtb-news.de/fotos/showphoto.php?photo=1874 ), bleibt Dir nur der Behördengang. Zum Einstieg würde ich immer zuerst einen freundlichen Brief formulieren und ein persönliches Gespräch suchen. Wenn sich nichts bewegt bleiben Widerspruchsverfahren analog zu http://bernd.sluka.de//Radfahren/Novelle/index.html

IBC-Thread zu Z 250
http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=42835&highlight=Zeichen+250

Urteil Biker-Reiter zu Z 250
http://www.justiz.bayern.de/olgn/rspr/urt/u_3u2431_98.htm
IBC-Thread hierzu
http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=16410&highlight=Reiterin
präsi hierzu:
http://www.mtb-news.de/forum/showpost.php?p=1065728&postcount=121

bsn-Artikel zu Versicherung und Haftung:
http://www.bike-guide.com/modules.php?name=News&file=article&sid2=1238&mode=&order=0&thold=0
http://www.bike-guide.com/modules.php?name=News&file=article&sid2=1237&mode=&order=0&thold=0

Armin

Nachdem ich mir einen Teil der vorgestellten 'Arbeiten' angesehen habe und feststellen mußte, daß zumindest bei den wichtigsten Werken eine offenkundige Unterstützung der Studien seitens der Wirtschaft/einer Interessensgruppe vorliegt, möchte ich fragen, ob es hierzu unabhängige Gegenstudien gibt. Denn der wissenschaftliche Grundsatz der Objektivität lehrt uns, daß eine Hypothese erst durch eine Gegenstudie gefestigt wird, die entweder im 'direkten Beweis' die Aussage bekräftigt oder aber eine gegenteilige Annahme zu einem offenkundigen Widerspruch führt, der dann die Behauptung festigt.

Es wäre von großem Interesse genau diesem Grundsatz durch Angabe entsprechender Arbeiten Genüge zu tun. Ansonsten hat es, denke ich, wenig Wert.

Gruß Eisenfaust
 
@bikebooster: Ich hab ehrlich gesagt nicht viel Verständnis für deine Situation.
Ihr seid auf einem Weg gefahren, auf dem ihr nicht hättet fahren dürfen (über Sinn und Unsinn des Verbotes brauchen wir nicht zu diskutieren). Normalerweise - zumindest in meiner Gegend - hat keiner etwas dagegen, wenn man dieses Verbot auf eigene Faust ignoriert - und das ist gut so. Wenn nun aber ein Unfall passiert - und dieser nicht gerade Resultat gröbster Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Försters ist, dann muss man sich nunmal mit den Konsequenzen arrangieren und nun nicht auch noch diesem eins auf den Deckel hauen wollen. Wo kämen wir denn da hin? Wenn soetwas Schule macht, dann wird es den Förstern in Zukunft eben nicht mehr egal sein, daß man die Verbote ignoriert und die Biker werden nun erst Recht mit aller Härte des Gesetzes aus dem Wald verbannt. Sorry, wer Verbote missachtet handelt auf eigenes Risko und sollte hinterher nicht andere schuldige suchen - und ein vergessenes Stückchen Zaun ist nun wirklich alles andere als grob fahrlässig.

So... es darf nun auf mich eingedrescht werden :bier:
 
@BlueIceDragon, es ist nicht so wie Du Dir das vorstellst.

1. der Förster hat nichts dagegen so lange die Wege 2 m breit sind, und jeder Förster hat mir bisher recht gegeben wegen den Schildern.

2. mit Fußgängern habe ich auch extrem selten ein Problem, eher nie.

3. Nur die Polizei und die Versicherungen haben was dagegen.
Erstere haben im Wald nichts zu melden, da ist der Förster zuständig.
Und die Versicherungen können sich klasse vorm zahlen drücken.

4. Du verzichtest freiwillig auf ein Recht das Dir offiziell zusteht und wenn es sich auch blöd anhört, habs ja selbst auch schon ewig getan, es ist verboten und illegal. Denn das Verkehrsschild zählt auch wenn da ein Fahrradwegweiser steht, das ist kein Verkehrsschild sondern nur ein Hinweisschild.

Wenn es aber Radfernwege gibt und dort mitten drin ein Z250 Schild kommt wird es komisch, entweder Radweg oder nicht, und das gilt im und ausserhalb des Waldes.

Die Schilder wurden vor 30-50 Jahren aufgestellt damit keine Autos in den Wald oder auf Feldwegen fahren und wurden vergessen.
Jetzt haben die zuständigen Behörden kein Geld (ein Schild kostet ca. 100 Euro) und an Mitarbeitern mangelt es auch.

Der Hammer ist aber um ein Schild weg zu bekommen braucht man mindestens einen Polizisten, einen Förster und einen Beamten zum besichten zur gleichen Zeit wegzubekommen.
Wenn es aber über eine Kreisgrenze oder aus dem Förster seinem Revier geht
braucht man wieder einen neuen zuständigen Polizisten, Förster und blabla.

Da es in "meinem" Fall aber um 4 Landkreise und was weis ich wie viele Reviere geht hätte ich deutlich mehr wie 10 Leutchen gebraucht und die bekommt man nicht unter einen Hut.
Aber mein Ziel ist es alle Schilder in BaWü weg zu bekommen, notfalls wird halt pozessiert, dann dauert es halt doch nochmal 2-knapp 3 Jahre, aber weg kommen sie.

Freie fahrt für Biker

bikebooster
 
Ich verstehe deine Situation schon - die Versicherung aber auch. Ich sehe eben nur das Risiko, daß wenn die Sache nun schön breitgetreten wird eben nicht die Schilder wegkommen, sondern sich lediglich die Einstellung des Försters zum negativen wenden wird. Es ist halt nunmal ein Verbotsschild da - wäre ich die Versicherung würde ich mich ebenfalls weigern auch nur einen Cent zu zahlen, da es nunmal wirklich überhauptnichts zur Sache tut, ob das Schild nun 50 Jahre alt und unsinnig ist oder nicht.
Eigentlich sollte es doch klar sein, daß man beim befahren einer gesperrten Strecke seinen Versicherungsschutz knicken kann - auch wenn der Förster nichts dagegen hat.
 
Naja....ich glaub, es gibt wichtigere Dinge, mit denen man sich beschäftigen kann......solange es ok is, dass man da durchbiken darf ist doch die heile Welt gerettet, oder?
Außerdem ist es doch Vergeudung von Steuergeldern, das Schild auszustauschen.....oder?
Übrigens kommen 100€ier ned ganz hin....es sind etwa 150, weil man ja bedenken muss, dass das Schild auch jemand aufstellen muss, dass das Schild bei der Verkehrsbehörde, eingetragen werden muss usw. usw. usw......
Außerdem ham wir doch eh schon zu viele Schilder.....ich weiß zwar nicht, wieviele im Schnitt auf einen Deutschen Straßenkilometer kommen, aber 15-20 werden es bestimmt sein....schätzt einfach mal, wie viele Schilder auf einer Strecke stehn, die ihr gut kennt, und wenn ihr das nächste mal da langfahrt zählt mit....auch Bushaltestellenschilder oder Wegweiser. Zählt am besten nur die masten, an denen die Schilder hängen, sonst kommt ihr aus dem Zählen nicht mehr herraus......
Ein drastisches Beispiel zum Abschluss:
wenn man von einem Parkplatz an einer Landstraße zurück auf diese fährt steht fast immer ein "Vorfahrt-achten"-Schild da.....
Aber was wären wir Deutsche ohne eine Regelung für jeden kleinen Hundehaufen.......
Biberdamm
 
@BlueIceDragon und Biberdamm,
habe ich mich irgendwie falsch ausgedrückt, denn da gibt es wohl ein Mißverständnis?

Ich bin auch gegen Schilder, zumal im Wald, aber die stehen halt da und das schon sehr lang.
Das Befahren des Waldes ist im Landeswaldgesetz geregelt und da reicht es wenn der Weg befestigt und breiter 2 m ist.
Da das auf alle von mir beanstandeten Schilder zutrifft müssen sie ersetzt werden, denn dort ist das befahren legal. Es gibt auch einige Einfahrten da fehlt das Verbotsschild und dann paßt es ja auch, also nicht verboten, und das sollte halt einheitlich sein, sonst ist die Verwirrung groß.

Auf dem Bild könnt Ihr sehen das nach dem Verbotsschild gleich der Radweg verläuft.

Gruß bikebooster
 

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Das ist allerdings wirklich ein dicker Hund, wenn da auch noch ein Radwegeschild steht - sorry, hatte ich wohl beim überfliegen des Threads überlesen.
Ich stimme dir jetzt völlig zu, daß das so nicht sein kann und darf - fürchte aber leider, daß du dir dein Recht wohl umständlich über ein Gericht erkämpfen musst. Amtsschimmel in prekärer Haushaltssituation und Versicherungen waren leider damals, als Gott die Einsicht verteilte nicht anwesend.

In diesem Sinne: Entschuldigung und viel Erfolg! :bier:
 
Das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" o.ä. kostet nicht hundert EUR, sondern 50 - 60 EUR.

Die Kombination 250 (Schießschreibe) und "Radfahrer frei" ist aber für den Wegebesitzer riskant, weil das eine Verkehrssicherungspflicht zur Folge hat. Also Finger weg davon.


Richtig ist Zeichen 260 + "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei".

Es gibt die Auffassung, daß die Schießscheibe im Wald gar nicht für Radfahrer gilt, weil diese ja gar keine Vverkehr, sondern einen betretungsrechtlichen Gemeingebrauch zum Zwecke der Erholung praktizieren. Damit wäre ich aber vorsichtig, denn denkt man weiter, kommt man schnell zu der Frage, wie man seinen Kindern erklären will, daß man zwar an einer Schießscheibe am Waldesrand vorbeifahren darf, nicht aber dort, wo tatsächliche (aber nicht immer erkennbare) Wegegefahren drohen.

Ein Waldweg wird übrigens durch Wegweiser nicht zum Radweg, sondern bleibt nach wie vor ein Waldweg.
 
Hallo Tilman,
das ein Waldweg ein Waldweg bleibt stimmt schon, dann müssen aber trotzdem entweder die Wegweiser oder die 250er Schilder weg.
Beides zusammen ist irreführend, das währe ja fast so wie wenn an der Autobahn das Schild für Autos verboten hängt.
Die Förster sehen das mit der Schießscheibe genauso wie Du schreibst, die Polizei aber nicht.

Gruß bikebooster
 
Wenn der betroffene Weg ein Forstwirtschaftsweg ist, würde ich schlichtweg mal bei der vorgesetzten Forstbehörde (die Polizei wird das nicht so jucken) protestieren, daß hier das nach §14 BWaldG (bzw. geltendem Landesrecht) vorgegebene Radfahr-Recht mit nicht vom Forstgesetzgeber vorgesehenen Mitteln unterbunden wird (und es vorsorglich auch keinen Grund gibt, den Weg mit den vorgesehenen Mitteln zu sperren).

Bei denjenigen, die den Wegweiser installiert haben, würde ich ganz naiv anfragen, wie man dem Wegweiser bitte trotz Zeichen 250 folgen soll und ob man sich hier wohl bei der Beschilderung zwischen den Behörden etwa unzureichend abgestimmt habe.
 
Hallo Tilman,
genau das habe ich schon gemacht, aber keiner will's gewesen sein.
Die Förster jammern rum das sie weder Kohle noch Mitarbeiter haben und der Fuzzi von der Straßenverkehrsbehörde läßt sich die Würmer einzeln aus der Nase ziehen.
Das Ganze ist fürchterlich zäh und kotzt mich langsam an.
Aber ich werde da wohl noch einen netten Brief an das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum schicken, da muß ich nur noch rausbekommen wer da ziehmlich weit oben sitzt.
Hoffentlich krachts dann ganz fürchterlich, würde ich mir wenigstens wünschen.

Immer schön Kopf hoch

bikebooster
 
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