Wie nennt man dieses Teil bzw. Wo bekomme ich es her ?

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So war heute bei Stadler und übergab Persönlich den Rücktritt vom Kaufvertrag, geschrieben von einem Kumpel der RA. Ist, da laut einem Urteil vom Eugh. davon ausgegangen werden darf, daß bei einem neuen Produkt mind. 5 Jahre Ersatzteile erhältlich sein sollten.

Nach längerer Diskusion wurde mir von Stadler nun ein Angebot auf Minderung (500 €) gemacht.
Habe dieses Angebot angenommen.....
 
Spannender Ausgang der Geschichte. Falls die Mutter wirklich nicht mehr aufzutreiben ist, wäre der Gang zur örtlichen Dreherei hilfreich. Die können mit dem passenden Gegenstück (sprich: Steckachse) sicher helfen, die was passendes zu fertigen..

Wieviele Anfragen betreffend der Kontaktdaten deines Anwalts gab´s schon ;)
 
Spannender Ausgang der Geschichte. Falls die Mutter wirklich nicht mehr aufzutreiben ist, wäre der Gang zur örtlichen Dreherei hilfreich.
Es gibt doch bestimmt massenhaft ähnliche Teile, so daß man entweder eine andere Mutter oder eine andere Steckachse anbauen kann.
Das kostet bestimmt weniger als 500 Euronen.

Sorry, aber ich weiß nicht, warum man sich deswegen so dick machen muß.

Edit meint, "Ersatzteil" bedeutet noch lange nicht ein in Form, Farbe und Abmessungen zu hundert Prozent identisches Teil. Jedenfalls nicht in jedem Fall. Im Normalfall genügt es, wenn die ursprüngliche Funktion wiederhergestellt werden kann.

Ich wiederhole mich:
Sorry, aber ich weiß nicht, warum man sich deswegen so dick machen muß.
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch ein Gedanke:
Da sieht man, wie sich Leute verunsichern und sogar ins Bockshorn jagen lassen, wenn sie die Vokabeln "Gericht" oder "Anwalt" hören.

Die bei Stadler hätten mal in der Zentrale anrufen und mit ihrem Syndikus (=Haus- und Hofanwalt) sprechen sollen.

Ich habe mal - auch bei einem Filialisten - einen Kameragurt gekauft, bei dem ein Einzelteil von zweien gefehlt hat. Ich bin hingegangen, der Verkäufer hat in seiner Gruschelkiste gewühlt, zwei identische Teile herausgesucht, drangebaut - vielen Dank, auf Wiedersehen.
So einfach kann es gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch ein Gedanke:
Da sieht man, wie sich Leute verunsichern und sogar ins Bockshorn jagen lassen, wenn sie die Vokabeln "Gericht" oder "Anwalt" hören.

Die bei Stadler hätten mal in der Zentrale anrufen und mit ihrem Syndikus (=Haus- und Hofanwalt) sprechen sollen.

Ich habe auch mal bei einem Filialisten einen Kameragurt gekauft, bei dem ein Einzelteil von zweien gefehlt hat.
Ich bin hingegangen, der Verkäufer hat in seiner Gruschelkiste gewühlt, zwei identische Teile herausgesucht, drangebaut - vielen Dank, auf Wiedersehen.
So einfach kann es gehen.
so hatteste aber nur funktionierendes equipment - der TE hat sein recht, 500 € und ein kaputtes fahrrad!
 
Dieser Anwalt kann entweder nicht guugeln, oder er hat was vom Pferd erzählt.

Ein bekanntes Urteil des EuGH bezieht sich auf den Verkauf von Originalersatzteilen durch die Hersteller an Nicht-Vertragswerkstätten. Aber auch nur darauf. Von Fristen der Ersatzteilversorung etc. ist da nicht die Rede.

Ansonsten bekommt man bei oberflächlicher Suche z.B. diese Fundstellen:
Urteil des OLG Frankfurt am Main:
https://www.reuschlaw.de/news/lebenslange-verpflichtung-des-herstellers-zur-ersatzteillieferung/Zitat:
"Das OLG hat in seinem Beschluss betont, dass weder im deutschen Recht noch im EU-Verbraucherrecht eine Norm existiert, auf die ein Anspruch auf Lieferung von Ersatzteilen während der gesamten Lebensdauer des Produkts gestützt werden könnte."

Neues Recht für Elektrogeräte verabschiedet:
https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/eu-zwingt-hersteller-ersatzteile-zu-liefern- Ersatzteilversorgung über sieben Jahre hinweg.

Und ein PDF von der IHK Heilbronn
https://heilbronn.ihk.de/ximages/1444973_ersatzteil.pdf
In all diesen Dokumenten wird allerdings nicht angesprochen, welcher Art das Ersatzeil sein muß.
Dazu hier:
https://www.advogarant.de/rechtsanw...t-fuer-wirtschaftsrecht/allgemein/ersatzteileZitat:
"Wie so oft liegt die Krux hier im Detail. Auch wenn keine gesetzliche Vorgabe zur Ersatzteillieferung besteht, eine Nacherfüllungspflicht besteht durchaus. Sie ist Bestandteil der sogenannten Mängelfrist im Rahmen der Gewährleistung. Die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung ist in Deutschland sowie dem größten Teil der EU-Länder zwei Jahre.

Ein Defekt am Produkt, der die Verwendung eines Ersatzteils bedeuten würde, ist als mangelhafte Leistung zu bewerten, für den der Hersteller Ersatz beschaffen muss. Ob er dies in Form eines Austauschs, einer Reparatur oder auf andere Weise vornimmt, bleibt ihm überlassen. Das Ergebnis muss ein vollständig funktionstüchtiges Produkt sein. Der Kunde hat hierbei keinen Anspruch auf eine Ersatzteilverfügbarkeit, sondern muss dem Hersteller die Wahl der Nacherfüllung überlassen."

Wie ich bereits sagte. - Ein völlig identisches Ersatzteil kann der Käufer nicht einfordern. Es genügt, wenn die Funktion wiederhergestellt wird.
Und wenn sich der EuGH mit diesem Thema, wie von dem Bekannten behauptet, schon einmal beschäftigt hätte - es wäre bestimmt durch die Presse gegangen oder von Verbraucherschutzorganisationen aufgegriffen worden.
 
so sie denn stimmt :lol:

vor allem: selbst wenn es stimmt, was er sagt hat er nun 500€, aber immer noch keine mutter und damit kein funktionierendes rad :rolleyes:

Wenn die Geschichte denn stimmt, steht jeden Morgen beim Stadler ein Dummer auf.
Die geben ihm 500€ für ein Ersatzteil, dass max 10€ kostet. Der Witz ist gut
 
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