wie unterscheiden sich Radwege von Wegen?

jetzt würde mich aber schon interessieren, was denn in dem alten Dokument drinsteht....

Und ich finde die Diskussion schon interessant. Mir persönlich ist es ganz Recht, wenn es viele Wege gibt auf denen ich fahren kann und die gerade nicht als Radweg ausgeschildert sind. Je weniger Schilder desto besser, dann kann ich mir selber aussuhen wo ich langfahre.

Was ist dir denn auf dem Wag radfahrend passiert - wurde dir das Fahren dort von irgendjemand verboten? Oder wurden Kinder weg auf die Hauptverkehrsstraße geschickt? Falls ja, von wem? Von Polizei, Ordnungsamt, Stadt,... ?
 
aber nein, die Stadtverwaltung entschied, es soll kein Radweg sein

Wenn die Stadt nicht möchte das dort Radfahrer fahren,dann muss dies gekennzeichnet sein.

Ist dies nicht der Fall,darfst du dort fahren.

wie unterscheiden sich Radwege von Wegen?

Habe ich dir bereits in Beitrag 15 erklärt.

Dieser angebliche Fussweg muss schon als solches gekennzeichnet sein.

Steht übrigens auch in der StVo,dass im Zweifelsfall ohne jegliche Beschilderung der Radfahrer solche Wege nutzen kann.

Dort sollte mindestens ein blaues Schild mit Fussgänger abgebildet sein ansonsten hat die Stadtverwaltung nicht das umgesetzt was sie entschieden haben ...

Deren Problem,nicht deins.
 
Ich versuche es mal in Kürze.

Wege sind alle befahrbaren Trassen, die keine Straßen(Fahrbahnen) sind.

Radwege werden durch die StVO definiert bzw. darauf gründend als solche v.a. von der zuständigen Strassenverkehrsbehörde bzw. auch durch kommunale Bauleitplanung als solche gewidmet und nach StVO gekennzeichnet.

In Wald. Feld und Flur gibt es normalerweise (außer im Zuge von KFZ-Strassen etc.) keine Radwege. Dortige Wege, die mit einer Fahrradwegweisung versehen sind, werden dadurch nicht zu Radwegen, sondern bleiben Wirtschaftswege, die auf eigene Gefahr (§14 BWaldG, §60 BNatSchG) zu nutzen sind. Hierbei haben die Wegweiser rechtlich gesehen lediglich eine besucherlenkende Funktion.

Es gab schon Fälle, in denen Wirtschaftswege mit dem blauen Schild zu Radwegen umgewidmet werden sollten oder sogar wurden. Ohne konkrete Fälle zu nennen, kann ich nur aus haftungsrechtlichen Gründen davor warnen, zumal die Bauern zu recht befürchten müßten, dann die Wege stubenrein halten zu müssen, während Radfahrer dann, wenn das blaue Schild fehlt, (so die Rechtsprechung und inzwischen auch §60 BNatSchG) mit gröberen Wegeverhältnissen zu rechnen haben.
 
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