Wie weit sind die neuen Wegegesetze wirklich!

Fufu

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Hallo Biker mit erschrecken musste ich zur Kenntniss nehmen daß das neue Wegegesetz für die Jäger u.Förster schon beschlossene Sache ist.
Mir wurde aus einer Jägerzeitschrift berichtet wo mehr oder weniger drinstand
daßes reine Formalität sei.Es standen sachen drin wie 3 Meter- Regelung u.daß Wege die wir befahren wollen geschottert sein müssen .
Ich persönlich halte dies für Wichtigmacherei der Zeitschrift aber es gibt ein spanisches Sprichwort ,wenn der Fluss zu hören ist dann hat er auch Wasser!
:kotz: Mein letzter Kommentar zum ganzen Thema.
P.S. Wir werden weiter im Wald biken,egal wer was beschliesst.
Der Wald gehört allen nicht nur den Wildschändern!
 
Befürchtungen werden (noch) nicht Realität:

Momentan ist zu sagen, dass die DIMB ihre Forderungen, das BetretungsRECHT im Waldgesetz zu belassen, bereits an den zuständigen Staatssekretär im Ministerium übermittelt hat.
Um diese Forderung mit Lösungsvorschlögen zu konkertisieren, werden wir in Kürze mit Bundestagspolitikern bzw. dem Vorstand des Kuratoriums Sport und Natur sprechen.
Details zu unserer Argumentation findet ihr auf www.dimb.de als Download.

Von der zeitlichen Entwicklung erwarten wir im Herbst erste offizielle Entwürfe. Bis dahin sind wir wachsam und spielen im Politpoker mit. Wenn es wider Erwarten doch schlecht läuft, werden wir hier im Forum wieder den Ball ins Rollen bringen (wie vor zwei Jahren in BaWü).

Fakt ist aber leider, dass in manchen Landesgesetzen der Passus greift, dass Biken nur auf festen Wegen zulässig ist (z. B. NRW). Nun muss man die Frage stellen, was festen Wege genau sind. Förster und demnach auch Jäger machen gerne "befestigte" Wege daraus und die haben in der Regel eine Schotterdecke. Diese Formulierung hatten wir 2003 in BaWü verhindert.


Infos zum Bundeswaldgesetz gibt es im Forum, wenn wir mehr wissen!


DIMB-Team
Norm
 
Servus,

toll! Wenn die regelung dann also irgendwann wirksam ist, gibt es also ein Gesetz, wie aber soll es durchgesetzt werden?

Wildschänder, öfter mal was neues.
Mit der Einstellung kommt man im Wald weiter :rolleyes:

Gruß
 
Angeregt durch diesen und andere Threads habe ich gerade die (meiner Meinung nach durchaus vernünftige) "Vereinbarung zum Mountainbiking in Bayern" (http://www.adfc-bayern.de/a_mtb.htm) gelesen. Dazu meine Frage: Würden die neuen Wegegesetze diese Regelung bzw. die Vorschriften des Bay. Naturschutzgesetzes aushebeln (nach dem Motto: Bundesrecht bricht Landesrecht)? Oder hätten wir in Bayern auf alle Fälle Schwein gehabt und könnten auf die neuen Gesetze pfeifen?

Ich bitte um Aufklärung!

Gruß

Hartmut, der sich zwar an unsinnige Wegegesetze nicht halten würde, aber dennoch lieber legal unterwegs ist...
 
Hartmut schrieb:
Angeregt durch diesen und andere Threads habe ich gerade die (meiner Meinung nach durchaus vernünftige) "Vereinbarung zum Mountainbiking in Bayern" (http://www.adfc-bayern.de/a_mtb.htm) gelesen. Dazu meine Frage: Würden die neuen Wegegesetze diese Regelung bzw. die Vorschriften des Bay. Naturschutzgesetzes aushebeln (nach dem Motto: Bundesrecht bricht Landesrecht)? Oder hätten wir in Bayern auf alle Fälle Schwein gehabt und könnten auf die neuen Gesetze pfeifen?

Ich bitte um Aufklärung!

Gruß

Hartmut, der sich zwar an unsinnige Wegegesetze nicht halten würde, aber dennoch lieber legal unterwegs ist...

Hallo Hartmut !

Deine Euphorie muss ich leider ein wenig dämpfen, denn die Vereinbarung, die sich im Prinzip sehr schön liest, enthält einen Passus, der die Eignung eines Weges auch an der Breite festmacht ("...keine ausreichende Breite aufweisen.").
Diese Formulierung wurde seitens der Bayrischen Staatsregierung leider als Steilvorlage genutzt, um im Nachhinein qua Erlass die erforderliche Mindest-Wegesbreite in Bayern auf 2 Meter zu beschränken. Sonst ist ein Weg im Sinne der Staatsgewalt nicht geeignet. Dies ist auch offizielle WEisungslage für die Forstämter.

Mir fällt allerdings kein Grund ein, warum nach der in der Diskussion stehenden Novelle des BWaldG die Staatsregierung einlenken und für eine Verbesserung sorgen sollte.
 
Hallo Thomas,

welche Euphorie? Perfekt im Bikersinne ist auch die bayerische "Vereinbarung" sicher nicht, aber doch weit besser als das, was offenbar im Rahmen der bundesweiten Neuregelung angedacht oder besser angedroht wird (Sichwort Befestigung = Schotterung). Mit einer 2m-Regelung kann man im Alltag ganz gut leben: Sie bedeutet doch, dass das Fahren auf 95 Prozent aller Wege erlaubt ist, auf denen man jemals Wanderern (zumindest der militanten, normalerweise in Gruppen auftretenden Gattung;-) begegnet.

Und wenn man ohnehin allein auf weiter Flur ist, verlieren Legalitätsbetrachtungen erheblich an Brisanz...

Deshalb noch einmal die - zugegeben hypothetische - Frage nach Bundesrecht vs. Landesrecht:

Würde ein neues Bundesgesetz mit "Worst Case"-Charakter (nur befestigte Wege) automatisch eine Verschlechterung in Bundesländern mit sich bringen, in denen bisher MTB-freundlichere Regelungen gelten?


Gruß

Hartmut, der sich trotz einer gewissen generellen Abneigung gegen Vereinsmitgliedschaften langsam auch überlegt, in die DIMB einzutreten...
 
"Hartmut, der sich trotz einer gewissen generellen Abneigung gegen Vereinsmitgliedschaften langsam auch überlegt, in die DIMB einzutreten..."

Denke man braucht die DIMB auch nicht als Verein sehen, sondern eher als Interessenvertretung für uns Mountain Biker....

also Hartmut, gibt dir einen Rück

oh das reimt sich sogar :D
 
Hartmut schrieb:
Deshalb noch einmal die - zugegeben hypothetische - Frage nach Bundesrecht vs. Landesrecht:

Würde ein neues Bundesgesetz mit "Worst Case"-Charakter (nur befestigte Wege) automatisch eine Verschlechterung in Bundesländern mit sich bringen, in denen bisher MTB-freundlichere Regelungen gelten?

Der "Worst Case"-Charakter des neuen BWaldG-Entwurfs liegt nicht in neuen alten Definitionen geeigneter, fester, befestigter oder metergeregelter Wege.

Wenn wir aus dem Rahmengesetz rausfliegen, wir also kein generelles Befahrungsrecht von "Wegen" mehr haben, ist auf Landesebene durch den politischen Druck von Grundbesitzer- und Wanderverbänden praktisch "alles" möglich.

Das "Worst Case"-Szenario wäre dann vielmehr, dass Radfahren in manchen Bundesländern nur noch auf ausgewiesenen Strecken erlaubt sein könnte, möglicherweise gleich mit Wegemaut und Plakette. Für alle übrigen Wege wäre die Zustimmung der Grundbesitzer und Wegehalter notwendig, unabhängig von ihrer Breite, Befestigung, Beschaffenheit, Frequentierung und "Eignung". Vgl. hierzu auch die aktuellen Interviews in der bsn und bike sowie das DIMB-Positionspapier.

Das wäre dann der Startschuß für umsetzbare Regelungen, um uns Biker endlich aus dem Wald und von den Wanderwegen herunter zu bekommen, frei nach dem Motto "Wer jagt die Biker!?"



Als Ergänzung zur Vereinbarung "Mountainbiking in Bayern" bitte die Erklärung des BDR und der DIMB sowie das Papier des StMLU Bayern, Dr. Wiest, zum Bayerischen Naturschutzgesetz lesen.

Armin
 
Hartmut schrieb:
Hallo Thomas,
... was offenbar im Rahmen der bundesweiten Neuregelung angedacht oder besser angedroht wird (Sichwort Befestigung = Schotterung).

In dem Eckpunktepapier des BMVEL sind Biker leider gar nicht mehr vorgesehen: wir hätten also überhaupt KEIN RECHT mehr, den Wald zu befahren!

Hartmut schrieb:
Mit einer 2m-Regelung kann man im Alltag ganz gut leben: Sie bedeutet doch, dass das Fahren auf 95 Prozent aller Wege erlaubt ist, auf denen man jemals Wanderern (zumindest der militanten, normalerweise in Gruppen auftretenden Gattung;-) begegnet.

Das sehen ich anders: Ich möchte nicht jedesmal, wenn ich auf einen Singletrail komme überlegen müssen, ob ich nun doch besser schiebe. Auf Singletrails abrollen ist nunmal für viele die schönste Weise des Biken in der Natur! Und die Naturnähe ist dort auch am größten.

Und es stellt sich trotzdem die Frage, warum wir auf die restlichen 5 % verzichten sollten. Dass soll nicht heißen, dass wir überall fahren wollen, aber zumindest dort, wo es aus sozialen und naturschutzfachlichen Gründe möglich ist. Und auch die Forstpiste kann zur konfliktbeladenen Slalomstrecke werden, da ist manch schöner Singeltrail deutliche besser zum Biken geeignet, auch was den Begegnungverkehr betrifft!

Hartmut schrieb:
Und wenn man ohnehin allein auf weiter Flur ist, verlieren Legalitätsbetrachtungen erheblich an Brisanz...

Richtig. Aber trotzdem möchten wir den einzelnen Biker nicht "im Regen stehen lassen". Wenn es hart auf hart kommt, wird der Richter das Papier mit den 2 Metern heranziehen und u. U. sagen, der Biker sei Schuld, weil er dort gar nicht hätte fahren dürfen.

Hartmut schrieb:
Deshalb noch einmal die - zugegeben hypothetische - Frage nach Bundesrecht vs. Landesrecht:

Würde ein neues Bundesgesetz mit "Worst Case"-Charakter (nur befestigte Wege) automatisch eine Verschlechterung in Bundesländern mit sich bringen, in denen bisher MTB-freundlichere Regelungen gelten?

Nein, nicht automatisch! Allerdings müsste das Recht zum Befahren des Waldes in jedem unserer 16 Bundesländer extra ausgefochten werden.
Und es bleibt zu befürchten, dass die Einflussnahme anderer Verbände dazu führt, dass das Biken eher weiter eingeschränkt als vermehrt frei gegeben wird. Sonst würde es wohl die ganzen Gesetze und internen Erlasse nicht geben.
In Österreich werden teilweise Wege FREIGEKAUFT (Tourismus). Wer in Deutschland kann sich das leisten? Die Kommunen sind doch alle pleite. Und nur noch auf markierten Wegen (Wegenetzen) zu fahren ist eine Perspektive, die ich sicher nicht für das Biken in Deutschland sehen möchte!

Hartmut schrieb:
Hartmut, der sich trotz einer gewissen generellen Abneigung gegen Vereinsmitgliedschaften langsam auch überlegt, in die DIMB einzutreten...

Das Wäre schön!


OPEN TRAILS

Norm


www.dimb.de
 
Servus:

noch mal: Wie wird eine Zuwiderhandlung sanktioniert? :confused: :confused:

Busse?

Oh dann hätte ich aber angst! Dann muss die Polizei also mehr Leute einstellen um den bösen Bikern Strafzettel auszustellen! :lol:
 
entlebucher schrieb:
Servus:



Busse?

Oh dann hätte ich aber angst! Dann muss die Polizei also mehr Leute einstellen um den bösen Bikern Strafzettel auszustellen! :lol:


Vor plötzlich auftauchenden Bussen auf Waldwegen hätte ich schon Angst, von (Geld-)Bußen vielleicht weniger.
Die Eidgenossen - der Verzicht aufs "scharfe S" bringt offensichtlich auch Nachteile... (sorry, OT)


Aber im Ernst: Die Staatsgewalt halte ich in diesem Zusammenhang für das kleinste Problem - richtig lästig würden aber womöglich selbsternannte Hilfspolizisten und andere Freunde der kleinen Selbstjustiz zwischendurch...

Deshalb: Währet den Anfängen (um das zu unterstützen mache ich mich schon mal auf die Suche nach einem Mitgliedsantrag bzw. Beitrittsformular für die DIMB)!

Hartmut
 
entlebucher schrieb:
Servus:

noch mal: Wie wird eine Zuwiderhandlung sanktioniert? :confused: :confused:
Theoretisch siehe Beispiel BaWü. Ohne klare, gesetzlichen Regelungen (alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt) scheitert so was bislang an der rechtlichen Umsetzung.




entlebucher schrieb:
Busse?

Oh dann hätte ich aber angst! Dann muss die Polizei also mehr Leute einstellen um den bösen Bikern Strafzettel auszustellen! :lol:
Warum nicht? Bei Bußgeldern jenseits von 1.000 EURO im Wiederholungsfall rentiert sich das doch. Und läßt sich übrigens auch mit Hilfskräften durchsetzen. Die Blockwarte freun sich schon auf den Sherrifstern.

Immer auf der Flucht - genauso habe ich mir Biken auf meinen Lieblingswegen schon immer vorgestellt :(

Armin
 
Hartmut schrieb:
Vor plötzlich auftauchenden Bussen auf Waldwegen hätte ich schon Angst, von (Geld-)Bußen vielleicht weniger.
Die Eidgenossen - der Verzicht aufs "scharfe S" bringt offensichtlich auch Nachteile... (sorry, OT)


Aber im Ernst: Die Staatsgewalt halte ich in diesem Zusammenhang für das kleinste Problem - richtig lästig würden aber womöglich selbsternannte Hilfspolizisten und andere Freunde der kleinen Selbstjustiz zwischendurch...

Deshalb: Währet den Anfängen (um das zu unterstützen mache ich mich schon mal auf die Suche nach einem Mitgliedsantrag bzw. Beitrittsformular für die DIMB)!

Hartmut

mit der Sichtweise kann ich mich anfreunden ;)

Beitrittsformular guggscht Du hier: http://www.dimb.de/html/organisatorisches.html

entweder online oder pdf und per post oder fax...

@meine dimb-kollegen: danke, dass ihr mir die antworten abgenommen habt, hatte heute wieder stress pur...
 
Servus,

bin mal gespannt wie das dann aussieht.

Ich halte es doch für fast ausgeschlossen, dass mich ein Hilfssheriff anhalten kann, ohne gewalt auszuüben, oder?


Ich kann ja immer noch so tun als ob ich nichts verstehen würde :D
 
entlebucher schrieb:
Servus,

bin mal gespannt wie das dann aussieht.

Ich halte es doch für fast ausgeschlossen, dass mich ein Hilfssheriff anhalten kann, ohne gewalt auszuüben, oder?

Nicht nur ein Hilfssheriff, auch der Wegebesitzer kann Dir beikommen.

@ Hartmut

Um es kurz zu machen, die bayerische Vereinbarung hat kaum rechtlich verbindliche Wirkung. Und damit ist sie Makulatur (von Anfang an). Ich erlebe es gerade im Taunus, da gibt es einige bikende Zeitgenossen, die scheren sich weder um Vereinbarungen noch um Gesetze.
 
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