bei eBay: gekauft und unzufrieden. Bitte um Meinungen

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Hallo werte Gemeinde,

Ich bin seit langem auf der Suche nach einem GIANT Anthem X4 2011 Rahmen in Größe M. Das gleiche Bike fahre ich in Größe L, was mir leider nicht mehr ganz passt seit dem ich auch Rennrad fahre.

Nun hatte ich diese eBay Anzeige entdeckt:
http://www.ebay.de/itm/130841298276?ssPageName=STRK:MEWNX:IT&_trksid=p398 4.m1497.l2649

Auf Anfrage nach Steinschlägen am Unterrohr antwortete der Verkäufer:
"Zum genaueren Zustand: Hauptrahmen hat am Unterrohr ein paar Mikrokratzer.
Einzig allein in der Nähe der Kurbel ist ein bisschen Lack ab: Sieht man aber nicht und ist auch nicht bikeschädlich, da Aluminium.

Also ein gutes ordentliches Bike...."

"Das Fahrrad ist wirklich sehr hochwertig und so schlage ich 900 Euro für das MTB ohne Versand vor."

Wir haben uns schließlich auf einen Preis in Höhe von 900,-€ geeinigt.
Fände ich Okay für dieses Bike mit "normalen Gebrauchsspuren"

Jetzt kam das Bike aber mit meiner Meinung nach erheblichen und offensichtlichen Mängeln bei mir an.

Einige Bilder:
large_100_1943.JPG


Dieses "bisschen Lack ab" zieht sich rings herum um die gesammte Lagerschale.

Und das beschriebene Dämpferbuchsenspiel sind defekte Lager an der unteren Hinterbauaufnahme.
Da lässt sich die untere Aufnahme mehr als 1mm horrizontal entgegen der Fahrtrichtung hin und her bewegen :-O


large_100_1891.JPG


Das Schaltwerk ist sehr verschrammt.


large_100_1888.JPG


Mikrokratzer?


large_100_1894.JPG


Der Steuersatz ist verbogen und beschädigt + Delle im Steuerror.


large_100_1934.JPG


large_100_1916.JPG


Das Schaltauge ist sehr verbogen.

Weiterhin ist die Gabel nicht mehr ganz funktionstüchtig. Der Lockout funktionier garnicht mehr und die große Mutter auf der Gabelkrone (Lockout und Rebound-Eistellung) war nur handfest!

Ich hätte gern von euch ein paar Meinungen zu diesem Kauf.
Sind das normale Gebrauchsspuren oder wie ich finde Defekte?

Ich habe den Verkäufer schon kontaktiert und gebeten das Rad zurück zu nehmen oder mir die Hälfte des Kaufpreises zu erstatten.

Für ein paar Meinungen eurerseits wäre ich dankbar,

mit besten Grüßen,

Andi
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde es auch unverschämt und, Vorsatz angenommen, an der Grenze zum Betrug.

Wenn du dich doch außerhalb von eBay einzigst, was im übrigen gegen die eBay Grundsätze verstößt, solltest du dir die Mühe machen, die Sachen vor Ort abzuholen. Vielleicht ist dir das eine Lehre.
 
Moin.

Unverschämt und absolut unkorrekt!
Ich würde nicht lange fackeln und sofort handeln. Er hat die Macken nicht genannt und heruntergespielt.

Gruß, Kiwi.


P.S.: Das nächste Mal persönlich abholen.
 
Artikel entspricht nicht der Beschreibung könnte sogar als defekt laufen daher wenn er den Rahmen nich zurücknimmt ebay kontaktieren die werden dir schon sagen wie du weiter verfahren kannst wenn dies nich sogar selber klären
 
Hi,

sicher ist das sehr ärgerlich! Ich habe mir mal die Anzeige angeschaut und die eingestellten Bildern erwecken natürlich den Eindruck, dass das Bike in einem gepflegten Zustand ist (schließlich war das Kaufdatum Jan/Feb. 2012). Zumindest sind da keine Mängel erkennbar, weil es ganz geschickt nicht im Detail fotografiert wurde. Die Beschreibung liest sich auch ganz nett und die sogenannten "Mountainbikegebrauchsspuren" sind sicherlich Auslegungssache. Das Bike ist für sein Alter wirklich in einem miserablen Zustand, was auf deinen Fotos recht deutlich zu sehen ist. Der Typ ist nicht gerade materialschonend damit umgegangen! Die Aussage "Ich habe das Bike nach fast jeder Tour gesäubert und Partsgefettet und so befindet sich das Bike in einem ordentlichen Zustand". Auch dies ist wieder Ansichtssache.
Aufgrund der von dir aufgezeigten, vom Verkäufer nicht angegeben Mängel: verbogenens Schaltauge und zerschrammtes Schaltwerk, Lagerschale sieht echt böse aus, defekte Lager, Delle am Steuerrohr, defekte Gabel etc, die harmlos beschriebenen "Mirkrokratzer" (die sich als größere Lackschäden abzeichnen) etc., sind Mängel, die der Verkäufer - ehrlicherweise - hätte angeben müssen! Dies sind zum Teil größere Defekte und würden dich einiges kosten, wenn du diese beseitigen würdest.
Ok, du hast den Käufer ja schon daraufhin angeschrieben. Aber ich würde an deiner Stelle auf die Rücknahme und die Erstattung des Kaufpreises bestehen! Da Beschreibung des Artikels so garnicht mit dem wirklichen Zustandes des Bikes übereinstimmt. Konfrontiere ihn gerne, wenn er sich dagegen weigern sollte, mit weiteren Schritten: Bei ebay melden, Rechtsanwalt etc. Aber oft ist es besser sich so zu einigen.
Wie hat er denn eigentlich auf deine Mail reagiert? Würde mich mal interessieren...
Bei Ebay gibt es leider immer noch zu viele schwarze Schafe, die Schindluder betreiben. Schade, dass du an einen solchen geraten bist :(
 
Irgendwie kann ich die Delle nicht erkennen. Kannst mir da jemand weiterhelfen?

Ebay ist hier mit Sicherheit der falsche Ansprechpartner! Es wurde verbotenerweise außerhalb ebay gehandelt. Das widerspricht den ebay agb, dem Zivilrecht und der Fairness gegenüber des bis dato Höchstbietenden.
 
Irgendwie kann ich die Delle nicht erkennen. Kannst mir da jemand weiterhelfen?

Ebay ist hier mit Sicherheit der falsche Ansprechpartner! Es wurde verbotenerweise außerhalb ebay gehandelt. Das widerspricht den ebay agb, dem Zivilrecht und der Fairness gegenüber des bis dato Höchstbietenden.

So wie es in der Anzeige aussieht ist der Verkauf über ebay gelaufen, von daher wäre ebay der richtige Ansprechpartner.
Richtig erkennen kann ich die Delle auf den Bildern auch nicht.
 
Waldtier hat klar geschrieben, dass man sich über 900€ geeinigt hat. Mit anderen Worten nicht ebay konform. Ein solcher Vertrag kann also nicht über ebay zustande gekommen sein. Und selbst in anderen Fällen ist ebay nur die Verkaufplattform und keine rechtssprechende Institution. Ebay kann in einem solchen Fall nicht weiterhelfen. Was geholfen hätte: die Zahlung über paypal.
 
An sich ist die Sache ja nicht gerade aussichtslos: Der Verkäufer hat einen deutlich anderen Zustand versprochen als eingehalten wurde. Unter anderem die Aussagen "Mikro-Kratzer" und "Keine Dellen" sind einfach nur falsch. Auch das Kaufdatum lässt eher einen anderen Zustand erwarten. Selbst wenn es zur Rückabwicklung nicht reicht, eine ordentliche Kaufpreisminderung ist drin!
Biete ihm an, dass du 400€ zurück forderst. Und wenn er sich quer stellt, dann würde ich durchaus zum Anwalt gehen. Der Verkäufer hat falsche Angaben gemacht, da ist die Rechtslage eigentlich klar.

Unabhängig davon, dass sich außerhalb von Ebay geeinigt wurde, habt ihr trotzdem einen rechtskräftigen Kaufvertrag. Nur wird eben nicht Ebay als Vermittler auftreten, aber darauf kann man wohl auch verzichten ^^.
Ein kleines Anschwärzen bei Ebay wäre als kleine Racheaktion vielleicht auch ganz nett ;-)
 
Wieso außerhalb von Ebay geeinigt?

Also ich sehe die vereinbarten 900€ im Angebot!?

Es gibt dort auch Buttons mit "Preis vorschlagen" o.ä.


Zum Rad:

Ich würde auch von Betrug ausgehen, erstmal immer noch freundlich aber bestimmt den Verkäufer darauf hinweisen und bei Weigerung der Rücknahme einen Anwalt zu Rate ziehen. Sowie Anzeige erstatten, das volle Programm eben.

Da sind nicht nur Mikrokratzer, Schäden wurden komplett verschwiegen und der Zustand ist für ein 1 Jahr altes Rad nicht gebrauchstypisch.
Edit: "keine Dellen und Risse", aha. Was ist das dann am Steuerrohr?

Mein Epic habe ich seit Mai 2012 und das sieht bei weitem nicht so runtergefahren aus. Und ich bin keiner der extrem vorsichtig mit dem Material umgeht.
 
Zuletzt bearbeitet:
ePray halt: Bildchen ansehen und beten, dass es irgendwie halbwegs stimmt. :confused: :mad:

Aber in Deinem Fall: Rücknahme verlangen und mit Anwalt/Polizei drohen, wenn er nicht willig ist. Und gar nicht erst anfangen, über die Defekte zu diskutieren. Das Bike war wohl im harten Rennseinsatz.

Der eBay Text muss der Wahrheit entsprechen und in Deinem Fall ist das nicht mal Auslegungssache, sondern harte Fakten.
Vor allem bei dem Preis... :eek:
 
Auktionsbeschreibung klingt wesentlich vorteilhafter und "besser" wie der tatsächliche Zustand aufzeigt.

Da Du leider den Kauf neben Ebay abgeschlossen hast - kannst Du Ebay für Ansprüche gegen den Verkäufer komplett vergessen. Da nicht auf deren Plattform gehandelt sind die Jungs aussen vor. Wird Dir der Kundendienst gerne bestätigen.

Hoffentlich hast Du einen Kaufvertrag in schriftlicher Form mit dem Verkäufer gemacht? Falls ja, selbst eine Quittung auf der der Kaufgegenstand, vage Zustandsbeschreibung (gut und wenig gefahren....bla-bla-bla) genannt ist reicht aus.

Du druckst die Auktionsbeschreibung inkl. der Mails mit dem Verkäufer aus. Mache von den Photos in der Beschreibung extra Ausdrucke.

Mit den Unterlagen gehst Du zu einem Anwalt der sich auf Schadensrecht spezialisiert hat. Der Mann soll ein entsprechendes Schreiben an den Verkäufer aufsetzen und per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer schicken.
Zeitnahe Bezahlung der Kaufpreisminderung von ca. 50 bis 60 Prozent vom Kaufpreis fordern.
Falls der Verkäufer nicht in Deinem Sinne reagiert - sofort Anzeige wegen möglichen Verstoss gegen § 263 ff StGB bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einlegen. Gerade dazu benötigst Du die Ausdrucke und Beschreibungen neben Photos.

Klage auf Zahlung der Kaufpreisminderung beim zuständigen Amtsgericht einreichen - Du wirst wahrscheinlich um EUR 200 bis 250 Abschlagszahlung an den Anwalt leisten müssen. Oder falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast kann die einspringen.

Unbedingt beide Wege (Anzeige wegen möglichem Betrug und Klage auf Zahlung) zeitgleich einreichen. Das erhöht die Drohgebärde beim Verkäufer und kann manchmal zu einer schnellen Einigung führen :D Vorallem weil der Verkäufer ja auch noch die Anwaltskosten bezahlen darf....

Hilfreich ist in dem Fall der Anzeige auch ein schriftliches Gutachten von einem Radlhändler der u.U. als offizieller Gutachter für Radsachen tätig ist über den tatsächlichen Zustand des Rades.

Klingt erstmal ein wenig anstrengend und bürokratisch - ich kann nur zu den Handlungsschritten raten.

Viel Glück bei der Beitreibung Deiner Forderung. :daumen:

Falls der Verkäufer kein Geld haben sollte - mit einem Schuldtitel hast Du schlappe 30 Jahre Zeit die Forderung vom Gerichtsvollzieher beitreiben zu lassen..... :D
 
Ich bin verwirrt. Wenn ich den Link mit der mobilen Ansicht meines Handys öffne, dann ist der Preis 965 €. In der herkömmlichen Desktop Ansicht 900 €. Wie geht das denn?
Bei mir genauso: Übers Handy wird ein anderer Preis angezeigt als über den Desktop-Browser. Sehr seltsam.
Aber wie auch immer.
Zähle ihm alle Schäden auf, die er verschwiegen oder verharmlost hat. Und wenn er nicht ganz blöd ist, wird er freiwillig die Rückabwicklung durchziehen.
 
Vorher mit Ebay telefoniert: denen erscheint es seltsam das ein Ebayer der in Deutschland angemeldet ist ein nicht unbedingt für den Schweizer Markt bestimmtes Produkt auf der CH Platform von ebay anbietet.

Wahrscheinlich nur weil PayPal Bezahlung in CH nicht für alle Angebote bei Bewertungsstand unter 50 vorgeschrieben ist. Sei auf alle Fälle sehr merkwürdig und die Ebaydame hat natürlich nur den offiziellen Weg und Bezahlung per PayPal für allein richtig (und seligmachend) geschildert.

Hätte der Käufer mit PayPal gezahlt - wäre gar keine Diskussion nötig weil in solchen Fällen PayPal sehr schnell das Geld vom Verkäufer einbehält und der Käufer die volle Kaufsumme inkl. Versandspesen zurück erhalten hätte. Natürlich mit der Verpflichtung das Radl wieder an der VK zurück zu senden. Und die Bewertungen vom VK sprechen nicht für ihn :eek:
 
Irgendwie kann ich die Delle nicht erkennen. Kannst mir da jemand weiterhelfen?

Ebay ist hier mit Sicherheit der falsche Ansprechpartner! Es wurde verbotenerweise außerhalb ebay gehandelt. Das widerspricht den ebay agb, dem Zivilrecht und der Fairness gegenüber des bis dato Höchstbietenden.

Wettschulden, ich melde mich doch ;-)

Habe den Link korrigiert auf eBay Deutschland. Konnte heut nacht nicht auf die deutsche Seite zugreifen.

Das Geschäfft ist offiziell über eBay abgewickelt worden. Zunächst über die Nachrichtenfunktion nähere Infos eingeholt, über den Preis verhandelt und dann einen offiziellen Preisvorschlag gesendet, den der Verkäufer akzeptiert hat.

Der Verkäufer zeigt sich uneinsichtig, Mail:

"Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dem von Ihnen erworbenen Gegenstand um ein gebrauchtes Mountainbike handelt. Darauf wurde mehrfach hingewiesen: „gebraucht“; „mit Abnutzungsspuren“; „Mountainbikegebrauchsspuren“.

Im Übrigen haben Sie das Fahrrad für einen erheblichen Abschlag gegenüber dem Neupreis erworben. Dieser Abschlag trägt den Gebrauchsspuren Rechnung.

Daher sehen wir leider keine Möglichkeit, den Preis weiter zu reduzieren.
"

Ich werde den Fall heute zunächst bei eBay melden.
 
Richtig! Und dann hast Du ganz gute Chancen das der Verkäufer doch zur Rücknahme aufgefordert wird. Zumal Du noch die Möglichkeit einer negativen Bewertung hast - oft sind nach einer miesen Bewertung die Verkäufer wesentlich bemühter und nehmen die Ware zurück.

Kaufe so 40 bis 60 Sachen pro Monat bei Ebay und zahle nach Möglichkeit nur per PayPal, mit PP geht eine Rücknahme wesentlich einfacher und angenehmer... :D
 
kurz und knapp:
Ebay ist kein "Laden", folglich streicht Ebay auch nur die Gebühren ein.
Ich will jetzt nicht mit Paragraphen hinwerfen, aber bedenke:

Ansätze, die Betrug oder ein Handeln gegen alle guten Sitten erkennen lassen auch nicht.
Gebrauchsspuren wurden angegeben. Ein Gang zum Anwalt wird für dich kein befriedigendes Ergebnis bringen. Denn ein guter Anwalt wird dir das gleiche raten, ein schlechter den Fall annehmen, und sich ins Fäustchen lachen.
Fazit: 900€ Lehrgeld bezahlt- nicht mehr, auch nicht weniger.

Das nächste Mal nimmst du Artikel, die übers "Internet, von Privat verkauft, guter Zustand, ..." in Augenschein.

just my 2 cents.
 
o.k., die ausgeschlagenen Lager sind ärgerlich und die kleine Delle auch, aber der Verkäufer hat davon möglicherweise nichts gewusst.
Kann schon sein, dass er davon nichts wusste. Aber in dem Moment, wo er sagt, dass "nur Mikrokratzer, keine Dellen und nur ein bisschen Lackabplatzer" vorhanden sind, ist dies eine Beschreibung des Soll-Zustands. Weicht diese Beschreibung vom Ist-Zustand ab, kann der Kaufpreis gemindert werden, unabhängig davon ob der Kaufpreis angemessen war oder nicht.

In meinen Augen hat das Bike nicht den Zustand, den man nach einem Jahr Nutzung erwarten würde. Darüber ist sich sicherlich auch der Verkäufer im Klaren, deshalb hat er Wörter wie "ordentlicher Zustand" benutzt und nicht "klasse Zustand". Dass er dann bspw. die unzähligen Macken an der Hinterbaustrebe nicht erwähnt hat, ist nicht korrekt und evtl. schon arglistig (immerhin hat er keine Detailfotos online gestellt).

Ich frage mich, wieso jetzt plötzlich in der Antwortmail von "Wir" die Rede ist? Ist es plötzlich ein Händler, der über Ebay an der Steuer vorbei verkauft? Wird ja immer interessanter ^^



EDIT: Ich hab nochmal drübergeschaut, es wurde weder Rückgaberecht noch Gewährleistung ausgeschlossen. Genau kenne ich mich da nicht aus, aber diese ganzen witzigen Klauseln, die Privatverkäufer unter ihre Auktionen schreiben kommen doch daher, dass laut EU-Recht auch Privatverkäufer grundsätzlich Rückgabe nach Fernabsatzgesetz und Gewährleistung über 1 Jahr anbieten müssen, wenn sie es nicht explizit ausschließen? Das wäre vielleicht auch ein Ansatzpunkt um Druck zu machen.
 
Detailiert wurden bei dieser Anzeige keine der sogenannten "Gebrauchsspuren" angegeben, sondern es war lediglich die Rede von "Mikrokratzern" und ein "leichtes Dämpferbuchsenspiel", wobei "ein Austausch der Dämpferbuchsen ..... nicht erforderlich sei". Da hat mal jemand das ganze mal ganz gezielt beschönigt.
Die nicht mehr ganz funktionstüchtige Gabel, das rampunierte Schaltwerk, das verbogene Schaltauge, die fiesen und deutlich zu sehenden Lackabplatzer, die Delle am Steuerrohr...., die waldtier dann feststellen musste, all diese "Gebrauchsspuren" sind nicht im einzelnen aufgeführt bzw. es wurde nicht darauf hingewiesen (oder gar in Bildform aufgezeigt).
Bei Ebay wird "Gebraucht" so erklärt: "Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers."
Die "etwaigen Fehler oder Mängel" sind in diesem Umfang, wie sie tatsächlich am Bike vorzufinden sind, NICHT in der Beschreibung erwähnt worden! Und "Mountainbikegebrauchsspuren" ist meiner Ansicht nach ein sehr deeeeeeehnbarer Begriff, aber nicht konkret und aussagekräftig genug!
Finde es einfach ne Frechheit ein gerade mal 1 Jahr altes Bike in einem so desolaten Zustand als "in einem ordentlichen Zustand" anzupreisen.

Die 900,- Euro als "Lehrgeld" abzuzeichnen, finde ich persönlich nicht gerade als trötend :(
@waldtier: Gib nicht klein bei!
 
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