Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich hatte letzten Donnerstag am 13.06.2013 in München zwischen der Brudermühlbrücke und dem Flaucher in München auf der Ostseite, auf den separaten! Fahrradweg einen Unfall mit einer FuÃgängerin. Der Fahrradweg, hier für beide Fahrtrichtungen, ist hier nicht wie normal in der Stadt direkt neben einem FuÃgängerweg, sondern ca. 5m davon entfernt und durch Bäume getrennt. Ich war mit ca.15 km/h unterweges, und habe kurz zur Seite geschaut, auf die Leute am "Isarstrand", wieder nach vorne geschaut und da stand die Frau plötzlich vor mir, mit Hund, Ehemann und Tochter. Ich konnte nur noch Notbremsen und bin wegen der Vorderbremse nach vorne weggeflogen, der Frau in den Rücken. Sie ist dann seitlich auf die Wiese gefallen, während ich auf den Asphalt gefallen bin. Die Frau hatte danach über leichte Schmerzen in den Rippen geklagt, aber ansonsten keine weiteren Beschwerden. Ich habe mir mein Knie aufgeschlagen und mein Sattel ist ein bisschen verbogen, aber ansonsten auch nichts weiter. Wir haben dann Kontaktdaten ausgetauscht. Ich ging davon aus das wär's gewesen, und habe mich nicht weiter darum gekümmt, da ja der Schaden bei beiden klein war. Also ich habe auch keine Zeugen.
Nun hat aber die Frau angerufen, weil sie sich für 50⬠eine homöopathische Salbe gekauft hat, und diese von mir erstattet haben möchte. Ich bin aber Student und für mich sind 50⬠ziemlich viel Geld. Also habe ich recherchiert und das hier gefunden:
http://www.fahrrad-recht.de/index.php?p=unfall&c=31#Anchor-66-2546
"Markierter Radweg - "Kein Zutritt für FuÃgänger"
Prallt ein Radfahrer auf einem markierten Radweg mit einem FuÃgänger zusammen, so haftet der FuÃgänger für den Schaden (hier: ein 80jähriger Rentner, der "vom Weg abgekommen" war. (Oberlandesgericht Hamm, 13 U 76/98)"
http://www.recht-für-radfahrer.de/Aktuelles.html
"Blindlings auf die Fahrbahn tretende FuÃgänger
Das OLG Saarbrücken hatte über einen Unfall zwischen einem 14-jährigen Radfahrer und einer erwachsenen FuÃgängerin zu entscheiden. Nach den Feststellungen des Gerichts war die FuÃgängerin blindlings auf den Radweg getreten und dort von dem Radfahrer getroffen worden. Die FuÃgängerin wollte trotzdem von dem Radfahrer Schadensersatz haben: Der sei mit seinem Fahrrad mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren und also zu schnell. Sie selbst habe auf dem Gehweg zwischen einem Auto und einem Baum gestanden und sei dort angefahren worden. Das Gericht wies die Klage ab (OLG Saarbrücken, NJW-Spezial 2012, 106).
Das Gericht überlegt, ob ein Radfahrer, der 20 km/h fährt, zu schnell fährt. Doch die Geschwindigkeit konnte nicht unfallursächlich sein. Ein Radfahrer und insbesondere ein 14-jähriger Radfahrer muss nicht vorhersehen, dass ihm einfach so eine erwachsene FuÃgängerin vor das Rad springt. Man ist daher nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass seine Geschwindigkeit so sehr zu verringern, dass eine womöglich doch entgegen ihren Pflichten aus § 25 StVO blindlings auf die Fahrbahn springende FuÃgängerin ohne Schaden bleibt.
Mehr zu der Frage, ob und unter welchen Bedingungen man als Radfahrer für Unfälle haftet, finden Sie in der aktuellen Auflage von Recht für Radfahrer."
Ich habe wegen der Recherche mich geweigert die 50⬠zu zahlen, da die Frau ja nicht auf dem Fahrradweg zu suchen hat, und somit für den Unfall verantwortlich ist. Dazu der Ehemann heute am Telefon als ich meinte sie hätten nicht auf dem Fahrradweg rumlaufen sollen, woraufhin er meinte 'sie hätten da grade nicht aufgepasst'. Sie bleiben aber jetzt trotzdem bei der Foderung und haben mir eine Frist bis morgen Abend gesetzt. Was soll ich machen?
*Edit aus den natürlich dem*
Ich hatte letzten Donnerstag am 13.06.2013 in München zwischen der Brudermühlbrücke und dem Flaucher in München auf der Ostseite, auf den separaten! Fahrradweg einen Unfall mit einer FuÃgängerin. Der Fahrradweg, hier für beide Fahrtrichtungen, ist hier nicht wie normal in der Stadt direkt neben einem FuÃgängerweg, sondern ca. 5m davon entfernt und durch Bäume getrennt. Ich war mit ca.15 km/h unterweges, und habe kurz zur Seite geschaut, auf die Leute am "Isarstrand", wieder nach vorne geschaut und da stand die Frau plötzlich vor mir, mit Hund, Ehemann und Tochter. Ich konnte nur noch Notbremsen und bin wegen der Vorderbremse nach vorne weggeflogen, der Frau in den Rücken. Sie ist dann seitlich auf die Wiese gefallen, während ich auf den Asphalt gefallen bin. Die Frau hatte danach über leichte Schmerzen in den Rippen geklagt, aber ansonsten keine weiteren Beschwerden. Ich habe mir mein Knie aufgeschlagen und mein Sattel ist ein bisschen verbogen, aber ansonsten auch nichts weiter. Wir haben dann Kontaktdaten ausgetauscht. Ich ging davon aus das wär's gewesen, und habe mich nicht weiter darum gekümmt, da ja der Schaden bei beiden klein war. Also ich habe auch keine Zeugen.
Nun hat aber die Frau angerufen, weil sie sich für 50⬠eine homöopathische Salbe gekauft hat, und diese von mir erstattet haben möchte. Ich bin aber Student und für mich sind 50⬠ziemlich viel Geld. Also habe ich recherchiert und das hier gefunden:
http://www.fahrrad-recht.de/index.php?p=unfall&c=31#Anchor-66-2546
"Markierter Radweg - "Kein Zutritt für FuÃgänger"
Prallt ein Radfahrer auf einem markierten Radweg mit einem FuÃgänger zusammen, so haftet der FuÃgänger für den Schaden (hier: ein 80jähriger Rentner, der "vom Weg abgekommen" war. (Oberlandesgericht Hamm, 13 U 76/98)"
http://www.recht-für-radfahrer.de/Aktuelles.html
"Blindlings auf die Fahrbahn tretende FuÃgänger
Das OLG Saarbrücken hatte über einen Unfall zwischen einem 14-jährigen Radfahrer und einer erwachsenen FuÃgängerin zu entscheiden. Nach den Feststellungen des Gerichts war die FuÃgängerin blindlings auf den Radweg getreten und dort von dem Radfahrer getroffen worden. Die FuÃgängerin wollte trotzdem von dem Radfahrer Schadensersatz haben: Der sei mit seinem Fahrrad mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren und also zu schnell. Sie selbst habe auf dem Gehweg zwischen einem Auto und einem Baum gestanden und sei dort angefahren worden. Das Gericht wies die Klage ab (OLG Saarbrücken, NJW-Spezial 2012, 106).
Das Gericht überlegt, ob ein Radfahrer, der 20 km/h fährt, zu schnell fährt. Doch die Geschwindigkeit konnte nicht unfallursächlich sein. Ein Radfahrer und insbesondere ein 14-jähriger Radfahrer muss nicht vorhersehen, dass ihm einfach so eine erwachsene FuÃgängerin vor das Rad springt. Man ist daher nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass seine Geschwindigkeit so sehr zu verringern, dass eine womöglich doch entgegen ihren Pflichten aus § 25 StVO blindlings auf die Fahrbahn springende FuÃgängerin ohne Schaden bleibt.
Mehr zu der Frage, ob und unter welchen Bedingungen man als Radfahrer für Unfälle haftet, finden Sie in der aktuellen Auflage von Recht für Radfahrer."
Ich habe wegen der Recherche mich geweigert die 50⬠zu zahlen, da die Frau ja nicht auf dem Fahrradweg zu suchen hat, und somit für den Unfall verantwortlich ist. Dazu der Ehemann heute am Telefon als ich meinte sie hätten nicht auf dem Fahrradweg rumlaufen sollen, woraufhin er meinte 'sie hätten da grade nicht aufgepasst'. Sie bleiben aber jetzt trotzdem bei der Foderung und haben mir eine Frist bis morgen Abend gesetzt. Was soll ich machen?
*Edit aus den natürlich dem*