Diese Fragen sind bereits alle geklärt.
Hier ist es also bereits geklärt
und hier:
Auch das wird im Einzelfall geklärt.
wird alles im Einzellfall geklärt.
Die Bikeparks müssen ihre Strecken halt auch extra versichern lassen. Ich glaube aber nicht das z.B. der Alpenverein oder der Forst für jeden Weg im Revier eine Versicherung abschließt.
Mir wurde hier mehrfach gesagt das die Nutzung der Wege absolut auf eigene Gefahr geschieht. Das wird immer wieder nur in Bezug zu den Waldtypischen Gefahren erwähnt. Das untypische Gefahren eine Rolle spielen wird meist in Bezug zu gebauten Downhillstrecken
angebracht die ganz offensichtlich Bauwerke enthalten. Das auch ein befestigter Weg in dem Sinne ein Bauwerk ist und Zuständige z.B. Löcher oder breite Risse im Boden als untypische Gefahr absichern müssen wird erst aus einigen Texten ersichtlich.
Was das aber für verkehrstechnische Gefahren aussagt ist mir nicht klar.
Ist es ein Muß für irgendjemanden das zu erkennen oder ist das eine rein zusätzliche Vorsichtsmaßnahme? Wohl letzteres
Auch wenn in dem von Heiko verlinkten Fallbeispiel der jenige der die Sperrung verhängt hatte sich ja irgendwie dazu verpflichtet gefühlt hatte.
...das geht formell nicht mal im Bikepark. Da gibt es zum Thema Bikepark Willingen ganze Threads zu, da dort Wanderwege kreuzen. Es gibt das freie Betretungsrecht - ausgenommen davon wäre ein eingezäuntes Privatgrundstück - für Fußgänger. Der Biker muss!! jederzeit anhalten können, oder ggf. (durch Leute, die während der Durchfahrt absperren, so wie beim Forst beim Baum fällen) mit Sicherungsmaßnahmen eine Gefährdung Dritter ausschließen.
Verstehe!
(Es hatte mich bereits gewundert das es scheinbar entgegen meinen Vermutungen ganz zu Beginn des Threads bezüglich des (Downhill)trailbaus tatsächlich kaum wirkliche Standarts gibt nicht einmal Gängelungen\Bremsschikanen sind wohl wirklich standart sondern alles mehr oder weniger Einzellfallentscheidungen und auch die Standartisierung der Beschilderung nur ein Versuch und Empfehlung der DIMB um irgendetwas zu standardisieren. - hätte ich so nicht erwartet wo doch gleich nach dem Link zu den Trailrules die dritte Antwort im Thread lautete " Deutschland halt ,isse normale,musse alle inne Regel un Gesedse presse" )
Da ist er wieder der gesunde Menschenverstand, der bsp. auch in der StVO geregelt ist.
https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html Doch auch dieser Punkt wurde Dir hier schon mindestens einmal erklärt.
Wie das mit den verkehrstechnischen Gefahren und Zuständigkeiten Zusammenhängt muß ich tatsächlich erst noch verstehen.
Man könnte ja auch im Straßenverkehr einfach darauf Verzichten Schilder auf zu stellen oder Einbahstraßen aus zu weisen. Was sicher aus gutem Grund aber nur sehr selten so geschieht.
Aber gut wir sollen und wollen wohl an die Eigenverantwortung im Verkehrsraum des Waldes glauben. Die jenigen die bereits freiwillig Verantwortungen auf sich genommen und Trails gebaut haben wissen vielleicht wirklich sehr genau auf was sie sich eingelassen haben.
Und die die sich gegen scheinbare Verantwortungen wehren (wie der Rheinlandpfälzische Forst) die haben es vielleicht nicht kapiert oder verfolgen ganz andere Interessen?
...ein Rechtsanwalt würde nun sagen: "...es kommt darauf an..." ...nebenbei bräuchte die Familie nur zivilrechtlich "alle Möglichkeiten" prüfen. Strafrechtlich übernähme das in solch einem Falle eh die Staatsanwaltschaft, was bei einem Todesfall zwingend wäre. Da Du hier keine Fallbeschreibung mit Tatortanalyse ablieferst, können selbst potentiell anwesende Verkehrs-u.Strafrechtsjuristen nicht mal im Ansatz eine hypothetische Mutmaßung zu Deiner floskelhaften Fragestellung abgeben.
Ich habe das so formuliert weil ein schwerer Unfall nunmal etwas anderes ist als ein leichter Unfall bei dem es sicher nie zur weitreichenden Prüfung der Gesetzeslage kommen würde sondern unter den Betroffenen und ihren Versicherungen abgehandelt würde (wie es eben ist wenn auf eigene Gefahr gehandelt wird)
Der Heiko und die DIMB "beleuchten" Haftungsfragen und irgendwelche Urteile zum Thema immer sehr genau, und lassen dies in zukünftige Aufklärungsarbeit einfließen. Und fließend sichd auch Gesetzesauslegungen und Rechtsprechungen, weshalb sich in dem Bereich, wie hier unter Punkt 1, keine generelle Regel/Antwort geben lässt. Und das hat der Heiko gemeint, und mehrfach erklärt, und nicht nur er.
Die Einzellfallregelungen in Bezug zu Haftungsfragen wurde hier meiner Erinnerung nach noch überhaupt nicht angesprochen.
Es wurde nur die Einzellfallentscheidung hinsichtlich des Wegestatus erwähnt.
Ganz deutlich wurde von Heiko allerdings erwähnt das ihm die (Er)klärung der Haftungsfragen auf Seiten der DIMB auch nicht ausreichend erscheint und Verbesserungsbedarf herrscht.
...oder aber sehr erfreulich, so wie das von mir hier vor einigen Beiträgen verlinkte BGH Urteil. Es kommt halt immer darauf an, wer für was zuständig ist. Und dann ist es immer noch fraglich ob das dann "abschreckend" ist, oder einfach nur "klärend". Also so, wie mit den trauernden Eltern, ein hypothetisches Negativbild das Du malst - ohne Vorlage einer faktischen Situation (Gerichtsurteil/Link).
Ja natürlich darum geht es mir ja auch. Es geht mir nicht darum jemanden zu verunsichern sondern im Gegenteil. Und es muß doch wohl nicht erst etwas passiert sein um sich diese Fragen zu stellen. Es geht darum ob es einen Mißstand gibt der jemandem Verpflichtungen auf erlegt die er nicht erfüllen kann und man sich so in Zukunft entweder dafür entscheiden muß das solche Verpflichtungen abgeschafft werden oder aber Aktivitäten in der Natur aus Sicherheitsbedenken von diesen Seiten eventuell aus Selbstschutz immer möglichst klein gehalten werden müssen wie man es in Rheinlandpfalz auslegt.
Aber ich sagte ja bereits das ich es einfach nicht verstehe und es sein kann das diese Fragen juristisch ausreichend geklärt sind.
Immerhin wird sich der Gestzgeber auch Gedanken gemacht haben ob die Verpflichtungen die sich aus seinem Betretungsrecht ergeben erfüllbar sind.
...irgendwie bekommst auch Du hier "lange Texte" vom Verständnis her, nicht mit? Seit es MTBler gibt, und spätestens seit es auch ausgeschilderte MTB Strecken gibt, ob nun nur für MTB oder als "shared Trail" oder über eine Forststraße, kümmern sich MTBler und örtliche MTB-Vereine , die zudem großteils in der DIMB als Dachorganisation, Mitglied sind, um die Wegepflege. Nach so Sturmtagen, wie gestern, geht das bsp. bei mir auf dem "kleinen Dienstweg". Ich mache auf meiner MTB Tour Bilder von den Blockaden, sende sie per whatsapp an meinen Förster, sage ihm was ich mit meinen Mitteln weg machen kann, was ich für Wertholz halte, oder wo letztlich ein Harvester anrücken muss. Ich bekomme dann Antwort, ob, und was ich selbst beseitigen kann. So ist bis zum nächsten Wochenende wieder fast alles befahrbar. Ein Stelle muss umgeleitet werden. Das macht dann der Streckenpate, der ebenfalls in die whatsapps eingebunden ist. Dieses Beispiel ist exemplarisch für den gesamten Odenwald. Und mit Sicherheit für alle Bikeregionen. "...zukünftig, vermehrt..." wäre vor 30 Jahren ein Thema gewesen.
Das es sowas wie Wegepatenschaften bereits gibt ist mir in den Trailnews aufgefallen. Und bei DAV und Wandervereinen ist das seit jeher der Praxis.
Ich konnte auf der DIMB Homepage aber keinen Leitfaden ,Beispiele oder irgendetwas zu dem Begriff Wegpatenschaft oder etwas vergleichbarem finden. Vielleicht habe ich es übersehen das kann sein. Wenn nicht könnte man sich ja mal Gedanken darum machen ob die Informationen bereits ausreichend übersichtlich und geordnet aufbereitet sind oder es auch da großes Verbesserungspotential gibt.
Sowie auch manche Informationen (meist Studien- teils aus den 90er Jahren) in der Onlinebibliothek auftauchen andere Informationen wie Fallbeispiele zu Gesetzesfragen in der Mediathek zu finden sind.Klar das eine sind eigene Publikationen und das andere fremde Publikationen aber besonders übersichtlich finde ich es nicht.
Und ob die Fragen zu Haftung und Rechtsfragen wirklich allgemein verständlich aufgearbeitet und in einen Kontext gebracht wurden kann man sich auch fragen. (Oder aber Fragen wie meine als lernresistenz abtun)
Gut das eure Pflegemaßnahmen so funktionieren ,bei den Wandervereinen wie DAV usw. gibt es dann ja auch noch Jährliche Arbeitseinsätze im Rahmen derer Stufen ,Trittsteine usw.erneuert werden ... auch von so etwas hatte ich in den Trailnews bereits gelesen.
Aber eben auch nur dort und in wenigen kurzen Artikeln. Zwar betrifft das nur Vereine und wird von Seiten der DIMB vielleicht auf anderen Wegen als der öffentlichen Internetseite kommuniziert. Dann braucht man sich ber auch nicht wundern das jemand wie ich eine Idee äussert die man abseits der öffentlichen Presentation längst verbreitet hat. Warum Gibt es dazu nicht einfach eine Rubrik im Menü "Aktivitäten" ?
Oder habe ich das wirklich wieder verpeilt?
Das "zukünftig vermehrt" ein Thema von vor dreißig Jahren gewesen wäre kannst du ja mal einem Darmstädter erzählen.
Auch wenn es in der Praxis dort keine besonders großen Probleme mit illegalen Strecken gibt (höchstens vielleicht Rinne). Der Feldberg ist aber wohl ein Fall an dem sich zeigt was notwendig wird wenn das Fass überläuft (soweit ich das verstanden habe).
Aber wenn ihr mit den bisherigen Angeboten zufrieden seid kann man das natürlich so ausdrücken.