Checkliste Verhaltensregeln Ehrenkodex

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Vielleicht ist das der Beweis das lange Texte tatsächlich einfach nicht verstanden werden können oder wollen.
Ja. Nur Idioten hier im Forum.
Denn ich habe bezüglich der Haftungsfragen überhaupt nichts durcheinander geworfen.
Natürlich nicht.
Wenn man sich von gut gemeinter und konstruktiver Kritik und sich stellenden Fragen derart angegriffen fühlt dann höhre ich halt auf zu schreiben.
Bitte, bitte gern.

...und jetzt sollte man hier wirklich zu machen.
 
Vielleicht ist das der Beweis das lange Texte tatsächlich einfach nicht verstanden werden können oder wollen.

Denn ich habe bezüglich der Haftungsfragen überhaupt nichts durcheinander geworfen.
Ich bin mir nicht sicher ob man meine Frage nicht verstanden hat oder die Antwort unangenehm ist.
Mir wurde die Seite auf denen das Protokol eines Rechtsstreits dargestellt ist von Heiko verlinkt aber ich verstehe das Fachchinesich nur ansatzweise.
Der Artikel lautet "Radfahren auf Waldwegen grundsätzlich erlaubt"
Daraus geht aber eben auch hervor das Wege im Wald auch Aufgrund bestimmter Umstände wie Uneinsehbarkeit gesperrt werden können. Wer das feststellt und ob irgendjemand sogar verpflichtet sein könnte fest zu stellen ob derartige Gefahren gegeben sind war meine Frage.
Das Prinzip dürfte ja geläufig sein da man sich auch gegen unrechtmäßige Sperrungen einsetzt. Ich wollte nur verstehen wodurch die Haltung des Rheinlandpfälzer Forstes begründet sein könnte. Vielleicht ist es ganz klar das niemand irgendwie verpflichtet ist solche Gefahren im Vorraus zu erkennen (und auch kein Anwalt jemals auf Basis dieser Überlegungen irgendwen zur Rächenschaft ziehen könnte). Vielleicht ist die Antwort aber auch unangenehm weil wenn doch jemand verpflichtet wäre ,dieser ein Interesse daran haben könnte Regelungen an zu streben die ihn vor zu vielen dieser Einzelfallentscheidungen bewahrt. So könnte man die kategorische Ablehnung der Befahrung von schmalen Wegen erklären. Ohne zu sagen DIE wollen ja nur aus Machtgier über die Wege bestimmen.
Wenn es eine solche Verpflichtung gäbe könnte man dort ansetzen und versuchen diese ab zu schaffen damit absolut klar ist was Eigenverantwortung auf Waldwegen bedeuted.

ich erwarte hier keine Antworten mehr

Über die Definitionen der festen Wege gibt es hier im Forum bereits Threads in denen unterschiedliche Meinungen angeblich auch von einzelnen Förstern besprochen wurden und man hat am Feldberg auch aufgrund dieser Frage ein Gespräch mit der Forstverwaltung geführt. So eindeutig kann es ja wohl nicht gewesen sein.

Wenn das alles so abwegig ist dann gibt es doch nichts mit dem ich irgendwen sizieren könnte was ich auch nicht vor habe ... ich habe klar gestellt welche Missverständnisse zu meiner anfänglichen Abwehrhaltung gegen die DIMB und zu Formulierungen wie z.B. das die Informationen ein Hohn wären und der Verein durch fehlende Vorstellung (Presentation) unseriös erscheint zu stande gekommen sind. Und nachdem ich diese Missverständisse auf geklärt habe und zurück genommen habe wird der Ton sogar noch rauer .
Das soll verstehen wer will.
Ja meine Texte sind ungewöhnlich lang das ist richtig.
 
zu sagen DU rührst ja keinen Finger anstatt selbst zu versuchen das hier irgendwie zu etwas direkt konstruktivem (also nicht nur einseitigen und als überflüssig abgehandelten Ideen von meiner Seite) um zu Münzen ...
Immerhin hätte man auch sagen können " verfasse doch einen Leitfaden zum Erkennen von sensiblen Umweltzonen" so wie du es dir vorstellst und stelle es der DIMB ganz unverbindlich zur Verfügung. Ich hatte bereits angefangen nach derartigen Quellen zu suchen.
Einen Rechtsstreit zu analysieren um daraus das Recht des Mountainbikers ab zu leiten damit kann ich natürlich nicht beitragen.
Aber egal
 
"Die Trailrules sagen aus das man auf Fußgänger Rücksicht nehmen muß - gut und schön - aber bei einem 80cm breiten Weg in steilem Gelände und 70cm Lenker - wie soll das gehen ? Offensichtlich nicht ganz unproblematisch ."
... und beschwer Dich nicht, dass da keine Hangkante ist.

Wer sich um Wegdefinitionen kümmert, hat das Recht nicht verstanden - gilt insbesondere auch für die Legislative.
 
Das Video ist Nett gemacht.
Eine genaue Vorstellung davon zu haben wie man Begegnungsverkehr in gefährlichem Gelände am besten bewältigt heißt ja nicht das man nicht auch freundlich zu einander zu sein kann.

Hier sind ein paar Links die ich interessant aber vor allem auch ausführlich und trotzdem übersichtlich und gut genacht finde.
Die DIMB kennt die Quellen sicher, ich selbt habe diese Quellen aber nicht über die Seiten der DIMB gefunden.

https://www.waldwissen.net/wald/erholung/wsl_mountainbike_leitfaden/index_DE?dossier_rated=1#bew

http://www.bfu.ch/sites/assets/Shop...n – Leitfaden für Planung, Bau und Betieb.pdf

Könnt ihr ja mal verlinken ist vielleicht interessant für solche Leute die die DIMB als Anlaufstelle zur Suche nach interessanten Inhalten zum Thema Mountainbike ansehen. Aber vielleicht habt ihr euch ja auch bewusst gegen solche Quellen entschieden ... man weis es nicht.
 
Eine genaue Vorstellung davon zu haben wie man Begegnungsverkehr in gefährlichem Gelände am besten bewältigt heißt ja nicht das man nicht auch freundlich zu einander zu sein kann.
Ich hätte nicht Angst vor jemandem, der sein 13-kg Bike über den Abgrund hält, sondern vor dem Wanderer mit Rucksack, der sich gerade dann zur Seite dreht, wenn man ihn passiert - denk mal drüber nach...
 
Könnt ihr ja mal verlinken ist vielleicht interessant für solche Leute die die DIMB als Anlaufstelle zur Suche nach interessanten Inhalten zum Thema Mountainbike ansehen. Aber vielleicht habt ihr euch ja auch bewusst gegen solche Quellen entschieden ... man weis es nicht.
1. IMHO ist die DIMB keine Suchmaschine für MTB Seiten.
2. beide Links sind für die Schweiz. Was hat die DeutscheInitiativeMountainBike damit zu tun?
3. Hinterfrage auch immer die Intention der Verfasser einer Internetseite und damit ihrer Objektivität. (Verfasser des ersten Links ist "Stiftung Landschaftsschutz Schweiz")
4. Wenn DIMB eine Seite verlinkt, signalisiert sie, dass sie mit den Inhalten einer Seite 100% übereinstimmt. Dazu müsste die Seite aber genau studiert werden und auf Richtigkeit überprüft werden. Den Aufwand halte ich für zu groß für die Vielzahl von interessanten Internetseiten zu MTBs
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hätte nicht Angst vor jemandem, der sein 13-kg Bike über den Abgrund hält, sondern vor dem Wanderer mit Rucksack, der sich gerade dann zur Seite dreht, wenn man ihn passiert - denk mal drüber nach...

Das es in solchen Situationen immer ein Risiko gibt sollte klar sein. Dieses zu minimieren sollte das Ziel sein und ein Rucksack bzw. dessen Inhalt ist in rauer Natur nunmal seit je her ziemlich (überlebens) wichtig. Ich kann mir allerdings schon denken das für manche Leute die Vorstellung ihr 5000€ teueres Fahrrad in Richtung Abhang zu positionieren und dieses im Notfall auch noch los lassen zu müssen ziemlich unangenehm ist.

Mein kleiner beitrag aus der praxis. Man muss nur wollen.

Keine Ahnung was du meinst auf der Strecke ist doch viel Platz.

1. IMHO ist die DIMB keine Suchmaschine für MTB Seiten.
2. beide Links sind für die Schweiz. Was hat die DeutscheInitiativeMountainBike damit zu tun?
3. Hinterfrage auch immer die Intention der Verfasser einer Internetseite und damit ihrer Objektivität. (Verfasser des ersten Links ist "Stiftung Landschaftsschutz Schweiz")
4. Wenn DIMB eine Seite verlinkt, signalisiert sie, dass sie mit den Inhalten einer Seite 100% übereinstimmt. Dazu müsste die Seite aber genau studiert werden und auf Richtigkeit überprüft werden. Den Aufwand halte ich für zu groß für die Vielzahl von interessanten Internetseiten zu MTBs

zu Punkt 1 kann ich nur von mir aus gehen und sagen das ich mir das von einer solchen Organisation schon erwarte und vermisst hatte.
Natürlich wird das meiste rund um den Sport von anderen Medien behandelt aber der offizielle Trailbau und die Technischen Aspekte gehören doch schon direkt zum "Zuständigkeitsbereich" der DIMB. Ich fände es nicht verkehrt (nicht nur) in dieser Richtung sehr viel mehr Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen. Jemand der tatsächlich eine Legalisierung plant und die Zeit investiert ist sicher an einer größeren Auswahl an Anleitungen,Anregungen und Beispielen interessiert.

2. Die Links zeigen Beispiele aus der Schweiz allerdings finden sie sich auch auf der deutschen Seite "Waldwissen" und das schweizer Recht wird in diesem Zusammenhang auch nur Stellenweise behandelt. Vieles ist sehr wohl auf Deutschland übertragbar und vor allem sind viele Bauliche und technische Aspekte enthalten. Keine Ahnung was daran verkehrt sein soll.

3. Natürlich kann man die Intention hinterfragen aber der Inhalt spricht auch ein Stück weit für sich. Man kann davon ausgehen und es ist kein Geheimniss das der offizielle Streckenbau immer auch mit der Lenkung und Kanalisierung des Sports zu tun hat. Man macht sich dieses Argument ja auch seitens der Mountainbiker zu eigen. Deshalb finde ich auch die Äusserungen seltsam das man befürchtet eine legale Strecke könnte dazu führen das man überall anders ausgeschlossen wird. Sicher ist da etwas dran denn es ist ja wohl nach zu vollziehen das z.B. der Forst wenn er Teile seines Gebiets zur Verfügung stellt auch zumindest erwartet das dadurch die Befahrung von illegalen Strecken aufhört. Das bedeutet ja nicht das dadurch auch Wanderwege gesperrt werden müssen das auf illegale Strecken verzichtet wird sollte dann aber ehrensache sein. Man hat dafür die Möglichkeit eine qualitativ hochwertige Legale Strecke zu befahren und das muß natürlich einen Nutzen für mehrere Seiten haben.

4. Ich denke nicht das die Inhalte aller verlinkten Seiten durchweg konform sein müssen. Natürlich müßen die Inhalte irgendwie im Verhältniss stehen und man braucht irgendwelchen Hetzern keinen Presentationraum zu bieten. Wenn man aber kategorisch so Argumentiert dann wird man es wahrscheinlich niemals schaffen z.B. gutes Infomaterial zu Umweltfragen (sensible Naturzonen) bereit zu stellen weil die Quellen wahrscheinlich immer mehr oder weniger direkt auch ein bischen kritisch gegenüber dem Natursport eingestellt sein werden.

Das würde dann aber auch heißen das der bedeutungsvolle Satz ,das man Seitens der DIMB die Befahrung aller Wege "unter Berücksichtigung
des Naturschutzes" anstrebt, immer eine vollkommen hohle Formulierung bleiben wird solange keine Möglichkeit gegeben oder zumindest Quellen empfohlen werden sich da hingehend zu informieren. Und ob man kompetent genug ist eigene Leitfäden zur Untermauerung dieser Absichten bereit zu stellen hatte ich bereits an gezweifelt. Natürlich kann man sagen das jeder Erwachsene Mensch sich irgendwie selbst informieren muß ... glaubwürdiger erscheinen solche scheinbar selbstbeschränkenden Formulierungen dadurch aber nicht.

Mir ist aber klar das dies nicht als Problem betrachtet wird und die Formulierung halt einfach mal gut klingt.
Man kann ja prinzipiell davon ausgeht das Wege sowieso nicht durch sensible Gebiete führen und man damit nichts zu tun hat das ist aber ja garnicht so sicher. Die angesprochenen Wildpfade , Mountainbikestrecken mit unbekanntem legalitätsstatus sind Beispiele.
Aber auch in Naturschutzgebieten (die man auch erkennen muß) gibt es sonder Verordungen die z.B. nur das Befahren von ausgewiesenen Wegen erlauben.
Vor allem aber will man ja in Zukunft selbst möglichst umfassend am Wegebau beteilligt sein und dafür benötigt man dann auch dieses Wissen.

Was mir dazu als Anregung noch einfällt. In den Trailnews werden einige Beispiele angesprochen aber von der DIMB nicht tiefgreifender Behandelt... es geht um eine Art "Wegpatenschaft" durch die MountainbikeVereine die Instandhaltung einzelner bereits vorhandener Wege Übernehemen. So können interessante Wege mit z.B. allmountain Charakter gepflegt und genutzt werden ,man zeigt sein Engagement und geht eventuell Kooperationen mit Wandervereinen ein was die Akzeptanz fördert.
 
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Vorschlag für Ehrenkodex/Selbstbeschränkung von Gopro-Lamettas:

nicht irgendwelche Leute ohne Einverständnis filmen und ins Netz stellen.
Das ist mir nicht unbekannt.
Du wolltest anscheinend nicht drüber fahren ;).
Und ich hoffe du/ihr habt den Baum nicht weggeräumt oder zersägt :o?
Für mich ist das am limit. Nein, ich zersäge keine bäume. Es liegen nach jedem sturm so viele bäume auf den wegen, dass das von profis getan werden muss.
Ob an der stelle viel platz war, lasse ich mal offen. Man muss ja nicht runter fallen.
Und entschuldigung, dass ich unfähig war, meine intention rüber zu bringen, sondern nur anknüpfungspunkte für kritik. :rolleyes:
 
Wenn es darum geht vermehrt selbst im Wegebau tätig zu werden oder aber "Wegpatenschaften" und Pflegemaßnahmen zu übernehmen werden die bereits angesprochenen Fragen bezüglich der Haftung immer wichtiger.
Vielleicht ist es bedeutungslos und jruristisch absolut eindeutig vielleicht ist es aber auch sehr bedeutungsvoll (ich habe es nicht verstanden)
Ob sich z.B. durch den Bau oder "Besitz" eines Weges oder einer "Patenschaft" eine Verpflichtung ableiten lässt die sich auf Sicherungsmaßnahmen bezieht die nichts mit den Waldtypischen oder den Walduntypischen Gefahren eines Bauwerkes zu tun haben sondern verkehrstechnischer Natur sind ?
Immerhin muß auf einem speziellen Mountainbiketrail auch darauf hingewiesen werden das dieser für Wanderer gesperrt ist oder Einbahnverkehr herrscht (ob das nur für ein Bauwerk gillt?) .
Was wenn das nicht geschieht ? Was wenn ein Weg nicht richtig einsehbar ist oder Begegnungsverkehr nicht möglich ist ,davor aber nicht gewarnt oder Beschränkungen erlassen wurden und eine trauernde Familie nach einem Unfall mit einem guten Anwalt alle Möglichkeiten prüft ?
Vielleicht ist das ja auch alles eindeutig und verstehe es nur nicht.
Heiko sagte das auch die DIMB daran interessiert ist die Haftungsfragen genauer zu beleuchten. Die Ergebnisse könnten für Zuständige abschreckend sein.
Aber man muß ja daran denken das im Idealfall zukünftig die Mountainbiker selbst vermehrt am Wegebau beteiligt sind und sich diese Fragen stellen müßen.
 
War "einfach aufs Rad setzten und durch den Wald fahren" schon? Wenn ich mir vor jeder Fahrt solche Gedanken machen würde käme ich nie los... :spinner:
 
Im Umfang von Pflege und Instandsetzungsmaßnahmen von z.B. bestimmten naturfesten Wegen im Rahmen einer Wegpatenschaft wären eventuell Maßnahmen denkbar um die Begehbarkeit und Befahrbarkeit dieser Wege zu erhalten vielleicht auch zu verbessern was ja garnicht unbedingt durch "Bauwerke" geschehen muß. In angemessenem Ausmaß versteht sich.
 
Wenn es darum geht vermehrt selbst im Wegebau tätig zu werden oder aber "Wegpatenschaften" und Pflegemaßnahmen zu übernehmen werden die bereits angesprochenen Fragen bezüglich der Haftung immer wichtiger.
Diese Fragen sind bereits alle geklärt. Sonst gabe es bsp. kene Geo-Natrurpark Strecken, keine Bikeparks, keine Flowtrails wie in Stromberg oder Bensheim, etc. . Wurde alles schon auf den ersten Seiten geklärt.

Vielleicht ist es bedeutungslos und jruristisch absolut eindeutig vielleicht ist es aber auch sehr bedeutungsvoll (ich habe es nicht verstanden)
Ob sich z.B. durch den Bau oder "Besitz" eines Weges oder einer "Patenschaft" eine Verpflichtung ableiten lässt die sich auf Sicherungsmaßnahmen bezieht die nichts mit den Waldtypischen oder den Walduntypischen Gefahren eines Bauwerkes zu tun haben sondern verkehrstechnischer Natur sind ?
Auch das wird im Einzelfall geklärt. Eine "Red Bull Rampage" unterscheidet sich da doch deutlich von einer konditionslastigen Forstwegetour. Das lässt sich aufgrund vieler individueller Faktoren nicht im Voraus allgemeingültig regeln... ...wurde aber auch schon mehrfach gesagt.
Immerhin muß auf einem speziellen Mountainbiketrail auch darauf hingewiesen werden das dieser für Wanderer gesperrt ist oder Einbahnverkehr herrscht (ob das nur für ein Bauwerk gillt?) .
...das geht formell nicht mal im Bikepark. Da gibt es zum Thema Bikepark Willingen ganze Threads zu, da dort Wanderwege kreuzen. Es gibt das freie Betretungsrecht - ausgenommen davon wäre ein eingezäuntes Privatgrundstück - für Fußgänger. Der Biker muss!! jederzeit anhalten können, oder ggf. (durch Leute, die während der Durchfahrt absperren, so wie beim Forst beim Baum fällen) mit Sicherungsmaßnahmen eine Gefährdung Dritter ausschließen. Da ist er wieder der gesunde Menschenverstand, der bsp. auch in der StVO geregelt ist. https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html Doch auch dieser Punkt wurde Dir hier schon mindestens einmal erklärt.
Was wenn das nicht geschieht ?
...dann greift §1 StVO.
Was wenn ein Weg nicht richtig einsehbar ist oder Begegnungsverkehr nicht möglich ist ,davor aber nicht gewarnt oder Beschränkungen erlassen wurden und eine trauernde Familie nach einem Unfall mit einem guten Anwalt alle Möglichkeiten prüft ?
...ein Rechtsanwalt würde nun sagen: "...es kommt darauf an..." ...nebenbei bräuchte die Familie nur zivilrechtlich "alle Möglichkeiten" prüfen. Strafrechtlich übernähme das in solch einem Falle eh die Staatsanwaltschaft, was bei einem Todesfall zwingend wäre. Da Du hier keine Fallbeschreibung mit Tatortanalyse ablieferst, können selbst potentiell anwesende Verkehrs-u.Strafrechtsjuristen nicht mal im Ansatz eine hypothetische Mutmaßung zu Deiner floskelhaften Fragestellung abgeben.
Heiko sagte das auch die DIMB daran interessiert ist die Haftungsfragen genauer zu beleuchten.
Der Heiko und die DIMB "beleuchten" Haftungsfragen und irgendwelche Urteile zum Thema immer sehr genau, und lassen dies in zukünftige Aufklärungsarbeit einfließen. Und fließend sichd auch Gesetzesauslegungen und Rechtsprechungen, weshalb sich in dem Bereich, wie hier unter Punkt 1, keine generelle Regel/Antwort geben lässt. Und das hat der Heiko gemeint, und mehrfach erklärt, und nicht nur er.
Die Ergebnisse könnten für Zuständige abschreckend sein.
...oder aber sehr erfreulich, so wie das von mir hier vor einigen Beiträgen verlinkte BGH Urteil. Es kommt halt immer darauf an, wer für was zuständig ist. Und dann ist es immer noch fraglich ob das dann "abschreckend" ist, oder einfach nur "klärend". Also so, wie mit den trauernden Eltern, ein hypothetisches Negativbild das Du malst - ohne Vorlage einer faktischen Situation (Gerichtsurteil/Link).
Aber man muß ja daran denken das im Idealfall zukünftig die Mountainbiker selbst vermehrt am Wegebau beteiligt sind und sich diese Fragen stellen müßen.
...irgendwie bekommst auch Du hier "lange Texte" vom Verständnis her, nicht mit? Seit es MTBler gibt, und spätestens seit es auch ausgeschilderte MTB Strecken gibt, ob nun nur für MTB oder als "shared Trail" oder über eine Forststraße, kümmern sich MTBler und örtliche MTB-Vereine , die zudem großteils in der DIMB als Dachorganisation, Mitglied sind, um die Wegepflege. Nach so Sturmtagen, wie gestern, geht das bsp. bei mir auf dem "kleinen Dienstweg". Ich mache auf meiner MTB Tour Bilder von den Blockaden, sende sie per whatsapp an meinen Förster, sage ihm was ich mit meinen Mitteln weg machen kann, was ich für Wertholz halte, oder wo letztlich ein Harvester anrücken muss. Ich bekomme dann Antwort, ob, und was ich selbst beseitigen kann. So ist bis zum nächsten Wochenende wieder fast alles befahrbar. Ein Stelle muss umgeleitet werden. Das macht dann der Streckenpate, der ebenfalls in die whatsapps eingebunden ist. Dieses Beispiel ist exemplarisch für den gesamten Odenwald. Und mit Sicherheit für alle Bikeregionen. "...zukünftig, vermehrt..." wäre vor 30 Jahren ein Thema gewesen.

ich erwarte hier keine Antworten mehr

...wenn ich hier antworte, dann eigentlich nicht mehr Dir, denn Du bist da absolut lernresistent und kommst mit den immerselben Wirrnissen. Wenn ich hier antworte, dann eigentlich nur für die anderen Threadteilnehmer und Mitleser.
 
Diese Fragen sind bereits alle geklärt.
Hier ist es also bereits geklärt
und hier:
Auch das wird im Einzelfall geklärt.
wird alles im Einzellfall geklärt.

Die Bikeparks müssen ihre Strecken halt auch extra versichern lassen. Ich glaube aber nicht das z.B. der Alpenverein oder der Forst für jeden Weg im Revier eine Versicherung abschließt.

Mir wurde hier mehrfach gesagt das die Nutzung der Wege absolut auf eigene Gefahr geschieht. Das wird immer wieder nur in Bezug zu den Waldtypischen Gefahren erwähnt. Das untypische Gefahren eine Rolle spielen wird meist in Bezug zu gebauten Downhillstrecken
angebracht die ganz offensichtlich Bauwerke enthalten. Das auch ein befestigter Weg in dem Sinne ein Bauwerk ist und Zuständige z.B. Löcher oder breite Risse im Boden als untypische Gefahr absichern müssen wird erst aus einigen Texten ersichtlich.
Was das aber für verkehrstechnische Gefahren aussagt ist mir nicht klar.
Ist es ein Muß für irgendjemanden das zu erkennen oder ist das eine rein zusätzliche Vorsichtsmaßnahme? Wohl letzteres
Auch wenn in dem von Heiko verlinkten Fallbeispiel der jenige der die Sperrung verhängt hatte sich ja irgendwie dazu verpflichtet gefühlt hatte.

...das geht formell nicht mal im Bikepark. Da gibt es zum Thema Bikepark Willingen ganze Threads zu, da dort Wanderwege kreuzen. Es gibt das freie Betretungsrecht - ausgenommen davon wäre ein eingezäuntes Privatgrundstück - für Fußgänger. Der Biker muss!! jederzeit anhalten können, oder ggf. (durch Leute, die während der Durchfahrt absperren, so wie beim Forst beim Baum fällen) mit Sicherungsmaßnahmen eine Gefährdung Dritter ausschließen.

Verstehe!
(Es hatte mich bereits gewundert das es scheinbar entgegen meinen Vermutungen ganz zu Beginn des Threads bezüglich des (Downhill)trailbaus tatsächlich kaum wirkliche Standarts gibt nicht einmal Gängelungen\Bremsschikanen sind wohl wirklich standart sondern alles mehr oder weniger Einzellfallentscheidungen und auch die Standartisierung der Beschilderung nur ein Versuch und Empfehlung der DIMB um irgendetwas zu standardisieren. - hätte ich so nicht erwartet wo doch gleich nach dem Link zu den Trailrules die dritte Antwort im Thread lautete " Deutschland halt ,isse normale,musse alle inne Regel un Gesedse presse" )

Da ist er wieder der gesunde Menschenverstand, der bsp. auch in der StVO geregelt ist. https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html Doch auch dieser Punkt wurde Dir hier schon mindestens einmal erklärt.

Wie das mit den verkehrstechnischen Gefahren und Zuständigkeiten Zusammenhängt muß ich tatsächlich erst noch verstehen.
Man könnte ja auch im Straßenverkehr einfach darauf Verzichten Schilder auf zu stellen oder Einbahstraßen aus zu weisen. Was sicher aus gutem Grund aber nur sehr selten so geschieht.
Aber gut wir sollen und wollen wohl an die Eigenverantwortung im Verkehrsraum des Waldes glauben. Die jenigen die bereits freiwillig Verantwortungen auf sich genommen und Trails gebaut haben wissen vielleicht wirklich sehr genau auf was sie sich eingelassen haben.
Und die die sich gegen scheinbare Verantwortungen wehren (wie der Rheinlandpfälzische Forst) die haben es vielleicht nicht kapiert oder verfolgen ganz andere Interessen?

...ein Rechtsanwalt würde nun sagen: "...es kommt darauf an..." ...nebenbei bräuchte die Familie nur zivilrechtlich "alle Möglichkeiten" prüfen. Strafrechtlich übernähme das in solch einem Falle eh die Staatsanwaltschaft, was bei einem Todesfall zwingend wäre. Da Du hier keine Fallbeschreibung mit Tatortanalyse ablieferst, können selbst potentiell anwesende Verkehrs-u.Strafrechtsjuristen nicht mal im Ansatz eine hypothetische Mutmaßung zu Deiner floskelhaften Fragestellung abgeben.

Ich habe das so formuliert weil ein schwerer Unfall nunmal etwas anderes ist als ein leichter Unfall bei dem es sicher nie zur weitreichenden Prüfung der Gesetzeslage kommen würde sondern unter den Betroffenen und ihren Versicherungen abgehandelt würde (wie es eben ist wenn auf eigene Gefahr gehandelt wird)

Der Heiko und die DIMB "beleuchten" Haftungsfragen und irgendwelche Urteile zum Thema immer sehr genau, und lassen dies in zukünftige Aufklärungsarbeit einfließen. Und fließend sichd auch Gesetzesauslegungen und Rechtsprechungen, weshalb sich in dem Bereich, wie hier unter Punkt 1, keine generelle Regel/Antwort geben lässt. Und das hat der Heiko gemeint, und mehrfach erklärt, und nicht nur er.

Die Einzellfallregelungen in Bezug zu Haftungsfragen wurde hier meiner Erinnerung nach noch überhaupt nicht angesprochen.
Es wurde nur die Einzellfallentscheidung hinsichtlich des Wegestatus erwähnt.
Ganz deutlich wurde von Heiko allerdings erwähnt das ihm die (Er)klärung der Haftungsfragen auf Seiten der DIMB auch nicht ausreichend erscheint und Verbesserungsbedarf herrscht.

...oder aber sehr erfreulich, so wie das von mir hier vor einigen Beiträgen verlinkte BGH Urteil. Es kommt halt immer darauf an, wer für was zuständig ist. Und dann ist es immer noch fraglich ob das dann "abschreckend" ist, oder einfach nur "klärend". Also so, wie mit den trauernden Eltern, ein hypothetisches Negativbild das Du malst - ohne Vorlage einer faktischen Situation (Gerichtsurteil/Link).

Ja natürlich darum geht es mir ja auch. Es geht mir nicht darum jemanden zu verunsichern sondern im Gegenteil. Und es muß doch wohl nicht erst etwas passiert sein um sich diese Fragen zu stellen. Es geht darum ob es einen Mißstand gibt der jemandem Verpflichtungen auf erlegt die er nicht erfüllen kann und man sich so in Zukunft entweder dafür entscheiden muß das solche Verpflichtungen abgeschafft werden oder aber Aktivitäten in der Natur aus Sicherheitsbedenken von diesen Seiten eventuell aus Selbstschutz immer möglichst klein gehalten werden müssen wie man es in Rheinlandpfalz auslegt.
Aber ich sagte ja bereits das ich es einfach nicht verstehe und es sein kann das diese Fragen juristisch ausreichend geklärt sind.
Immerhin wird sich der Gestzgeber auch Gedanken gemacht haben ob die Verpflichtungen die sich aus seinem Betretungsrecht ergeben erfüllbar sind.

...irgendwie bekommst auch Du hier "lange Texte" vom Verständnis her, nicht mit? Seit es MTBler gibt, und spätestens seit es auch ausgeschilderte MTB Strecken gibt, ob nun nur für MTB oder als "shared Trail" oder über eine Forststraße, kümmern sich MTBler und örtliche MTB-Vereine , die zudem großteils in der DIMB als Dachorganisation, Mitglied sind, um die Wegepflege. Nach so Sturmtagen, wie gestern, geht das bsp. bei mir auf dem "kleinen Dienstweg". Ich mache auf meiner MTB Tour Bilder von den Blockaden, sende sie per whatsapp an meinen Förster, sage ihm was ich mit meinen Mitteln weg machen kann, was ich für Wertholz halte, oder wo letztlich ein Harvester anrücken muss. Ich bekomme dann Antwort, ob, und was ich selbst beseitigen kann. So ist bis zum nächsten Wochenende wieder fast alles befahrbar. Ein Stelle muss umgeleitet werden. Das macht dann der Streckenpate, der ebenfalls in die whatsapps eingebunden ist. Dieses Beispiel ist exemplarisch für den gesamten Odenwald. Und mit Sicherheit für alle Bikeregionen. "...zukünftig, vermehrt..." wäre vor 30 Jahren ein Thema gewesen.

Das es sowas wie Wegepatenschaften bereits gibt ist mir in den Trailnews aufgefallen. Und bei DAV und Wandervereinen ist das seit jeher der Praxis.
Ich konnte auf der DIMB Homepage aber keinen Leitfaden ,Beispiele oder irgendetwas zu dem Begriff Wegpatenschaft oder etwas vergleichbarem finden. Vielleicht habe ich es übersehen das kann sein. Wenn nicht könnte man sich ja mal Gedanken darum machen ob die Informationen bereits ausreichend übersichtlich und geordnet aufbereitet sind oder es auch da großes Verbesserungspotential gibt.
Sowie auch manche Informationen (meist Studien- teils aus den 90er Jahren) in der Onlinebibliothek auftauchen andere Informationen wie Fallbeispiele zu Gesetzesfragen in der Mediathek zu finden sind.Klar das eine sind eigene Publikationen und das andere fremde Publikationen aber besonders übersichtlich finde ich es nicht.
Und ob die Fragen zu Haftung und Rechtsfragen wirklich allgemein verständlich aufgearbeitet und in einen Kontext gebracht wurden kann man sich auch fragen. (Oder aber Fragen wie meine als lernresistenz abtun)

Gut das eure Pflegemaßnahmen so funktionieren ,bei den Wandervereinen wie DAV usw. gibt es dann ja auch noch Jährliche Arbeitseinsätze im Rahmen derer Stufen ,Trittsteine usw.erneuert werden ... auch von so etwas hatte ich in den Trailnews bereits gelesen.
Aber eben auch nur dort und in wenigen kurzen Artikeln. Zwar betrifft das nur Vereine und wird von Seiten der DIMB vielleicht auf anderen Wegen als der öffentlichen Internetseite kommuniziert. Dann braucht man sich ber auch nicht wundern das jemand wie ich eine Idee äussert die man abseits der öffentlichen Presentation längst verbreitet hat. Warum Gibt es dazu nicht einfach eine Rubrik im Menü "Aktivitäten" ?
Oder habe ich das wirklich wieder verpeilt?

Das "zukünftig vermehrt" ein Thema von vor dreißig Jahren gewesen wäre kannst du ja mal einem Darmstädter erzählen.
Auch wenn es in der Praxis dort keine besonders großen Probleme mit illegalen Strecken gibt (höchstens vielleicht Rinne). Der Feldberg ist aber wohl ein Fall an dem sich zeigt was notwendig wird wenn das Fass überläuft (soweit ich das verstanden habe).
Aber wenn ihr mit den bisherigen Angeboten zufrieden seid kann man das natürlich so ausdrücken.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und bei DAV und Wandervereinen ist das seit jeher der Praxis.
Wie haben die das nur gemacht als es noch kein Internet gegeben hat, in dem jeder einen Leitfaden zur Wegepatenschaft nachlesen kann?

Ach ja, da sind die Leute dem Verein beigetreten und haben mit den Menschen, die sich auskennen, gesprochen bzw beim Wegebau mitgearbeitet. Man hat nicht erwartet, dass einem alles kostenlos vorgekaut auf dem Tablett (Internet) serviert wird.

Gibt es im Internet überhaupt einen Leitfaden von der DAV zur Wegepatenschaft? Bin zu faul zum Suchen!:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber heute gibt es das Internet. Und auch wenn es teilweise in schlimmer weise missbraucht wird sugerriert mir der Auftritt der DIMB das man sich eben diese Form der Bereitstellung von Informationen in Form von Leitfäden ,Beispielen und Erklärungen als vornehmlichen "Verbreitungsweg" ausgesucht hat.
Im vergleich zu vielen anderen Seiten die das auch tun finde ich die Presentation der DIMB etwas gewöhnungsbedürftig.
Ich möchte damit niemanden angreifen das war nur von Anfang und leider bis jetzt mein persönlicher Eindruck.

Das ich z.B. auch die Hauptseite "wer sind wir" nicht gefunden habe und dachte man verzichtet darauf sogar komplett ist auch mein Fehler denn immerhin wandelt sich der Mauskursor bei "mouse over" im Hauptmenu unter einigen Punkten zu einem Mauszeiger.
Das hatte ich nicht gemerkt und da sich die Einführungsseite (wer sind wir) bei "mouse over" auch nicht automatisch öffnet habe ich verpeilt das sich die Einführungsseite(n) hinter dem Reiter im Hauptmenu verbirgt. Ich habe die Internetseite merfach nach diesen Informationen durch sucht bin aber immer von der Startseite ins Untermenü der Reiter der Hauptmenüs gelangt und wurde dort nicht fündig. Das ist mir so tatsächlich in 25Jahren Internet vorher noch nicht passiert. Das ist eine kleinigkeit und auch meine Schuld weil ich den Mauszeiger nicht beachtet habe.
Der Eindruck der so entsteht ,nämlich das es keine Vorstellung des Vereins in Textform gibt, ist allerdings entsprechend verstörend.
Gut eine Kleinigkeit ... passiert anderen vielleicht nicht.

Aber auch einige andere Dinge die ich erwähnt habe finde ich persönlich etwas gewöhnungsbedürftig. Und das sage ich nicht weil ich jemanden schlecht machen will oder PHP Programierer bin der Geld verdienen will.
Ich sage nur wie es auf mich gewirkt hat und wenn man eine neue Seite erstellt wie es angekündigt ist kann man sowas alles ja berücksichtigen auf das sie diesmal Idiotensicher wird.

Und zu Seriösität gehört meiner Meinung nach auch ein bischen der Anspruch auf Vollständigkeit deshalb vermisse ich z.B. Informationen wie Weiterführende Links zu verschiedenen Themen oder aber zu Dingen wie Wegpatenschaften.

Es geht dabei ja nicht nur um Seriösität sondern vor allem darum den Sport vorran zu treiben. Wenn ich mir jetzt überlege welche Möglichkeiten wir hätten wenn man in z.B. im Darmstädter Turnverein eine Mountainbikegruppe ins leben rufen würde oder sich viele Lokale Leute fänden die bereit wären der DIMB IG Odenwald bei zu treten wäre es sinnvoll bereits im Vorraus über alle Möglichkeiten eines Vereins informiert zu sein.
Und ich denke das sieht die DIMB auch als ihr Hauptaufgabengebiet.
Dann ist es schon sinnvoll wirklich alle Informationen zu finden welche Möglichkeiten eine Lokale IG bietet oder welche sonstigen Möglichkeiten ein Verein hat ausser eine Freeridestrecke oder Flowtrail zu legalisieren. Und dazu gehört auch die Möglichkeit Patenschaften für vorhandene Wege zu übernehmen.
Aber das Thema hat sicher auch wieder einen längeren Rattenschwanz über den der Darmstädter Turnverein sicher nicht informieren kann.
Vielleicht kommt es sogar nicht einmal zur Vereinsgründung weil man die Idee dieser Patenschaften und die Möglichkeit ,die sicher eine der einfachsten ist etwas für den Sport zu tun ,garnicht kennenlernt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zitat von Das-Licht:
Diese Fragen sind bereits alle geklärt.
Hier ist es also bereits geklärt
und hier:

Zitat von Das-Licht:
Auch das wird im Einzelfall geklärt.
wird alles im Einzellfall geklärt.


...aha! Merkste was? Es ist geklärt, dass alles im Einzelfall geklärt werden muss. Das habe ich allerdings bereits mit dem Beispiel der Red Bull Rampage und der Forststraßenkonditionsstrecke dargelegt.
Was ein Weg ist, und wie mit welcher Substanz der Weg beschrieben wird, wurde Dir auch schon erklärt. Und was ein "Bauwerk" ist, wurde zumindest schon verlinkt. All das, was Du hier wiederkäust wurde schon beantwortet. Und auch dieses Beispiel ist wieder exemplarisch dafür, dass Du Dich weigerst Zusammenhänge zu verstehen.

Die Bikeparks müssen ihre Strecken halt auch extra versichern lassen. Ich glaube aber nicht das z.B. der Alpenverein oder der Forst für jeden Weg im Revier eine Versicherung abschließt.
...nein, sie sind ja auch kein Gewerbebetrieb der Eintritt verlangt, oder ein Verein der Bauwerke zum Befahren errichtet. Und wenn Jemand eine Vereinsstrecke befährt, trotz Sperrung, oder ohne Mitgliedschaft, oder ohne interne Vereinsregelungen zu beachten, geht der Unfall mit ihm nach Hause. Doch ich glaube, hier nun noch das "Versicherungsfass" aufzumachen sprengt den Rahmen.

Das auch ein befestigter Weg in dem Sinne ein Bauwerk ist und Zuständige z.B. Löcher oder breite Risse im Boden als untypische Gefahr absichern müssen wird erst aus einigen Texten ersichtlich.
Müssen sie das? Da gibt es genügend Gerichtsurteile, die das Gegenteil aussagen. Bei einem Schlagloch auf einen großstädtischem Radweg oder der Radautobahn zwischen Worms und Mainz, träfe das wohl zu. Doch wenn Du schon neben der Radautobahn oben auf dem Rheindammtrampelpfad fahren und in einem Schlagloch verunglücken würdest, hättest Du ganz schlechte Karten.
...oooh! Soll die DIMB jetzt das allgemeine Betretungsrecht (wenn auch nur partiell) aushebeln?! :spinner:
Wie das mit den verkehrstechnischen Gefahren und Zuständigkeiten Zusammenhängt muß ich tatsächlich erst noch verstehen.
Nein! Du musst den hier schon mehrfach erwähnten kategorischen Imperativ verstehen und leben. Sonst klappt es nie mit einem sozialem Miteinander in einer Gesellschaft. Man lernt im Kindergarten "Was Du nicht willst, was man Dir tu(1), füg auch keinem Anderm zu.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorischer_Imperativ

Die Einzellfallregelungen in Bezug zu Haftungsfragen wurde hier meiner Erinnerung nach noch überhaupt nicht angesprochen.

:eek: Glaubst Du allen Ernstes, irgendwer hier macht sich nun die Mühe, und sucht hunderttausende Einzelfallentscheidungen heraus, und trägt sie Dir vor, und diskutiert dann mit Dir, die bereits juristisch ausdikutierten und geklärten Sachverhalte, nochmals durch?

Immerhin wird sich der Gestzgeber auch Gedanken gemacht haben ob die Verpflichtungen die sich aus seinem Betretungsrecht ergeben erfüllbar sind.

Der Gesetzgeber hat durch die Einräumung dieses Rechtes gar keine Pflicht. Erst für den Rechtenutzer, den Betretenden, entstehen Pflichten. Diese sind dann in diversen anderen Gesetzen, Verordnungen und Einzelfallvorschriften geregelt.
Ich konnte auf der DIMB Homepage aber keinen Leitfaden ,Beispiele oder irgendetwas zu dem Begriff Wegpatenschaft oder etwas vergleichbarem finden. Vielleicht habe ich es übersehen das kann sein.
Stell Dir vor: Ich habe keinen Leitfaden, keine Vorschrift, kein Handbuch gebraucht, um das erste Mal, als mir eine Douglasie vor der Nase lag, im Telefonbuch nach "F wie Forstamt" zu suchen, und den Förster anzurufen. Alles weitere ergibt sich dann im Zwischenmenschlichem. Mann kennt und vertraut sich mit den Jahren. Korrekterweise hätte ich heute zum Forstamt fahren müssen, mir eine Fahrgenehmigung für den Wald ausstellen lassen müssen, einen Holzaufarbeitungsschein bekommen müssen, mein Sachkundenachweis vorlegen und kopieren lassen müssen, mit dem Forst einen Begehungstermin vereinbaren müssen, um dann das Totholz von den Wegen zu räumen. Das wäre "Dienst nach Vorschrift" und die Wege wären dann bis Mai immer noch nicht frei. Letzteres wäre "Deine" Methode. Leitfäden, Regeln, Rückversicherungen... ...mir drängt sich ganz arg der Verdacht auf, dass Du auch einer dieser wenigen (nett ausgedrückt) "Perfektionisten" bist, die im Wald in einer Pfütze vom Rad fallen, sich den Arm brechen, und dann klagen.
Das "zukünftig vermehrt" ein Thema von vor dreißig Jahren gewesen wäre kannst du ja mal einem Darmstädter erzählen.
...hab mich gerade letzten März mit einem Frankfurter über die Rinne und den Taunus ausgetauscht, als wir beide beruflich einen Lehrgang hatten, und feststellten, das wir zufällig recht aktiv das gleiche Hobby haben. Und nun? Und weiter? Wir haben festgestellt, dass wir das Problem der Überbevölkerung der Menschheit nicht lösen können, nicht lösen wollen.
 
Gibt es im Internet überhaupt einen Leitfaden von der DAV zur Wegepatenschaft? Bin zu faul zum Suchen

Hier finden sich beinahe alle Informationen zu den Wegen der Alpenvereine :
https://www.alpenverein.at/portal_wAssets/docs/berg-aktiv/wege_touren/wegehandbuch_digital.pdf

bei deinem "Rede"schwall hast du offensichtlich meine Frage übersehen:

Wegebau = spezielle Abfahrtsorientierte Mountainbikewege wie Flowtrails , Downhill oder Freeride

Wegpflege = Instandhaltung der selbstgebauten Strecken oder die Pflege wie unbedingt notwendige Reparaturen nach Regenfällen und eventuell die Beseitigung von Hindernissen wie Holz nach Stürmen .Wobei ich nicht weis was davon dann wiederrum Gesetzlich und verbindlich vorgeschrieben wäre oder wie man das im Rahmen der Übernahme einer Patenschaft Regelt.
Vorstelbar wäre aber auch das anbringen von Stufen (Steinen), Trittsteinen usw. Da solche Trails sowohl von Wanderern als auch Mountinbikern genutzt und von letzteren instand gehalten werden wären vielleicht auch geringe Wegearbeiten im Sinne von "Shapen" also der Maßnahmen zur besseren Befahrbarkeit möglich. Z.B. damit die Festigkeit eines Weges besser erhalten bleibt indem man dafür sorgt das dieser von Mountainbikern besser gerollt werden kann . In Maßen wären solche Mountainbikespezifischen Anpassungen sicherlich legitim und für andere Nutzer und Natur kaum wahrnehmar.
usw.
 
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