Sehe ich anders. Das Warum findest du im von zitierten Text.
Österreich ist im Vergleich mit sonstigen relevanten Ländern (CH, F, I, …) dasjenige, wo die Regelungen für Freizeit-Betätigung im Wald im allgemeinen und für Mountainbiker im Besonderen wohl am restriktivsten sind. Du hast davor gewarnt, dass wenn wir mit Forderungen nach Verbesserung unserer Situation zu aggressiv auftreten, es in die andere Richtung, nämlich in Richtung österreichische Situation gehen könnte. Das halte ich für unpassend. Wenn jemand im Vergleich zu anderen sehr privilegiert ist und trotzdem mehr fordert, halte ich den Hinweis, ein Vergleich mit dem Durchschnitt könnte ungute Konsequenzen haben, ja für berechtigt. Aber weder sind wir als Mountainbiker in Deutschland sehr privilegiert noch ist Östereich der Durchschnitt.
Interessant
Die gibst dich als Anwalt für Wege aus, die vom Himmel fallen?
Wege fallen nicht vom Himmel, aber nur die wenigsten Wege werden gebaut wie der nächste Flow Trail in einem beliebigen, gern auch österreichischen Tourismuszentrum.
Ich bin auch weder Anwalt, noch vertrete ich hier irgendwelche Wege - die muss übrigens niemand vertreten, denn dem Weg ist es wohl egal, ob er existiert oder nicht

- sondern ich habe lediglich versucht auszuführen, dass eine Kategorisierung von Wegen, gleich ob das jetzt nach Zweck, Eignung oder Entstehung ist, wenig hilfreich ist.
Wenn man einen Baum auf fremden Grund und Boden ohne Zustimmung fällt, ist das Sachbeschädigung. Wenn man einen Weg mittels Baumfällung errichtet, ist der Weg mittels illegaler Methoden entstanden. Ab wann Erdbewegung im Wald Sachbeschädigung ist, wird so ähnlich sein wie Elfmeter nach Ziehen im Strafraum bei einer Ecke. Einen dürren Ast am Waldboden zu bewegen ist aber ganz sicher legal. Sich zu Fuß im Wald zu bewegen, ist in aller Regel auch legal. Wenn das viele Leute hintereinander im Wald machen (ggfs. mit Abstand und nicht als Polonaise), bleibt es legal und trotzdem entsteht ein Weg. Der ist dann also legal entstanden? Oder doch eher illegal, weil ohne Zustimmung des Eigentümers? Wer will das entscheiden? Quintessenz: Entstehung spielt keine Rolle für den Weg. Spielen Straftaten bei der Entstehung eine Rolle, dann sind die natürlich zu ahnden und die Auswirkungen möglichst zu beseitigen, woraufhin man keinen Weg hat… Ist auch egal, ich will das wirklich nicht mehr länger aus führen. Was bleibt: Weg ist Weg und Eignung, Zweck oder Entstehung sollten für Gesetze im Sinne der Regelung von Wegnutzung keine Rolle spielen.
Ich bin mal wirklich gespannt auf die Formulierungen zum Thema:
1. Betretungsrecht allgemein
2. Einschränkung nach welcher Weg ist gemeint
3. Erschaffung neuer Wege
Ich wäre extrem verwundert, wenn Punkt 3 uns auch ein Promille Interpretationsspielraum lässt.
Die Welt würde nicht untergehen, wenn wir Spielraum bekämen. Aber wir werden den nicht bekommen.
Du beziehst dich aufs neue BundesWaldGesetz? Ich glaube, um die genannten Punkte geht es hier in über 2000 Beiträgen.
