Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes: Das Ende des Mountainbikens, wie wir es kennen?

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Re: Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes: Das Ende des Mountainbikens, wie wir es kennen?
Aus dem Recht, den Wald frei zu betreten leitet sich aber keineswegs das Recht ab, frei im Wald, insbesondere abweits der Wege, herumzulaufen
Doch.
Steht im Gesetz.
Wo erkennst du Gegenteiges bzw das man sich nicht abseits der Wege bewegen darf?
Das mag für Radfahrer gelten, aber nicht für Fußgeher bzw Wanderer.
 
Mich beschleicht mittlerweile der Gedanke, daß es hier überhaupt nur darum geht, daß die Bevölkerung irgendein Feindbild braucht und daß Leute es einfach geil finden, ihre Regelungswut an irgendwem auslassen zu müssen, und dabei diejenige Masse der Menschen auf ihrer Seite wissen, die anderen unbedingt Vorschriften machen wollen. Anders kann ich mir das nicht mehr erklären.
Das beschreibt die Situation in Österreich sehr gut :D
 
Ich dachte die Germanen hatten keine Schrift. BTW die Kelten/Gallier auch nicht...
Ein Stamm umfasste etliche solcher Orte. Städte oder eigenes Geld hatten die Germanen nicht. Sie verfügten zwar über eine Schrift aus Runen-Buchstaben, verfassten damit jedoch keine ausführlichen Texte, sondern nur kurze Inschriften auf Denkmälern, Alltagsgegenständen oder Waffen.

Quelle: https://www.deutschlandmuseum.de/ge...f Denkmälern, Alltagsgegenständen oder Waffen.

Da sie keine Orte hatten, dann wahrscheinlich auch keine Wege im Wald, geschweige denn Wald überhaupt
 
Wenn ich mir Österreich ins Bewusstsein hole, finde ich es spannend, wie fahrlässig wir mit unserem Betretungsrecht umgehen, weil wir unsere Freiheiten mit dem Recht verwechseln, Wege dort zu schaffen, wo sie uns nützen.
Ich bin bei dir, dass es meist kein Drama sein dürfte im Vergleich zu anderen Eingriffen, aber ich maße mir die Deutungshoheit nicht an.
Österreich ist kein gutes Beispiel, weil Österreich ist in dieser Hinsicht (auch in anderer :D) wirklich speziell.

Ansonsten missverstehst du mich. Ich habe nirgendwo behauptet, dass es ein Recht darauf gibt, Wege zu schaffen. Häufig gibt es aber auch gar nicht die Intention, einen Weg zu schaffen, sondern Leute bewegen sich mit der Intention, von A nach B zu gelangen, und wenn das genug Leute in einem gewissen Zeitraum tun, entsteht eben ein Weg. Da denkt niemand aktiv darüber nach, wenn er sich im Wald bewegt, und Fußgänger dürfen das im Übrigen in Deutschland in den meisten Gegenden auch. Insofern gibt es also tatsächlich auch eine Art Recht, einen Weg zu erschaffen, nämlich einfach dadurch, dass viele dasselbe tun, ganz ohne Planung.

Natürlich gibt es auch - und im Kontext MTB-Trail im Sinne von North Shore und Co ganz besonders - genug Beispiele, wo Leute von vorn herein mit der Absicht agieren, einen Trail zu schaffen, egal ob das jetzt mit Schaufel und Säge oder nur durch Ausräumen einer Spur geschieht. Das ist natürlich nicht durch irgendein Recht gedeckt, wenn es nicht mit Zustimmung geschieht. Aber du hast ja gefragt, wie Wege entstehen, und viele Wege entstehen tatsächlich ohne großen Plan. Es ist also keineswegs so, dass Wege entweder geplant mit Zustimmung eines Eigentümers legal entstanden sind oder andernfalls zwangsläufig illegal entstanden sind. Dazwischen gibt es eine große Grauzone, und ich behaupte mal, die ist größer als die schwarzen und weißen Ränder. Es ist also eine Situation, die nicht so leicht zu fassen ist. Im Übrigen gilt das auch für den Wald insgesamt. Wieso ist eigentlich so viel Wald in Privatbesitz? Grundbesitz im Allgemeinen könnte man auch anders denken, als das Ergebnis irgendwelcher feudalen Entwicklungen im Mittelalter. Schließlich leben wir in Staaten, die sich als Ausdruck einer Gemeinschaft aller Bürger und eines Gemeinwohls verstehen. Da könnte man Landbesitz zum Beispiel daran geknüpft sehen, dass man es nutzt. Die Gemeinschaft hat dann entweder etwas davon, weil die Nutzung an sich im Sinne der Gemeinschaft ist, oder wenn es auf Gewinnerwirtschaftung ausgerichtet ist, durch Steuern. Viel Wald ist aber zumindest historisch gesehen im Besitz von Familien, ohne dass der Wald im Sinne der Allgemeinheit genutzt wurde (nein, Jagd als Privatvergnügen ist keine Nutzung im Sinne der Allgemeinheit). Die Einräumung des Rechts, dass sich jeder zur Erholung im Wald frei (zumindest zu Fuß) bewegen darf, stellt nun diesen Allgemeinnutzen her. Es ist also keineswegs eine Zumutung, vielmehr wäre ist es eine Zumutung, wenn der Allgemeinheit dieses Recht genommen wird.
 
Diese Diskussion ist von vornherein zum Missverstehen prädestiniert.

Jeder bezieht seine Aussagen überwiegend aufs eigene Bundesland. Nur hat jedes Bundesland seine eigenen Regeln.

Gemeinsamer Nenner aller Beteiligten, alle blicken nach Österreich 😅👍
 
Diese Diskussion ist von vornherein zum Missverstehen prädestiniert.

Jeder bezieht seine Aussagen überwiegend aufs eigene Bundesland. Nur hat jedes Bundesland seine eigenen Regeln.

Gemeinsamer Nenner aller Beteiligten, alle blicken nach Österreich 😅👍
Wir hatten ja gehofft, dass das BWaldG für eine Vereinheitlichung des Betretungsrechts für Radfahrer sorgt. Wird wohl nichts, die Kleinstaaterei bleibt.
 
PS für einen Programmierer bedeutet "==" etwas anderes als "="
Wenn du wüsstest... Normalerweise schon, aber so einfach ist das leider nicht immer 😂

Es ist also keineswegs eine Zumutung, vielmehr wäre ist es eine Zumutung, wenn der Allgemeinheit dieses Recht genommen wird
Volle Zustimmung. Und wo bei uns immer mehr schöne Wege durch Forstarbeiten zum Teil sinnlos dran glauben müssen und dann in einem... gewissen Zustand verbleiben, drängt einen das immer mehr in so eine Art gefühlte Illegalität, indem man halt eigene Wege "sucht" und fährt.
Bei uns ist es aber glücklicherweise so, dass es durch die geringe Nutzung niemanden interessiert (im Staatswald - Privatwald meide ich), einzig die Tiere nutzen dann die Wege mit :D
Aber da es Staatswald ist, finde ich das Illegalitätslevel, auf dem ich evtl. unterwegs sein könnte, umso geringer. Wie du schon schreibst, warum sollte die Allgemeinheit nicht dran teilhaben dürfen (auf eine normale Art und Weise), wenn sie den Wald doch irgendwo schon auch mit besitzt?
Privatwaldbesitz kann hingegen so oder so entstanden sein...
 

Ansonsten missverstehst du mich. Ich habe nirgendwo behauptet, dass es ein Recht darauf gibt, Wege zu schaffen. Häufig gibt es aber auch gar nicht die Intention, einen Weg zu schaffen, sondern Leute bewegen sich mit der Intention, von A nach B zu gelangen, und wenn das genug Leute in einem gewissen Zeitraum tun, entsteht eben ein Weg. Da denkt niemand aktiv darüber nach, wenn er sich im Wald bewegt, und Fußgänger dürfen das im Übrigen in Deutschland in den meisten Gegenden auch. Insofern gibt es also tatsächlich auch eine Art Recht, einen Weg zu erschaffen, nämlich einfach dadurch, dass viele dasselbe tun, ganz ohne Planung.
Ich meine mich zu erinnern, das in Urteilen die in Zusammenhang MTB und Wald stehen, immer wieder von verschiedenen Gerichten wiederholt wurde, dass es darauf wie der jeweilige Weg entstanden ist, gerade nicht ankommt, sowie das es nicht entscheiden ist, ob dieser irgendwo (in Kartenwerken) mit seiner Klassifizierung über (angeblich) zulässigen Verkehr festgehalten ist.
Der Weg ist deshalb ein Weg, weil er im Moment der Benutzung vorhanden und für den Benutzer geeignet ist. Deshalb war die Intention im vergangenen Entwurf, dass Grundbesitzer im Endeffekt bestimmen was als Weg zu werten ist und was nicht (§33: Wildwechsel, Fußpfade, Rückegassen oder Fahrspuren dürfen digital nur nach vorheriger Genehmigung erfasst werden, d.h. es sind keine Wege) schon mehr als seltsam gewesen. Ich gehe davon aus das hier doch noch verstanden wurde, dass man damit vor keinem deutschen Gericht durchgekommen wäre.
 
Ich meine mich zu erinnern, das in Urteilen die in Zusammenhang MTB und Wald stehen, immer wieder von verschiedenen Gerichten wiederholt wurde, dass es darauf wie der jeweilige Weg entstanden ist, gerade nicht ankommt, sowie das es nicht entscheiden ist, ob dieser irgendwo (in Kartenwerken) mit seiner Klassifizierung über (angeblich) zulässigen Verkehr festgehalten ist.
Das hatte ich im Prinzip bereits davor geschrieben:
Irgendeine Kategorisierung von Wegen ist an sich schon ein Fehler, weil man das vor Ort ja meist nicht erkennen kann, ob so ein Weg jetzt für Wanderer, Trail-Runner, Gassi-Geher oder („normale“) Mountainbiker gedacht ist. Zudem ändert sich das über die Zeit manchmal auch, was früher als Almweg vor allem für Transport gedacht war, ist jetzt vielleicht vor allem ein Bike Trail. Ein Weg ist, was als solcher erkennbar ist. Das ist gelebte Rechtspraxis. Ob da irgendwer eine Widmung welcher Art auch immer dazu eingefallen ist, tut da nichts zur Sache, und das ist auch alternativlos, weil man die Widmung sonst alle drei Meter am Weg sichtbar machen müsste.

Der Weg ist deshalb ein Weg, weil er im Moment der Benutzung vorhanden und für den Benutzer geeignet ist. Deshalb war die Intention im vergangenen Entwurf, dass Grundbesitzer im Endeffekt bestimmen was als Weg zu werten ist und was nicht (§33: Wildwechsel, Fußpfade, Rückegassen oder Fahrspuren dürfen digital nur nach vorheriger Genehmigung erfasst werden, d.h. es sind keine Wege) schon mehr als seltsam gewesen. Ich gehe davon aus das hier doch noch verstanden wurde, dass man damit vor keinem deutschen Gericht durchgekommen wäre.
Im Prinzip ist es so, dass ein Grundbesitzer einen Weg, der ohne seine Zustimmung errichtet wurde - wichtig ist hier die illegale Errichtung! -, entfernen darf und, soweit er den Errichter kennt, diesen entsprechend in Anspruch nehmen kann. Ist ein Weg dagegen schon lange vorhanden - wo man ja meistens auch nicht mehr weiß, wie der entstanden ist -, kann der Grundbesitzer den irgendwann nicht mehr so einfach entfernen oder auch sperren, weil es ein Gewohnheitsrecht gibt. Er braucht dann schon einen vernünftigen Grund, nur „das ist mein Boden und ich mag den Weg nicht“ reicht da eher nicht aus. Wie ich vorhin schrieb, ist aber nicht nur der Zweck eines Wegs kaum zu fassen - erstens ändert sich der mitunter, zweitens (und wichtiger) kann man das vor Ort (oft) nicht erkennen -, auch die Entstehung eines Wegs lässt sich nicht so einfach in „legal“ und „illegal“ kategorisieren. Wie du richtig schreibst, ist also irgendeine gesetzliche Einstufung von (insbesondere informellen, also solchen, die nicht irgendwo amtlich genehmigt wurden) Wegen völlig sinnlos. Mindestens genauso sinnlos wäre es aber, nur noch Wege zuzulassen, die irgendwo amtlich genehmigt wurden. Man muss also vom Weg als Ist-Zustand ausgehen. Ist irgendwas als Weg erkennbar, ist er da. Wie und warum ist unerheblich. Nun kann man Wege natürlich aus sinnvollen Gründen sperren oder entfernen. Sinnvolle Gründe sind entweder Gefährdung von Nutzern durch Naturgefahren oder - zeitweise - durch Waldarbeiten o.ä. und natürlich auch die Gefährdung durch Nutzer etwa für die Natur (wichtige Lebensräume) oder für unter dem Weg liegende Infrastruktur (zum Beispiel durch ausgelösten Steinschlag). Gibt es keine sinnvollen Gründe dagegen, darf man einen Weg auch nutzen. Die Art der Nutzung darf dann nur einen Unterschied machen, solange der Unterschied sich im Vorliegen oder Nicht-Vorliegen eventuell sinnvoller Gründe für Sperrungen niederschlägt. (Wie zahlreiche Untersuchungen zeigen, gibt es etwa zwischen Wandern/Trail Running und Fahrradfahren in aller Regel keinen Unterschied.)

Weil das immer gerne als Gegenbeispiel genommen wird:
Unbenommen von obiger Überlegung sind eventuelle Wege durch abgesperrte/umzäunte Bereiche (Stichwort Garten; man darf übrigens nicht beliebig Zäune errichten, nur weil einem ein Stück Land gehört) oder das Errichten von Wegen durch gezielte Arbeiten mit womöglich schwerem Gerät (also das Umgraben von Boden, das Fällen von Bäumen etc.; das fällt im Zweifel immer unter Sachbeschädigung und hat mit dem Thema Weg an sich nichts zu tun).
 
Österreich ist kein gutes Beispiel,
Sehe ich anders. Das Warum findest du im von zitierten Text.
Ansonsten missverstehst du mich. Ich habe nirgendwo behauptet, dass es ein Recht darauf gibt, Wege zu schaffen.
Interessant
Die gibst dich als Anwalt für Wege aus, die vom Himmel fallen?
Ich bin mal wirklich gespannt auf die Formulierungen zum Thema:
1. Betretungsrecht allgemein
2. Einschränkung nach welcher Weg ist gemeint
3. Erschaffung neuer Wege

Ich wäre extrem verwundert, wenn Punkt 3 uns auch ein Promille Interpretationsspielraum lässt.

Die Welt würde nicht untergehen, wenn wir Spielraum bekämen. Aber wir werden den nicht bekommen.
 
Sehe ich anders. Das Warum findest du im von zitierten Text.
Österreich ist im Vergleich mit sonstigen relevanten Ländern (CH, F, I, …) dasjenige, wo die Regelungen für Freizeit-Betätigung im Wald im allgemeinen und für Mountainbiker im Besonderen wohl am restriktivsten sind. Du hast davor gewarnt, dass wenn wir mit Forderungen nach Verbesserung unserer Situation zu aggressiv auftreten, es in die andere Richtung, nämlich in Richtung österreichische Situation gehen könnte. Das halte ich für unpassend. Wenn jemand im Vergleich zu anderen sehr privilegiert ist und trotzdem mehr fordert, halte ich den Hinweis, ein Vergleich mit dem Durchschnitt könnte ungute Konsequenzen haben, ja für berechtigt. Aber weder sind wir als Mountainbiker in Deutschland sehr privilegiert noch ist Östereich der Durchschnitt.

Interessant
Die gibst dich als Anwalt für Wege aus, die vom Himmel fallen?
Wege fallen nicht vom Himmel, aber nur die wenigsten Wege werden gebaut wie der nächste Flow Trail in einem beliebigen, gern auch österreichischen Tourismuszentrum.

Ich bin auch weder Anwalt, noch vertrete ich hier irgendwelche Wege - die muss übrigens niemand vertreten, denn dem Weg ist es wohl egal, ob er existiert oder nicht :D - sondern ich habe lediglich versucht auszuführen, dass eine Kategorisierung von Wegen, gleich ob das jetzt nach Zweck, Eignung oder Entstehung ist, wenig hilfreich ist.

Wenn man einen Baum auf fremden Grund und Boden ohne Zustimmung fällt, ist das Sachbeschädigung. Wenn man einen Weg mittels Baumfällung errichtet, ist der Weg mittels illegaler Methoden entstanden. Ab wann Erdbewegung im Wald Sachbeschädigung ist, wird so ähnlich sein wie Elfmeter nach Ziehen im Strafraum bei einer Ecke. Einen dürren Ast am Waldboden zu bewegen ist aber ganz sicher legal. Sich zu Fuß im Wald zu bewegen, ist in aller Regel auch legal. Wenn das viele Leute hintereinander im Wald machen (ggfs. mit Abstand und nicht als Polonaise), bleibt es legal und trotzdem entsteht ein Weg. Der ist dann also legal entstanden? Oder doch eher illegal, weil ohne Zustimmung des Eigentümers? Wer will das entscheiden? Quintessenz: Entstehung spielt keine Rolle für den Weg. Spielen Straftaten bei der Entstehung eine Rolle, dann sind die natürlich zu ahnden und die Auswirkungen möglichst zu beseitigen, woraufhin man keinen Weg hat… Ist auch egal, ich will das wirklich nicht mehr länger aus führen. Was bleibt: Weg ist Weg und Eignung, Zweck oder Entstehung sollten für Gesetze im Sinne der Regelung von Wegnutzung keine Rolle spielen.

Ich bin mal wirklich gespannt auf die Formulierungen zum Thema:
1. Betretungsrecht allgemein
2. Einschränkung nach welcher Weg ist gemeint
3. Erschaffung neuer Wege

Ich wäre extrem verwundert, wenn Punkt 3 uns auch ein Promille Interpretationsspielraum lässt.

Die Welt würde nicht untergehen, wenn wir Spielraum bekämen. Aber wir werden den nicht bekommen.
Du beziehst dich aufs neue BundesWaldGesetz? Ich glaube, um die genannten Punkte geht es hier in über 2000 Beiträgen. :)
 
Österreich ist im Vergleich mit sonstigen relevanten Ländern (CH, F, I, …) dasjenige, wo die Regelungen für Freizeit-Betätigung im Wald im allgemeinen und für Mountainbiker im Besonderen wohl am restriktivsten sind. Du hast davor gewarnt, dass wenn wir mit Forderungen nach Verbesserung unserer Situation zu aggressiv auftreten, es in die andere Richtung, nämlich in Richtung österreichische Situation gehen könnte.
Es ging nicht um Forferungen, sondern um das Recht, Wege neu zu erschaffen in die eigenen Hände zu nehmen.
Und darum, wie unterschiedlich die Freiheit Waldnutzung gesetzlich ausgelegt werden kann.

Beim Thema Wege, vorhanden oder neu, haben wir ein Kompetenzvakuum: ich traue keiner Freizeitgruppe zu, darüber zu entscheiden, ob ein Weg an dieser Stelle unproblematisch ist und NABU und Co genauso wenig ob ein Weg notwendig ist.
 
Es ging nicht um Forferungen, sondern um das Recht, Wege neu zu erschaffen in die eigenen Hände zu nehmen.
Und darum, wie unterschiedlich die Freiheit Waldnutzung gesetzlich ausgelegt werden kann.
Wie jetzt, Recht oder „in die eigenen Hände nehmen“? Wenn es Recht ist, nimmt man es nicht „in die eigenen Hände“ (steht in Anführungszeichen um den speziellen Kontext zu verdeutlichen - es geht nicht um Heimwerker!), wenn man Nicht-Legales „in die eigenen Hände“ nimmt, begeht man eine Straftat (oder zumindest eine OW).

Beim Thema Wege, vorhanden oder neu, haben wir ein Kompetenzvakuum: ich traue keiner Freizeitgruppe zu, darüber zu entscheiden, ob ein Weg an dieser Stelle unproblematisch ist und NABU und Co genauso wenig ob ein Weg notwendig ist.
Deswegen wäre es ja wünschenswert, man würde das Thema progressiv angehen. Wenn Bedarf da ist für Wege, es entsprechenden Initiativen vergleichsweise einfach und schnell ermöglichen, so etwas umzusetzen. Davor aber eine zwingende Beratung setzen und kommunal abstimmen, wo so etwas verwirklicht werden kann. Dazu dann Waldbesitzer in die Pflicht nehmen, das zu dulden, gleichzeitig sie aber von allen Haftungen freistellen und sie eventuell über Steuererleichterungen o.ä. ein wenig entgelten.

Die Kompetenz für die Beratung und Koordinierung sollte bei der UNB schon vorhanden sein, sonst braucht man sie nicht. Klar wird es da solche und solche geben, also mal mehr auf der Seite der Freizeitnutzer, mal mehr auf Seite der Naturschutz-Berufenen, aber das ist halt so. Damit könnten alle, denke ich, gut leben und es würde jedenfalls ein weitaus besseres Miteinander geben als aktuell.
 
. Wenn das viele Leute hintereinander im Wald machen (ggfs. mit Abstand und nicht als Polonaise), bleibt es legal und trotzdem entsteht ein Weg. Der ist dann also legal entstanden? Oder doch eher illegal, weil ohne Zustimmung des Eigentümers? Wer will das entscheiden? Quintessenz: Entstehung spielt keine Rolle für den Weg.
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Die Kompetenz für die Beratung und Koordinierung sollte bei der UNB schon vorhanden sein,
Nach deiner Definition brauchen wir die UNB nicht.
 
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Nach deiner Definition brauchen wir die UNB nicht.
Ich habe nichts definiert. Ich habe beschrieben, wie sich teilweise ohne Planung und ohne konkretes Bauen Wege bilden, wenn Bedarf da ist. Dass dies so geschieht, hab ich hier bei mir vor der Haustüre zwei Mal in den letzten Jahren konkret sehen können, als bestehende Wege durch Harvester-Einsatz und danach zurück gebliebenes Chaos aus Ästen unbrauchbar wurden. Einmal war es ein längeres Wegstück auf und ab, das wohl zuerst durch Fußgänger entstanden ist, ein anderes Mal ein kürzeres Stück vorwiegend bergab, wo ich denke, dass dort vor allem MTBer die Alternative gesucht haben (es war am Ende eines längeren Trails), obwohl dort auch regelmäßig Trail Runner unterwegs sind.

Jedenfalls ist in beiden Fällen ein Bedarf entstanden und daraus ist ein Weg entstanden. Im zweiten Fall wäre eine Planung mit Kanonen auf Spatzen geschossen, da wurde der vorhandene Weg einfach hundert Meter weiter rechts bis zum darunter verlaufenden Forstweg fortgesetzt. Im ersten Fall entstand aber doch auf längerer Strecke ein völlig anderer Wegverlauf. Aus MTB-Sicht war das eine echte Verbesserung (außer dass man jetzt nur noch eine Richtung durchfahren kann), denn der Weg verläuft nun recht spaßig an einer Hangkante entlang anstatt davor recht gerade durch den Wald, aber ob das ökologisch so gut war? Am besten wäre sicher gewesen, den ursprünglichen Weg wieder herzustellen, aber da kümmert sich keiner drum. Darum schrieb ich ja, idealerweise wäre das mit Aufgabe des Staates, da eine Lenkungswirkung zu entfalten, dann kann man nämlich verschiedene widerstreitende Gesichtspunkte mitbedenken und in Einklang bringen. Dafür muss man Wege aber auch wollen. Bisher scheinen Wege ja von Staatsseite in weiten Teilen eher nicht gewollt. Es ist aber ein großes Missverständnis zu meinen, dass Wege nicht zu wollen auch bedeutet, dass Wege nicht entstehen - und dafür braucht es wie beschrieben nicht mal illegale Machenschaften.

Die Lenkung durch Staat und dann auch UNB wäre also ein erstrebenswertes Ziel, und da spricht jetzt nicht der MTBer aus mir, sondern derjenige, der Naturschutz und auch Schutz anderer schon auch als berechtigtes Interesse und entsprechend als erstrebenswert anerkennt. Rein als MTB würde ich sagen, lass einfach Buddeln. :) Entscheidend wäre aber, dass die UNB auch lenkt und nicht einfach nur pauschal verbietet. Dafür könnte ein neues Waldgesetz ja einen passenden Rahmen setzen.
 
Ein Stamm umfasste etliche solcher Orte. Städte oder eigenes Geld hatten die Germanen nicht. Sie verfügten zwar über eine Schrift aus Runen-Buchstaben, verfassten damit jedoch keine ausführlichen Texte, sondern nur kurze Inschriften auf Denkmälern, Alltagsgegenständen oder Waffen.

Quelle: https://www.deutschlandmuseum.de/geschichte/antike/#:~:text=Ein Stamm umfasste etliche solcher,auf Denkmälern, Alltagsgegenständen oder Waffen.

Da sie keine Orte hatten, dann wahrscheinlich auch keine Wege im Wald, geschweige denn Wald überhaupt
Sie hatten keine Städte, aber Orte.
Ja ich weiss. ...und doch so einfach ist das und unter C und C++ kommt es dadurch häufig zu schwer zu findenden Fehler.
Wenn man eine Variable mit einer Konstanten vergleicht, dann hilft es die Konstante vor das "==" zu setzen, dann fällt es auf, wenn man einer Konstante eine Zuweisung macht, weil man "=" statt "==" geschrieben hat. Ansonsten ist das eine valide Operation und man prüft nur ob die Zuweisung funktioniert hat (aus dem Gedächtnis, ich habe das letztemal vor 20 Jahren eine größere Applikation in C/C++ programmiert).

Die Logik von C ist "etwas" "speziell" - auch wenn ich gerne in C programmiert habe.
 
Wege fallen nicht vom Himmel,
Doch, ich glaube, das ist eine sehr treffende Beschreibung. Wenn Du ein freies Betretungsrecht auf der ganzen Fläche hast, dann ist ein Weg sozusagen der Ausdruck der Aufenthaltswahrscheinlichkeit von Lebewesen; wobei eine Erkennbarkeit eines Weges wiederum die weitere Aufenthaltswahrscheinlichkeit erhöht, was wiederum zu stärkerer Nutzung und in der Folge Erkennbarkeit führt. Da, wo Menschen / Lebewesen sich aufhalten, entstehen also Wege von selbst. Es kann daher keine legalen und illegalen Wege geben, genauso wie es keine illegalen Bäche oder Felsen gibt.
Allerdings keine mit Anliegern, Drops und Tables. Man muss da ein bisschen zwischen Weg und Sportanlage unterscheiden. Sportanlagen können illegal sein.
Ab wann ein paar zurechtgelegte Hölzer vor einem Baumstamm eine Sportanlage oder eine Befestigung eines existierenden Weges sind, ist dann wieder eine neue spannende Frage.
aber nur die wenigsten Wege werden gebaut wie der nächste Flow Trail in einem beliebigen, gern auch österreichischen Tourismuszentrum.
 
Sie hatten keine Städte, aber Orte.

Wenn man eine Variable mit einer Konstanten vergleicht, dann hilft es die Konstante vor das "==" zu setzen, dann fällt es auf, wenn man einer Konstante eine Zuweisung macht, weil man "=" statt "==" geschrieben hat. Ansonsten ist das eine valide Operation und man prüft nur ob die Zuweisung funktioniert hat (aus dem Gedächtnis, ich habe das letztemal vor 20 Jahren eine größere Applikation in C/C++ programmiert).

Die Logik von C ist "etwas" "speziell" - auch wenn ich gerne in C programmiert
Ja ich weiss das, aber viele andere Programmierer nicht und wenn man wie ich in alten fremden Source Fehler suchen muss ist so etwas immer spaßig. Noch Spaßiger ist es in Assembler welcher Null Doku hat nach Fehlern zu suchen.... Aber off topic.......
 
Doch, ich glaube, das ist eine sehr treffende Beschreibung. Wenn Du ein freies Betretungsrecht auf der ganzen Fläche hast, dann ist ein Weg sozusagen der Ausdruck der Aufenthaltswahrscheinlichkeit von Lebewesen; wobei eine Erkennbarkeit eines Weges wiederum die weitere Aufenthaltswahrscheinlichkeit erhöht, was wiederum zu stärkerer Nutzung und in der Folge Erkennbarkeit führt. Da, wo Menschen / Lebewesen sich aufhalten, entstehen also Wege von selbst. Es kann daher keine legalen und illegalen Wege geben, genauso wie es keine illegalen Bäche oder Felsen gibt.
Allerdings keine mit Anliegern, Drops und Tables. Man muss da ein bisschen zwischen Weg und Sportanlage unterscheiden. Sportanlagen können illegal sein.
Ab wann ein paar zurechtgelegte Hölzer vor einem Baumstamm eine Sportanlage oder eine Befestigung eines existierenden Weges sind, ist dann wieder eine neue spannende Frage.
Wenn Statistik deine Definition von Himmel ist… :D
 
. Es kann daher keine legalen und illegalen Wege geben, genauso wie es keine illegalen Bäche oder Felsen gibt.
Allerdings keine mit Anliegern, Drops und Tables. Man muss da ein bisschen zwischen Weg und Sportanlage unterscheiden.
Damit hast du Weg aber schon definiert: eine, für eine Gruppe notwendige Verbindung von A nach B.
Sportanlagen können illegal sein.
Ab wann ein paar zurechtgelegte Hölzer vor einem Baumstamm eine Sportanlage oder eine Befestigung eines existierenden Weges sind, ist dann wieder eine neue spannende Frage.
Die Ausgestaltung der Verbindung kann in Frage gestellt werden?
Somit wären Fußgänger und Radler nicht gleichgestellt beim Betretungsrecht.

Der Gesetzgeber benötigt jedoch keine Unterscheidung, weil er keiner Gruppe irgendein Recht der eigenmächtigen Umgestaltung zugesteht.
 
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