Thüringer Waldgesetz-Novelle

Tilman

Mitgl. Bundesvorstand DIMB
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29. April 2001
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192
Ort
Steinhohlstr. 11a, 61352 HG - Ober Erlenbach
Es sei dahingestellt, warum die DIMB oder die Reiter (auch nicht das Kuratorium Sport und Natur, dessen Mitglied die DIMB ist) nicht zur Anhörung im Thüringer Landtag am Mittwoch 19.3.2008 eingeladen wurden, wo es (auch) um die Änderung des Thüringer Waldgesetzes geht. Denn andere Interessenten (z.B. Jagd) sind gleich mehreren Verbänden eingeladen.

Sei es drum, den Eingeladenen sei es gegönnt und wir haben noch so rechtzeitig von der Sache erfahren, daß wir noch gestern abend - eingeladen oder nicht - fristgemäß (Deadline zur schriftlichen Stellungnahme für die Eingeladenen war der 17.3.2008) ein Statement abgegeben haben.

In dem Statement (siehe Anlage) haben wir mit entsprechenden rechtlichen Argumenten versehen empfohlen, die Regelung in §6 Abs.6

(...) Innerhalb des Waldes sind insbesondere
5. das Rad fahren, insbesondere das Mountainbiking, abseits fester Wege und Straßen
nur mit Zustimmung des Waldbesitzers zulässig. (...)



zu ändern in

(...) Innerhalb des Waldes sind insbesondere
5. das Rad fahren abseits von Wegen und Straßen
nur mit Zustimmung des Waldbesitzers zulässig. (...)


Die Begründung ist den beigefügten Texten zu entnehmen.

Im wesentlichen geht es darum, daß feste Wege ein rechtlicher Gummibegriff ist und daß mit der speziellen Ansprache der Mountainbiker diese Sportart ungerechtfertigt stigmatisiert und hintenherum der Illegalität verdächtigt wird.
 

Anhänge

  • 2006_07_13thuerwaldg.pdf
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  • drs4-3834.pdf
    196,5 KB · Aufrufe: 59
  • Statement-DIMB-ThWaldG.pdf
    10 KB · Aufrufe: 145
Im wesentlichen geht es darum, daß feste Wege ein rechtlicher Gummibegriff ist und daß mit der speziellen Ansprache der Mountainbiker diese Sportart ungerechtfertigt stigmatisiert und hintenherum der Illegalität verdächtigt wird.
die Einführung rechtlicher Unsicherheit in Paragraphenwerke erzeugt kontinuierlichen Klärungsbedarf durch die Institutionen. Damit sichert man die eigenen, als komfortabel empfundenen Arbeitsplätze - oder um die Begrifflichkeit präziser zu fassen, öffentlich alimentierte Beschäftigungsstellen
 
die Einführung rechtlicher Unsicherheit in Paragraphenwerke erzeugt kontinuierlichen Klärungsbedarf durch die Institutionen. Damit sichert man die eigenen, als komfortabel empfundenen Arbeitsplätze - oder um die Begrifflichkeit präziser zu fassen, öffentlich alimentierte Beschäftigungsstellen


....was man ja noch verstehen könnte, wenn das alles zu brauchbaren Ergebnissen führen würde. Aber mit der Frage, was feste Wege sind oder sein sollen, kannst Du mehrere Doktorarbeiten füllen (oder so) und die Sache wäre immer noch nicht klar.

Nebenbei fragt man sich, ob das Wort fest auch für die Straßen gilt, von denen neben den Wegen in der Nr.5 die Rede ist. Manche Straßen hätten es ja nötig.....
 
immerhin entsteht so auch ein Auslegungsspielraum zu unseren Gunsten. Als "fest" kann man ja auch die in den Kartenwerken der Landesvermessungsämter in räumlichem Sinne dargestellten und damit festgeschriebenen Wege verstehen. Dies schließt freundlicherweise die Kategorie Fußpfade mit ein.
 
was auch immer in diesen Paragraphen steht ich werde mit sicherheit weiter durch unsere Wälder streifen !
Zur Not auch immer mit ner Kettensäge im Rucksack um dann sagen zu können das ich nur die FESTEN Wege für Fussgänger wieder frei mache, was ja dringend nötig ist!

das soll heissen das es besser vorschriften oder Paragraphen geben sollte die die Beräumung der FESTEN wege regeln!

MFG Marco
 
Ich fahre morgen für eine (eingeladenen) Organisation nach Erfurt, mal sehen, was das gibt.

Finde ich prima :daumen: daß unsere Interessen vertreten werden !

Dachte immer, die Wege dürfen auf jeden Fall benutzt werden :(
Da im Waldgesetz das Geldverdienen mit dem Holz an erster und die Erholung an letzter Stelle steht, wundert mich nun nichts mehr... auch betreffend Verhunzung der Natur.

P.S. Was man so als selbstverständlich nimmt ... ach du Schreck ... nur eingeschränkte Freiheit!
Mal sehen, ob unsere Interessen von den Besitzern geduldet werden... oder wir darauf bauen, daß Besitzer nur zum Abholzen mal erscheinen...
 
das gibtn lob, dass ihr sowas im auge habt und (wenn auch knapp) rechtzeitig reagiert. hoffentlich bringts was.

punkt A2 hätt ich mir allerdings geklemmt, das klingt irgendwie so trotzig... und konfrontativ.
 
Zum Thema heute (Donnerstag 14.März 2019, Seite 4) in der "Thüringer Allgemeinen":
"Für Mountainbiker ist Thüringen noch ein unerschlossenes Land".
:lol::daumen::streit:

Alpentour-Buchautor Andreas Albrecht, Thüringenforst, Regionalverband Thüringer Wald ...

Albrecht: "Vor allem im Thüringer Waldgesetz sieht er ein großes Hindernis."
Thüringenforst: "... Mountainbiker wegen ihrer rasanten Fahrweise... konkurrierende Interessen... Gefährdungspotenzial... Belange des Naturschutzes nicht beeinträchtigen..."
Tourismusverband: "Das Thema Mountainbike im Thüringer Wald weiterzuentwickeln ist im Moment das entscheidende Thema in der Produktmarke."

Zum Glück (!!!) können vielleicht demnächst zwei (!!!, von 50-60 die Albrecht aus dem Ärmel schütteln kann) Touren offiziell gemacht werden, weil 97% der Strecke sich auf Wegen des Staatsforstes befinden.

Ist das nicht eine Thüringer Slapstick-Einlage ala 'Brexit'? Zuerst legt man sich Bäume in den Weg und dann stolpert man drüber?

Der beste Satz ist:
"Albrecht, der - dazu angeregt von einem Verlag - in den vergangenen beiden Sommern mehr als zehntausend Kilometer durch den Thüringer Wald geradelt ist, begegnete auf seinen Touren unterwegs oft stundenlang keinen einzigen Menschen."

Insofern sage ich mal: "Ride on!"

Grüße aus dem ebenso im Wald menschenleeren Eichsfeld
 
Der Herr Habeck hat ja schon angedroht in Thüringen die Demokratie einzuführen.
Es wird also alles besser werden.
 
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