Das ist eines der am wenigsten substantiierten und bezüglich der materiellrechtlichen Argumentation schwächsten Rechtsgutachten, die ich je gelesen habe. Ich würde sogar sagen, dass das nach juristischen Maßstäben überhaupt nur mit viel gutem Willen als "Gutachten" durchgeht.
Wenn diese Travestie exemplarisch für die Schlagkraft der Gegner des Mountainbikesports steht, dann bin ich beruhigt und sehe der Zukunft ganz entspannt entgegen.
Edit:
Versteht mich nicht falsch, der derzeit im Internet kursierende Referentenentwurf BWaldG ist nach juristischen Kriterien wirklich geradezu absurd schlecht ausgearbeitet. Er beeinträchtigt übermäßig stark und auf wohl nicht zu rechtfertigende Weise Grundrechte, unter anderem aus Art. 2, Art. 12 und 14 GG. Ferner werden Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit aus Art. 20 GG, insbesondere Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Bestimmtheitsgrundsatz, vielfach eklatant missachtet. Unter anderem dadurch, dass nicht strafwürdiges, offensichtlich sozialadäquates Verhalten grundrechtswidrig mit Strafe bedroht wird. Da gebe ich dem Verfasser im Ergebnis recht.
Allerdings findet in dem "Gutachten" kaum Begutachtung nach juristischen Maßstäben statt. Vereinfacht gesagt dreht der Verfasser sich alles so zurecht es ihm gerade passt. An einigen Stellen entspricht seine persönliche Auffassung des einschlägigen materiellen Rechts nicht dem juristischen Konsens. Daher halte ich dieses "Gutachten" zwar im Ergebnis für korrekt, aber juristisch für komplett verfehlt. Man erkennt ganz deutlich, dass es nie um eine echte rechtliche Begutachtung ging, sondern von vorneherein ein Ergebnis festgelegt war, auf das der Verfasser hinarbeiten sollte.
Wenn das "Gutachten" aber schlussendlich vielleicht dazu dienen kann, den Grünen in Berlin ein paar der autoritären Flausen auszutreiben, die sie offenbar im Kopf haben und die sich leider in diesem Entwurf materialisieren, dann ist das trotzdem begrüßenswert.