Bekloppte Preise im Bikemarkt-Die Highlights

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Re: Bekloppte Preise im Bikemarkt-Die Highlights
Die Anzeige mittendrin finde ich schon ziemlich brilliant. 😂
Stimmt, allerdings heißt es bei R2 dann: "Lieferdatum unbekannt"

Vielleicht heizt das den Frust eines Kaufwilligen, den die zusätzliche Lenkerschelle total krank macht, noch etwas an, wenn er da drauf klickt, so dass er dann in einem Anfall von Zorn und geistiger Umnachtung doch die 99 Öcken berappt...
 
Tatsache, ja. Solange du die Originalrechnung hast.
Sieht YT das eigentlich wie der Verkäufer? Also dass die Gewährleistung übertragbar ist?

Garantiefall melden​

Jetzt geht’s los: Hier kannst du schnell und entspannt deinen Garantiefall melden oder die Gewährleistung in Anspruch nehmen. Alles was wir dazu brauchen ist deine Originalrechnung – unabhängig davon, ob du der Erstbesitzer bist oder das Bike gebraucht gekauft hast. Mit diesen Informationen finden wir schnell und unkompliziert heraus, ob es sich bei dir um einen Garantiefall handelt.
 
Tatsache, ja. Solange du die Originalrechnung hast.
Bin zwar kein Jurist, aber hab da Mal nachgelesen. Wenn es nicht explizit genannt wäre reicht es so nicht. Der Kaufvertrag ist nur zwischen Verkäufer und Erstkäufer zustande gekommen... Die Rechnung ist ein Zettel Papier.
Rechtlich muss das Gewährleistungsrecht von Käufer 1 auf Käufer 2 per kaufvertrag übertragen werden und Käufer 2 das dann gegenüber dem Verkäufer darlegen. Bei gesetzlicher Gewährleistung kann das auch nicht per AGB ausgeschlossen werden. Allerdings darf der Zwischenkäufer nicht gewerblich handeln (weil er sonst die Gewährleistung selbst geben muss als Händler)... Da kommt jetzt die Krux von wegen über Kaufpreis weiterverkaufen, da kann man das schon auch Mal gewerblich sehen wegen Gewinnerzielungsabsicht...

Freiwillige Garantie zB auf Rahmenbruch allerdings, ist ja freiwillig und kann mMn von Übertragung ausgeschlossen werden.
 
Bin zwar kein Jurist, aber hab da Mal nachgelesen. Wenn es nicht explizit genannt wäre reicht es so nicht. Der Kaufvertrag ist nur zwischen Verkäufer und Erstkäufer zustande gekommen... Die Rechnung ist ein Zettel Papier.
Rechtlich muss das Gewährleistungsrecht von Käufer 1 auf Käufer 2 per kaufvertrag übertragen werden und Käufer 2 das dann gegenüber dem Verkäufer darlegen. Bei gesetzlicher Gewährleistung kann das auch nicht per AGB ausgeschlossen werden. Allerdings darf der Zwischenkäufer nicht gewerblich handeln (weil er sonst die Gewährleistung selbst geben muss als Händler)... Da kommt jetzt die Krux von wegen über Kaufpreis weiterverkaufen, da kann man das schon auch Mal gewerblich sehen wegen Gewinnerzielungsabsicht...

Freiwillige Garantie zB auf Rahmenbruch allerdings, ist ja freiwillig und kann mMn von Übertragung ausgeschlossen werden.
I. d. R. reicht hier ein Zweizeiler in dem der Erstkäufer seine Ansprüche auf den Zweitkäufer überträgt. Die Vorgehensweise kann auch, wie schon beschrieben, nicht durch AGBs, etc. rechtskräftig ausgeschlossen werden.
 
Hier noch ein anderes Bike mit einer sehr schönen VR Bremsaufnahme.
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Bin zwar kein Jurist, aber hab da Mal nachgelesen. Wenn es nicht explizit genannt wäre reicht es so nicht. Der Kaufvertrag ist nur zwischen Verkäufer und Erstkäufer zustande gekommen... Die Rechnung ist ein Zettel Papier.
Rechtlich muss das Gewährleistungsrecht von Käufer 1 auf Käufer 2 per kaufvertrag übertragen werden und Käufer 2 das dann gegenüber dem Verkäufer darlegen. Bei gesetzlicher Gewährleistung kann das auch nicht per AGB ausgeschlossen werden. Allerdings darf der Zwischenkäufer nicht gewerblich handeln (weil er sonst die Gewährleistung selbst geben muss als Händler)... Da kommt jetzt die Krux von wegen über Kaufpreis weiterverkaufen, da kann man das schon auch Mal gewerblich sehen wegen Gewinnerzielungsabsicht...

Freiwillige Garantie zB auf Rahmenbruch allerdings, ist ja freiwillig und kann mMn von Übertragung ausgeschlossen werden.
Bei YT wird nicht die Gewährleistung (Pflicht für den Verkäufer), sondern die Garantie auf den Zweitbesitzer übertragen. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, deren Konditionen dieser selbst gestalten kann.
YT räumt also dem Zweitbesitzer Garantieansprüche ein, wenn dieser ein Rechnung vorweisen kann (die des Erstkäufers). Mehr braucht es hier nicht, das ist recht kulant.
 
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