Mal eine Frage an die Rechtskundigen:
Wie weit wird in Deutschland die Pflicht zur Benützung von Radwegen - wenn vorhanden - ausgelegt. Insbesondere dreht es sich um die Frage, ob beim Fahren mit einem Rennrad ein bestehender Radweg genutz werden muss oder ob man auch auf der daneben verlaufenden Straße fahren darf.
Bei uns in Österreich gibt es nämlich dahingehend eine Ausnahme, dass Rennradfahrer zu Trainingszwecken auf der Straße und auch nebeneinander Fahren dürfen.
besten dank schon mal
Wie weit wird in Deutschland die Pflicht zur Benützung von Radwegen - wenn vorhanden - ausgelegt. Insbesondere dreht es sich um die Frage, ob beim Fahren mit einem Rennrad ein bestehender Radweg genutz werden muss oder ob man auch auf der daneben verlaufenden Straße fahren darf.
Bei uns in Österreich gibt es nämlich dahingehend eine Ausnahme, dass Rennradfahrer zu Trainingszwecken auf der Straße und auch nebeneinander Fahren dürfen.
besten dank schon mal