Bestellkommentar verbindlich?

Bitte was?

Punkt 2: Der verkauft keine Bikes - und wir keine Teile.
Einen online Shop haben wir auch nicht.
Wenn du aber meinst... :confused:

Und wie könnt ihr dann verwechselt werden?
Oder war das mal wieder nur leere Polemik?
Und ja, ich meine ...
Und nochmal. Vergleicht die Preise anstatt die Konkurrenz hier unseriös anzuschwärzen.
 
veloimport.ch != bike-import.ch

swiss wird als händler generell so seine probleme mit online-händlern haben, resp. einfach eine andere geschäftsphilosophie... und punkt.

@threadersteller: der erste teil der mail erklärt im prinzip das weitere vorgehen, siehe auch post #24. den zweiten, unschönen, teil würde ich einfach mal überlesen. ihr solltet euch auch nicht als deutsche ans bein gepisst fühlen, der shop liefert zum beispiel auch nach basel nur per vorauszahlung. diskriminierung? wahrscheinlich einmal schlechte erfahrungen gemacht und dann verallgemeinert, in dieser haltung muss man den inhaber aber nicht unbedingt durch forsches auftreten noch bestätigen. immer locker bleiben.
 
Und wie könnt ihr dann verwechselt werden?
Oder war das mal wieder nur leere Polemik?
Und ja, ich meine ...
Und nochmal. Vergleicht die Preise anstatt die Konkurrenz hier unseriös anzuschwärzen.

Was soll ich vergleichen?
Ich schwärze niemanden an.
Wir sind nicht im gleichen Markt.
Ich hätte lediglich durchblicken lassen, dass sein Charme legendär ist.
Ob er nun Velos, Veloteile oder Rasenmäher verkauft interessiert in dieser Hinsicht nun gar nicht, oder siehst du das anders?
 
...
Ich hätte lediglich durchblicken lassen, dass sein Charme legendär ist.
...

Das stimmt allerdings. :D
Wenn man das bestellt was in seinem Shop ausgeschrieben ist, bekommt man das schnell und zu einem in der Schweiz ziemlich unschlagbaren Preis...Punkt.

Wenn man Extrawürste die nicht im Shop angegeben sind oder ein ganzes Bike haben will, geht man zum Fachhändler und nicht in einen Internetshop.

Das gilt unabhängig von Land, Händler und Branche.

Und zu guter Letzt gilt das ganz besonders, wenn man im Ausland bestellt. Ganz besonders wenn dieses Ausland sich in der Berner Gegend befindet :D
 
Das stimmt allerdings. :D

Ebä.

Wenn man das bestellt was in seinem Shop ausgeschrieben ist, bekommt man das schnell und zu einem in der Schweiz ziemlich unschlagbaren Preis...Punkt.

Es hat nie jemand das Gegenteil behauptet.

Wenn man Extrawürste die nicht im Shop angegeben sind oder ein ganzes Bike haben will, geht man zum Fachhändler und nicht in einen Internetshop.

Richtig. Vor allem aber: Man kommuniziert. :)

Und zu guter Letzt gilt das ganz besonders, wenn man im Ausland bestellt.

Das steht sogar bei den ebay FAQ für newbies. :daumen:

Ganz besonders wenn dieses Ausland sich in der Berner Gegend befindet :D


Darf ich nicht kommetieren - ich bin befangen. :D
 
Hallo

Ich habe schon mehrere Bestellungen über Bike-Import abgewickelt, dabei waren die Lieferzeiten und die Preise kaum zu unterbieten. Ich werde auch weiterhin meine Verschleissteile dort orden. ;)

Bike-Import ist eher hemdsärmlig und die Antwort war und ist "Politisch nicht korrekt". :confused: Ich nehme an, dass Bike-Import des öftern Probleme mit Auslandlieferungen hat oder hatte und deshalb gleich so unwirsch reagierte. :eek:

Mit ein bisschen Diplomatie wird Bike-Import sicher mit sich reden lassen. :daumen:

Gruss zucki
 
Probiert es gar nicht! Damals, habt ihr es auch nicht geschafft:D

Nur mal so die Frage, gibt es in der Schweiz eine zweite, bislang unbekannte Geschichtsschreibung? :eek: Der einzige Grund, warum die Schweiz nicht en passent eingesackt wurde, war, dass die Nazis dann nicht gewusst hätten, wohin mit dem geraubten Geld und Gold. :rolleyes:

Und ansonsten erinnert mich das schwer an den bekannten deutschen Spezialisten Radsport B... aus K., der auch letztens in der Bike lobend erwähnt wurde. Auch da würde ich nicht mit Extrawünschen kommen. Habe da mal ein Rahmenset (Starrbike) gekauft und verdanke es nur der seinerzeit extrem guten Tagesform seiner Frau, dass ich auch die Gabel mitnehmen durfte. :lol:
Währdend ich wartete, kam ein Kunde, der einen Laufradsatz als Service nachzentrieren lassen wollte. Die Antwort war so ungefähr: Glaubst Du , dass wir das Ding zu dem Preis noch einmal kostenlos anfassen! Zieh ab!:lol:

Zum Problem: Ich glaube auch nicht, dass man da groß was machen kann. Wenn der so große Mühe beim Lesen hat wie beim Schreiben... Junge Junge.

Gruß

Dirk
 
...Wie gesagt - ein Vertrag kann selbst dann zustande kommen, wenn sich die Parteien über die Nebenbedingungen nicht einig sind...
Die Spezifizierung des Kaufgegenstandes ist keine "Nebenbedingung". Nebenbedingungen sind typischerweise Einzelheiten wie Zahlungsziel, Erfüllungsort, Gefahrübergang (insbes. bei grenzüberschreitenden Geschäften), Eigentumsvorbehalt, Gerichtsstand etc. Diese unterliegen in den meisten Rechtsordnungen einer ergänzenden richterlichen Vertragsauslegung. Das ist kein Spezifikum der Schweiz
 
Die Spezifizierung des Kaufgegenstandes ist keine "Nebenbedingung".

Richtig, aber der Verkaufsgegenstand wird in dem Warenkorb online definiert und nicht in dem Feld für Nebenbedingungen. Es sollte klar sein, dass wenn man ein wohldefiniertes Produkt in einen Onlinewarenkob packt und auf Bestellung klickt der Händler die Kaufabsicht für eben dieses Produkt annhemen kann. Sonst würde der Kunde ja normalerweise den gewünschten Artikel einfach formlos bei ihm anfragen.

Wiederum: Ein guter Händler richtet sich hier nach dem Kunden...

Zudem ist der Gefahrenübergung nie Sache der Nebenbedingung sondern nur Folge aus dieser. :)
 
weiß nicht obs geschrieben wurde

!!! auf keinen fall unfei zurück!!!! es wird nciht angenommen!!!steht in den AGBs!! sonst hasst du wirklich den ärger
 
Nur mal so die Frage, gibt es in der Schweiz eine zweite, bislang unbekannte Geschichtsschreibung? :eek: Der einzige Grund, warum die Schweiz nicht en passent eingesackt wurde, war, dass die Nazis dann nicht gewusst hätten, wohin mit dem geraubten Geld und Gold. :rolleyes:

Schreib nicht über Dinge von denen Du ganz offensichtlich nicht die leiseste Ahnung hast.

Sowohl Du als auch two wheels liegen daneben.
"Damals nicht geschafft" ist falsch, weil es garnicht probiert wurde.
Und "en passant einsacken" usw. ist komplett falsch. Lies einfach mal nach. Die Gründe warum die Schweiz nicht angegriffen wurde waren völlig Andere.

Ich glaube eher, dass Deine Geschichtskenntnisse mal einer Aufrischung bedürfen. Es ist schon toll mit welcher kolossalen Ignoranz und Inkompentenz der heutige Durchschnittsdeutsche Ammenmärchen und sonstigen Quatsch über die jüngere deutsche Geschichte absondert.
Bei nächster Gelegenheit kommst Du wahrscheinlich noch mit der Dolchstosslegende, "Im Felde ungeschlagen" usw. usw.
 
Richtig, aber der Verkaufsgegenstand wird in dem Warenkorb online definiert und nicht in dem Feld für Nebenbedingungen
Dös is a Schmarrn Euer Ehren. Die Bestellmail als ganze ist die Willenserklärung, die für dem Geschäft zugrunde liegt. Sie ist aus dem Empfängerhorizont eines vernünftigen Teilnehmers am Rechtsverkehr auszulegen. Für jedermann aber der nicht gerade einen an der Waffel hat, ist klar erkennbar, was der Käufer hier gewollt hat.
Formulare sind für den Kunden da und nicht der Kunde für die Formulare. Solange der Wille des Erklärenden klar erkennbar ist kann er diesen hinschreiben wo er will.

Du, Severin, definierst das fragliche Feld als "Feld für Nebenbestimmungen". Aber wo bitte steht das? steht etwa über dem Feld fett "Achtung, nur für Nebenbestimmungen! Bei Zuwiderhandlungen gilt das Kästchen nebenan und schnapp! sind Sie im Vertrag!"??
Der Verkäufer bedient sich hier zur Bestellung eines (virtuellen) Formulars. Etwaige Unklarheiten in Formularverträgen gehen immer zu Lasten dessen, der sich des Formulars bedient. Das ist eine uralte europäische Rechtstradition und geht zurück auf den römischen Pandekten-Juristen Celsius. Dieser hat es auf die unnachahmlich knappe Formel gebracht: "clarius loqui debuisset" -"er hätte sich halt klarer ausdrücken müssen" (sog. Celsinische Auslegungsregel).
Zudem ist der Gefahrenübergung nie Sache der Nebenbedingung sondern nur Folge aus dieser.
Wiederum verkehrt Watson. Die Parteien können diesen Punkt regeln wie sie wollen (sog. Privatautonomie) und tun es häufig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Punkt xy in einer - weil sie nicht die Hauptleistungspflicht betrifft - Nebenbedingung.
schönen Gruß
perponche
 
Hmm, wenn ich schon Watson bin, dann nenn ich dich am besten Sherlock :)

Zu den Nebenverträgen von Parteien bzgl. Gefahrenübergang ist die Regelung relativ einfach. Wird zum Beispiel ein Werk (individuelle Sache) für einen Kunden erstellt ist der Gefahrenübergang nach Schweizer Recht unmittelbar, egal was die Parteien privat vereinbaren - der Richter würde dies nicht gelten lassen können. Daher gibt es auch die verschiedenen Termini vereinbarter und rechtlicher Gefahrenübergang. Höchstens bei einem Schiedgericht käme dies in Betracht. Gleiches gilt auch für die meisten anderen Verträge (wie hier auch: Gefahrenübergang nach Versand).

Zum Bestellvorgang: Es gibt einen geregelten Vorgang der Onlinebestellung und bin mir ziemlich sicher, dass eine Willenserklärung durch Bestellung einer wohldefinierten Sache, ob mit oder ohne Zusatzkommentar zustande kommt (Zusatz deshalb, da der Hauptvorgang "Legen der gewünschten Ware in den Korb" und "Bestellung absenden" erfüllt ist). Für mich ist die Willenserklärung eindeutig, denn wer eine andere Sache will, schmeißt nicht eine falsche in den Korb und bestellt diese.

Die Celsius Regel ist hier schon deshalb sinnwidrig, da es einen wohldefinierten Bestell- bzw. Kaufprozess gibt, das Anmerkungsfeld gibt es auf jedem Bestellschein vom Ottokatalog und dort bestellt auch niemand eine falsche Ware und merkt dann die richtige an. Eine kurze Anschauung: Wenn sich der Händler zwischen zwei widersprüchlichen Aufträgen entscheiden müsste (ich lege etwas in einen dafür vorgesehenen Korb und schreibe das Gegenteil in die Anmerkung), dann wird er wohl der Originalanweisung folgen.

Wer nicht erkennt, dass das Anmerkungsfeld nicht Vertragskern ist sondern der Warenkorb, der sollte keine Verträge abschliessen, Holmes ;)
 
Es ist schon toll mit welcher kolossalen Ignoranz und Inkompentenz der heutige Durchschnittsdeutsche Ammenmärchen und sonstigen Quatsch über die jüngere deutsche Geschichte absondert.

vom durchschnittsdeutschen hast du aber viel ahnung, respekt.
verschone uns mit deinem nationalistischen und fremdenfeindlichen bullshit. es tut dir ganz gut, nicht die ganze zeit in der ******** der vergangenheit zu wühlen, sondern mal den blick nach vorne zu richten. so alt bist du doch noch nicht!
 
Kommen wir doch nochmal auf den Kern der eigentlichen Frage zurück.
Welche Teile-Nr. hast du denn bestellt?
Auf der Shopseite fine ich auf Anhieb nur drei Grimeca-Bremsgriffe, unter allen steht "Lieferung wie Abbildung" und alle sind rechte Griffe, wenn mich mein Augenlicht nicht täuscht.
Also hättest du auch ohne Kommentarfeld einen rechten bestellt.
 
hallo, bin nicht mehr dazu gekommen weitere Schritte zu unternehmen, grade viel um die Ohren.
Bestellt habe ich 1 x 9933 Grimeca Disc mit 10mm Bremspumpe , Für Vorderradbremse.
Auch bei dem ist ein rechter griff zu sehen und es steht auch lieferung wie abbildung.
Für mich ist "für Vorderradbremse" keine (eindeutige) Aussage über die Lenkerseite. Kann doch gut sein dass ich vorne rechts fahre. das in zusammenhang mit "wie abbildung" ist doch wirklich unklar. zumindest unklarer als mein zusätzlicher kommentar. oder was meint ihr?
Ich werde jetzt wohl einfach den griff zurückschicken und mein geld zurück fordern. hoffe er macht da mit... hab keine Lust das der mensch noch irgendwas an mir verdient. Werde diese geschichte auch brav weitererzählen.

Mein Schweiz-Urlaub werd ich trotzdem nicht absagen ;)

Bye
Aaron
 
Schreib nicht über Dinge von denen Du ganz offensichtlich nicht die leiseste Ahnung hast.

Sowohl Du als auch two wheels liegen daneben.
"Damals nicht geschafft" ist falsch, weil es garnicht probiert wurde.
Und "en passant einsacken" usw. ist komplett falsch. Lies einfach mal nach. Die Gründe warum die Schweiz nicht angegriffen wurde waren völlig Andere.

Ich glaube eher, dass Deine Geschichtskenntnisse mal einer Aufrischung bedürfen. Es ist schon toll mit welcher kolossalen Ignoranz und Inkompentenz der heutige Durchschnittsdeutsche Ammenmärchen und sonstigen Quatsch über die jüngere deutsche Geschichte absondert.
Bei nächster Gelegenheit kommst Du wahrscheinlich noch mit der Dolchstosslegende, "Im Felde ungeschlagen" usw. usw.

Ich dachte, derartige Pauschalisierungen, Verallgemeinerungen und Sammelbeleidigungen seien nur im KTWR übrig. Man kann nur hoffen, daß der "Durchschnittsschweizer" - sofern es so etwas gibt - nicht ähnlich voreingenommen ist wie Du. Die mit denen ich es bisher zu tun hatte, waren es zum Glück nicht.
 
Kommt Leute vertragen wir uns wieder!

Ohh, mir fällt gerade ein, gerade Heute wurde ich von einer D -in einem Brief, den sie an einen Kollegen schrieb- blöd angemacht und vorverurteilt! :mad: Wartet nur, die sehe ich dann schon wieder in 1 Woche und dann kann die mir das mal ins Gesicht sagen... Ich sag ja Idioten gibts überall...

Hab euch lieb :bier: :lol:
 
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