Betreten von Kuhweiden

https://orf.at/stories/311248

Dramatische Warnung nach Kuhattacke-Urteil

Die Verurteilung eines Tiroler Landwirts nach einer tödlichen Kuhattacke auf eine deutsche Touristin löst nun eine Debatte über das Urteil aus. Bauernvertreter und der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) warnen vor möglichen dramatischen Folgen – dem Aus der Almwirtschaft und Konsequenzen für den Tourismus. Und Bauern sollen über eine Sperre der Almen nachdenken.



Hauptsache, jeder schleppt seinen Köter immer und überall mit.....
 
https://orf.at/stories/311248

Dramatische Warnung nach Kuhattacke-Urteil

Die Verurteilung eines Tiroler Landwirts nach einer tödlichen Kuhattacke auf eine deutsche Touristin löst nun eine Debatte über das Urteil aus. Bauernvertreter und der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) warnen vor möglichen dramatischen Folgen – dem Aus der Almwirtschaft und Konsequenzen für den Tourismus. Und Bauern sollen über eine Sperre der Almen nachdenken.



Hauptsache, jeder schleppt seinen Köter immer und überall mit.....

Wie war das noch ... "jeder hatn Köter aber niemand zum reden !"

Top, Minderheit die an allem Schuld ist identifiziert!
 
Auch wenn sich's hier für manche anbietet, kurze und knackige Werturteile rauszuhauen.. für mich ist das Thema nicht so einfach mal so aus der Hüfte raus zu bewerten.

Mir ist auf nem alpinen Wanderweg auch mal eine Kuhherde auf mich zugerannt. Warum, weiß ich bis heute nicht, die kamen einfach über ne Kuppe und da war dann ich.
Lustig war das nicht. Ich konnte hinter einem Fels schutz suchen, hätte aber auch Pech haben können.

Wenn ich in der Slowakei im Nationalpark von einem Bären angefallen werde, dann ist das ein Risiko, was die Wildnis mit sich bringt. Es ist bekannt, daß es da Bären gibt und es gibt Informationen, wie man sich zu verhalten hat.

Bei einem Wanderweg, der durch eine Kuhweide führt (meistens betritt man diese auch durch ein Tor/Tür/Gatter) ist man nicht in der Wildnis, sondern in einem landwirtschaftlich genutzten Gelände und die Weidetiere dort haben einen Besitzer. Das heisst, man betritt einen klar definierten Rechtsraum und wenn in bestimmten Fällen noch nicht Recht gesprochen wurde, wird es das beim ersten Vorfall.

Wenn man jetzt aber mal Zahlen ausgräbt, z.B. wie viele Weidetiere laufen auf alpinen Almen rum und wieviele Wanderer/Radfahrer schieben sich im Sommer über diese, dann kommt dieser eine Vorfall in eine statistische Größenordung, die absolut irrelevant ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man jetzt aber mal Zahlen ausgräbt, z.B. wie viele Weidetiere laufen auf alpinen Almen rum und wieviele Wanderer/Radfahrer schieben sich im Sommer über diese, dann kommt dieser eine Vorfall in eine statistische Größenordung, die absolut irrelevant ist.
Trotzdem will kein Landwirt der eine Depp sein, der hunderttausende Schadenersatz zahlt (wie unwahrscheinlich das auch immer sein mag). Durch das Urteil besteht halt die Möglichkeit, dass wieder ähnlich geurteilt wird. Die ersten Landwirte haben schon über ihren Verband erklärt, ihre Weiden zu sperren und den Durchgang zu untersagen (zumindest, bis Rechtssicherheit hergestellt ist). Also ganz und gar nicht irrelevant...
 
Trotzdem will kein Landwirt der eine Depp sein, der hunderttausende Schadenersatz zahlt (wie unwahrscheinlich das auch immer sein mag). Durch das Urteil besteht halt die Möglichkeit, dass wieder ähnlich geurteilt wird. Die ersten Landwirte haben schon über ihren Verband erklärt, ihre Weiden zu sperren und den Durchgang zu untersagen (zumindest, bis Rechtssicherheit hergestellt ist). Also ganz und gar nicht irrelevant...
Genau so ist es!!!
 
jaja, ein mensch stirbt auf elendigliche weise, einer familie wurde die frau/mutter entrissen und schon gehts los mitn hunde/menschenbashing.

kennt wer den genauen hergang? die örtlichkeit?
wer kennt die rechtslage?
wer hat die urteilsbegründung (satte 100+ seiten) gelesen?

genau wie der orf im report die lieben kalberl, die die mit der bäurin schmusen und ein almidyll, dass nun vernichtet sein soll gezeigt hat, und für die gegenseite den anwalt (die kommen da immer besonders sympathisch her), weil vielleicht die angehörigen der verstorbenen )ich habs bewusst fett gedruckt) nicht wirklich vor die kamera wollten oder gar nicht gefragt wurden.

auf einmal soviel empathie für den bauernstand?
und dann drehen sich die kuhliebhaber von der tastatur ab, geh zum diskonter und regen sich auf, dass das kilo hendlkeulen statt € 2,99 auf einmal 3,49 kostet (wahrscheinlich isses in DE eh noch billiger als bei uns in AT).
und wenn der bauer in AT einem sagt, dass die forststraße nicht befahren werden darf, isser er auf einmal wieder der böse.

zum den bauernvertretern: jetzt wollens dass die alm rechtsfreier raum ist, aber wennst mitn bike kommst, wachelns mitn gesetzbuch.

das ist doch, das eine wie das andere nix als chuzpe.

lest zb den artikel in der presse.

ich zitier mich selber aus dem österr. radlerforum, daher sind einige texpassagen ohne kontext, aber zum bessern verständnis reichts:

"vielleicht noch ein paar punkte zur aufklärung, weil da anscheinend immer wieder missverständnisse bezüglich der termini der urteilsbegründung zu erkennen sind:

1. öffentliche straße: ich versuch ganz einfach zu bleiben, andere juristen mit mehr erklärungskönnen mögen ergänzen. der begriff ist weiter als die autofahrernation denkt, auch ein gehsteig ist öffentlich, ein wanderweg, eine schipiste, auch wenn man nicht drauf fahren darf. der forstweg ist auch öffentlich, weil man drauf gehen kann/darf. eine straße ist auch noch öffentlich, wenn man nicht drauf fahren darf, sondern nur gehen. so weit, so klar?
2. sorgfaltspflicht des tierhalters: um das höchste gut, das leben eines menschen, zu schützen. deswegen gibts den § 1320 schon seit 1811 und eigentlich schon viel länger in alten rechtsordnungen. wie bei ihrer schwesterbestimmung, der wegehalterhaftung, sind die umstände im einzelfall (zumutbarkeit und tunlichkeit) zu prüfen. ich geh jetzt nimmer ins detail, sonsts sprengt das den rahmen eines posts.
3. der kleine kevin am markierten steig in den latschen im angesicht des 1,2 t almstieres ist einem anderen prüfungsmaßstab zu unterziehen als die eventuelle pflicht, einen von heerscharen an sattmanns begangenen zufahrtsweg zu einem ausschenkenden betrieb führenden forstweg zum schutz der dort wandernden vor potenziell (stichwort mutterkühe) bekannt aggressiven rindern einzufrieden. der aufwand wäre im vergelich zu den folgen des unfalles vertretbar gering gewesen.
4. es ist davon auszugehen, dass der landwirt eine betriebhaftpflicht hat.

ich will hier bewusst ein wenig den advocatus diaboli spielen. denn immerhin ist ein mensch auf eine denkbar ungustiöse art und weise elendiglichst zugrunde gegangen, obwohl dies durch einfache maßnahmen zu verhindern gewesen wäre (s. oben, zb die paar mutterkühe isoliert weiden lassen). es handelt sich um ein paar handgriffe, die angesichts der tatsache, dass alle (?) dort vom tourismus profitieren, auch das ist bei der im einzelfall gebotenen sorgfalt einzubeziehen.

nochmal: das urteil sagt keineswegs, dass jetzt alle almen sperrgebiet werden sollen, auch nicht, dass jeder bauer für jeden kuhfurz haftet. es ist aber sehr wohl von den oberen instanzen genau zu prüfen und vor allem sind weitere, ähnlich gelagerte fälle dahingehend zu überprüfen, ob nicht eine doch (nicht zweckmäßige, über das ziel hinausschießende) schleichende haftungserweiterung der landwirte sich einschleicht.

was ihr bitte noch bedenken sollt: in den foren, egal welche, sind viele auf der seite des landwirts. die einen, weil sie um ihre felle fürchten (wanderer, biker, touristiker...), die andern, weil eine piefkinesin (an österreicher passiert des net) erwischt hat, die nächsten, weil die kühe ja eh so lieb und die bauern unschuldig sind. dann wenden sich die leut von der tastatur ab, gehen in den nächsten diskonter und sudern, weil das kilo hendlkeule nimmer 2,99 sondern 3,99 kostet oder so.

am ende: ich wohne am land, arbeite am land, meine großeltern hatten viecher und ich hab tagein taugaus (auch) mit bauern zu tun. und kenn mich auch mit den rechtlichen belangen aus."



und, zur frage warum es im strafverfahren zu einem freispruch kam und im ZP zu einem anderen urteil:

"es gelten teils andere (sorgfalts/verschuldens)-maßstäbe bzw lautet der strafrechtliche tatbestand ganz anders als der zivilrechtliche haftungsgrund.
im übrigen ist das zivilgericht zwar an den schuldspruch im strafverfahren gebunden, an einen freispruch jedoch nicht (grund, u.a. siehe obere zeile)

der unterschied ist dabei ein größerer als zwischen rennrad und downhill
biggrin.gif


anm: der kläger kann natürlich seine zivilrechtlichen ansprüche im strafprozess anmelden, dann entscheidet das strafgericht darüber oder auch nicht, wenn es auf den zivilrechtsweg verweist, ganz kurz und vereinfacht gesagt. wies im konkreten fall war, das weiss ich nicht.

aber das war jetzt genug ZPO und StPO, i bin verwaltungsheini und in der materie nimmer tagesaktuell bzw altersdement ;-) will wer anders, der sich bessr auskennt, noch dazusenfen?"

mir tut der bauer wirklich leid. ich kann den standpunkt der bauernseite verstehen.
niemals wird sein ersatz den verlust einer mutter, einer ehefrau ausgleichen können.

massentourismus und halbwilde viecher passen eben nicht zusammen.
es hat soweit kommen müssen.


so und jetzt prügelt mich.
 
Ich vergleiche für mich das ganze mit dem Betretungsrecht Wald.
- der Wald wird bewirtschaftet / die Weide wird bewirtschaftet
- ein Baum ist Wirtschaftsgut / die Kuh ist Wirtschaftsgut
- im Wald ist Betreten auf eigene Gefahr / bei der Weide?
- wenn im Wald einer von einem runterfallenden Ast erschlagen wird, ist das eine waldtypische Gefahr / bei der Weide?
 
Ich vergleiche für mich das ganze mit dem Betretungsrecht Wald.
- der Wald wird bewirtschaftet / die Weide wird bewirtschaftet
- ein Baum ist Wirtschaftsgut / die Kuh ist Wirtschaftsgut
- im Wald ist Betreten auf eigene Gefahr / bei der Weide?
- wenn im Wald einer von einem runterfallenden Ast erschlagen wird, ist das eine waldtypische Gefahr / bei der Weide?

halt, aufpassen. ist das im bereich eines weges, kann sehr wohl ein herabfallender ast/umstürzender baum eine haftung begründen.
wohlgemerkt kann, es ist auf die art des weges, die tunlichkeit und zumutbarkeit abzustellen.
das ist bei einer allee im stadtwald ein anderer maßstab als auf einem steig im steilen bergwald.

drum führen wir in der gemeinde für unsere bäume einen baumkataster, wo im GIS alle relevanten bäume für öffentliche flächen (parks, wege) und deren kontrolle eingetragen sind. meine mitarbeiter haben das system am tablet, gehn ein- zweimal im jahr durch, foto und anmerkung zu eventuellem handlungsbedarf. dasselbe mit brücken, spielgeräte, wartehäuschen, laternen und gebäuden. klingt arg, ist aber im falle des falles der rettende nachweis vor der schadenersatzzahlung.
unter anderem wegen diesem immer größer werdenden aufwand müssen wir laufend gebühren erhöhen ;-)

tja, und genau so verhält es sich mit dem kuhurteil.
die rechtslage in AT ist da nicht sehr abweichend von der in DE, was ich noch anmerken wollte.
 
halt, aufpassen. ist das im bereich eines weges, kann sehr wohl ein herabfallender ast/umstürzender baum eine haftung begründen.
Ja, wenn der Verantwortliche eine erkennbare Gefahr nicht beseitigt oder seinen Obliegenheiten nicht nachkommt.
Übertragen (meine Meinung): Wenn in der Herde ein auffallend aggressives Tier ist und das trotzdem auf die Weide mit durchgehenden öffentlichen Weg gelassen wird. Aber wenn die Tiere vorher nie auffällig waren?

EDIT: Das sind Gedankenspiele eines Laien
 
Bei aller Liebe, jeden Tag sterben Menschen. Der Fall ist tragisch und für die Hinterbliebenen auch traurig. Und ich bin froh, dass mir oder keinem in meiner Familie bisher so etwas passiert ist.

Aber man müsste hier ununterbrochen ein Faß aufmachen, den Lebensraum Stadt sperren, weil Menschen Menschen töten und dies deutlich häufiger als Kühe. Man müsste um Kühe weinen, um Abermillionen, von denen viele jährlich qualvoll getötet werden, weil der Mensch keinen Respekt vor ihnen hat, eigentlich vor gar nichts. Und dann wegen dem großen Ganzen, verhungernden Kindern, moderner Sklaverei usw.

massentourismus und halbwilde viecher passen eben nicht zusammen.
es hat soweit kommen müssen.

Ich wohne im Allgäu und hier lernt man, dass man um Mutterkühe eine Bogen macht und das jede Durchquerung einer Weide ein Restriskio mit sich bringt.

Die Warnung am Zaun zeigt doch schon, dass der Landwirt seinen eigenen Kühen nicht getraut hat...

Die Warnungen sind nicht unüblich, auch bei harmlosen Herden. Ich muss bei mir am Zaun auch "Vorsicht Hunde" aufhängen, damit ich im Notfall aus dem Schneider bin, wenn jemand über meinen Zaun klettert und von meinem Hund gebissen wird.

Wenn immer mehr Menschen überall auftauchen, werden sich auch Zwischenfälle häufen. Mehr Biker, mehr Unfälle, mehr auf dem Klettersteig, mehr Unfälle, mehr Skitourengeher, mehr Unfälle.

Wenn der Bauer nicht genügend aufgepasst, dann bekommt er seine Strafe, letztendlich wird es die Versicherung tragen, wenn rauskommt, dass die Wanderer die Herde unnötig aufgeschreckt haben und sie deswegen aggressiv waren, dann gewinnt er vielleicht in nächster Instanz.

Schade, wenn am Ende alle darunter leiden müssen. Macht weder die Frau wieder lebendig, noch wird es verhindern, dass in Zukunft immer wieder Menschen (unnötig) sterben.
 
Wie naiv. Und beim Kampf-Hund? Das Kleinkind schuld, nicht der Hundehalter? Denk doch mal nach. Die Kuh ist ein Nutzvieh (eine Sache) das der Bauer hält und somit die Verantwortung trägt.

... und wenn der Hund die Kuhherde mit Bellen u.ä. provoziert ... kann es sein das da die Wanderin schuld ist ?
... und wenn das Kleinkind den Kampfhund ( meistens den Eigenen ) provoziert ... kann es sein das da die Eltern schuld sind ?

ICH BIN KEIN FAN VON HUNDEN

Nein, das kann nicht sein da ja immer der andere Schuld ist, selber denken ist ja verboten.
Denk doch mal nach !!!


Die Warnung am Zaun zeigt doch schon, dass der Landwirt seinen eigenen Kühen nicht getraut hat...

[/QUOTE]

Warum war die Warnung wohl da ... natürlich ... schaut schön aus und im Kleingedruckten steht auch das man diese ignorieren kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Als ich Anfang der Woche von dem Urteil erfahren habe, war ich auch zuerst erstaunt.
War da nicht das Betreten der freien Natur auf eigene Gefahr? Wieso hat das Gericht entgegen dieses Grundsatzes entschieden?
Es ist die Tiergefahr, die alle Europäischen Länder - die meisten übrigens ohne der Möglichkeit sich zu exkulpieren - dem Tierhalter im Wege einer Gefährdungshaftung zurechnen.
Durch das Urteil besteht halt die Möglichkeit, dass wieder ähnlich geurteilt wird.
Vom Prinzip her ist das, wie oben bereits zitiert, uraltes Recht, auf das sich bisher schon jeder einstellen konnte und die allermeisten wohl auch erfolgreich tun oder sich wenigstens entsprechend versichern.
Damit ist das Urteil auch nichts Neues.

Ich muss bei mir am Zaun auch "Vorsicht Hunde" aufhängen, damit ich im Notfall aus dem Schneider bin, wenn jemand über meinen Zaun klettert und von meinem Hund gebissen wird.
Du wohnst anscheinend in D, daher ist der hier einschlägig:
§ 833 BGB Satz 1: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Mit dem Schild bist Du nicht aus dem Schneider.

§ 833 BGB Satz 2: Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Meine Antwort, die hier jeweils aus dem Zusammenhang gerissen zitiert wird:
Die Warnung am Zaun zeigt doch schon, dass der Landwirt seinen eigenen Kühen nicht getraut hat...
bezog sich exakt auf dieses Zitat:

Aber wenn die Tiere vorher nie auffällig waren?
In Deutschland hätte sich der Landwirt eventuell exkulpieren können, wenn er belegen hätte können, dass seine Tiere ungefährlich sind, etwa, weil sie an Hunde etc. gewöhnt sind.
("Das haben die noch nie gemacht", reicht aber nicht.)
Mit dem Warnhinweis:
Achtung Weidevieh!
Halten Sie unbedingt Distanz
Mutterkühe schützen ihre Kälber
Betreten und Mitführen von
Hunden auf eigene Gefahr
erbringt er jedoch bereits selbst den Beleg, dass er seine eigenen Tiere schon nicht für ungefährlich hält.


Aus der Pressemitteilung des Gerichts:
Gegen 15:00 Uhr ging die Verunfallte mit ihrem Hund an der Pinnisalm Gastwirtschaft und der Kuhherde vorbei. Die (gesamt) rund 2,5 m langen Leine hatte sie um ihre Hüfte geschlungen und mit einem Karabiner fixiert. Der Hund wurde ander der Herde abgewandten Seite geführt. Als sie die Herde passierte, verhielt sich diese noch unauffällig. Auch ihr Hund reagierte nicht auf die Herde, sondern ging ruhig weiter. Unmittelbar danach wurden die Tiere jedoch unruhig; einige Tiere verfolgten die Frau, dann kreisten alle Tiere sie von hinten kommend ein, wovon die Wanderin zunächst nichts bemerkte. Gleichzeitig mit dem Bemerken der Tiere wurde die Frau von den Tieren mit den Hörnern geschubst, zu Boden gestoßen und blieb letztlich ohne Abwehrmöglichkeit weiteren Angriffen ausgesetzt; die dabei erlittenen Verletzungen waren tödlich. Der Hund hatte sich befreien können.

Daraus ergibt sich, dass die Handlungsempfehlung "Distanz zu halten" unbrauchbar war.

"Halten Sie den Hund an der Leine und leinen Sie ihn bei Gefahr sofort ab" wäre eine Handlungsempfehlung gewesen, mit der sich der Landwirt zumindest in Deutschland eventuell exkulpieren hätte können. Möglicherweise wäre es dann auch gar nicht erst zu dem tödlichen Ausgang gekommen.

Da hierzulande aber ohnehin jeder vernünftige Landwirt eine entsprechende Haftpflichtversicherung hat, spielt die Tierhalterhaftung für die Existenzen kaum mehr eine Rolle, dass sogar die Auffassung vertreten wird, dass die Möglichkeit der Exkulpation (in D 1908 eingeführt) schon lange wieder abgeschafft gehöre.


So wie der Tourismus jetzt schon über das Urteil jammert, werden die Grundbesitzer die Gelegenheit nutzen, um sich die Freihaltung der Wege für Fußgänger nun auch wie bei den Radfahrern "in Wert setzen" zu lassen.
... und verkaufen wird man das der Öffentlichkeit mit der Übernahme für die Kosten der Haftpflicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
In Deutschland hätte sich der Landwirt eventuell exkulpieren können, wenn er belegen hätte können, dass seine Tiere ungefährlich sind, etwa, weil sie an Hunde etc. gewöhnt sind.
Vertiefend: In Deutschland stellen einige Gerichte auf diese Richtlinien hier ab: https://www.ble-medienservice.de/_assets/downloads_free/1132_2016_sichere_weidezaeune_x000.pdf

In unserer Gegend ist vor einiger Zeit diverses Jungvieh ausgebüxt und auf die Straße gelaufen, wo es dann zum Crash mit einem LKW kam. Da stellte sich dann auch die Frage, ob die Weide ausreichend gesichert war.
Da streitet dann ggf. die von Dir genannte Tierhalterhaftung als Haftung für vermutetes Verschulden auf der einen Seite gegen die Gefährdungshaftung nach § 7 bzw. § 18 StVG.

Da hierzulande aber ohnehin jeder vernünftige Landwirt eine entsprechende Haftpflichtversicherung hat, spielt die Tierhalterhaftung für die Existenzen kaum mehr eine Rolle
Die will aber auch erst bezahlt werden. Und je öfter die Versicherung in Anspruch genommen wird, desto höher werden die Beiträge. Das muss der Bauer auch erst einmal mit erwirtschaften.

In Gegenden wie der hier vorliegenden fände ich einen gemeinsamen Topf von Landwirten und Tourismusbranche bzw. Gemeinden, die ja vom Tourismus profitieren, fair. Könnte man ja auf die Kurtaxe draufpacken.
 
Was mich mal wieder massiv stört ist, dass Leute hier das Urteil des Gerichts in Frage stellen, aber es nicht einmal schaffen den Artikel komplett zu lesen. Aber wieso sollte man auch etwas Hirnschmalz bemühen, wenn man auch ein paar Parolen in die Welt setzen kann.
Aber noch nicht einmal der Tod eines Menschen scheint Anlass zu sein, seine Meinung nochmal zu überprüfen, bevor man sie in die Welt hinausposaunt.

Der/die, das durch Falschverhalten selber provoziert hat.
Tragisch, sicher. Aber den Bauern dafür jetzt haftbar machen?
Du wirst uns sicher das Fehlverhalten genau erklären können und uns sagen, wie man es hätte besser machen können.
 
... und wenn der Hund die Kuhherde mit Bellen u.ä. provoziert ... kann es sein das da die Wanderin schuld ist ?
Ja, die Wanderin ist für deren Hund verantwortlich und der Bauer für sein Kuh.

... und wenn das Kleinkind den Kampfhund ( meistens den Eigenen ) provoziert ... kann es sein das da die Eltern schuld sind ?
Ja, auch hier ist der Hundhalter für den Hund verantwortlich.
(Offtopic: Die meisten Kleinkind-Opfer eines Hundeangriffs werden diesen wohl nicht provoziert haben)

Nein, das kann nicht sein da ja immer der andere Schuld ist, selber denken ist ja verboten.
Doch, auch das soll tatsächlich vorkommen. In dem Fall hier mit der Kuh hat die Schuldfrage sogar das Gericht festgestellt ;) Unglaublich, oder?

Ich bin mal mitm Rennrad durch ein Dorf und dann ist mir ein Hund vors Rad gelaufen -> Sturz. Das Tor zur Einfahrt war offen und der Hund nicht an der Leine. Die Versicherung des Hundehalter hat den entstandenen Schaden anstandslos gezahlt. incl Schmerzensgeld. Wahrscheinlich war die rechtliche Sachlage so klar, dass es sich nicht gelohnt hätte vor Gericht zu gehen. Der Hund wurde übrigends nicht befragt, sondern nur der Hundehalter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten