Wen das alles stärker interessiert, findet hier eine ganz gute Zusammenfassung:
https://www.ionos.de/digitalguide/websites/online-recht/cookie-richtlinie/
Zusammenfassend: Nutzer müssen aktiv zustimmen, was Opt-In bedeutet. Vorausgefüllte Zustimmungen abzuwählen ist nicht zulässig (Opt-Out). Zudem muss klar, umfassend und verständlich informiert werden, wozu und wie lange die erfassten Daten genutzt werden.
All das ist auf mtb-news.de leider nicht der Fall. Weder Opt-In ist sauber umgesetzt, noch wird klar, wie lange und wofür die Daten genutzt werden. Die Cookie-Lebensdauer sagt nichts über die Dauer der Nutzung der erfassten Daten aus. Der Begriff berechtigtes Interesse oder die Nennung von Nutzungskategorien erklärt nicht, was mit den Daten wirklich geschieht.
Das Telemediengesetz in DE setzt die EU-Richtlinie nicht sauber um. Das in obigem Artikel erwähnte BGH-Urteil schließt diese Lücke zumindest in Form eines Präzedenzfalles.
Darüber hinaus bleibt die Entscheidung der Betreiber von mtb-news.de, ob man Datenkrake sein, solche unterstützen möchte oder eben nicht. Das Geschäftsmodell "Data Mining" ist ja nicht verpflichtend. Wenn dieser Markt nun erschwert wird, ist das kein Problem der User, sondern Derjenigen, die damit Geld verdienen.