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Davon gehe ich aus, wäre aber trotzdem noch eine recht überschaubare Aktion. Wenn es schon bestellt ist würde ich es erstmal so kommen lassen und schauen wie es sich anfühlt.oder ob man eine neue Air-Assembly braucht.
Wenn ich das Widerrufsrecht richtig verstehe, darf die Ware bei einem Onlinekauf so getestet werden, wie es auch regelmäßig im Laden der Fall wäre, sofern es zu keiner Verschlechterung der Ware führt. Das schließt meiner Ansicht nach eine Probefahrt nicht kategorisch aus, sofern diese so durchgeführt wird, dass eine Verschlechterung der Ware eben nicht eintritt. Eine Fahrt über Stock und Stein mit anschließendem Matschbad fällt dann natürlich raus, die eine oder andere Platzrunde im Trockenen auf Asphalt dürfte zum Test der Sitzposition aber kaum zu beanstanden sein.Fahren kann ich ja draußen damit nicht...
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ok wenn das mit dem Probefahren nicht ganz sooo eng gesehen wird, werde ich dies in Angriff nehmen sobald es aufhört zu regnen bzw wenn es mal trocken draußen ist.
Auf §357 (7) BGB schon.Auf Kommentare aus dem Forum kannst Du Dich nicht berufen, wenn es hart auf hart kommt.
Nach einem fristgerechten Widerruf am 15.03. sollen die gegenseitig erhaltenen Leistungen innerhalb von 14 Tagen rückerstattet werden. LRQ gibt auf seiner Widerrufs-Page an, dass sie selbst die Abholung beauftragen und dem Käufer dafür pauschal 30 € anlasten. In der Regel wird dies vom Erstattungsbetrag in Abzug gebracht werden, wie auch ein möglicher Abzug für Wertverlust, falls ein Käufer es - wie zuvor thematisiert - mit der Prüfung der Ware übertreibt. Die Verpflichtung, Deinen Teil der Transaktion durch Zahlung erstmal zu erfüllen, sehe ich davon unabhängig. Daher würde ich sagen, streng genommen: Ja.Weiß jemand ob ich trotzdem in der zahlungspflicht bin (Rechnung sollte bis 25.3. beglichen sein)
Uuups...wer ist LRQ?