Fahrradkontrollen

nein, es wird noch mehr Kontrollen geben. Schließlich will man im Wahlkampf öffentlichkeitswirksam gesehen werden, damit auch JEDER begreift, daß Polizeiens nix wichtigeres zu tun haben.....

Alles Neue bringt der Mai
oder rund um den 1. Mai werden sich die Prioritäten aller Beteiligten (Rowdys, Polizei, Boulevardpresse und Politik) verschieben.
 
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Mit Ramsauer gab es letztes Jahr eine ganz interessante Talksendung, bei der er auch schon seinen Standpunkt klargemacht hat.

Von wegen "Radl-Rambos": Ich bin gerade mit einem Fußgänger zusammengekracht, der auf einmal auf den Radweg ausgeschert ist. Da half auch die 200mm-Scheibe nichts mehr. Ich wäre viel zu schnell gefahren, Radfahrer an und für sich wären total rücksichtslos bla bla. Wenn die Kontrollen nicht gewesen wären, wäre ich auf der Straße gefahren; soviel zu besseres gegenseitiges Verständnis und Prävention und so.

P.S.: Mein Rahmen knackt jetzt, wenn ich den Lenker drehe; sind aber keine Risse zu sehen.:confused:
 
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Mit Ramsauer gab es letztes Jahr eine ganz interessante Talksendung, bei der er auch schon seinen Standpunkt klargemacht hat.

Von wegen "Radl-Rambows": Ich bin gerade mit einem Fußgänger zusammengekracht, der auf einmal auf den Radweg ausgeschert ist. Da half auch die 200mm-Scheibe nichts mehr. Ich wäre viel zu schnell gefahren, Radfahrer an und für sich wären total rücksichtslos bla bla. Wenn die Kontrollen nicht gewesen wären, wäre ich auf der Straße gefahren; soviel zu besseres gegenseitiges Verständnis und Prävention und so.

P.S.: Mein Rahmen knackt jetzt, wenn ich den Lenker drehe; sind aber keine Risse zu sehen.:confused:

Ich verstehe nicht, warum du nicht mit dem Rad auf der Straße fährst. Solange es keine Geschwindigkeitsbeschränkungen für Biker gibt, ist es wohl niemanden zuzumuten, dass er/sie auf einem Rad mit 30km/h oder mehr km/h einen Kleinkrieg mit Fußgängern oder abbiegenden Kraftfahrzeugen führen muss, um sein/ihr Ziel zu erreichen!
Und das aktuelle höchstrichterliche Urteil unterstützt meine These ja förmlich!
 
An der Stelle war aber leider Radwegbenutzungspflicht. Ich wollte mich einfach nur korrekt verhalten, damit ich nicht an der nächsten Ecke eingesackt werde; schon wegen MTB ohne Dynamo usw.

Zu dem Urteil: Ich habe es so verstanden, dass die Entscheidung, den Radweg zu benutzen oder nicht, eben nicht beim Radfahrer sondern bei der Kommune liegt, indem sie blaue Schilder aufstellt oder nicht.
Wenn ich das richtig verstanden habe, finde ich das ganz schön prekär. Kaum ein Autofahrer weiß, ob da jetzt nun ein blaues Schild stand oder nicht. Der sieht nur den Fahrradstreifen rechts. Und wenn man dann korrekter Weise auf der Straße fährt, wird man mit negativer Verstärkung erzogen (Ausbremsen, Schneiden, dicht Überholen, Hupen). Ein schönes Beispiel für so eine Verkehrssituation ist die Petersburger. Dort ist der vermeintliche Radweg ein Parkstreifen, von dem parkende Autos rückwärts rausfahren.

Ein (nicht-journalistischer) Link zu dem Urteil wäre nicht schlecht.
 
An der Stelle war aber leider Radwegbenutzungspflicht. Ich wollte mich einfach nur korrekt verhalten, damit ich nicht an der nächsten Ecke eingesackt werde; schon wegen MTB ohne Dynamo usw.

Zu dem Urteil: Ich habe es so verstanden, dass die Entscheidung, den Radweg zu benutzen oder nicht, eben nicht beim Radfahrer sondern bei der Kommune liegt, indem sie blaue Schilder aufstellt oder nicht.
Wenn ich das richtig verstanden habe, finde ich das ganz schön prekär. Kaum ein Autofahrer weiß, ob da jetzt nun ein blaues Schild stand oder nicht. Der sieht nur den Fahrradstreifen rechts. Und wenn man dann korrekter Weise auf der Straße fährt, wird man mit negativer Verstärkung erzogen (Ausbremsen, Schneiden, dicht Überholen, Hupen). Ein schönes Beispiel für so eine Verkehrssituation ist die Petersburger. Dort ist der vermeintliche Radweg ein Parkstreifen, von dem parkende Autos rückwärts rausfahren.

Ein (nicht-journalistischer) Link zu dem Urteil wäre nicht schlecht.


Genauso ist es. Für dich ändert sich nichts. Sobald so ein blaues Schild dasteht, gilt die Benutzungspflicht, egal ob zu schmal, die Oberfläche schlecht, Glassplitter drauf. Das Schild nimmt Dir die Entscheidungsfreiheit ob benutzen oder nicht, es besteht die Pflicht dazu. Wenn das Schild erst einmal steht, hilft nur noch wegklagen. Ergo: wenn so ein Ding erst einmal die Landschaft verunziert, ist es nur noch sehr schwer wegzubekommen.
 
Genauso ist es. Für dich ändert sich nichts. Sobald so ein blaues Schild dasteht, gilt die Benutzungspflicht, egal ob zu schmal, die Oberfläche schlecht, Glassplitter drauf. Das Schild nimmt Dir die Entscheidungsfreiheit ob benutzen oder nicht, es besteht die Pflicht dazu. Wenn das Schild erst einmal steht, hilft nur noch wegklagen. Ergo: wenn so ein Ding erst einmal die Landschaft verunziert, ist es nur noch sehr schwer wegzubekommen.

Bei Glatteis oder bei sonstiger Gefahr von Schäden für Fahrrad oder Gesundheit entfällt örtlich die Benutzungspflicht. Zu holperige Radwege, die ein verlangsamen der Geschwindigkeit erfordern, reichen jedoch nicht aus.
 
Bei Glatteis oder bei sonstiger Gefahr von Schäden für Fahrrad oder Gesundheit entfällt örtlich die Benutzungspflicht. Zu holperige Radwege, die ein verlangsamen der Geschwindigkeit erfordern, reichen jedoch nicht aus.

Das kannst Du dann vor Gericht bringen (sollte es dazu kommen), die Radwegbenutzungspflicht wird dadurch aber nicht prinzipiell außer Kraft gesetzt. Die Entscheidung ob benutzbar oder nicht obliegt Dir nicht. Natürlich wird Dich kaum jemand dazu zwingen, den Radweg zu benutzen, wenn er spiegelglatt ist, aber dass DU das in jedem Fall entscheiden darfst, ist schlichtweg falsch. Urban legend sozusagen. Das basiert auf Einzelfällen/ Gerichtsurteilen, ist aber nicht Bestandteil der STVO. Blaues Schild = Radwegbenutzungspflicht.
 
ist euch aufgefallen, das auch nur ein blaues schild seit dem richterspruch demontiert wurde? mir nicht!
deshalb entscheide momentan ich selbst!
 
Herrmann-Blankenstein-Straße

Gleimtunnel gab´s mal Radwegkontrollen kurz nachdem der Radweg fertiggestellt aber noch kein Schild aufgestellt wurde. Jeder, der den "Radweg" nutzte, musste Strafe zahlen.:rolleyes:
 

Solange nichts dransteht, ist es ein Gehweg und damit ist Radfahren da verboten. Schilder, die einen frei benutzbaren Radweg deklarieren sind zum Beispiel "Radfahrer frei" oder extra abgesetzte Radfahrspuren ohne blaues Schild (beliebt sind da zum Beipiel rote Wege mit aufgemalten Fahrrädern, die sind nicht benutzungspflichtig, wenn kein blaues Schild dasteht, dürfen aber zum Radfahren benutzt werden).

Radfahrer_frei.png
 
Das kannst Du dann vor Gericht bringen (sollte es dazu kommen), die Radwegbenutzungspflicht wird dadurch aber nicht prinzipiell außer Kraft gesetzt. Die Entscheidung ob benutzbar oder nicht obliegt Dir nicht. Natürlich wird Dich kaum jemand dazu zwingen, den Radweg zu benutzen, wenn er spiegelglatt ist, aber dass DU das in jedem Fall entscheiden darfst, ist schlichtweg falsch. Urban legend sozusagen. Das basiert auf Einzelfällen/ Gerichtsurteilen, ist aber nicht Bestandteil der STVO. Blaues Schild = Radwegbenutzungspflicht.

Natürlich obliegt mir als Fahrzeugführer die Entscheidung, wem sonst? Daß sie objektiv nachvollziehbar sein muß, versteht sich von selbst. Viele Feinheiten der StVO ergeben sich aus Gerichtsurteilen und haben dennoch Allgemeingültigkeit ("angemessener" Abstand usw.).

"Unabhängig davon, daß das Radfahreraufkommen bei schlechtem Winterwetter ohnehin deutlich geringer ist, ist weiter zu bedenken, daß Radfahrer, sofern zwar nicht der Radweg, wohl aber die daneben oder in der Nähe verlaufende Fahrbahn geräumt oder gestreut ist, die Fahrbahn benutzen dürfen (Senatsbeschluß vom 20. Oktober 1994 aaO). Bei Würdigung dieser gesamten Umstände würde der Sicherungspflichtige über Gebühr in Anspruch genommen, wenn ihm eine umfassende Räum- und Streupflicht bezüglich aller Radwege, selbst wenn diese sich nur auf die in geschlossener Ortslage befindlichen beschränken würde, auferlegt würde"
(BGH, NZV 2003, 570, zitiert nach Verkehrslexikon.de)

"Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtes Berlin, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofes besteht keine Radwegebenutzungspflicht, wenn die Radwegbenutzung dem einzelnen Radfahrer objektiv unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291; BGH, NZV 1995, 144)."
 
Natürlich obliegt mir als Fahrzeugführer die Entscheidung, wem sonst?

Erst einmal tut sie das nicht. Bzw. musst Du dann eben mit den Folgen leben (z.B. Verwarnung + Ordnungsgeld).

Gerichtsurteilen und haben dennoch Allgemeingültigkeit ("angemessener" Abstand usw.)
Gerichtsurteile haben keine Allgemeingültigkeit (Kein Richter ist der Entscheidung eines anderen verpflichtet). Dann könnte man es sich nämlich auch sparen, jeden Fall einzeln zu behandeln. Eine objektive Unbenutzbarkeit liegt wohl bei jedem woanders und wenn Dir der nette Mann in Grün erst einmal wegen Nichtbenutzung des Radweges ein Ordnungsgeld aufdrückt, ist das so. Dagegen kannst Du gern vorgehen aber erst einmal darf er das und zwar auf Grundlage der STVO. Punkt.
 
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Sehr wohl sind untergeordnete Richter den Urteilen des Bundesgerichtshofs verpflichtet! Genau so wie denen des Bundesverfassungsgerichts. Gleiches muß in Deutschland gleich behandelt werden. Ob Richter das wirklich tun, ist eine genau so sinnlose Frage, wie die, ob Polizisten immer nur korrekte Strafen verhängen. Natürlich darf ein Polizist immer "einfach so" auf Grundlage der StVO Strafen verhängen, wenn er den Eindruck hat, daß jemand den Verkehr behindert, gefährdet oder belästigt hat. Und immer kann man dagegen Einspruch einlegen. So ziemlich jeder Jurist kann Dir eine ganze Latte von völlig unsinnigen Verfahren und Gerichtsurteilen niederer Gerichte vorlegen, die hart an der Grenze der Rechtsbeugung sind.
 
Sehr wohl sind untergeordnete Richter den Urteilen des Bundesgerichtshofs verpflichtet! Genau so wie denen des Bundesverfassungsgerichts. Gleiches muß in Deutschland gleich behandelt werden. Ob Richter das wirklich tun, ist eine genau so sinnlose Frage, wie die, ob Polizisten immer nur korrekte Strafen verhängen. Natürlich darf ein Polizist immer "einfach so" auf Grundlage der StVO Strafen verhängen, wenn er den Eindruck hat, daß jemand den Verkehr behindert, gefährdet oder belästigt hat. Und immer kann man dagegen Einspruch einlegen. So ziemlich jeder Jurist kann Dir eine ganze Latte von völlig unsinnigen Verfahren und Gerichtsurteilen niederer Gerichte vorlegen, die hart an der Grenze der Rechtsbeugung sind.

Das einzige Gericht in Deutschland, dessen Urteile für andere Gerichte verbindlich sind, sind die des BVerG und ob die Fälle wirklich gleich sind, hast Du nicht zu entscheiden. Da kannst Du Deinen eigenen Fall gern durch alle Ebenen prügeln und die der höchsten ist entscheidend, aber so wie Du das schreibst, stimmt es schlichtweg nicht. Eine Allgemeingültigkeit (Präzedenzfälle) gibt es in Deutschland nicht. Die Entscheidungen des BGH sind allesnfalls als Wegweiser für ähnliche Fälle zu sehen, aber nicht verbindlich.
 
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Du hast insofern Recht, daß jeder Amtsrichter z.B. den "angemessenen Abstand" beim Überholen von Radfahrern im Einzelfall bei 2cm als vollkommen ausreichend beurteilen kann. Obwohl er das nicht dürfte, jedenfalls dann nicht, wenn der Einzelfall nicht in ganz besonderer Weise von den 1,5 - 2,0 Metern abweicht, die der Bundesgerichtshof vorgegeben hat. Aber über Richtern ist nur blauer Himmel, Folgen haben solche eklatanten Fehlentscheidungen nicht. Außer der, daß man dann als Betroffener durch weitere Instanzen klagen muß, notfalls bis zum BGH, der sich nicht selbst widersprechen wird.
 
Diese immer wieder aufkeimende Diskussion in Richtung "aber jede/r Polizist oder Richter kann ja eigentlich machen was er will" ist so korrekt wie sinnlos. Da wir in einem Rechtsstaat leben, bedeutet das eben kein Unrecht, sondern im Einzelfall nur mehr Arbeit und Kosten. Es gibt Regeln und Grundsätze, an die durch das Prinzip der Gleichbehandlung alle gebunden sind. Dies ist auch gängige Rechtspraxis, und dies sieht insbesondere der BGH auch so.
"Das Regressgericht muss (!) die jeweils geltende Rechtslage unter Einbeziehung der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung herausgearbeiteten Regeln und Grundsätze bestimmen. Insbesondere dann, wenn - wie im Streitfall - die im Ausgangsverfahren getroffene Entscheidung der Kontrolle einer anderen Gerichtsbarkeit als der Ziviljustiz untersteht, hat das Regressgericht bei der Beurteilung rechtlicher Streitfragen der jeweiligen höchstrichterlichen Rechtsprechung der Fachgerichtsbarkeit zu folgen, weil ihr bei der Rechtsfindung eine überragend wichtige praktische Bedeutung zu-kommt (BGHZ 145, 256, 261 ff.; BGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - IX ZR 293/99, WM 2001, 741, 744; Beschl. v. 4. März 2004 - IX ZR 180/02, FamRZ 2004, 779, 780)."
Quelle:
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...5c67d238bab696&client=13&nr=47474&pos=0&anz=1
 
Diese immer wieder aufkeimende Diskussion in Richtung "aber jede/r Polizist oder Richter kann ja eigentlich machen was er will" ist so korrekt wie sinnlos. Da wir in einem Rechtsstaat leben, bedeutet das eben kein Unrecht, sondern im Einzelfall nur mehr Arbeit und Kosten. Es gibt Regeln und Grundsätze, an die durch das Prinzip der Gleichbehandlung alle gebunden sind. Dies ist auch gängige Rechtspraxis, und dies sieht insbesondere der BGH auch so.
"Das Regressgericht muss (!) die jeweils geltende Rechtslage unter Einbeziehung der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung herausgearbeiteten Regeln und Grundsätze bestimmen. Insbesondere dann, wenn - wie im Streitfall - die im Ausgangsverfahren getroffene Entscheidung der Kontrolle einer anderen Gerichtsbarkeit als der Ziviljustiz untersteht, hat das Regressgericht bei der Beurteilung rechtlicher Streitfragen der jeweiligen höchstrichterlichen Rechtsprechung der Fachgerichtsbarkeit zu folgen, weil ihr bei der Rechtsfindung eine überragend wichtige praktische Bedeutung zu-kommt (BGHZ 145, 256, 261 ff.; BGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - IX ZR 293/99, WM 2001, 741, 744; Beschl. v. 4. März 2004 - IX ZR 180/02, FamRZ 2004, 779, 780)."
Quelle:
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...5c67d238bab696&client=13&nr=47474&pos=0&anz=1

Bliblablub, das einzig rechtlich bindende füt ein Gericht sind Gesetze und das einzige Gericht, dessen Urteile zu Gesetzen werden ist das BVerG. Abgesehen davon ist das relativ irrelevant, da Einzelpersonen ohnehin nie gegen ein Ordnungsgeld von 10,- klagen. Es obliegt Dir als Fahrzeugführer auch nicht die Entscheidung, ob auf einmal die linke Fahrbahnseite die zu nutzende Spur ist, so einfach ist das.

Ansonsten kannst Du ja machen was Du willst, aber dieses Verbreiten von Halbwissen ist ziemlich nervig. In der Praxis: Fahre ich nicht auf dem Radweg und werde ich erwischt, zahle ich (widerwillig) 10 Eur und texte den Mann nicht irgendwas von Unzumutbarkeit an die Backe, das interessiert den sowieso nicht.
 
Start: 7:00 Uhr Kreuzberg
Ziel: 07:30 Uhr Prenzlauer Berg
Mein Kfz: Container LKW MAN

Gezählte Verstösse von Radlern in diesem Zeitraum:
- bei 13 aufgehört mit zu zählen

Welche Verstösse:
- rote Ampel überfahren ( mehrfach)
- fahren auf dem Bürgersteig (mehrfach)
- Radweg befahren aber in falsche Richtung (mehrfach)
- ein Radler mit zweitem Rad,er schob es während der Fahrt mit,benutzte dabei die falsche Seite des Radweges und überfuhr eine rote Ampel (einmal)

Davon wird morgen in keiner Zeitung etwas stehen,kein Hahn nach krähen
und kein ADFC mit einer Plakataktion dagegen anstinken.
Und wenn ich nur einmal nicht aufgepasst hätte beim Rechtsabbiegen,dann wäre
morgen wieder eine Schlagzeile in der Zeitung gestanden,der ADFC hätte plakatiert
und hier wäre wieder der Teufel los gewesen was sich in der Gesetzgebung alles ändern müsste.

Es ist schon arg ungerecht verteilt!!!

Ich bin übrigens nicht zum Spass unterwegs gewesen,musste die Fahrt machen und ein Transport
via Schiene wäre auch nicht möglich gewesen.

axl:winken:
 
Naja, auf dem Weg zur Arbeit 2mal rausgewunken worden. Nachdem man mich das erst mal angehalten hatte, weil ich nem rechts abbiegenden Pkw fahrer ausgewichen bin, der mich um ein haar umgenietet hätte. Ich wurde belehrt, aufgehalten und als Rücksichtslos betitelt, wobei der nette pkw fahrer in aller Ruhe weiterfuhr. Das grenzt an Schikane und als mir nichtmal 2km weiter das nächste grüne Menschchen vors Rad sprang, hatte ich genug. Kurz angebremst, menschchen im glauben gelassen, dass ich anhalte und als er wieder da stand, wo er hingehört, habe ich ins Pedal getreten und bin weg. Ab morgen werd ich wohl wieder mehr Bahn fahren, mir reicht's.
 
Gezählte Verstösse von Radlern in diesem Zeitraum:
- bei 13 aufgehört mit zu zählen
Welche Verstösse:
- rote Ampel überfahren ( mehrfach)
- fahren auf dem Bürgersteig (mehrfach)
- Radweg befahren aber in falsche Richtung (mehrfach)
- ein Radler mit zweitem Rad,er schob es während der Fahrt mit,benutzte dabei die falsche Seite des Radweges und überfuhr eine rote Ampel (einmal)

Und wenn ich nur einmal nicht aufgepasst hätte beim Rechtsabbiegen,dann wäre ...

dann wäre wieder ein MENSCH TOD

ich glaub so einfach kannst du das nicht vergleichen...
mit einen lkw kannst du eben ganz schnell, viel schaden anrichten. bei rot über ne ampel finde ich auch nicht ok (jedenfalls nicht bei viel verkehr) aber das meiste risiko trägt dabei immernoch der fahren selbst. du riskierst bei fehlern jedenfalls nicht so schnell dein leben.

Es ist schon arg ungerecht verteilt!!!

ooooh, alle sind gegen dich ;) (nur spass)
 
Start: 7:00 Uhr Kreuzberg
Ziel: 07:30 Uhr Prenzlauer Berg
Mein Kfz: Container LKW MAN

Gezählte Verstösse von Radlern in diesem Zeitraum:
- bei 13 aufgehört mit zu zählen

Welche Verstösse:
- rote Ampel überfahren ( mehrfach)
- fahren auf dem Bürgersteig (mehrfach)
- Radweg befahren aber in falsche Richtung (mehrfach)
- ein Radler mit zweitem Rad,er schob es während der Fahrt mit,benutzte dabei die falsche Seite des Radweges und überfuhr eine rote Ampel (einmal)

Davon wird morgen in keiner Zeitung etwas stehen,kein Hahn nach krähen
und kein ADFC mit einer Plakataktion dagegen anstinken.
Und wenn ich nur einmal nicht aufgepasst hätte beim Rechtsabbiegen,dann wäre
morgen wieder eine Schlagzeile in der Zeitung gestanden,der ADFC hätte plakatiert
und hier wäre wieder der Teufel los gewesen was sich in der Gesetzgebung alles ändern müsste.

Es ist schon arg ungerecht verteilt!!!

Ich bin übrigens nicht zum Spass unterwegs gewesen,musste die Fahrt machen und ein Transport
via Schiene wäre auch nicht möglich gewesen.

axl:winken:


ich sehe das auch so die leute fahren wie die behinderten gaßkranken egal was wo steht ob da ne ampel oder so ist. ich verstehe das 0 ich fahre selber nur rad und sehe hunderte leute jeden tag die fahren wie es ihnen grade passt. gestern hat einer die rote ampel überfahren und meine hund angefahren dabei hat er sich aufs maul gelegt und dann zur krönung die bullen gerufen denen er dann intelligenter weise sogar eingestanden hat das er bei rot gefahren ist aber ja ohne meine hund hätte er es ja geschafft das wollte er dann zur anzeige bringen. und so komisch das klingt es ist passiert. das ist kein scherz
 
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