Seit zehn Jahren studiere ich jede Studie, jedes Schriftstück und die gesamte Literatur dazu bis zurück in das Jahr ca. 1936. Zudem verfolge ich die Verkehrsunfallstatistiken und die weniger zugänglichen polizeiinternen Berichte von Verkehrsunfällen mit der Beteiligung von Radfahrern.
Ich verfüge über umfangreiche Kenntnisse im Bereich wissenschaftlichen Studien und statistischen Analytik.
Ich habe hunderte von Verkehrsunfällen (auch direkt am Geschehen) analysiert.
Ich bin berechtigt Verkehrsunfallanalysen und entsprechende Gutachten zu erstellen.
Ich habe eine Ausbildung in rechtsmedizinischer Anatomie und eine Berechtigung Leichen hinsichtlich ihrer Todesursachen untersuchen zu dürfen.
Ich bin berechtigt auf eigenen Wunsch an jeder rechtsmedizinischen Obduktion einer Leiche hinsichtlich der Feststellung ihrer Todesursache teilzunehmen.
Das ist zwar nicht alles, aber das sind ausreichend theoretische und praktische Kenntnisse der Todesursachen und deren Vermeidung bei Radfahrern. Ich denke, dass ist für eine Urteilsbildung schon mal ein Anfang.
Das mag durchaus sein. Eine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer lässt sich nur über die StVO durchsetzen und die gilt nur im öffentlichen Verrkehrsraum. Daher setze ich Helmpflicht immer mit Straßenverkehr gleich. Ich lasse mir aber sehr gerne erklären, wie eine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer außerhalb des öffentlichen Verkehrsraum zu realisieren wäre.
Im übrigen trage ich im Gelände immer einen
Helm.