Hilfe: Lackierer hat den Rahmen versaut???

Z-E-T

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Hey Leute,

hab ein Problem mit meinem Rahmen.

Ich habe meinen Rahmen zum Lackieren gegeben und
ihn aus meiner Sicht teils defekt/beschädigt wiederbekommen.

Der Lackierer behauptet er wäre es nicht gewesen und es müsste von
Anfang an so gewesen sein.

Sattelrohr sind kleine Perlen die nicht abgehen, wodurch die Sattelstütze nicht mehr reingeht.
Alle Lagerbuchsen wurden mit lackiert und die Gewinde sind alle rund und extrem rau,
wodurch sich weder Innenlager oder sonst ein Bauteil monieren lässt.

Rahmen ist ein Specialized Demo

Ich glaube Bilder sprechen mehr als Worte.
 

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Also ich sehn jetzt nicht, wo Du da nen Problem siehst? Das bissle Sprühnebel?! Oder hab ich da was übersehen?

Bener
 
Sieht mir eher nach Rückständen vom Sandstrahlen aus. Die Gewinde im Tretlager sind im Ar...sch. Wen es ein offizieller Auftrag war hin zum KFZ-Gutachter oder zur Innung, kostet zwar Kohle ist aber vor Gericht verwertbar und für den Fall eines Vergleichs kannst du die Gutachterkosten einbringen. Wen es ein "Freundschaftsdienst" war, haste am falschen Ende gespart.
 
Was war das denn bitteschön für'n Hinterhoflackierer? Schöner Mist, aber der Rahmen ist so wohl Schrott.. du könntest höchstens versuchen, die Gewinde noch nachzuschneiden.
 
also Gewindeschneider für Tretlager + ISCG Aufnahmen könnte helfen, für das Sattelrohr gibt es Reibahlen oder minimal ausschleifen.
Einige Neu-Rahmen muss man auch selbst nachschneiden.. bzw die Gewinde von der Farbe befreien.

Aber eigentlich klebt man sowas vor dem Lackieren ab :D bzw. natürlich der Lackierer :daumen:
 
Da ist wohl die "normale" Rahmenvorbereitung für die Montage fällig:
- Alle Gewinde (Tretlager, Flaschenhalter...) nachschneiden
- Tretlagergehäuse planfräsen
- Steuerrohr planfräsen
- Sitzrohr ausreiben.

Ich kann da so auch nichts erkennen, was den Rahmen "zerstört" hätte. Oder hat er das Innenlager-Gewinde weggestrahlt? :D
 
Habe den Rahmen offiziell lackiere lassen, wodurch ich eigentlich ein recht auf Nachbesserung habe, wenn sich der Lackierer nicht querstellen würde.
(Will auch vorerst keine namen nennen)
Die meisten Sachen lassen sich auch beheben, sind nur leider wieder mit unnötigen kosten verbunden,
da ich selber nicht alle nötigen Werkzeuge besitze.
Nur beim Innenlager bin ich skeptisch, da nur noch knapp 70% der alten Gewindeflanken vorhanden sind und die auch noch sehr rau sind.
Mal als Beispiel das Gewinde vom Innenlager welches vorher montiert war,
wo man im Vergleich schöne scharfe Flanken hat:
 

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Hat er nur lackiert oder auch gestrahlt? Hat er die Möglichkeit, zu fräsen und/oder Gewinde nachzuschneiden?

Auf dem Foto kann man das Gewinde im Rahmen nicht richtig erkennen. Nachschneiden wirkt da trotzdem Wunder für die "Schärfe", wie Du das nennst. ;)
 
Wenn man den Auftrag gibt abzukleben , die Gewinde zu verschließen usw. dann bekommt man das auch . Ansonsten ist jetzt halt nacharbeiten angesagt . Ist zwar ärgerlich aber ich glaube nicht das du bei einem Rechtsstreit große chancen hast , denn so kommen die Neurahmen auch aus der Lackiersträße ( bis auf das rauhe Trettlager ). Und dann werden die Gewinde nachgeschnitten u. die Sitze gefräst .
 
Wenn man den Auftrag gibt abzukleben , die Gewinde zu verschließen usw. dann bekommt man das auch . Ansonsten ist jetzt halt nacharbeiten angesagt .

also so ein wenig hirn einschalten sollt man von seinen mitmenschen doch erwarten oder?? es sind doch keine dummen maschinen sondern leute, die mehrere jahre ausbildung gemacht haben. das man nen gewinde nicht mitstrahlt oder lagerflächen (sollte bei nem fahrradrahmen ersichtlich sein, das er sowas hat) abgeklebt werden, gehört meineserachtens dazu. es wäre ja nur ne frage bei auftragannahme nötig gewesen, was zu beachten ist bei der verarbeitung.
 
Ich hatte mal ein ähnliches Problem nach dem sandstrahlen eines Stahlrahmens.
Die Gewinde sind m.M.n. nicht kaputt sondern lediglich zugesetzt.
Bei mir war es kein Problem das Ganze mit Hilfe eines Dremels mit kleiner Stahlbürste freizubekommen; funktioniert heute wie am ersten Tag.
Und wie bereits geschrieben: Sitzrohr ausschmirgeln, Montagestellen planen und gut.
 
@TE
Natürlich hast Du Rechte bei dem Mangel eines Werkes, dieses sind z.B.
Anspruch auf Nacherfüllung §§ 634 Nr. 1, 635 BGB
Anspruch auf Ersatz der für die Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen §§ 634 Nr.2, 637 BGB
Rücktritt oder Minderung § 634 Nr. 3 BGB
Schadensersatz oder eben den Ersatz der vergebl. Aufwendungen § 634 Nr. 4 BGB
Wichtig ist, dass ein Sachmangel gem. § 633 (2) S.2 BGB vorliegt. Anhand Deiner Schilderung und bildlichen Darstellung sollte dieser unstrittig sein.
Ich gehe davon aus, dass der Mangel bei Abnahme des Werkes vorgelegen hat.
Als Rechtsfolge, Siehe § 635 BGB.
Du solltest aber dem UN eine angemessene Frist zur Nacherfüllung geben und nach erfolglosem Ablauf Deine Ansprüche geltend machen.
Meine Wortmeldung stellt keine Rechtsberatung dar, sondern weist auf die gesetzlichen Möglichkeiten i.R. eines Werkvertrages hin.
Wie so oft im Leben ist es eine Frage von Kosten und Nutzen einer möglichen juristischen Auseinandersetzung.
Interessant wäre mal zu wissen, mit welcher Begründung der UN eine offensichtilich mangelhafte Herstellung eines Werkes verweigert:confused:
Grüße

R.
 
Um ehrlich zu sein ich sehe nicht wo das Problem ist. Gewinde lassen sich nachschneiden und mit der Reibahle bekommst Du auch die Sattelstütze wieder rein.
 
Mir würden eher die Lagersitze kopfzerbrechen machen. Die müssen definitiv sehr sorgfältig nachgearbeitet werden. Den Rest kann man wie schon geschrieben per Schneideisen oder Reibahle nacharbeiten lassen.
 
Hat er nur lackiert oder auch gestrahlt? Hat er die Möglichkeit, zu fräsen und/oder Gewinde nachzuschneiden?

Auf dem Foto kann man das Gewinde im Rahmen nicht richtig erkennen. Nachschneiden wirkt da trotzdem Wunder für die "Schärfe", wie Du das nennst. ;)
Der Rahmen sollte entlackt (Chemisch) und gepulvert werden, ober er ihn auch noch gesandstrahlt hat, kann ich nicht sagen, wäre aber nahe liegend.
Du hast schon recht auf den Bildern lässt sich sowas schlecht erkennen, doch leider sehen die Gewinde wirklich so seltsam aus wie auf den Bildern.


Wenn man den Auftrag gibt abzukleben , die Gewinde zu verschließen usw. dann bekommt man das auch . Ansonsten ist jetzt halt nacharbeiten angesagt . Ist zwar ärgerlich aber ich glaube nicht das du bei einem Rechtsstreit große chancen hast , denn so kommen die Neurahmen auch aus der Lackiersträße ( bis auf das rauhe Trettlager ). Und dann werden die Gewinde nachgeschnitten u. die Sitze gefräst .

also so ein wenig hirn einschalten sollt man von seinen mitmenschen doch erwarten oder?? es sind doch keine dummen maschinen sondern leute, die mehrere jahre ausbildung gemacht haben. das man nen gewinde nicht mitstrahlt oder lagerflächen (sollte bei nem fahrradrahmen ersichtlich sein, das er sowas hat) abgeklebt werden, gehört meineserachtens dazu. es wäre ja nur ne frage bei auftragannahme nötig gewesen, was zu beachten ist bei der verarbeitung.

Es war klar gesagt das alle Gewinde und Buchsen abgeklebt werden müssen, nur leider ist dies anscheinend nicht der Fall gewesen. Bei einem Rechtsstreit könnte es wirklich schwierig und langwierig werden (Beweispflicht, Gutachter usw...)

Ich hatte mal ein ähnliches Problem nach dem sandstrahlen eines Stahlrahmens.
Die Gewinde sind m.M.n. nicht kaputt sondern lediglich zugesetzt.
Bei mir war es kein Problem das Ganze mit Hilfe eines Dremels mit kleiner Stahlbürste freizubekommen; funktioniert heute wie am ersten Tag.
Und wie bereits geschrieben: Sitzrohr ausschmirgeln, Montagestellen planen und gut.

In dem Fall sind die Gewinde leider nicht zugesetzt, sondern wirklich abgetragen bzw. momentan vollkommen unbrauchbar.
Der Rest sollte sich zum Glück beheben lassen...

was haste denn für die arbeit bezahlt?
260€

@TE
Natürlich hast Du Rechte bei dem Mangel eines Werkes, dieses sind z.B.
Anspruch auf Nacherfüllung §§ 634 Nr. 1, 635 BGB
Anspruch auf Ersatz der für die Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen §§ 634 Nr.2, 637 BGB
Rücktritt oder Minderung § 634 Nr. 3 BGB
Schadensersatz oder eben den Ersatz der vergebl. Aufwendungen § 634 Nr. 4 BGB
Wichtig ist, dass ein Sachmangel gem. § 633 (2) S.2 BGB vorliegt. Anhand Deiner Schilderung und bildlichen Darstellung sollte dieser unstrittig sein.
Ich gehe davon aus, dass der Mangel bei Abnahme des Werkes vorgelegen hat.
Als Rechtsfolge, Siehe § 635 BGB.
Du solltest aber dem UN eine angemessene Frist zur Nacherfüllung geben und nach erfolglosem Ablauf Deine Ansprüche geltend machen.
Meine Wortmeldung stellt keine Rechtsberatung dar, sondern weist auf die gesetzlichen Möglichkeiten i.R. eines Werkvertrages hin.
Wie so oft im Leben ist es eine Frage von Kosten und Nutzen einer möglichen juristischen Auseinandersetzung.
Interessant wäre mal zu wissen, mit welcher Begründung der UN eine offensichtilich mangelhafte Herstellung eines Werkes verweigert:confused:
Grüße

R.

Wäre wirklich mal Interessant zu wissen wieso er es verweigert,
er hat sich mir gegenüber auch leider nicht klar geäußert.
Das einzige was ich mir vorstellen kann ist, das er einfach bange davor hat den Rahmen bzw. die Gewinde und Buchsen vollends zu versauen.

Um ehrlich zu sein ich sehe nicht wo das Problem ist. Gewinde lassen sich nachschneiden und mit der Reibahle bekommst Du auch die Sattelstütze wieder rein.

Die Sattelstütze sollte wirklich kein Problem darstellen und bei den Gewinden sollte es auch noch so gerade möglich sein, vorausgesetzt es ist noch genug Material vorhanden.

Mir würden eher die Lagersitze kopfzerbrechen machen. Die müssen definitiv sehr sorgfältig nachgearbeitet werden. Den Rest kann man wie schon geschrieben per Schneideisen oder Reibahle nacharbeiten lassen.

Dito :daumen:


Zu guter letzt noch ein Bild von dem guten Stück, ansonsten sieht die Arbeit ja nicht schlecht aus, wenn die Mängel nur nicht wären. :(
 

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@Z-E-T, der Rahmen sieht eigentlich hübsch aus, mich stört nur der Name auf dem Rahmen ;-)
Ne, im Ernst, sehr hübsch und da Du offensichtlich handwerkliches Geschick hast, sollte der Rest auch machbar sein. Wenn' s dann verpfuscht ist, kannst Du Dirr dafür dann selbst in den A.... beissen :-)
Viel Glück und Erfolg!

R.
 
Zum GUTEN Radhändler gehen, auf Rechnung Sitzrohr ausreiben, Gewinde nachschneiden und Steuersatzsitze nachfräsen lassen, dann zum Lackierer und Rechnungsbetrag einfordern und das nächste Mal einen Rahmen erst zum Strahlen geben, dann selbst mit Druckluft alles Sand ausblasen, dann mit Kreppband, Korken, Kartons etc. alle neuralgischen Punkte am Rahmen wo kein Lack ran darf, abdecken und dann zum Lackierer und ihn nochmals drauf hinweisen worauf er achten muss!
 
Zum GUTEN Radhändler gehen, auf Rechnung Sitzrohr ausreiben, Gewinde nachschneiden und Steuersatzsitze nachfräsen lassen, dann zum Lackierer und Rechnungsbetrag einfordern und das nächste Mal einen Rahmen erst zum Strahlen geben, dann selbst mit Druckluft alles Sand ausblasen, dann mit Kreppband, Korken, Kartons etc. alle neuralgischen Punkte am Rahmen wo kein Lack ran darf, abdecken und dann zum Lackierer und ihn nochmals drauf hinweisen worauf er achten muss!
Das muss leider ergänzt werden.
Denn nur im Falle gem. den Paragraphen 637 (2) S.1, S.2,(3) u. 323 (2) BGB ist eine Fristsetzung entbehrlich und die vorgeschlagene Vorgehensweise vom möglichen Erfolg gekrönt:daumen:
Grüsse

R.
 
Das muss leider ergänzt werden.
Denn nur im Falle gem. den Paragraphen 637 (2) S.1, S.2,(3) u. 323 (2) BGB ist eine Fristsetzung entbehrlich und die vorgeschlagene Vorgehensweise vom möglichen Erfolg gekrönt

Alter Schwede , bist du Ordnungsamtangestellter ?
 
Hallo Memphis35!

grüsse Dich. Naja, sagen wir mal ich habe doch einiges mit dem Gesetz u.a. zu tun ;-) Wobei ein Ordungsamtangestellter weniger mit dem BGB zu tun hat, eher mit VwGO - öffentliches Recht etc.
Grüsse nach Wien

R.
 
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