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Mir fällt zum Thema, auch bei intensivem Nachdenken, keine wirkliche Lösung ein. Vielleicht ein Thema für DIMB ... ?
Gruß Ralf
Oder für besser für eine DIMB IG Rhein-Berg?
Weil, früher oder später bekommen wir Probleme,
wenn auch im Augenblick die Förster des Forstamtes Bergisch Gladbach (insgesamt 10 Forstbetriebsbezirke) neben den obligatorischem Holzeinschlag 2006/2007 ganz andere Probleme haben. Alleine für das KFL-Gebiet sind derzeit vier Forstbetriebsbezirke zuständig (01=Rösrath, 02=Overath, 03=Begrisch Gladbach, 08=Köln-Rath).
http://www.ksta.de/html/artikel/1156330354251.shtml
http://www.ksta.de/html/artikel/1157542178438.shtml
Nach den Plänen der Landesregierung wird das Forstamt Bergisch Gladbach aufgelöst und nach Gummersbach verlegt, bestenfalls bleibt nach Wunsch der Landrates Menzel das Forstamt BGL noch als Außenstelle vorhanden.
Der Königsforst und die Wahner Heide werden den Forstamt Eitdorf zugeordnet. Der Privatwald im Gebiet des Forstamtes BGL wird von Gummersbach verwaltet.
Nicht desto trotz schläge ich vor, uns Gedanken um eine Gründung einer DIMB IG zumachen, deren Hauptaufgabe die Lobbyarbeit sein soll.
Ich habe Kontakte zur Tourismusorganisation Naturarena Bergisches Land,
die mich im Sommer angesprochen haben,
ob ich ihnen bei der Entwicklung von (GPS-gestützten) Biketouren im Bergischen Land helfen kann.
An der Argumentation des Försters, unabhängig ob Ihr nun tatsächlich auf einem Rückeweg unterwegs ward, zeigt sich der volle Umfang der Problematik.
Während es im Landesforstgesetz weder ein Wegesbreitenregelung (wie in anderen Bundesländer) noch den Begriff "befestigter Weg" (stattdessen "fester Weg") gibt, wird von offizieller Seite nie vom "festen "sondern nur vom "befestigtem" Weg gesprochen.
Feste Wege sind naturbelassene Wege( also nicht querfeld ein), die eine feste Struktur (d.h. bei aufgeweichtem Boden nicht mehr fest) haben.
Befestigte Wege sind in Oberflächenstruktur bearbeiten, meist aufgefüllt, geschottert und verdichtet. Außerdem verfügen sie meist über eine angelegte Wegesbreite, die mindestens vergleichbar ist mit einer einspurigen
Straße. Unsere Forstautobahnen (FABs) sind in der Regel also befestigte Wege. Alle von uns befahrenen Trails im KFL-Gebiet sind nach der Definition der (meisten) Förster keine befestigten Wege und dürfen somit nicht befahren werden, obwohl diese Definition nicht amtlich und gesetzenkonform ist.
Wer also in Zukunft Trails im KFL-Gebiet fahren will,
sollte sich drüber klar werden,
dass dieses mit dem Bundes- und Landesforstgesetz bisher konforme Recht
gegen die Interessen anderer Waldnutzergruppen (mit zum Teil sehr starker Lobby) verteidigt werden muss.
Wer glaubt, dass diese Entwicklung zukünftig kein Problem darstellen wird,
sollte sich schon mal rechtzeitig nach einem Rennrad umschauen.
VG Martin
PS: Bei weiterem Info-Bedarf gerne eine PN an mich.