MTB darf nicht an Heckträger befestigt werden?

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Die Diskussion die daraus entstanden ist total überzogen.
Überzogen ist eher ein krampfhaftes Festhalten an so einer bescheuerten Bedienungsanleitung. Das ganze Thema war bereits mit Post Nr. 2 !! geklärt und hätte zu gekonnt.
Einen Thread im Anschluss zum Zeitvertreib und im Sinne der allgemeinen Zerstreuung zu nutzen, halte ich persönlich für ganz OK.
Zumal man daraus allermeistens auch noch einiges lehrreiches mitnehmen kann - wenn man wirklich will. Zusatznutzen ganz for free. Quasi der Bonus Track.
Dazu sollte man halt verstehen, dass die Tips, die einen wirklich weiterbringen i.d.R nicht im klassischen Bedienungsanleitungsstil verfasst sind 😉
 
Überzogen ist eher ein krampfhaftes Festhalten an so einer bescheuerten Bedienungsanleitung.
Ich sehe das etwas anders. Dem Rad fehlt eine wichtige Eigenschaft, die für viele Leute ein K.O.-Kriterium ist.

Man sollte sich lieber ein Canyon kaufen. Da steht in der Anleitung nur drin, dass man bei der Befestigung darauf achten soll nichts kaputt zu machen, weil sonst der Rahmen brechen könnte.


Und ja, auch wenn die keiner liest (außer der TE), ist das die Art und Weise, wie sich Hersteller rechtlich korrekt absichern.
Einfach den Krempel nicht kaufen, wenn man es auf einen Träger transportieren möchte.
 
Geht das schon wieder los?
Wenn Ihr die Frage für blöd haltet dann lest halt net weiter (gar zu schweigen sich die Mühe zu machen und zu schreiben? Kapier ich nicht).
Ich finde es schon interessant warum das so drinsteht. Ob man sich daran hält steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Ich darf also das Rad nicht auf einem Heckträger stellen.
Aber auf einem Dachträger schon?
Wo liegt da der Unterschied?
 
Ich denke, dass die Bedingung in der Betriebsanleitung nicht fahrradspezifisch ist. Das werden die einfach in alle Betriebsanleitungen schreiben.
 
Steht denn wirklich explizit der Wortlaut "darf" drin oder "sollte"? Hab die Passage nicht vor Augen. Bei "darf" muss man es begründen können.
 
Ich hab meine (normalen) Räder immer auf Heckträgern transportiert, und da ist noch nie etwas passiert. Aber es hätte sein können, dass es bei einem Mountainbike hier bauartbedingt anders ist... und darum geht's mir. Es war nur eine Frage.
Servus,
ich gehe jetzt mal davon aus dass du folgende Bedienungsanleitung vorliegen hast:
https://issuu.com/radonbikes/docs/2017_01_25_web_2016_radon_ba_it_d_e
Diese gilt wohl für alle Radon Räder, also nicht nur MTB. (Das ist bei meinem Giant übrigens genauso)
Die entsprechende Kapitelüberschrift zeigt auch dass die Angabe zum Fahrradtransport für MTB, Rennrad und Trekking gilt. Somit kann es nichts sein das bauartbedingt nur für ein Mountainbike gilt.

Als Begründung steht dort:
Durch ein ungeeignetes Transportsystem können sicherheitsrelevante Fahrradteile beschädigt werden und zu gefährlichen Fahrsituationen, Stürzen, Unfällen und Sachbeschädigung führen.

Aus den gleichen Gründen darf man auch "keine anderen Gegenstände" auf das Fahrrad bzw. den Rahmen legen (Ob die mit andere Gegenstände einen Amboss oder einen Schokoriegel meinen ist unklar).

Für mich klingt das nach "Wir sind nicht schuld wenn sich jemand am Heckträger die Bremse beschädigt und danach gegen einen Baum fährt".

Eventuell wären noch die Garantiebedingungen interessant.

Ob dein Heckträger ein "geeignetes Transportsystem" ist und du das Risiko einer Beschädigung "sicherheitsrelevanter Fahrradteile" eingehen willst musst Du selber entscheiden.
 
Servus,
ich gehe jetzt mal davon aus dass du folgende Bedienungsanleitung vorliegen hast:
https://issuu.com/radonbikes/docs/2017_01_25_web_2016_radon_ba_it_d_e
Diese gilt wohl für alle Radon Räder, also nicht nur MTB. (Das ist bei meinem Giant übrigens genauso)
Die entsprechende Kapitelüberschrift zeigt auch dass die Angabe zum Fahrradtransport für MTB, Rennrad und Trekking gilt. Somit kann es nichts sein das bauartbedingt nur für ein Mountainbike gilt.

Als Begründung steht dort:


Aus den gleichen Gründen darf man auch "keine anderen Gegenstände" auf das Fahrrad bzw. den Rahmen legen (Ob die mit andere Gegenstände einen Amboss oder einen Schokoriegel meinen ist unklar).

Für mich klingt das nach "Wir sind nicht schuld wenn sich jemand am Heckträger die Bremse beschädigt und danach gegen einen Baum fährt".

Eventuell wären noch die Garantiebedingungen interessant.

Ob dein Heckträger ein "geeignetes Transportsystem" ist und du das Risiko einer Beschädigung "sicherheitsrelevanter Fahrradteile" eingehen willst musst Du selber entscheiden.
Also das ist ja mal eine Norm Konforme alle Unwägbarkeiten in Betracht führende Bedienungsanleitung.
Nach dem Motto:
Vor dem Gebrauch auspacken, nach dem Auspacken nicht mehr gebrauchen.
 
Schon komisch wie man von einer so simplen Frage gleich solch einen Aufruhr macht.
IBC halt🤷
Schade, dass hier so reagiert wird. Wenn euch die Frage nicht passt, dann antwortet doch einfach nicht darauf... ist ja nicht so schwer, oder?
Und wieder, IBC halt.
Kannst du nicht die Frage auf die Antworten anpassen? 🤔
Das ganze Thema war bereits mit Post Nr. 2 !! geklärt
👌
und hätte zu gekonnt.
In einer normalen Welt vielleicht.
 
Selbstverständlich gibt es dumme Fragen, es gibt sogar saudumme Fragen.
Damit meine ich allerdings nicht die Frage des Threadstarters.
selten, es gibt ja auch Menschen die nicht besonders klug sind (es kann ja nicht jeder Einstein sein) diese stellen dann aus mancher Sicht dumme Fragen, für diese Menschen sind es aber keine dummen Fragen.
Dumm ist nur der der dummes tut.

Manche meiner mathematischen Fragen hören sich in den Augen eines Mathematikers auch dumm an.
 
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