MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich

MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich

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Eine neue Bekanntmachung des Bayrischen Umweltministeriums hat es in sich: Das Betretungsrecht wird eingeschränkt und es wird damit gedroht, dass Mountainbikes bei Verstößen entzogen werden können.

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MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich
 
Nach meinen Informationen steht der Wald/Wiesenbesitzer vor folgendem Problem: in dem Moment wo ein Weg mit Baumaßnahmen angelegt wird, egal ob von ihm geplant, oder von einem fremden Illegal, ist der Grundstückseigentümer für Unfälle haftbar. Sprich sobald man auch nur eine Kurve mit einem Ast stabilisiert und einen kleinen Anlieger baut hat der Grundstückseigentümer die Haftung am Hals. Somit hat der natürlich absolut kein Verständnis, dass irgendwer Trails auf seinem Grund anlegt und benützt.

Daraus resultiert die Frage ist ein Weg der seit Jahren eingetreten „ gebaut“? Juristisch gesehen lautet die Antwort wahrscheinlich ja, da er letztendlich von Menschen geschaffen wurde. Somit ist in Konsequenz wiederum der Grundstückseigentümer in der Haftung auch wenn keine aktiven baulichen Maßnahmen zur Enstehung des Weges geführt haben.

Daraus leitet sich wieder der Bedarf ab eine Definition zur „Befahrbarkeit „ von Wegen zu schaffen.
Denn sonst dürfte man Radfahren nur noch auf einer Infrastruktur die von Bund und Kommunen geschaffen und gewartet wird und somit die Sicherheit gewährleistet erlauben..

Spannend wird es im Alpinen Bereich.Inwieweit der DAV hinsichtlich Wegebau- und Pflege im Alpinen Bereich Haftung übernimmt bzw. der Grundstückseigentümer übernimmt weiß ich nicht. Wenn man aber die Verwaltungsvorschrift auf Wanderer und Bergsteiger ummünzt wird’s für die auch zappenduster. Welches Gelände ist denn „geeignet „ um begangen zu werden?...

Fakt ist, der ortsansässige Klettersteig wird von der Gemeinde betrieben, die im Falle eines Versagens der Infrastruktur auch haftbar ist.
 
Je nach Region kann ich mir das schon vorstellen. leider
Sag ich dir als jemand der schon in einen Gewehrlauf geschaut hat, hinter dem ein Jäger stand der meine Personalien wollte um mich an zu zeigen weil ich auf einem verbotenen Forstweg unterwegs war... (.at...)
Ich hoffe mal, Du hast ihn dafür anzeigen können?
 
....kranke Welt....statt dass man Menschen, die raus in die Natur gehen, um Sport zu treiben und damit eher in den meisten Fällen das Gesundheitssystem entlasten, mit Angeboten und Möglichkeiten der Ausübung für Sport unterstützt, wird überall sinnfrei und über den Kamm geschoren mit Verboten und überzogenen Reglementierungen viel zerstört.
 
tja, wird wohl bei uns auch bald so aussehen...

btw: ich vermisse hier im Thread bis jetzt meinen Forums-Spezialisten mit der "Gravities-sind-böse-Keule"...🤔
Der is grad in Bayern und arbeitet mit den Zuständigen diese Verordnung aus. Wenner zurück ist, gibs hier wieder seitenlange Screenshot und kopiertes Bild- und Textmaterial.. und natürlich die üblichen anti-"Gravities"- Parolen. Ich kanns kaum erwarten. :D
 
Also doch nach Kanada auswandern - schade eigentlich. Denn bis auf die, leider wirklich vielen Rechten die Polizisten auf Pferden, und die Politiker die mir heute meinen Spaß verboten haben, finde ich es prima hier. ;) PS: witzig wie viele verkappte Juristen hier doch offenbar sind. Brauch ich mal einen Anwalt schreib ich hier im Forum :D
 
"Wege, die durch Querfeldeinfahren entstanden sind, sind in aller Regel nicht geeignet für das Befahren mit Fahrzeugen ohne Motorkraft."
Vielleicht ist das ja auch nur eine strategische Maßnahme Wirtschaft und Handel zu stärken und die Leute indirekt zu zwingen auf "E-Bikes" umzusteigen- also so ne Art versteckte Abwrackprämie? Dann bin ich schonmal einigermaßen "aus dem Schneider:"
Meine Interpretation dazu wäre ein Weg der entsteht, wenn da einfach mal regelmäßig Biker oder auch Reiter quer durchs Unterholz brechen. Irgendwann entsteht schon ein Weg, legal wird er davon aber halt nicht.

Holzrückegassen und -wege auf dem gewachsenen Waldboden stellen nach den Ausführungen unter 1.3.2.1 grundsätzlich keine Wege dar und sind in aller Regel keine für das Befahren mit Fahrzeugen ohne Motorkraft und das Reiten geeigneten Wege. 29Sie verlaufen vornehmlich durch das Innere von Waldbeständen und erlauben durch mehrjährige, teilweise ein Jahrzehnt andauernde Zeiträume zwischen forstlichen Nutzungen, einen weitgehend natürlichen Wiederbewuchs und Lebensraumzusammenhang. 30Das Fahren und Reiten auf den Holzrückegassen kommt damit dem Querfeldeinfahren gleich (siehe hierzu 1.3.3.3).


Reiten und Fahren im Wald, Art. 30 Abs. 2 BayNatSchG
1Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald (ebenfalls) nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. 2Dies stellt Art. 30 Abs. 2 BayNatSchG ausdrücklich klar. 3Offenland und Wald werden hinsichtlich des Radfahrens, Reitens und Befahren mit Krankenfahrstühlen damit gleichbehandelt. 4Querfeldeinfahren und -reiten ist auch im Wald ohne Zustimmung des Eigentümers verboten.


Insgesamt würde ich jetzt noch sagen- viel heisse Luft und Lärm um nichts.
Abwarten und sich einfach selbst so verhalten, dass man sich im Einklang und mit Rücksicht mit/auf Natur und Menschen im Wald bewegt.
Sehr schön fomuliert! :daumen:
 
Fahrzeugen ohne Motorkraft."
Vielleicht ist das ja auch nur eine strategische Maßnahme Wirtschaft und Handel zu stärken und die Leute indirekt zu zwingen auf "E-Bikes" umzusteigen- also so ne Art versteckte Abwrackprämie?
Mofas aka Pedelecs bis 25 sind auch "ohne Motorkraft".
Das hat die Fahrradherstellerlobby nämlich schon interessiert, dafür hat sie sich eingesetzt.

Im Gegensatz zum engl. "Trailaccess" also dem dt. Betretungsrecht, dafür interessiert sich keine mir bekannte dt. Marke wirklich sichtbar, abgesehen vll. von bissl Sponsoring.

Erst diese 45er Mofas aka S-Pedelec brauchen dann auch ein Nummernschild usw.
 
Ich glaube die goldenen Zeiten des MTB Fahren auf bestehenden Wanderwegen gehen dem Ende zu.
In touristischen Regionen und Ballungsräumen ist das Shared Trails Konzept einfach nicht machbar - dafür sind wir zu viele geworden.

Lieber eine schöne Trailrunde wie z.B. von den Trailsurfern in Beilstein als völlig überlaufenen Wege, wo du am Wochenende als Biker und als Wanderer nur noch genervt bist.
 
Die Regelung für Wege welche durch Querfeldeinfahrten enstanden sind macht sogar Sinn. Würde sonst im Umkehrschluss bedeuten, dass ich mir 10 Kumpels schnapp, wir zweimal auf der gleichen Linie querfeldein durch den Wald fräsen, zack fertig ist der Weg und der Grundstückseigentümer müsste das hinnehmen und der Weg darf befahren werden. Wär zwar aus Bikersicht schön, aber tatsächlich nicht sonderlich naturverträglich. Außerdem steht "in der Regel" dabei, das bedeutet ja, dass es Ausnahmen gibt.

Das mit der Einziehung vom PFerd wäre zwar lustig, aber der Einziehung unterliegen Gegenstände. Pferd ist Tier auch wenns rechtlich der Sache oft gleichgestellt ist.
 
Ich als aussenstehender Schweizer frage mich da, ob die Bayer zu sehr nach Österreich schielen und noch einen traufsetzen wollen?
Geschichtlich sollte man wissen, daß einstmals weite Teile von dem Gebiet, welches heute die Republik Österreich ist, von Bayern aus besiedelt worden ist. Das gilt für Tirol, Salzburg, Kärnten, die Steiermark und noch andere Gebiete. Tatsächlich haben die Bayern bis heute eine besonders enge Beziehung zu ihren ehemaligen Stammesschwestern und -brüdern. - Und ja, sie schielen nacheinander.
 
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