Den Grundsatz "Wir taggen nicht für die Renderer"
Jener ist an sich ganz simpel gemeint. Beim Erstellen (Taggen) von Wegen und anderem in OpenStreetMap gehst Du nach dem vor, was im OpenStreetMap-WIKI und ähnlichen Hilfen steht (das ist dort oft schon uneinheitlich genug). Man soll beim Erstellen/Mappen/Taggen nicht rumtricksen, damit etwas in einer bestimmten Karte (=Renderer) besonders "schön" aussieht oder von einem bestimmten Router besonders "passend" berechnet wird.
Zwei ausgedachte Beispiele dazu:
- Deine "Lieblings"-OpenStreetMap-Karte stellt keine Sessellifte (aerialway=chair_lift) dar, dafür aber Kabinenbahnen (aerialway=gondola). Jetzt könntest Du auf die Idee kommen, alle Sessellifte in Kabinenbahnen umzuändern. So groß ist der Unterschied zwischen beiden ja nicht, und dann würden Sessellifte in Deiner Lieblingskarte erkennbar sein. Das wäre falsch, weil es Taggen für diese eine Karte wäre.
- Ein wunderschöner Radweg führt ein paar hundert Meter neben einer Landstraße lang. Dein Radfahr-Router lotst Dich aber trotzdem immer über die Landstraße, weil auf jener das Radfahren nicht verboten und die Route etwas kürzer ist. Jetzt könntest Du auf die Idee kommen, der Straße ein "bicycle=no" zu geben, um ein Routing über den Radweg zu forcieren. Das wäre falsch, denn auf der Landstraße ist das Radfahren nun einmal nicht verboten.
Nun hab ich mir http://wiki.openstreetmap.org/wiki/OSM_tags_for_routing/Access-Restrictions angesehen und dort ist (noch) kein Eintrag für Österreich, der diesen Sachverhalt verdeutlicht.
Ja, dennoch finde ich Deine Änderung recht "gewagt". Mal sehen, ob jene von anderen rückgängig gemacht wird. Nicht nur ein Alm- oder Forstweg ist ein "path". Ein "path" wäre z.B. auch ein perfekt asphaltierter öffentlicher unbeschilderter Weg, der mit Pollern oder Pfosten für Autofahrer gesperrt ist. Ist ein solcher unbeschilderter öffentlicher Weg in Österreich automatisch für Radfahrer verboten?
Mir ist die Frage schon wichtig, denn wie sieht das eig. mit der Haftung aus? Wenn da jemand runterradelt und dann bei ner Felswand abstürzt?
Als OpenStreetMapper wirst Du kaum haftungsrechtlich (sowohl zivil- als auch strafrechtlich) verantwortlich gemacht werden können. Du sicherst dem Nutzer der Karte keine bestimmten Karteneigenschaften wie Fehlerfreiheit oder Kartenvollständigkeit zu. Einen direkten Vertrag schließt Du mit ihm sowieso nicht ab. Und auch in der momentanen CC-BY-SA-Lizenz von OpenStreetMap sind mir keine indirekten Haftungsregeln bekannt. Und wenn dort derartige stünden, wären sie eventuell "überraschend" und in Folge dessen ungültig.
Anders mag es sein, wenn Du mit dem Kartennutzer extra einen Vertrag abschließt und ihm Fehlerfreiheit und ähnliches zusicherst. Dann könnte er ggf. zivilrechtliche Forderungen geltend machen. Es wäre aber sicher noch kein dazu geeigneter Vertrag, wenn Du einem Freund die Karte mit den Worten gibst: "Ich habe alle Wege hier selbst eingetragen, die sind also ok." Wenn dann trotzdem ein Fehler drin ist und er deshalb einen Unfall baut, wird er Dich wohl nicht in Regress nehmen können.
Strafrechtlich relevant wäre es wohl nur in dem Fall, wenn Du bewusst UND mit der bösartigen Absicht, jemandem schaden zu wollen, Fehler in die Karte einbringst. Wenn Dir das dann auch noch nachgewiesen werden könnte, wärst Du vermutlich "dran".
			
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