mightyEx
Kienapfelvernichter
Wegen telefonieren auf dem Rad nochmal:
TBNr.: 123160
Sie benutzten als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon aufnahmen oder hielten.
§ 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 109.2 BKat
(B - 1) 15,00
Ist die Hälfte vom KFZ. Dort kostet es noch 30,- . Das soll aber verschärft werden auf 40,- und nem Punkt in Flensburg.
TBNr.: 123160
Sie benutzten als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon aufnahmen oder hielten.
§ 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 109.2 BKat
(B - 1) 15,00
Ist die Hälfte vom KFZ. Dort kostet es noch 30,- . Das soll aber verschärft werden auf 40,- und nem Punkt in Flensburg.