Schmerzensgeld fordern? Sinnvoll oder nicht?

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Hallo Bikergemeinde,

ich hatte am Samstag ein weniger spaßiges Erlebnis.

Ich fuhr vom Zentrum stadtauswärts auf einem Radweg, allerdings auf der LINKEN, also somit auf der falschen Seite.

Von links mündete eine Straße ein, der Radweg führte ganz normal weiter geradeaus.

In dem Moment in dem ich an die Einmündung komme kommt ein Auto über den Radweg gefahren und will in die Straße auf der ich fahren einbiegen und hält an um zu sehen ob ein Auto kommt.

Ich habe keinerlei Möglichkeit mehr auszuweichen, steif voll in die Eisen und mich wirft es mit voller Wucht über den Lenker.

Komme sehr unsanft auf der Straße auf und schlittere dahin. Bin dann auch nur knapp vor dem Auto liegen geblieben.

Im Endeffekt ist mir nichts schlimmeres passiert, also nichts gebrochen oder ähnliches.
Aber mein ganzer Oberkörper tut mir höllisch weh, ist halt alles gestaucht und geprellt.
Ich kann auch meinen Kopf nicht gscheit drehen weil ich mir auch das Genick verrissen hab (bin auch ziemlich stark mit dem Kopf aufgekommen)
an der Hüfte hab ich einen rießen Bluterguss und ein paar kleinere Schürfwunden.

Mir tut komischerweise auch die Seite mehr weh auf der ich gar nicht aufgekommen bin, aber des hats halt alles zusammengestaucht.


So, was soll ich nun tun.
Soll ich´s gut sein lassen? Die Frau nur bitten mir nen neuen Helm zu kaufen und fertig.

Soll ich Schmerzensgeld fordern? ...aber gebrochen hab ich mir ja nix, also denke ich mir eigentlich "Komm lass gut sein."

... viele aus dem Bekanntenkreis sagen, "...da hättest auf jeden Fall was fordern müssen bla bla bla"

Hätte ich überhaupt Chancen weil ich ja auf der falschen Seite fahren bin?
(Es hat auch noch ein Fahrlehrer angehalten, der meinte dass cih als Radfahrer da nicht fahren darf, aber die Autofahrerin trotzdme halten muss)


Ich bin mal auf eure Meinungen gespannt.

Andi
 
Erstmal: Geh zur Sicherheit zum Arzt.

Zweitens: Weil du auf der falschen Seite gefahren bist, hast du, wie du richtig erkannt hast, zumindest eine Teilschuld, wenn du nicht sogar Hauptschuldiger bist. Wenn also außer dem Helm weiter kein Schaden entstanden ist, solltest du das lieber auf sich beruhen lassen.
 
also wie gesagt, ich sag ja eh schon die ganze Zeit dass ich von der Frau gar nix verlangen will, nur jeder redet in mich rein "da musst doch was verlangen, die musst doch anzeigen"
usw usf.


naja, ob ich schuld bin oder net, das ist ja mal die Frage.
Ich bin mir da nicht sicher ... der Fahrlehrer meinte die Autofahrerin muss anhalten udn ich dürfte da nciht fahren, aber im Endeffekt wäre sie wohl schuld.

Hmm, keine Ahnung ...
 
Als erstes gehst du zum Arzt und lässt dich untersuchen. Dann meldest du den Schaden der Versicherung, der Unfallgegnerin. Je nachdem wie das Rad aussieht und wie hochwertig es ist, läßt du über diese Versicherung einen Gutachter kommen, der sich den Schaden ansieht. Schmerzensgeld dann je nachdem, was der Arzt sagt.
 
am Rad ist kein Schaden, nur hinten ein kleiner Achter, der kann aber auch schon drin gewesen sein ...

das Auto habe ich gar nicht berührt, also an dem kann auch kein Schaden sein.


Bleibt aber immer noch die Frage, wer ist an so etwas schuld?
 
Ich bin mal auf eure Meinungen gespannt.

Andi

Ist es wirklich logisch, zu erwarten, dass man fundierte Auskünfte für die man 'Draußen' teuer bezahlen muß, hier kostenlos bekommt?

Ich kann dir nur dringend raten, dir fachkundigen juristischen Rat ausserhalb dieses Forums zu holen.

Auf der falschen (gibt es die überhaupt?) Seite gefahren = an allem schuld, so einfach ist es jedenfalls nicht.
 
Hat die Polizei den Unfall aufgenommen...wenn nein hättest du vor Gericht schon ein Problem...

Hast du Zeugen???
 
Dann ist die ganze Sache problematisch, weil der Unfall nicht 'artgerecht' aufgenommen worden ist.

Warst Du beim Arzt und hat dieser, sofort nachdem Unfall eine Diagnose erstellt...wenn nein, laß es bleiben...
 
im grunde isses doch egal,..es ist weiter nix passiert,kein weiterer schaden entstanden und dafür zeit und geld opfern?
das ist die mühe nicht wert*find
 
Moin,
ist mir auch mal passiert, nur mit dem Unterschied, dass ich dachte, der Autofahrer hält an und sieht auch in meine, vermeintliche falsche, Richtung. Pustekuchen. Ich bin schön in das Auto reingesemmelt, hab nen Salto gemacht und mir ordentlich den Schädel geprellt.
Polizei war vor Ort. Ich bekam Teilschuld, weil ich den Radweg auf der falschen Seite benutzte. Ich wurde ins Krankenhaus verfrachtet und das war schon wichtig. Ein Verfahren aufgrund der Anzeige meinerseits gegen den Fahrzeugführer, wegen nicht guckens (bin damals von ausgegangen, dass evtl. ein Kleinkind mit Roller oder ählichem auch nicht von ihm gesehen würde, da er gar nicht in meine Richtung guckte) wurde nach ca. 1/2 Jahr wegen "Unwichtigkeit" abgewiesen. Von daher bin ich froh, glimpflich davon gekommen zu sein. Bloss das Rad meines damals noch Kameraden, musste ich selber bezahlen. Logisch, dass da auch die Versicherung gestreikt hat.
Von daher in Zukunft immer schön für die anderen mitgucken. ;))
 
Ist es wirklich logisch, zu erwarten, dass man fundierte Auskünfte für die man 'Draußen' teuer bezahlen muß, hier kostenlos bekommt?

Ich kann dir nur dringend raten, dir fachkundigen juristischen Rat ausserhalb dieses Forums zu holen.

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

Außer vielleicht eine Entscheidung des OLG Hamm aus dem Jahre 1998, die aber immer noch Gültigkeit hat.

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm kann sich ein Autofahrer, der als Abbieger an einer Kreuzung mit einem auf dem linken Radweg in die falsche Richtung verkehrenden Radfahrer zusammenstößt, schadenersatzpflichtig machen. Voraussetzung ist, daß die Kollision eingetreten ist, weil der Autofahrer nicht darauf geachtet hat, ob aus dieser Richtung ein Radfahrer angefahren kommt. Sofern der Radfahrer die Gefahrenlage erkennt und quasi die Weiterfahrt sich zu erzwingen versuchte, kommt eine Kürzung des Schadenersatzanspruches des Radfahrers von 50% in Betracht, weil dieser sich grob verkehrswidrig verhalten hat.

Oberlandesgericht Hamm (v. 26.05.1998); AZ: 9 U 12/98


Da der Schaden an Leib, Seele und Bike überschaubar ist, solltest Du im Hinblick auf Deinen eigenen grob fahrlässigen Beitrag zur Unfallverursachung die Sache abhaken.

Im Übrigen spricht es nicht für Dein Fahrkönnen, wenn Dich eine Vollbremsung über den Lenker wirft.

Also üben, Verkehrsregeln und Bremsen ;)
 
@Alex de Large
normalerweise steh ich bei so einer Geschwindigkeit nach ein paar Metern ohne überschlag, aber wenn auf einmal ein Auto vor einem steht und man erschrickt reagiert man einfach anders wie wenn man drauf gefasst ist.

außerdem hatte es geregnet, Radweg nass, hinterreifen rutscht, vorderreifen blockiert gleich ... tja und schon lag ich da.
 
Also zu dem Thema bremsen und Schreckreaktion kann ich dem Lurchi81 nur beipflichten. Ich hatte in NM-Pölling mal nen ähnlichen Fall. Ich befuhr den Radweg neben der alten Bundesstrasse8. Dieser war auch in Fahrtrichtung gesehn auf der linken Seite, aber da gabs nur den einen. Ein roter Golf nahm mir die Vorfahrt und ich hatte auch versehentlich die falsche Bremse gezogen. War das Bike eines Freundes, der die beiden Bremsen genau anders rum hatte als ich bei all meinen Bikes. Trotz das er mich noch vorher darauf aufmerksam machte, habe ich in dieser Situation falsch reagiert. Also sowas hat nicht unbedingt mit fahrerischem Können und Wissen der Verkehrsregeln zu tun.

MfG Dany
 
Geh auf alle fälle zum Doc!Ich bin vor 2 Jahren auf dem Radweg niedergekommen(schäm) und dachte auch "Naja alles geprellt".Nach 4Wochen schmerzen war ich beim Doc,dann in der Röhre und schließlich hatte ich einen Kompressionsbruch des 12. Brustwirbels:heul:.
Es hieß dann Gerade gehen,sitzen und liegen:eek:!
Wenn ich denke was ich vorher alles gemacht habe:eek::eek:!!!!
Der Schlauch im Hals war sehr nah!!!!
 
@ alle, diese sich hier auskennen: ich verlange schmerzensgeld dafür, dass ich diesen thread durchlesen musste. komme ich damit durch?
 
@ alle, diese sich hier auskennen: ich verlange schmerzensgeld dafür, dass ich diesen thread durchlesen musste. komme ich damit durch?

nein,denn du hast dieses ja freiwillig getan und wer sein schnitzel im restaurant verbiegt,muss es auch bezahlen!
 
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