D
Deleted 461968
Guest
So zum zweiten Mal ist meine Hinterbremse vor dem Urlaub kaputt gegangen. Vor einer anderthalb Woche wurde die Bremse eingeschickt und explizit darauf hingewiesen, dass ich am Donnerstag in den Urlaub fahre und die Bremse spätestens heute benötige (ohne Bremse fährt es sich schlecht) . Was war heute nicht da, die Bremse. Eine Reaktion von Radon auf meine "Eilt" - Mail gab es nicht. Damit endlich mal Klarheit über die Regulierungspraxis bei Gewährleistungsfällen der Versender geschaffen wird, werde ich die Sache ausprozessieren und hier weiter berichten. Also für alle die Interesse an dem Ausgang des Gerichtsverfahrens haben: schaut hier öfters Mal vorbei.
PS: Falls jemand schon ein Urteil gegen Radon /Canyon erwirkt hat, wäre ich für eine Überlassung dankbar.
Update: Ich hatte Radon per Mail bereits zu Beginn mitgeteilt, dass ich ab dem 11.7. im Urlaub bin und keine Pakete annehmen kann. Eingangsbestätigung habe ich. Was passiert gestern? Mein Nachbar ruft mich an, dass der Paketbote ein Paket mit der Ersatzbremse (es war also Gewährleistung) neben der Mülltonne abgelegt hat . Ich glaube bei Radon weiß die rechte Hand nicht was die Linke tut Vielleicht wusste der Paketbote ja, warum er ein Paket von Radon neben die Mülltonne legte ?
Zudem bat ich Radon wegen §93 ZPO um eine kurze Bestätigung, dass sie die Ersatzbremse nicht bezahlen, so dass die Klage gleich erhoben werden kann. Leider meldet sich Radon gar nicht. Das ist kein schönes Geschäftgebahren. Es gehört sich einfach nicht. Das bestätigt den miserablen Service .
Update 2: Radon liest hier mit. Kurz nach dem Update bekam ich nämlich gleich die höfliche Mail, dass sie die Ersatzbremse natürlich nicht bezahlen endlich Vielen Dank dafür.
@ radon Mitleser: Ich wünsche Euch trotzdem einen schönen Tag. Es ist ja nicht persönlich gemeint, aber die Sache muss mal geklärt werden, da die europäische Richtlinie zur Gewährleistung sehr käuferfreundlich ist. Zudem hat der EUGH letztens eindeutig klargestellt, dass sperrige Sachen im Gewährleistungsfall vom Händler abzuholen sind (!), d.h. Radon hat sich darum zu kümmern, wie die Bremse im Gewährleistungsfall zu ihnen kommt. Und das möchte ich mal schwarz auf weiß von einem Gericht für alle Kunden haben .
PS: Falls jemand schon ein Urteil gegen Radon /Canyon erwirkt hat, wäre ich für eine Überlassung dankbar.
Update: Ich hatte Radon per Mail bereits zu Beginn mitgeteilt, dass ich ab dem 11.7. im Urlaub bin und keine Pakete annehmen kann. Eingangsbestätigung habe ich. Was passiert gestern? Mein Nachbar ruft mich an, dass der Paketbote ein Paket mit der Ersatzbremse (es war also Gewährleistung) neben der Mülltonne abgelegt hat . Ich glaube bei Radon weiß die rechte Hand nicht was die Linke tut Vielleicht wusste der Paketbote ja, warum er ein Paket von Radon neben die Mülltonne legte ?
Zudem bat ich Radon wegen §93 ZPO um eine kurze Bestätigung, dass sie die Ersatzbremse nicht bezahlen, so dass die Klage gleich erhoben werden kann. Leider meldet sich Radon gar nicht. Das ist kein schönes Geschäftgebahren. Es gehört sich einfach nicht. Das bestätigt den miserablen Service .
Update 2: Radon liest hier mit. Kurz nach dem Update bekam ich nämlich gleich die höfliche Mail, dass sie die Ersatzbremse natürlich nicht bezahlen endlich Vielen Dank dafür.
@ radon Mitleser: Ich wünsche Euch trotzdem einen schönen Tag. Es ist ja nicht persönlich gemeint, aber die Sache muss mal geklärt werden, da die europäische Richtlinie zur Gewährleistung sehr käuferfreundlich ist. Zudem hat der EUGH letztens eindeutig klargestellt, dass sperrige Sachen im Gewährleistungsfall vom Händler abzuholen sind (!), d.h. Radon hat sich darum zu kümmern, wie die Bremse im Gewährleistungsfall zu ihnen kommt. Und das möchte ich mal schwarz auf weiß von einem Gericht für alle Kunden haben .
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: