Sicherheit im Bikemarkt: Verkäufe nur noch nach Angabe der Adresse des Verkäufers

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Re: Sicherheit im Bikemarkt: Verkäufe nur noch nach Angabe der Adresse des Verkäufers
oh :) ja dann schaue ich mal das ich ihn intern mal aufmerksam machen kann
hat aber bestimmt einen guten Grund das er noch nicht dazu gekommen ist
 
Sorry, deine Email hatte ich bekommen, aber nicht verstanden, dass ich noch was tun sollte da sie mit
"alles klar. danke dir fuer deine muehe,
markus"
endete. War ein Mißverständnis :)

ich mail dir gleich was
Viele Grüße
Thomas
 
Sorry, deine Email hatte ich bekommen, aber nicht verstanden, dass ich noch was tun sollte da sie mit
"alles klar. danke dir fuer deine muehe,
markus"
endete. War ein Mißverständnis :)

ich mail dir gleich was
Viele Grüße
Thomas

hi,
ok,versuche mich beim naechstem mal deutlicher auszudruecken.
gruesse,
markus
 
hi,
ich habe das erste mal die verifizierung und den zugriff auf die hinterlegeten daten nutzen muessen.
bis auf eine verzoegerung,duch ein missverstaendis,hat alles wunderbar geklappt.

ich brauchte dem ibc team nur eine kurze problembeschreibung geben..via mail ([email protected]).
als nachweis habe ich die entsprechenden mails zur kaufabwickung beigefuegt.

mir wurde die gemeldete adresse und ein hinweis zu kontaktaufnahme zugesendet.
ich brauchte nur noch die tele.nummer des verkaeufers ausfindig machen und nach einem klaerendem gespraech war alles geritzt.

ich danke dem ibc team fuer die unterstuetzung,sonst haette ich das geld nicht wiederbekommen.

gruesse,
markus
 
Wenn es nur das wäre.

Ich bin immer wieder überrascht wie versucht wird unglaublich „horrende“ Summen für ein gebrauchtes Bike, oder Part welches(r) in der Regel auch noch vom Nachfolger abgelöst wurde, zu erzielen.

Da sind oft Preise im Umlauf die das Doppelte betragen wie es ein „Schätzer“ einstufen würde.
Da wird versucht uns für dumm zu verkaufen. Also Vorsicht und erst mal gut erkundigen.

Oft werden kleinere Schäden verheimlicht oder runter geredet. Die ältesten Schläuche in den Laufrädern versteckt, oder gar andere, alte Laufräder montiert, alte Bremsbeläge verwendet, anderer alter Lenker drauf, altes Tretlager rein usw.

Ein dummer wird jeden Tag geboren ist die Devise. Der wird das Teil schon kaufen.

Mein Tipp. Probefahrt machen, Bike vorher genau ansehen gegebenenfalls in einer Werkstatt checken lassen. Kaufvertrag machen, Rückgaberecht vereinbaren!

Die, die es ehrlich und fair meinen werden sich gerne darauf einlassen. :daumen:

Und vorsicht bei denen, die den Garantieanspruch besonders betont ausschließen!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
? als Privater Verkäufer sollte man sogar ganz dringend jegliche Garantie und oder Gewährleistungansprüche ausschließen, ist nichts anderes wie bei Ebay ;)

zum Thema gesetzliche Gewährleistung: Beachten Sie bitte die folgenden Verkaufsbedingungen: Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. * Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie und Rücknahme bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung versteigert. Das Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers (wie in den eBay Bedingungen und in den AGB geregelt!). * Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Wundern sie sich bitte nicht über diese Erklärung, denn sie wird schon in kurzer Zeit so oder ähnlich in jedem eBay-Angebot stehen. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Denn die Folgen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Ver/Kaufpreis. Im Allgemeinen besitze ich keine Rechnungen oder kann eine solche ausstellen. Noch einiges zur Klarheit: Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden das er kein Widerrufsrecht gemäss dem Fernabsatzgesetz genießt.
 
Könnt mal jemand der sich damit auskennt das ganze für den Bikemarkt umformulieren?

Danke!
MfG Peter
 
Der Privatverkäufer kann sich nicht um jeden Preis frei sprechen an @ John

Der übliche Sprachgebrauch vermischt beide Institute. Geht also garnicht! :spinner:

Mal so als erläuterung:

Gewährleistung (Mängelhaftung)

Die Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gwährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solcheversteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden. Undldies liebe Bikefreunde gild für jeden hier wenn er einen Mangel verschweigt, unabhängig davon ob er den Ausschluß vereinbar hat oder nicht :eek: Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 und oder 48 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:

o Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),

o Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),

o Minderung (§ 441 BGB),

o Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften).

Hier nur bei Gewerbetreibenden! :daumen:

Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (bspw. Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.

Garantie ist keine Gewährleistung! :eek:

Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die freiwillig vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Somit kann ein Privatverkäufer keine Garantie geben liebe Bikerfreunde :cool:

Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

• Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung

• Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

Ein Garantieversprechen ist damit eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers (Die Hersteller bieten ganz unterschiedliche Servicearten: Vor-Ort-Service, Direktaustausch, PickUp & Return, BringIn, usw.). Nicht aber Privatverkäufer! Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe oben. Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.

Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen "Topf". Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.

Wenn ein Privatverkäufer aber Mängel oder Schäden verschweigt oder gar im Sinne Betrug ausübt habe ich sowohl Ansprüche an ihn auch wenn er sich von selbigen durch Ausschluss frei spricht :dope:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo

Ich wollte eine Gabel verkaufen und bin daher auf die neuen Regeln im Bikemarkt aufmerksam geworden. Wurde die Übergangsfrist angepasst?

Ich kann keine neue Anzeige aufgeben. Am Ort wo der Link laut Hilfe sein sollte habe ich nix.

Ich wäre echt froh, wenn ich die noch verkaufen könnte. Ich ziehe in 3 Wochen um und möchte alles weg haben was nicht in den paar Tagen verschoben werden muss. Wenn ich zuerst den Brief in die Schweiz abwarten muss, klappt das nicht mehr.

Merci und Gruss
oli
 
Wenn es nur das wäre.

Ich bin immer wieder überrascht wie versucht wird unglaublich „horrende“ Summen für ein gebrauchtes Bike, oder Part welches(r) in der Regel auch noch vom Nachfolger abgelöst wurde, zu erzielen.

Da sind oft Preise im Umlauf die das Doppelte betragen wie es ein „Schätzer“ einstufen würde.
Da wird versucht uns für dumm zu verkaufen. Also Vorsicht und erst mal gut erkundigen.

ein Gebrauchtkäufer sollte schon in der Lage den Wert einer Sache richtig einzuschätzen. Es zwingt Ihn ja niemand zum Kauf!
Oder kaufst Du ein Pfund Zucker im Laden wenn es 100€ kostet?

Die Beschreibung muss natürlich stimmen.

Ich finde im Gegenteil, das auch die Käufer sich wie Geschäftsfähige Personen verhalten sollten. Immer diese Scheinkäufe ohen das je Geld überwiesen oder wenigsten eine klärende Mail geschrieben wird. Das nervt hier schon extrem :mad:
 
ein Gebrauchtkäufer sollte schon in der Lage den Wert einer Sache richtig einzuschätzen. Es zwingt Ihn ja niemand zum Kauf!
Oder kaufst Du ein Pfund Zucker im Laden wenn es 100€ kostet?

Die Beschreibung muss natürlich stimmen.

Ich finde im Gegenteil, das auch die Käufer sich wie Geschäftsfähige Personen verhalten sollten. Immer diese Scheinkäufe ohen das je Geld überwiesen oder wenigsten eine klärende Mail geschrieben wird. Das nervt hier schon extrem :mad:

Ich habe hier schon einiges verkauft und gekauft und wurde noch nie enttäuscht, ich hatte noch keine Scheinkäufe und hoffe das bleibt so.:daumen:
Gruß: vtrkalle
 
wird wohl ohne nicht gehen, versuch es hier
http://www.velomarkt.ch/

Hallo

Ich wollte eine Gabel verkaufen und bin daher auf die neuen Regeln im Bikemarkt aufmerksam geworden. Wurde die Übergangsfrist angepasst?

Ich kann keine neue Anzeige aufgeben. Am Ort wo der Link laut Hilfe sein sollte habe ich nix.

Ich wäre echt froh, wenn ich die noch verkaufen könnte. Ich ziehe in 3 Wochen um und möchte alles weg haben was nicht in den paar Tagen verschoben werden muss. Wenn ich zuerst den Brief in die Schweiz abwarten muss, klappt das nicht mehr.

Merci und Gruss
oli
 
Servus!

hab ein paar dumme Fragen. Oder vielleicht gibts hier sogar irgendwo so was wie n FAQ?
- wie schätzt man denn den Wert eines gebracuhten Bikes ein - möglichst viele Anzeigen studieren oder gibts grundlegende Fausregeln.
- gibt es hier üblicherweise genügend Interessenten für Komplettbikes oder ist es schwierig ein solches loszuwerden (2009er Remedy 7 aber in 21,5"), gibt es da Erfahrungen von euch Usern. D.h. lohnt sich eine Registrierung - ich kauf/verkauf sonst eigentlich kaum etwas.
- Ist es auch üblich Bikes zu versenden - (nach Üweisung?) wenn ja welcher Dienst ist da zu empfehlen?

Grüße!
Georg
 
Zum ersten: das dauert, also ich denke mir es oft so: ein Giant ReignX2 kostet neu 2000€
Dann hat der Verkäufer auch noch gehandelt oder es online gekauft->er hat 20-25% gespart, das wären dann 1500-1600€ die er bezahlt hat.
Davon ziehst du nochmal 15-25% ab, je nachdem, ob es neu oder gebraucht ist.
( wenn dann allerdings ne Totem dranklebt anstatt der Domain musst du auch mehr zahlen:))
Einen hohen Preisverfall hast du bei Bikes, die oft im Bikemarkt sind ( Giant Glory DH, Trek Session 88 ), bei Bikes die "in" sind musst du oft ziemlich dumme Preise zahlen ( Specialized Demo)
Bikes in L gehen am schnellsten weg ( und es gibt oft weniger), M schon etwas langsamer, XL geht noch und bei S hast du einen höheren Wertverlust und brauchst länger.

Eine Regristrierung finde ich ganz gut, so brauchst du nicht so lange um Sachen zu verkaufen, also ab 400€ lohnt es sich.
Beim letzten: suchen, DHL ist günstig.
 
Am günstigsten ist wahrscheinlich der Fahrradversand per Bahn: Den Schlüssel eines Fahrradschlosses per Brief an den Empfänger schicken, zwei Tage später in einen vereinbarten Zug stellen und festschließen, und am Empfangsort holts der Empfänger wieder raus. Klappt natürlich nur bei Direktverbindungen ;-)

Ernsthaft... teurere Ware wie Rahmen oder Komplettbikes würde ich nur persönlich abholen und bezahlen. Dann hat man zudem Gelegenheit, sich vom Zustand ein eigenes Bild zu machen. Für 45 Euro Versandkosten kann man auch mal 100 oder 200 km fahren.

Wenns doch per Versand laufen soll, empfiehlt sich ein Treuhandservice.
 
Nochmal zum Thema Preisfindung... da scheinen ja viele ein Problem mit zu haben.

Dazu hilft vielleicht die Überlegung, dass ein Preis keine objektive Eigenschaft einer Ware ist. Beispiel: Hat jemand zufälligerweise zehn sehr ähnliche Bikes, so ist es für ihn noch von Vorteil, eines davon gegen 1000 Euro einzutauschen, weil er damit mehr anfangen kann, als ein Bike verstauben zu lassen. Hat ein anderer hingegen nur ein Bike, das ihm auch noch gut passt und mit dem er nächste Woche auf Mehrtagestour will, so wird er dasselbe Bike wohl selbst für 10'000 Euro nicht hergeben. -- Diese Überlegung, bis zu welchem Minimalpreis habe ich noch einen Vorteil vom Verkauf, sollte man vor allem anderen mal anstellen.

Dann kann man sich in der Tat den Markt anschauen. Liegt mein Minimalpreis schon über den marktüblich erzielten Preisen, braucht man vielleicht gar nicht weitermachen. Ansonsten überlasst die Preisbildung doch dem Markt. Sprich, steigt mit einem gewissen Aufschlag (der sich ja am Preis ähnlicher Bikes orientieren kann) ein. Kommt nach ein paar Tagen kein Geschäft zustande, senkt ihr den Preis und wartet wieder ab. Das geht so lange, bis der Verkauf doch klappt oder der subjektive Minimalpreis erreicht ist. Persönlich gefällt mir dieses Procedere viel besser als etwa die typische 1-Euro-Auktion, bei der man die Ware zwar fast garantiert los hat, aber sie u.U. unter (subjektivem) Wert abgeben muss; und weils hier keine Einstellgebühr und beliebige Laufzeit gibt, kann man dieses Spiel auch treiben, so lang man Bock hat.

Zum Thema Versand: Die bequeme Variante ist sicherlich der dedizierte Fahrradversand. Da muss man nix weiter tun als Pedale abschrauben und Lenker querstellen. Das Bike wird abgeholt und verpackt. -- Deutlich billiger wirds, wenn man das Rad ein bissel demontiert. Dann ists ja kein Problem, es in einem Karton der Größe 120x60x60 cm^3 unterzubringen, der (mit 10-20 kg) bei DHL für ca. 10.90 weggeht. So eine Schachtel muss man natürlich auch erstmal rumliegen haben.
 
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