Specialized Sammelthread - Teil 2

Eine Frage in Runde: Hat Jemand Interesse an meiner SID WC Brain Boost 2018 42mm Offset aus meinem 4 Monate alten Epic Fully? Abzugeben ist auch eine 4 mal gefahrene Magura MT8 SL 2019 mit ungekürzten Leitungen.
Bei Interesse gerne melden.
 
Viele kaufen gebrauchte Bikes und wollen dann noch alle Service/Garantie-Leistungen in Anspruch nehmen wie bei einem Neukauf-Kunden.
Kann so aber auch nicht richtig sein , oder?
Welchen Unterschied macht es für den Händler oder Produzenten, ob nun der Neukunde oder der Gebrauchtkäufer ein Anliegen hat? Es ist daher auch nicht egal, ob man es Garantie oder Gewährleistung nennt. Die Gewährleistung kann S nicht ändern und gilt auch für den Gebrauchtkäufer. Die Garantie ist ein Marketingprodukt und da darf S dann erfinden, dass diese nur für Neukunden gilt.
 
Welchen Unterschied macht es für den Händler oder Produzenten, ob nun der Neukunde oder der Gebrauchtkäufer ein Anliegen hat? Es ist daher auch nicht egal, ob man es Garantie oder Gewährleistung nennt. Die Gewährleistung kann S nicht ändern und gilt auch für den Gebrauchtkäufer. Die Garantie ist ein Marketingprodukt und da darf S dann erfinden, dass diese nur für Neukunden gilt.
Weil nur am Neukauf Geld verdient wird , nicht am Weiterverkauf . Demnächst wollen alle nur noch gebraucht kaufen. Was passiert dann ?
Zudem ist es ist meine Meinung .
Wenn ich als Neukäufer weiterverkaufe , dann kann ich ja die Rechte übertragen , wenn man es denn möchte . Würde den Gebrauchtmarkt etwas normalisieren. Was da momentan so abgeht ist krank....
 
Entscheidend ist die Gewährleistung und die ist nunmal in diesem Fall sicherlich gegeben. Auch S kann nicht leugnen, dass ein Qualitätsmangel vorliegt und diesen kostenlos für den Verbraucher ob erster oder zweiter beheben muss.

Als Specialized Händler hat man Rechte und Pflichten, will heissen der Händler muss die Gewährleistung kostenlos ausführen.
 
Welchen Unterschied macht es für den Händler oder Produzenten, ob nun der Neukunde oder der Gebrauchtkäufer ein Anliegen hat?
Weil nur am Neukauf Geld verdient wird , nicht am Weiterverkauf .
Keinen Unterschied natürlich.
Wenn der Erstkunde nach nem Jahr das Bike weiterverkauft verdient der Händler/Produzent nichts, wenn der Erstkunde das Bike behält auch nicht.
Hat schon seine Gründe, warum es bei der gesetzlichen Gewährleistung so ist, dass diese auch für den Gebrauchtkäufer gilt.
Die Garantie kann der Hersteller auslegen wie er will und nutzt das natürlich zu seinen Gunsten.
Viele kaufen gebrauchte Bikes und wollen dann noch alle Service/Garantie-Leistungen in Anspruch nehmen wie bei einem Neukauf-Kunden.
Kann so aber auch nicht richtig sein , oder?
Im Gegensatz dazu finde ich es nicht richtig, wenn der Hersteller keine Garantieleistung mehr erfüllen muss, sobald das Bike weiterverkauft wird.
Denn genau dafür zahlt der Erstkäufer doch.
Welchen logischen Grund sollte es haben, dass der Hersteller/Händler weniger Leistung erbringen muss, wenn ein Bike den Besitzer wechselt?
 
wobei der ein Ausbau inkl Settings für einen geschulten unter 30min sind ....
und die Biker-Schrauber-Stunde ist jetzt nicht gerade im Premium Preis Klassen Segment angesiedelt
 
Jetzt bin ich auch vom „Dämpfer Gate“
betroffen
Hat jemand von Euch schon mal eine positive Entwicklung/Regelung erfahren nachdem er hier offenkundig sein Problem geschildert hat?
Danke
 
Jetzt bin ich auch vom „Dämpfer Gate“
betroffen
Hat jemand von Euch schon mal eine positive Entwicklung/Regelung erfahren nachdem er hier offenkundig sein Problem geschildert hat?
Danke
Ich kann leider noch nichts Neues berichten. Bin ja auch ein Sonderfall, da ich es gebraucht gekauft habe und vor dem 1. Juli. Muss warten bis der Chef von meinem Händler vor Ort wieder da ist. Bei granny72 lief es ja anscheinend unproblematisch. Angerufen beim Händler. Austauschdämpfer bestellt. Als er da war eingebaut.
Wie lief es denn bei den Anderen, die den Dämpfer schon getauscht haben?
 
Entscheidend ist die Gewährleistung und die ist nunmal in diesem Fall sicherlich gegeben. Auch S kann nicht leugnen, dass ein Qualitätsmangel vorliegt und diesen kostenlos für den Verbraucher ob erster oder zweiter beheben muss.

Als Specialized Händler hat man Rechte und Pflichten, will heissen der Händler muss die Gewährleistung kostenlos ausführen.
die gewährleistungspflicht seitens des herstellers ist m.m.n. nur dann gegeben, wenn der erstkäufer dem nachfolgenden besitzer sein recht auf die gesetzliche gewährleistung abtritt.
die weitergabe/ das abtreten dieses rechts an jedem nach dem erstkäufer kann durch specialized untersagt werden.

nach dem 6. monat gilt die beweislastumkehr, und dieser zeitraum ist schon lange verstrichen.

so kann man in diesem fall nur auf kulanz hoffen.
und kostenlos muss in diesem fall gar nichts sein.
 
die gewährleistungspflicht seitens des herstellers ist m.m.n. nur dann gegeben, wenn der erstkäufer dem nachfolgenden besitzer sein recht auf die gesetzliche gewährleistung abtritt.
die weitergabe/ das abtreten dieses rechts an jedem nach dem erstkäufer kann durch specialized untersagt werden.

nach dem 6. monat gilt die beweislastumkehr, und dieser zeitraum ist schon lange verstrichen.

so kann man in diesem fall nur auf kulanz hoffen.
und kostenlos muss in diesem fall gar nichts sein.
nee so isses auch nicht.
1. Gesetzliche Gewährleistungspflicht liegt beim Händler, da er der Vertragspartner ist! Heisst der Kaufvertrag wurde nämlich mit dem Händler geschlossen und nicht mit Specialized! Somit kann ich nur die Gewährleistungsrechte per Abtretung übertragen!
Dies Abtretung muss vom Händler akzeptiert werden, da es ein BGH-Urteil(1978) darüber gibt.

2. Garantie ist Part von Specialized und mit null Ansprüchen verbunden. Specialized allein entscheidet!
Da kann von Fall zu Fall entschieden werden, entscheiden wird immer Specialized.
Specialized allein stellt die Regeln der Garantie auf.

Keinen Unterschied natürlich.
Wenn der Erstkunde nach nem Jahr das Bike weiterverkauft verdient der Händler/Produzent nichts, wenn der Erstkunde das Bike behält auch nicht.
Hat schon seine Gründe, warum es bei der gesetzlichen Gewährleistung so ist, dass diese auch für den Gebrauchtkäufer gilt.
Die Garantie kann der Hersteller auslegen wie er will und nutzt das natürlich zu seinen Gunsten.

Im Gegensatz dazu finde ich es nicht richtig, wenn der Hersteller keine Garantieleistung mehr erfüllen muss, sobald das Bike weiterverkauft wird.
Denn genau dafür zahlt der Erstkäufer doch.
Welchen logischen Grund sollte es haben, dass der Hersteller/Händler weniger Leistung erbringen muss, wenn ein Bike den Besitzer wechselt?
Nein, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gehen nicht an den Zweitkäufer über, diese gehören auch bei Verkauf dem Erstkäufer.
Der Erstkäufer müsste sie explizit per Abtretungserklärung an den Zweitkäufer übertragen.
Der Hersteller(Specialized) muss gar nix erfüllen, da kein Vertragspartner.
 
die gewährleistungspflicht seitens des herstellers ist m.m.n. nur dann gegeben, wenn der erstkäufer dem nachfolgenden besitzer sein recht auf die gesetzliche gewährleistung abtritt.
die weitergabe/ das abtreten dieses rechts an jedem nach dem erstkäufer kann durch specialized untersagt werden.

nach dem 6. monat gilt die beweislastumkehr, und dieser zeitraum ist schon lange verstrichen.

so kann man in diesem fall nur auf kulanz hoffen.
und kostenlos muss in diesem fall gar nichts sein.

In meinem Fall stellt sich letztlich nur die Frage nach der Garantie, nicht die der Gewährleistung. In den Garantiebestimmungen von Specialized für Produkte, die nach dem 1. Juli 2018 gekauft wurden, steht explizit, dass die zweijährige Garantie für den Dämpfer an den Zweitbesitzer übertragen werden kann. Bei älteren Garantiebestimmungen, die ich nur auf Englisch gelesen habe, steht immer nur etwas von dem Ersteigentümer. Folgenden Passus habe ich gefunden: "This Limited Warranty applies only to the original owner and is not transferable". Allerdings weiß ich nicht, ob das die "vorletzte" Version ist oder nicht.

Wenn der Dämpfer quasi überall früher oder später kaputt geht, müsste Specialized in diesem Fall eigentlich eine Rückrufaktion starten.

Mir persönlich geht es auch darum, mein Fahrrad nutzen zu können. Ich will auch nicht meinen alten Dämpfer einschicken müssen und dann wochenlang auf einen Austauschdämpfer warten. Dann kaufe ich mir lieber einen neuen Dämpfer, sofern das überhaupt möglich ist, und behalte den kaputten.
 
Zuletzt bearbeitet:
In meinem Fall stellt sich letztlich nur die Frage nach der Garantie, nicht die der Gewährleistung. In den Garantiebestimmungen von Specialized für Produkte, die nach dem 1. Juli 2018 gekauft wurden, steht explizit, dass die zweijährige Garantie für den Dämpfer an den Zweitbesitzer übertragen werden kann. Bei älteren Garantiebestimmungen, die ich nur auf Englisch gelesen habe, steht immer nur etwas von dem Ersteigentümer. Folgenden Passus habe ich gefunden: "This Limited Warranty applies only to the original owner and is not transferable". Allerdings weiß ich nicht, ob das die "vorletzte" Version ist oder nicht.
Richtig erkannt:daumen:
Du bist somit dem Hersteller(Specialized)ausgeliefert, er kann nun deinen Fall prüfen und frei entscheiden.
Viel Glück!
 
In meinem Fall stellt sich letztlich nur die Frage nach der Garantie, nicht die der Gewährleistung. In den Garantiebestimmungen von Specialized für Produkte, die nach dem 1. Juli 2018 gekauft wurden, steht explizit, dass die zweijährige Garantie für den Dämpfer an den Zweitbesitzer übertragen werden kann. Bei älteren Garantiebestimmungen, die ich nur auf Englisch gelesen habe, steht immer nur etwas von dem Ersteigentümer. Folgenden Passus habe ich gefunden: "This Limited Warranty applies only to the original owner and is not transferable". Allerdings weiß ich nicht, ob das die "vorletzte" Version ist oder nicht.

Wenn der Dämpfer quasi überall früher oder später kaputt geht, müsste Specialized in diesem Fall eigentlich eine Rückrufaktion starten.

Mir persönlich geht es auch darum, mein Fahrrad nutzen zu können. Ich will auch nicht meinen alten Dämpfer einschicken müssen und dann wochenlang auf einen Austauschdämpfer warten. Dann kaufe ich mir lieber einen neuen Dämpfer, sofern das überhaupt möglich ist, und behalte den kaputten.
Dann soll der Erstbesitzer die Gewährleistung einfordern, er hat ja die Originalrechnung. Ob es nun an dich verkauft wurde oder nicht, ist meiner Meinung nach nicht relevant für die Abwicklung.

Eine Rückrufaktion ist schon lange fällig...
 
Dann soll der Erstbesitzer die Gewährleistung einfordern, er hat ja die Originalrechnung. Ob es nun an dich verkauft wurde oder nicht, ist meiner Meinung nach nicht relevant für die Abwicklung.

Eine Rückrufaktion ist schon lange fällig...
der erstkäufer kann die gewährleistung nicht einfordern, denn er muss erst einmal beweisen, dass der defekt beim kauf schon vorhanden war.

so lange specialized den fehler nicht von selbst eingesteht wird das schwer bis unmöglich. kostenintensiv auf jeden fall.
 
der erstkäufer kann die gewährleistung nicht einfordern, denn er muss erst einmal beweisen, dass der defekt beim kauf schon vorhanden war.

so lange specialized den fehler nicht von selbst eingesteht wird das schwer bis unmöglich. kostenintensiv auf jeden fall.
Der Erstkäufer könnte theoretisch die zweijährige Garantie geltend machen. Hierbei gibt es ja keine Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Dazu müsste der Erstkäufer aber wahrscheinlich mit meinem Rad erstmal zum Händler. Ist ja nicht so, dass man einfach ein Paket macht und das abschickt. Und das wäre für alle Beteiligten ein nicht angemessener Aufwand.
 
Garantie ebenso wenig da der Hersteller Garantiebedingungen frei stricken kann.
Zur not schreibt er noch einen kleinen zweizeiler und verweist irgendwie darauf.
Am einfachsten ist es immer in den ersten 6 Monaten.
 
"Dämpfer-Gate" Empfehlung Abwicklung
Da ich aktuell selber unter einem defekten Dämpfer "leide", ist meine Empfehlung zur Abwicklung gegenüber Eurem Vertragspartner (immer Händler; als Erstkäufer) wie folgt:
-Verbindlich / unter Zeugen das Problem im Rahmen der Gewährleistung aufnehmen lassen
-wenn es Unklarheiten gibt oder es zu zeitlichen Verzögerungen (1 Woche) kommt, seinen Gewährleistungsanspruch schriftlich gegenüber seinem Händler festhalten
-Schriftform: Den Fall beschreiben, Rechnung beilegen, 3 Möglichkeiten des Handelns anbieten (Reparatur, Tausch oder Rückgabe)
Dabei eine Frist von 14-21 Tagen einräumen. Dieses per Mail und als Einschreiben verfassen
-Wenn sich trotzdem nichts tut und die Frist von 14-21 Tagen verstrichen ist, einen Gerichtlichen Mahnbescheidsantrag
(https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/mahnverfahren/mahnbescheid/index.php) bewirken
-Darauf muß der Händler reagieren, sonst ist dieser rechtskräftig

Hoffen wir das aber nie soweit kommt, weil...
Wir wollen doch alle nur in Ruhe "Biken und Spass" haben
 
Da platzt einem doch echt die Hutschnur, wenn man das hier liest. Hier geht gefühlt ein Dämpfer nach dem anderen über die Wupper und dann muss man sich als Kunde noch mit so einem Klein-Klein von seinem Händler abspeisen lassen. (neee, das geht nicht, weil sich die Garantiebestimmungen geändert haben im Juli. bla-blupp)
Gibt auch Firmen die das Wort "Kulanz" noch nicht aus ihrem Wortschatz gestrichen haben.
Specialized hat mit die höchstens Preise im Markt, da kann ich als Kunde auch Premium Service verlangen. Wieso sollte das Produkt sonst Premium sein? Schneller fahre ich damit nicht, gut aussehende gibt es auch beim Wettbewerb und besonders leicht sind die auch nicht...
Aber ist wahrscheinlich ähnlich wie mit den deutschen Premium Autoherstellern... Premium ist da nur das Marketing Gesabbel und die Löhne des Managements...
Bin ja selber Leidtragender, mit meinem ausgeschlagenen Steuersatz am S-Works. Aber klar, bin ich selber schuld. Seltsam nur, dass am neuen Epic die Lagerschale viel tiefer sitzt und ein ausschlagen damit so gut wie ausgeschlossen ist...
Und dann hat es hier die ganzen Fanboys, die das auch noch gut heissen. Ähnlich wie die Fanboys, die weiter ihren VW / Audi, was auch immer kaufen, weil die ja soooo geil sind und alle anderen auch betrügen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Fact ist: Die Dämpfer wurden bereits mit einem versteckten Mangel (Fehlkonstruktion, Qualitätsmangel) ausgeliefert, da besteht sicher kein Zweifel.
 
Fact ist: Die Dämpfer wurden bereits mit einem versteckten Mangel (Fehlkonstruktion) ausgeliefert, da besteht sicher kein Zweifel.
Wenn das wirklich so ist, warum organisiert man dann nicht eine gemeinsame Aktion? Falls ein versteckter Mangel/Konstruktionsfehler (der zu beweisen wäre) vorliegt, sind ALLE Dämpfer betroffen. Somit auch ALLE Käufer. Wenn jetzt ALLE gemeinsam zu Specialized marschieren, können die sich nicht sträuben - da bin ich mir sicher. Wenn allerdings jeder einzelen seinen Händler verantwortlich macht, der nicht für den zu beweisenden versteckten Mangel/Konstruktionsfehler verantwrotlich ist, oder vehement mit Fristen und juristischen Schreiben belagert, wird sich nichts ändern. Es werden alle Fälle einzeln als "Einzelfall" betrachtet und irgendwie gelöst.

1. Schritt: Beweise den Fehler
2. Schritt: Sammle "Kläger"
3. Schritt: Konfrontiere den "Verursacher" mit bewiesenem Fehler und daraus resultierenden Schäden (Finanziell hilft da immer...)
4a. Schritt: Einigung außergerichtlich (Specialized ruft bewiesenermaßen defekte Dämpfer zurück, alle Kunden erhalten Ersatz)
4b. Schritt: Streit vor Gericht eines Vertreters der "Sammelklage" mit dem Verursacher des bewiesenen Fehlers
5....

Wurde der 1. Schritt schon haltbar bewiesen?
 
Zurück