illuminato
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Welchen Unterschied macht es für den Händler oder Produzenten, ob nun der Neukunde oder der Gebrauchtkäufer ein Anliegen hat? Es ist daher auch nicht egal, ob man es Garantie oder Gewährleistung nennt. Die Gewährleistung kann S nicht ändern und gilt auch für den Gebrauchtkäufer. Die Garantie ist ein Marketingprodukt und da darf S dann erfinden, dass diese nur für Neukunden gilt.Viele kaufen gebrauchte Bikes und wollen dann noch alle Service/Garantie-Leistungen in Anspruch nehmen wie bei einem Neukauf-Kunden.
Kann so aber auch nicht richtig sein , oder?
Weil nur am Neukauf Geld verdient wird , nicht am Weiterverkauf . Demnächst wollen alle nur noch gebraucht kaufen. Was passiert dann ?Welchen Unterschied macht es für den Händler oder Produzenten, ob nun der Neukunde oder der Gebrauchtkäufer ein Anliegen hat? Es ist daher auch nicht egal, ob man es Garantie oder Gewährleistung nennt. Die Gewährleistung kann S nicht ändern und gilt auch für den Gebrauchtkäufer. Die Garantie ist ein Marketingprodukt und da darf S dann erfinden, dass diese nur für Neukunden gilt.
Welchen Unterschied macht es für den Händler oder Produzenten, ob nun der Neukunde oder der Gebrauchtkäufer ein Anliegen hat?
Keinen Unterschied natürlich.Weil nur am Neukauf Geld verdient wird , nicht am Weiterverkauf .
Im Gegensatz dazu finde ich es nicht richtig, wenn der Hersteller keine Garantieleistung mehr erfüllen muss, sobald das Bike weiterverkauft wird.Viele kaufen gebrauchte Bikes und wollen dann noch alle Service/Garantie-Leistungen in Anspruch nehmen wie bei einem Neukauf-Kunden.
Kann so aber auch nicht richtig sein , oder?
Die 165€ sind inklusive Ein- und Ausbau.Bin mir nicht mehr 100% sicher, aber ich meine das er mir den Preis incl Montage genannt hat. Was dann bedeuten würde das unsere beiden Preise nicht sehr weit auseinander liegen. ;-)
Ich kann leider noch nichts Neues berichten. Bin ja auch ein Sonderfall, da ich es gebraucht gekauft habe und vor dem 1. Juli. Muss warten bis der Chef von meinem Händler vor Ort wieder da ist. Bei granny72 lief es ja anscheinend unproblematisch. Angerufen beim Händler. Austauschdämpfer bestellt. Als er da war eingebaut.Jetzt bin ich auch vom „Dämpfer Gate“
betroffen
Hat jemand von Euch schon mal eine positive Entwicklung/Regelung erfahren nachdem er hier offenkundig sein Problem geschildert hat?
Danke
die gewährleistungspflicht seitens des herstellers ist m.m.n. nur dann gegeben, wenn der erstkäufer dem nachfolgenden besitzer sein recht auf die gesetzliche gewährleistung abtritt.Entscheidend ist die Gewährleistung und die ist nunmal in diesem Fall sicherlich gegeben. Auch S kann nicht leugnen, dass ein Qualitätsmangel vorliegt und diesen kostenlos für den Verbraucher ob erster oder zweiter beheben muss.
Als Specialized Händler hat man Rechte und Pflichten, will heissen der Händler muss die Gewährleistung kostenlos ausführen.
nee so isses auch nicht.die gewährleistungspflicht seitens des herstellers ist m.m.n. nur dann gegeben, wenn der erstkäufer dem nachfolgenden besitzer sein recht auf die gesetzliche gewährleistung abtritt.
die weitergabe/ das abtreten dieses rechts an jedem nach dem erstkäufer kann durch specialized untersagt werden.
nach dem 6. monat gilt die beweislastumkehr, und dieser zeitraum ist schon lange verstrichen.
so kann man in diesem fall nur auf kulanz hoffen.
und kostenlos muss in diesem fall gar nichts sein.
Nein, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gehen nicht an den Zweitkäufer über, diese gehören auch bei Verkauf dem Erstkäufer.Keinen Unterschied natürlich.
Wenn der Erstkunde nach nem Jahr das Bike weiterverkauft verdient der Händler/Produzent nichts, wenn der Erstkunde das Bike behält auch nicht.
Hat schon seine Gründe, warum es bei der gesetzlichen Gewährleistung so ist, dass diese auch für den Gebrauchtkäufer gilt.
Die Garantie kann der Hersteller auslegen wie er will und nutzt das natürlich zu seinen Gunsten.
Im Gegensatz dazu finde ich es nicht richtig, wenn der Hersteller keine Garantieleistung mehr erfüllen muss, sobald das Bike weiterverkauft wird.
Denn genau dafür zahlt der Erstkäufer doch.
Welchen logischen Grund sollte es haben, dass der Hersteller/Händler weniger Leistung erbringen muss, wenn ein Bike den Besitzer wechselt?
die gewährleistungspflicht seitens des herstellers ist m.m.n. nur dann gegeben, wenn der erstkäufer dem nachfolgenden besitzer sein recht auf die gesetzliche gewährleistung abtritt.
die weitergabe/ das abtreten dieses rechts an jedem nach dem erstkäufer kann durch specialized untersagt werden.
nach dem 6. monat gilt die beweislastumkehr, und dieser zeitraum ist schon lange verstrichen.
so kann man in diesem fall nur auf kulanz hoffen.
und kostenlos muss in diesem fall gar nichts sein.
Richtig erkanntIn meinem Fall stellt sich letztlich nur die Frage nach der Garantie, nicht die der Gewährleistung. In den Garantiebestimmungen von Specialized für Produkte, die nach dem 1. Juli 2018 gekauft wurden, steht explizit, dass die zweijährige Garantie für den Dämpfer an den Zweitbesitzer übertragen werden kann. Bei älteren Garantiebestimmungen, die ich nur auf Englisch gelesen habe, steht immer nur etwas von dem Ersteigentümer. Folgenden Passus habe ich gefunden: "This Limited Warranty applies only to the original owner and is not transferable". Allerdings weiß ich nicht, ob das die "vorletzte" Version ist oder nicht.
Dann soll der Erstbesitzer die Gewährleistung einfordern, er hat ja die Originalrechnung. Ob es nun an dich verkauft wurde oder nicht, ist meiner Meinung nach nicht relevant für die Abwicklung.In meinem Fall stellt sich letztlich nur die Frage nach der Garantie, nicht die der Gewährleistung. In den Garantiebestimmungen von Specialized für Produkte, die nach dem 1. Juli 2018 gekauft wurden, steht explizit, dass die zweijährige Garantie für den Dämpfer an den Zweitbesitzer übertragen werden kann. Bei älteren Garantiebestimmungen, die ich nur auf Englisch gelesen habe, steht immer nur etwas von dem Ersteigentümer. Folgenden Passus habe ich gefunden: "This Limited Warranty applies only to the original owner and is not transferable". Allerdings weiß ich nicht, ob das die "vorletzte" Version ist oder nicht.
Wenn der Dämpfer quasi überall früher oder später kaputt geht, müsste Specialized in diesem Fall eigentlich eine Rückrufaktion starten.
Mir persönlich geht es auch darum, mein Fahrrad nutzen zu können. Ich will auch nicht meinen alten Dämpfer einschicken müssen und dann wochenlang auf einen Austauschdämpfer warten. Dann kaufe ich mir lieber einen neuen Dämpfer, sofern das überhaupt möglich ist, und behalte den kaputten.
der erstkäufer kann die gewährleistung nicht einfordern, denn er muss erst einmal beweisen, dass der defekt beim kauf schon vorhanden war.Dann soll der Erstbesitzer die Gewährleistung einfordern, er hat ja die Originalrechnung. Ob es nun an dich verkauft wurde oder nicht, ist meiner Meinung nach nicht relevant für die Abwicklung.
Eine Rückrufaktion ist schon lange fällig...
Der Erstkäufer könnte theoretisch die zweijährige Garantie geltend machen. Hierbei gibt es ja keine Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Dazu müsste der Erstkäufer aber wahrscheinlich mit meinem Rad erstmal zum Händler. Ist ja nicht so, dass man einfach ein Paket macht und das abschickt. Und das wäre für alle Beteiligten ein nicht angemessener Aufwand.der erstkäufer kann die gewährleistung nicht einfordern, denn er muss erst einmal beweisen, dass der defekt beim kauf schon vorhanden war.
so lange specialized den fehler nicht von selbst eingesteht wird das schwer bis unmöglich. kostenintensiv auf jeden fall.
Ich habe Specialized bereits deswegen angeschrieben und auch noch mehrere Fragen gestellt. Habe aber bisher noch keine Antwort erhalten.@Epic-Marathon: Verlange doch die Garantiebestimmungen von Rider Care von vor Juli 2018, dann weisst du was Sache ist.
Wenn das wirklich so ist, warum organisiert man dann nicht eine gemeinsame Aktion? Falls ein versteckter Mangel/Konstruktionsfehler (der zu beweisen wäre) vorliegt, sind ALLE Dämpfer betroffen. Somit auch ALLE Käufer. Wenn jetzt ALLE gemeinsam zu Specialized marschieren, können die sich nicht sträuben - da bin ich mir sicher. Wenn allerdings jeder einzelen seinen Händler verantwortlich macht, der nicht für den zu beweisenden versteckten Mangel/Konstruktionsfehler verantwrotlich ist, oder vehement mit Fristen und juristischen Schreiben belagert, wird sich nichts ändern. Es werden alle Fälle einzeln als "Einzelfall" betrachtet und irgendwie gelöst.Fact ist: Die Dämpfer wurden bereits mit einem versteckten Mangel (Fehlkonstruktion) ausgeliefert, da besteht sicher kein Zweifel.