Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
Nochmal zu meiner konkreten Situation: Es geht um ein Specialized Epic 2018 (Brain 2.0). Der Dämpfer schmatzt. Der Erstkäufer hat das Rad vor einem Jahr beim Händler A gekauft. Ich habe ihm das Rad (Privatkauf) Ende Juli 2018 abgekauft.
Gemäß Garantiebestimmungen von Specialized gilt Folgendes:
"Wenn es sich bei Ihnen um einen Folgeeigentümer, also nicht um den ursprünglichen Käufer im Einzelhandel, sondern um den zweiten oder einen späteren Eigentümer handelt, gilt das Folgende: • Zweijährige Garantie ab Datum des ursprünglichen Einzelhandelskaufs für die folgenden Produkte der Marke Specialized: Rahmen und Rahmensets, einschließlich Lackierung und Grafiken, Bauteile, Ausrüstung, Schuhe, Helme und Roval-Räder. Dazu gehören beispielsweise Federungsteile entwickelt mit Hilfe von Specialized, wie z. B. BRAIN Gabeln und Dämpfer, und Specialized-spezifische Motoren und andere Bauteile von Antriebssystemen an elektrischen Fahrrädern."
Allerdings gilt die beschränkte Herstellergarantie für nach dem 01. Juli 2018 gekaufte Produkte.
Heute war ich bei Händler B (mein Händler vor Ort). Bei diesem habe ich in den letzten zehn Jahren zwei Bikes gekauft und kaufe auch immer wieder mal Bekleidung oder sonstiges.
Er konnte mir die Frage, was für vor dem 01. Juli 2018 gekaufte Produkte gilt, nicht eindeutig beantworten. Außerdem meinte er, dass das Fahrrad ja bei Händler A gekauft wurde und ich mich deswegen an Händler A wenden solle. Er (Händler B) wäre dafür nicht verantwortlich und wenn er es machen würde, müsste ich mindestens die Arbeitsstunden übernehmen. Daraufhin meinte ich, dass das für mich in Ordnung wäre. Er meinte daraufhin, dass ob Händler B das macht, muss der Chef entscheiden (der nicht im Haus ist) und dass das dann sowieso eine Kulanzentscheidung wäre. Ich solle mich aber doch bitte an Händler A wenden.
Bei Händler A habe ich dann angerufen. Dieser meinte, dass das (mögliche) Garantieansprüche ebenso Händler B entgegennehmen kann. Falls ich mich an ihm (Händler A) wende, müsste der Dämpfer einschicken. Es muss geprüft werden, ob es überhaupt ein Garantiefall wäre. Er frage, ob ich überhaupt den Dämpfer schon mal gewartet hätte. Daraufhin meinte ich, dass er doch erst ein Jahr alt wäre und das doch das vorgeschriebene Wartungsintervall wäre und 250 Betriebsstunden ist er noch nicht gelaufen.
Ich will doch nicht zig Kilometer zu Händler A fahren, dann zig Wochen auf den Dämpfer warten und dann hinterher heißt es "Pech gehabt" ist kein Garantiefall.
Händler B meint ich solle mich an Händler A wenden und Händler A meint das könne auch Händler B übernehmen.
Beide Händler meinten, dass der Dämpfer auf jedenfall eingeschickt werden muss und ich mehrere Wochen warten muss. Als ich meinte, ich hätte von dem Austauschprogramm gehört, d.h. einen anderen Dämpfer bestellen und dann an einem Tag Dämpfertausch, wurde gesagt, dass das nicht ginge.
Was würdet ihr mir raten?
Wenn ich einfach zu Händler B gehe und einen Dämpfer-Service (auf eigene Kosten) durchführen lassen würde, dann müsste ich ja auch zig Wochen auf den Dämpfer warten. Und leider ist es mein einziges Rad!