Straße statt Radweg

Dann hast du auf der Autobahn eine dem Verkehrsfluss nicht angepasste Geschwindigkeit! Das Recht auf Überholen hat jeder, das Recht auf Rasen niemand.

Ansonsten seh ich das so: Die StVO ist nur aus dem einzigen Grund entstanden: Pargraph 1 der StVO. Und wenn man sich an den hält passt doch alles. Deshalb seh ich das auch nicht so eng, wenn jemand gegen sonstwelche Paragraphen verstößt, solange er den ersetn Paragraphen geachtet hat.

Weniger Regeln und mehr Pochen auf Paragraph 1 würden mMn viel helfen!

Wo habe ich was von Rasen oder Geschwindigkeiten geschrieben ?
Wir haben (inzwischen) 2 Autos in der Familie die kaum schneller als 130 fahren. Ok, könnten noch ein wenig, aber das macht nicht wirklich Spaß.

Aber siehste, genau das ist die Einstellung.
Also wir fahren links mit unserem Smart auf der Autobahn mit ca. 120. Der Typ kommt von rechts,der Auffahrt auf die Autobahn will aber nicht hinter dem LKW hängen. Also zieht er mit Tempo 80 10mtr. vor mir direkt durch auf die Überholspur.
Und das ist dann die Denkweise. Ich hab doch das Recht zu Überholen, soll der mal ruhig Bremsen.....kann ja mit nem Smart eh nicht so schnell wie ich mit meinem tollen XYZ
Lustigerweise erlebt man sowas häufiger wenn man Smart fährt. Damals mit den größeren Autos hatten sie mehr Hemmungen.
In der Stadt wird mir beim Smart auch recht häufig die Vorfahrt genommen.
Komme ich mit dem Jeep, haben sie wohl Angst,da machen es nicht so viele.

Und sobald du gegen andere § verstößt, dann verstößt du ja zwangsläufig gegen §1 und behinderst oder nötigst andere Verkehrsteilnehmer (meistens)
Oder was ist mit den ganzen Leuten die in der Stadt plötzlich ne Vollbremsung hinlegen und einparken wollen......ohne zu Blinken ??
Oder meinen die rote Ampel, das Vorfahrt gewähren Schild ist immer nur für die andern Verkehrsteilnehmer da ?
Rechtsfahrgebot gilt nur für LKW´s auf der Autobahn ?

und ja, wenn du mit dem Rad auf der Strasse fährst behinderst du ja auch in gewisser Weise den sonstigen dort fließenden Verkehr. 90% der Fahrzeuge dort können und wollen eben schneller fahren.
Im Grunde genommen ist es doch die selbe Diskussion, wie Fahren im Wald auf Single Trails und zwischen Bikern und Jägern........
 
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Dann hast du auf der Autobahn eine dem Verkehrsfluss nicht angepasste Geschwindigkeit! Das Recht auf Überholen hat jeder, das Recht auf Rasen niemand.

Ich weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll über so eine Aussage?! Ich glaube ehern :heul:, weil Du das scheinbar ernst meinst.

Aber ich ziehe mich aus der Diskussion zurück, scheinbar pochen hier alle (bis auf wenige Ausnahmen) nur auf ihr Recht, vergessen aber grundsätzliche Pflichten.
Ich kann mit mit Fug und Recht behaupten, daß ich die Sache von vielen Standpunkten aus betrachte, da ich (man mag es kaum glauben!!) Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger bin.:eek::eek: Zu allem Überfluß liegt mir auch noch die Umwelt am Herzen.
 
Interessante Diskussion. Gestern hat mich ein in ein Grundstück einbiegender Fahrzeughalter übersehen und äusserst unsanft vom Radweg gefegt als ich auf dem Weg zur Arbeit war. Gab dann das volle Programm Polizei, SMH und nun Krankenhaus. Schätze mich selbst als sehr regelkonformen Pedalisten ein (halten bei rot, nutzung des vorhanden Radweges). Fakt ist für mich, auf der Strasse wäre mir das zu 90% nicht passiert.

Fakt ist aber "leider" auch das ich laut Stvo alles richtig gemacht habe, mir also rein rechtlich nichts vorzuwerfen ist.
Wäre mir der gleiche Unfall passiert während ich auf der Strasse trotz vorhandenem Radweg unterwegs gewesen wäre, würde der Fall versicherungstechnisch anders aussehen. Das ist neben dem für und wieder von Radweg oder Strassennutzung leider auch zu bedenken.

Gruß
 
Wenn man im Stau nicht an den stehenden PKWs vorbeikommt mit nem Fahrrad, dann sollte man das radeln vielleicht ganz lassen. :rolleyes:

Aha, meinst Du? Hast scheinbar überall Radstreifen auf der Fahrbahn die auch respektiert werden. Ich kenne dies jedenfalls aus meiner Gegend anders, da stellen sich Autofahrer absichtlich so hin das man mit dem Rad nicht überholen kann ohne auf den Bürgersteig auszuweichen.

Das ist ja was ich sage.
Die meiste Leute die hier jammern, wollen nicht mit einem StVZO entsprechedem Rad von A nach B kommen und angepaßt fahren.
Wenn ich angepasst fahrern soll, also so wie die Radwege es ermöglichen, dann kann ich wie gesagt zu Fuß laufen. Also bleibt mir nichts übrig als auf die Strasse auszuweichen und nein, die Strasse gehört nicht den Autofahrern. Zudem was heißt angepasst fahren, für mich ist mit Tempo 40 fahren angepasst, für die Oma welche ich dann überhole nicht mehr.

Sie wollen Sport treiben, Spaß haben usw.
Aber dafür sind Sportstätten, Bikeparks usw. da.
Ich kann mich doch nicht beschweren, dass ich auf öffentlicher Strasse keine Tour Etappe nachfahren kann.
Dafür sind weder Radwege noch Strassen da.

Gut, dann bitte auch den Joggern verbieten sämtliche Wege zu nutzen, dafür gibt es Turnhallen und Rundlaufkurse. Das selbe bitte bei den Kindern welche mit Ihren Spielfahrzeugen wie diese Wackelboards die Bürgersteige unsicher machen, dafür gibt es doch Spielplätze. Verbieten wir doch einfach alles.

Im Endeffekt wirst Du nur erreichen das die Leute aufhören mit Rad fahren und noch mehr die Umwelt mit Abgasen verpesten, denn wenn ich gezwungen werde mit dem Rad mehr oder minder die miserablen Radwege zu benutzen, dann steig ich auf den Roller um und kann ganz normal die Strasse nutzen, bin schneller habe die selben Parkmöglichkeiten und lache über die bekloppten Radfahrer welche sich mit Fußgängern zusammen auf dem beschissenen Radweg streiten welcher mal wieder den weggekehrten Dreck der Strasse beherbergt.
 
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Dann hast du auf der Autobahn eine dem Verkehrsfluss nicht angepasste Geschwindigkeit! Das Recht auf Überholen hat jeder, das Recht auf Rasen niemand.
Das hab selbst ich, obwohl ich in 4 Jahren Führerschein vllt. 2000km gefahren bin, schon erlebt.
Ist einer knapp vor mir mir 50-60km/h auf die Autobahn aufgefahren. Ich war mit 90-100km/h unterwegs, also absolut nicht gerast sondern eher sehr ruhig gefahren.

Interessant ist dann, dass solche Experten, sobald sie einmal auf der Autobahn sind, mit 130km/h bei erlaubten 100 überholen können.
 
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Wenn ich angepasst fahrern soll, also so wie die Radwege es ermöglichen, dann kann ich wie gesagt zu Fuß laufen. Also bleibt mir nichts übrig als auf die Strasse auszuweichen und nein, die Strasse gehört nicht den Autofahrern. Zudem was heißt angepasst fahren, für mich ist mit Tempo 40 fahren angepasst, für die Oma welche ich dann überhole nicht mehr.



Gut, dann bitte auch den Joggern verbieten sämtliche Wege zu nutzen, dafür gibt es Turnhallen und Rundlaufkurse. Das selbe bitte bei den Kindern welche mit Ihren Spielfahrzeugen wie diese Wackelboards die Bürgersteige unsicher machen, dafür gibt es doch Spielplätze. Verbieten wir doch einfach alles.

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Naja, du kannst schlecht argumentieren, das paßt nicht in mein Trqainings-/Fahrschema, deshalb halte ich mich nicht anbestehende Regelungen.

Wir haben hier auch ein paar Radwege, da wurde zwischen Radweg und Landstrasse Bäume gepflanzt. Jetzt haben wir da den schönsten Pumptrack. Geht auch garnicht.
Nur kann ich halt schlecht sagen, der Weg paßt mir nicht, deshalb verstoßte ich gegen die StVO. das haut dir jeder Polizist, Anwalt, Stadtplaner,und Diskussionpartner um die Ohren.
Sagst du aber, naja da sind solche Furchen, viel zu gefährlich. Der Belag ist bei Regen so rutschig, da stürzt man sofort, dann geht das. Das kannste sagen.

Wenn Jogger solche Probleme bereiten würden, dann würde das sicherlich auch angegangen.
und Kickboards, Inliner, Snakeboards standen ja aus den gründen auch schon häufiger ind er Kritik.

Mir gefällt hier auch so vieles nicht. Ist auch nen Grund warum ich regelmäßig in meiner Firma frage ob ich nicht nach USA versetzt werden kann. Aber solange gibt es nur 2 Möglichkeiten. Die Verordnungen und Gebote ignorieren und mit den Folgen leben (aber auch nicht darüber Strafen und Nachteile jammern), politisch dagegen vorgehen. macht ja der DIMB tlw. bei einigen Sachen.
Die 3. Möglichkeit GG §20 Abs 4 ist hier wohl noch etwas übertrieben......:rolleyes:

Ich für meinen Teil schei$$e auf die ganzen Verordnungen , Verbote usw. hier in D. Das ganze mache ich aber "low profile"
Machen und gut ist. Nicht groß darüber reden.......
Damit fährt man imho am Besten.
 
Neben dem Kreuzbergring wurde die Benutzungspflicht auch in der Humboldtallee (in beide Richtungen) sowie in der Bühlstraße (Richtung Süden) aufgehoben. Warum ausgerechnet in der Humboldtallee enzieht sich allerdings meinem Verständnis. Da ist der Radweg ja fast 3 Meter breit und in gutem Zustand, auf der Straße wird es dagegen bei Gegenverkehr + Radfahrer recht eng.
Ich bin ja mal auf das neue Projekt gespannt, den eRadschnellweg vom Norden bis zum Bahnhof.


Die Bühlstraße lasse ich nicht gelten, dort verengte sich der Radweg für beide Richtungen in unzulässiger Weise an einem Baum auf nur ca. einen Meter. Dort hätte sowieso nie eine Radwegebenutzungspflicht für beide Seiten bestehen dürfen! Die Humboldtallee ist in der Tat ein Fortschritt. Dafür besteht nun (neuerdings?) in der Bahnhofsstraße Richtung Osten für ca. 10 Meter eine eklatant rechtswidrige Radwegebenutzungspflicht, wo ich mich für diese 10 Meter aus dem fließenden Verkehr ausfädeln muß, um mich gleich danach wieder einzufädeln. Radwege dürfen nur dort benutzungspflichtig sein, wo sie Gefährdungen verringern. Hier wird man völlig sinnlos einer noch höheren Gefahr ausgesetzt.
Schnellweg? Daß ich nicht lache! Die Stadt schafft es doch nichtmal, einen arbeitslosen Maler für hundert Euro zu engagieren, um die praktisch unsichtbaren Pfeile und Linien am Weender Tor nachzupinseln. Die ohnehin irritierende Verkehrswegeführung ist nun auch bei gutem Willen nicht mehr zu erkennen, es kommt ständig zu gefährlichen Begegnungen. Göttingen? Schnell weg!
 
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auf der Autobahn vor einem rausziehen so das man ne Vollbremsung hinlegen muß usw., sind heutzutage an der Tagesordnung.

Der Typ kommt von rechts,der Auffahrt auf die Autobahn will
Was denn jetzt? Auf der Autobahn, oder auf der Auffahrt zur Autobahn?
Ersteres weckte halt bei mir die Erinnerung an die Zeit, wo ich regelmäßig die A5 gefahren bin. Berufsverkehr. Zwischen den Engstellen konnte man gut 120km/h fahren. Viele LKW sind unterwegs und mit 120 ist man eben schneller als ein LKW. Trotzdem gabs diejenigen Autofahrer, die immernoch für 100Meter auf 160 beschleunigten und dann glaubten, dass alle die sonst auch überholen wollen warten müssen, bis sie vorbei sind.

Und daher auch meine Antwort. Klassisches aneinander vorbeireden also. Und das was ich schildere hab ich wirklich JEDEN ****ing Tag auf der A5 (um Frankfurt) erlebt. Deine Schilderung bisher definitiv seltener.
 
Ich meinte die Leute die direkt von der AB Auffahrt über alle Spuren mit Tempo 80 auf die Überholspur schießen. Schei.....egal ob da Verkehr kommt.
Oder auch die die auf der AB Auffahrt rechts mit Vollgas überholen während du gerade mit Tempomat hinter nem LKW herfährst und die sich dann in die Lücke zwischen dir und LKW drängen und natürlich wegen der Überschußgeschwindigkeit ne Vollbremsung machen müssen.
Ist bei nem Geländewagen mit über 2to. Tempomat an nicht lustig....... Der steht dann schnell quer 5cm hinter dem Spinner......
Die verstehen auch irgendwie nicht das so ein richtiger Geländewagen mit Stahlstoßstangen und Winde die erstmal 3 km weiter schießen würde bei nem Aufprall
 
...und ja, wenn du mit dem Rad auf der Strasse fährst behinderst du ja auch in gewisser Weise den sonstigen dort fließenden Verkehr. 90% der Fahrzeuge dort können und wollen eben schneller fahren...

Das ist genau der Irrtum, Radfahrer gehören genauso zum Verkehr, wie Autos.
Wenn jemand schneller fahren will und einen Radfahrer vor sich hat, wird er nicht behindert, sondern muß seine Geschwindigkeit an den Verkehr anpassen und bei passender Gelegenheit überholen...
Simple Sache, wird aber oft übersehen:rolleyes:

Genauso muß man keinen Platz machen, wenn man innerorts 50 fährt und hinter einem einer 80 fahren will. 50kmh sind die zulässige Höchstgeschwindigkeit! Nicht die Richtgeschwindigkeit! Bei dichtem Verkehr müssen die "anderen" Autofahrer ja auch nicht Platz machen, nur weil einer 50 fahren will. Es geht halt nicht schneller, das ist Verkehr.

Und was Rennradfahren auf der Straße angeht:
Das ist per se laut StVO zulässig, da dort Bezug genommen wird auf die StVZO und dort explizit Rennradfahrer (bei der Beleuchtung) als Sondergruppe der Radfahrer erwähnt werden.

Der Nikolauzi
 
Ich meinte die Leute die direkt von der AB Auffahrt über alle Spuren mit Tempo 80 auf die Überholspur schießen. Schei.....egal ob da Verkehr kommt.
Oder auch die die auf der AB Auffahrt rechts mit Vollgas überholen während du gerade mit Tempomat hinter nem LKW herfährst und die sich dann in die Lücke zwischen dir und LKW drängen und natürlich wegen der Überschußgeschwindigkeit ne Vollbremsung machen müssen.
Ist bei nem Geländewagen mit über 2to. Tempomat an nicht lustig....... Der steht dann schnell quer 5cm hinter dem Spinner......
Die verstehen auch irgendwie nicht das so ein richtiger Geländewagen mit Stahlstoßstangen und Winde die erstmal 3 km weiter schießen würde bei nem Aufprall

1. weiß ich nicht was deine Autobahnerfahrungen mit dem Thema zu tun haben, die wenigsten Radfahrer sind nämlich dort unterwegs.

2. darf man lt. StVO natürlich auf dem Beschleunigungsstreifen rechts "überholen" und da du sicherlich den Mindestabstand einhällst (bei vorausfahrendem LKW also etwa 45-50m) sollte da dann wohl auch genügend freier Platz zum Auffahren bleiben ohne dass der auffahrende eine "Vollbremsung" hinlegt.

Nach deinen Äußerungen die du hier im Thread hinterlässt, schließe ich aber eher darauf, dass du, wenn dich "So Jemand" ausbeschleunigen möchte, nochmal etwas Gas gibst um ja niemanden rein zu lassen. Ob das so ist kann ich natürlich nicht beurteilen, ich schließe es ausschließlich an der Art wie du hier postest.
 
TJa, die sicheren Radwege halt...

Eben nicht:

"Nach Aussagen eines Zeugen, so die Polizei, war der Radfahrer auf dem Radweg entlang der Clichystraße rechts an einem Sattelzug vorbeigefahren, dessen Fahrer ebenfalls auf der Clichystraße angefahren war, nachdem die Ampel an der Einmündung der Schloßstraße auf grün geschaltet hatte. Plötzlich sei der Radfahrer unmittelbar vor dem Lkw auf die Fahrbahn gefahren und von der Lkw-Front erfasst worden. Der 52-Jährige erlag seinen schwersten Verletzungen noch am Unfallort."

Aber vielleicht lag es an der Zusatzfunktion von Radwegen.

"Bislang sei nicht geklärt, ob der Radfahrer wegen eines rund 30 bis 40 Meter weiter vorn auf dem Radweg abgestellten Pkw-Gespanns vom Radweg auf die Fahrbahn ausgewichen war."

Quelle: Südwest Presse
 
Weil der Unfall anscheinend passiert ist, weil der Radfahrer einen auf den Radweg geparkten Auto ausgewichen ist.
Und es ist nun mal so: Radwege werden nur zu gerne als Parkplatz missbraucht. Und wäre da kein Radweg gewesen hätte der Radfahrer nicht ausweichen müssen. In zweiter Reihe wird meiner Erfahrung nach nämlich erheblich seltener geparkt.
 
ich finde der fall taugt nicht viel um hier über die unsinnige radwegspflicht herzuziehen , auch wenn er alle klischees erfüllt ( radwegparker, radweg, laster ) fehlt uns das wissen ob er ein handzeichen gegeben hat, hat er sich umgeschaut hat er alle notwendigen schritte unternommen um sicher auf die fahrbahn zu kommen? anhand des augenzeugen und des ( wahrscheinlich reisserischen ) berichts der zeitung eher nicht, denn da steht : plötzlich
 
ich finde der fall taugt nicht viel um hier über die unsinnige radwegspflicht herzuziehen , auch wenn er alle klischees erfüllt ( radwegparker, radweg, laster ) fehlt uns das wissen ob er ein handzeichen gegeben hat, hat er sich umgeschaut hat er alle notwendigen schritte unternommen um sicher auf die fahrbahn zu kommen? anhand des augenzeugen und des ( wahrscheinlich reisserischen ) berichts der zeitung eher nicht, denn da steht : plötzlich

Die Polizei sucht dringend Zeugen, aber die werden wohl auch nicht sagen können, wieso der Radfahrer rübergezogen ist. Wir können alle raten aber genau weiß es keiner.

Der Artikel hier paßt aber eher. Interessant sind dann auch die Diskussionen.


http://www.faz.net/aktuell/technik-motor/tempo-30-das-lehrstueck-12010127.html
 
Das ist genau der Irrtum, Radfahrer gehören genauso zum Verkehr, wie Autos.
Wenn jemand schneller fahren will und einen Radfahrer vor sich hat, wird er nicht behindert, sondern muß seine Geschwindigkeit an den Verkehr anpassen und bei passender Gelegenheit überholen...
Simple Sache, wird aber oft übersehen:rolleyes:

......................

Und was Rennradfahren auf der Straße angeht:
Das ist per se laut StVO zulässig, da dort Bezug genommen wird auf die StVZO und dort explizit Rennradfahrer (bei der Beleuchtung) als Sondergruppe der Radfahrer erwähnt werden.

Der Nikolauzi

Zum ersten Punkt hast Du Dir meine Postings mit den Links zur StVO nicht genau durchgelesen.

Und zum zweiten Punkt.....
Wie kommst Du darauf ? Das ist wohl eher eine Fehlinfo. Zumindest wenn dort benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind

http://www.adfc.de/verkehr--recht/recht/regeln-fuer-radfahrer/rennrad-und-radweg/rennrad-und-radwegebenutzungspflicht
 
...Und zum zweiten Punkt.....
Wie kommst Du darauf ? Das ist wohl eher eine Fehlinfo. Zumindest wenn dort benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind...
Keine Frage, wenn Radweg da, dann müssen die benutzt werden.

Aber wenn keiner da ist, ist ein Rennrad kein Hindernis, ergo keine unnötigen Fahrten gemäß StVO. Dieses Argument kam aus Deinen Postings heraus.
Radwege sind nicht zur Beschleunigung der Autofahrer da, sondern zum "Schutz" der Radfahrer...

Dann wären eher die Touren mit dem Auto zum 30km entfernten Spinning unnötige Fahrten und gehörten verboten...

Der Nikolauzi
 
Genauer gesagt: Wenn ein benutzungspflichtiger Radweg da ist, dann muß er benutzt werden.

Gut dann hier mal 2 Fragen wo muss ich hier Fahren?
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...Einräder zählen allerdings nicht als Fahrrad, sondern sind Freizeitgeräte, wie Skateboards auch, und gehören auf den Bürgersteig, sofern vorhanden (kann Deine Fotos nicht sehen)...
 
Zum ersten Punkt hast Du Dir meine Postings mit den Links zur StVO nicht genau durchgelesen.

Wenn ich mir deine Links durchlese, fällt mir z.B. folgendes auf:

§5 Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

....................
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Ich habe mal den Passus orange eingefärbt.
Das bedeutet dann, dass wenn nur du hinter mir herfährst kannst du verrecken und ich muss nicht mal einen Gedanken verschwenden wie du mich überholen kannst.

Folgender Satz aus o.g. §5 ist ja auch super:

(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt

Also unter 50m Sichtweite dürfte mich kein LKW überholen, nirgendwo, auch nicht innerstädtisch, das wäre doch ein Spaß.
 
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