Unfall mit dem Bike, wie geht ihr damit um?

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Hi Freunde,

hatte heute Morgen ein Wegeunfall zur Arbeit, natürlich mit dem Fahrrad habe ein Auto mitgenommen.

Mir ist nichts passiert, nur das Auto war der leid tragende.

Sie fuhr langsam von recht aus der Am Burgholz Straße wollte in eine Einfahrt rein, wo es ein Rolltor gibt und ich zu meiner bedauern zu schnell und habe nicht geguckt.

Einfach meine Dummheit in diesem Augenblick.

Wäre ich langsamer gewesen und hätte geguckt naja, dann bräuchte ich diese Texte nicht schreiben.

Kam aus der Straße Am Buchenmaar und sie kam von recht aus Am Burgholz Straße.

Polizei wurde nicht gerufen, da kein Personen schaden ersichtlich war.

Habe mal eine Frage wie geht ihr damit um, wenn ihr ein Unfall hattet was muss ich noch machen?

Adresse haben wir getauscht und ich habe auch schon meine Haftpflicht informiert.
Arbeitgeber wurde auch schon Informiert.



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Schaden bei der Haftpflicht melden, auf die Schadensansprüche warten und diese an die Versicherung weiterleiten.
Sprich im Zweifel mal mit Deinem Versicherungsmenschen, der weiß was zu tun und zu lassen ist.
 
Hab mit der Haftpflicht gesprochen, die schicken mir eine Schadensmeldung zu diese soll ich dann ausfüllen und die schicken dann einen Sachverständiger um den Schaden zu begutachten.

Ich möchte ja Fair sein, habe kein Interesse mit der Partei Stress zubekommen.

Mein Wunsch und mein bestreben ist das alles schnell über die Bühne geht.
 
Auch bei einem Sachschaden sollte IMMER die Polizei zur Beweissicherung gerufen werden! Am Ende kann so etwas ohne Polizei echt teuer werden..


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Die Polizei zu rufen, wenn man selber schuld war, ist keine so gute Idee. Da bekommt man dann noch ein schönes Bußgeld aufgebrummt.

Ich hatte auch schon zwei selbstverschuldete Unfälle :wut:, die wurden ohne Polizei problemlos abgewickelt.
 
Ja und nein. Ich kenne genügend Fälle, da ist aus einem Parkrempler anschließend plötzlich ein Rundumschaden geworden. Da wird bei späterer Begutachtung "bei Tageslicht" plötzlich noch der ein oder andere Schaden (auf der gegenüberliegenden Seite) gefunden, den man vorher nicht hat sehen können. Klar in dem krassen Fall hat man auch die Polizei hinter sich, weil es offensichtlicher versuchter Betrug ist, aber manche probieren in so einem Fall auch wirklich alles.
 
So ganz habe ich noch nicht verstanden wie der Unfall passiert ist. Von rechts heißt in diesem Fall auf deiner Skizze von Oben oder von Rechts, den in beiden fällen kann man schreiben die Frau kaum von rechts aus der Am Burgholz Straße. Wo du und in welche Richtung du gefahren bist konnte ich bisher nicht rausfinden. Auch nicht ob die Einfahrt mit dem Rolltour auf der rechten oder linken Straßenseite ist etc. Oder ist die markierte Firma die angesprochene Einfahrt?
 
Auch bei einem Sachschaden sollte IMMER die Polizei zur Beweissicherung gerufen werden! Am Ende kann so etwas ohne Polizei echt teuer werden..


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Jo, kenne da grad aus nächster Nähe einen Fall, da werden plötzlich noch ganz andere Schäden mit dran gehangen, an den tatsächlichen. Auch erst so im Vertrauen weitergefahren, aber die nette Person hat es wohl faustdick irgendwo.

Jetzt geht´s plötzlich um Fahrerflucht, mehre Beulen, Kratzer im Lack und so.
In Wahrheit war es nur ein kleiner Bumser.
Kann man mit Pech haben, muss aber nicht.
 
Kannst du das irgendwie auch belegen? Weil das die gar nicht kommen glaube ich nicht. Vielleicht kommen die verspätet aber gar nicht? Das wird doch von vielen Versicherungen erwartet. Vor allem als Beweis vor Gericht.


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So ganz habe ich noch nicht verstanden wie der Unfall passiert ist. Von rechts heißt in diesem Fall auf deiner Skizze von Oben oder von Rechts, den in beiden fällen kann man schreiben die Frau kaum von rechts aus der Am Burgholz Straße. Wo du und in welche Richtung du gefahren bist konnte ich bisher nicht rausfinden. Auch nicht ob die Einfahrt mit dem Rolltour auf der rechten oder linken Straßenseite ist etc. Oder ist die markierte Firma die angesprochene Einfahrt?

Wo die Makierung ist noch etwas höher ist die einfahrt.

Bilder vom Schaden habe ich gemacht, werde ich heute mal reinstellen.

Da es mein erste war in 23 Jahren (Bin 29), bin ich sehr verunsichert.
 
Hatte auch viel glück gehabt.
Hab jetzt den Bericht geschrieben etc. und werde den dann über E-Mail denen zukommen lass und dann heist es warten.


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Kannst du das irgendwie auch belegen? Weil das die gar nicht kommen glaube ich nicht. Vielleicht kommen die verspätet aber gar nicht? Das wird doch von vielen Versicherungen erwartet. Vor allem als Beweis vor Gericht.
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Wurde mir auch in der Dienststelle gesagt, dass sie nur bei Personenschäden kommen sollten. Trotzdem wurde eine Funkstreife geschickt. Die hats dann auch nochmal bestätigt. Es wurden Personalien auf dem weißen Bogen (Identitätsirgendwas) durch den Kollegen festgehalten und jeweils dem Verursacher und Geschädigten ausgehändigt. Danach sind sie wieder gefahren.
 
Trotzdem wurde eine Funkstreife geschickt. Die hats dann auch nochmal bestätigt. Es wurden Personalien auf dem weißen Bogen (Identitätsirgendwas) durch den Kollegen festgehalten und jeweils dem Verursacher und Geschädigten ausgehändigt.

Somit ist der Fall aber Aktenkundig und man kann im Nachhinein auch nicht Fahrerflucht oder ähnliches vorgeworfen bekommen.

Laut Deutscher Polizei Gewerkschaft:

Die Aufnahme des Verkehrsunfalls durch die Polizei

Die Aufnahme eines größeren Unfalls mit Sach- und ggf. Personenschaden mit der Polizei wird anhand einer sehr detaillierten Checkliste durchgeführt. Dafür werden alle Tatbeteiligten und Zeugen befragt und eine Skizze des Unfallorts gemacht. Bei Bedarf werden auch Fotos erstellt, zum Teil nach einem aufwändigen Verfahren, das sich „Photogrammetrie“ nennt: Es ermöglicht den Ermittlern, im Nachhinein ein dreidimensionales Bild eines Unfallorts zu erstellen. Dazu müssen die Spuren mit Kreide markiert werden und beispielsweise orange-weiße Kegel auf die Dächer der Unfallfahrzeuge gestellt werden.
Bei kleineren Sachschäden

Kleine Sachschadensunfälle werden von der Polizei oft mit eingeschränkten Maßnahmen der Beweisführung aufgenommen – ohne eine Skizze und die Überprüfung technischer Sachverhalte an den Unfallwagen. Daher sollte man als Unfallbeteiligter gerade in solchen Fällen selbst Beweise sichern. Lassen Sie sich von der Polizei für den weiteren Schriftverkehr auch das Aktenzeichen des Verkehrsunfalls geben.
Die Anerkennung einer Verwarnung durch die Polizei ist übrigens kein Schuldeingeständnis. Sie können die Verwarnung vor Ort auch ablehnen. Dann muss sich die Bußgeldstelle mit der Angelegenheit befassen. Dadurch entstehen allerdings etwas mehr Verwaltungskosten.

Quelle: http://www.polizei-dein-partner.de/...allaufnahme-bis-zur-versicherungsmeldung.html

Fahrerflucht ist strafbar

Die Fahrer- oder Unfallflucht ist in Deutschland im § 142 des Strafgesetzbuches geregelt: Auf Fahrerflucht stehen bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldstrafen. Wer an einem Unfall beteiligt ist, muss an der Unfallstelle auf das Eintreffen der Polizei warten. Wie lange, das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die durch Rechtsprechung festgelegten Wartefristen bewegen sich zwischen 15 Minuten bei einem Bagatellunfall und über zwei Stunden bei einem Unfall mit Verletzten. Entscheidend sind neben der Schwere der Unfallfolgen auch die Unfallzeit und die Lage der Unfallstelle. Entfernt sich ein Unfallbeteiligter nach Ablauf einer Wartefrist von der Unfallstelle, so sollte er sich umgehend bei einer Polizeidienststelle melden und die erforderlichen Angaben machen. Darüber hinaus muss er seinen eigenen Aufenthaltsort und den Abstellort seines Fahrzeugs bekannt geben und sich für weitere Auskünfte bereithalten.


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hab jetzt mal eine Email an die Polizei geschickt und die gebeten mich da etwas aufzuklären..
Meine Versicherung hat mir selber immer gesagt das man die Polizei unbedingt dazu rufen sollte ..
 
Zuletzt bearbeitet:
War wegen eines Einbruchdiebstahls bei der Polizei gewesen nach dem Unfall um das Aktenzeichen des Einbruchs zu erfragen. Der Verkehrsunfall war denen weder bekannt noch gabs ein Aktenzeichen dazu. Im worst case hätte ich zwar die Beamten benennen können, die Namen stehen auf dem Bogen, aber diese hätten nicht mehr Aussagen dürfen als "waren am Unfallort", so die Auskunft des Beamten in der Dienststelle.
Wobei der Schaden durch den Unfall zu vernachlässigen war.
 
Ich finde es ziemlich interessant, danke. Hab bei der Polizei um Aufklärung gebeten.


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