Vermieter will MTB in der Wohnung verbieten

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hallo,
ich wurde letztens von meinem vermieter angesprochen, dass ich mein fahrrad doch bitte in den keller stellen soll. er hat gerade das treppenhaus renoviert und meinte, er hätte schon stellen an der wand gesehen die angeblich von meinem fahrrad wären. nun will er mir jeglichen transport durchs treppenhaus verbieten, da er der meinung ist, dass fahrräder auf der straße genutzt werden und nix in der wohnung zu suchen hätte. allerdings traue ich dem keller nicht, da das ding nur aus ein paar latten besteht und die türen oft genug offen stehen. mögliche lösungsvorschläge von meiner seite hat er komplett abgeblockt und gemeint dass er notfalls auch vor gericht gehe. hat vielleicht jemand mit sowas schon erfahrung gemacht und und kann mir evtl ein paar ratschläge geben?
 
Vor Gericht verliert er.

Schmutz im Treppenhaus darf halt nicht sein. Aber er darf auch keine Schuhe verbieten wenn jemand damit an der Wand ankommt.
 
Was hast du denn für einen Vermieter.
Das ist doch ein Witz.

Wie breit ist denn das Treppenhaus?
 
treppenhaus is an sich relativ breit. hab ihm sogar angeboten das vorderrad rauszunehmen und das ganze hochkant hochzutragen. aber wie gesagt, es wurden sämtliche vorschläge abgeblockt. find das ganze auch sehr lächerlich
 
Auch wenn es eine Mietwohnung ist, darf dir ein Vermieter nicht verschreiben, was du eine Wohnung stellst oder nicht. Das geht ihn einen Scheißdreck an.

Würde die für den Transport durchs Treppenhaus solche Überzieher für die Reifen empfehlen, dann ist ausgeschlossen, dass du irgendwelche Wände verschmutzt.
 
hier mal was interessantes für dich

...Dass der Mieter das Fahrrad mit in seine Wohnung nimmt oder im Keller abstellt, kann der Vermieter aber nicht verhindern.
„Eine Klausel, die das verbietet, dürfte *unwirksam sein“, sagt Hermann-Josef Wüstefeld vom Deutschen Mieterbund.

Selbst zur Nutzung eines Abstellraums für Fahrräder sind Mieter mitunter nicht verpflichtet.
Ein besonders teures Fahrrad dürfen sie mit in die Wohnung nehmen, um sich vor einem Diebstahl zu schützen (Amtsgericht Münster, Az. 7 C 127/93).

Quelle: http://www.test.de/Mietvertrag-Verbotene-Klauseln-1398144-2398144/
 
Auch wenn es eine Mietwohnung ist, darf dir ein Vermieter nicht verschreiben, was du eine Wohnung stellst oder nicht. Das geht ihn einen Scheißdreck an.

Würde die für den Transport durchs Treppenhaus solche Überzieher für die Reifen empfehlen, dann ist ausgeschlossen, dass du irgendwelche Wände verschmutzt.

danke, das ist eine gute idee. ich denke mal das sind ganz normale laufradtaschen, oder?

danke für den artikel.
 
Liest man sich den Wortlaut des Urteils durch, schießt man sich evtl aber auch ein Eigentor. Dieses Urteil regelt, dass ein "wenig benutzes" Fahrrad in den Keller abgestellt werden darf. Aber wie das mit einem "oft benutzten" MTB aussieht, das evtl verdreckt in den 3. Stock getragen wird? Da sieht die Sache vielleicht schon wieder anders aus, weil die Gefahr von Beschädigungen dann nicht mehr als gering angesehen wird.

Wenn der Keller nur aus einem Bretterverschlag besteht, kannst du aber sicherlich noch damit argumentieren, dass du deinen "Wertgegenstand" eben vor Diebstahl sichern willst. Das war in dem verlinkten Urteil ja auch nicht anders.
 
Liest man sich den Wortlaut des Urteils durch, schießt man sich evtl aber auch ein Eigentor. Dieses Urteil regelt, dass ein "wenig benutzes" Fahrrad in den Keller abgestellt werden darf. Aber wie das mit einem "oft benutzten" MTB aussieht, das evtl verdreckt in den 3. Stock getragen wird? Da sieht die Sache vielleicht schon wieder anders aus, weil die Gefahr von Beschädigungen dann nicht mehr als gering angesehen wird.

Wenn der Keller nur aus einem Bretterverschlag besteht, kannst du aber sicherlich noch damit argumentieren, dass du deinen "Wertgegenstand" eben vor Diebstahl sichern willst. Das war in dem verlinkten Urteil ja auch nicht anders.

Er muss gar nicht diskutieren. Was er mit seinem Eigentum macht, ist allein ihm überlassen. Genausogut könnte der Vermieter ihm verbieten, seinen neuen Tiefkühlschrank in die Wohnung zu transportieren, weil es gegen die Wände kommt und sichtbare Kratzer entstehen (könnten).

@ TE:

Du bist nicht verpflichtet, den Keller zu benutzen. Das ist allein Dir überlassen.

Was den Schmutz betrifft, so muss Du halt Sorgfalt walten lassen. Allerdings kann er auch nicht Dich allein dafür verantwortlich machen, wenn Verschmutzungen an den Wänden zu finden sind.

Wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich mir umgehend eine andere Wohnung suchen.

Und lass' mich raten: Dein Vermieter ist > 55 Jahre, richtig?
 
Wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich mir umgehend eine andere Wohnung suchen.

:spinner: super vorschlag!

Dem Vermieter gehts ganz einfach nichts an was man in der Wohnung hat und was im Keller. Aber das wurde eh schon vorher erwähnt. Wenn das Rad stark verschmutzt hochgetragen wird und so das Treppenhaus (in welcher Form auch immer) verschmutzt wird, dann muss man sich leider selber an der Nase fassen. Ob das der Fall ist/war kann ich (und auch niemand sonst hier) nicht sagen.
 
Ach hier sind ja ne Menge selbsternannte 'Experten' unterwegs. Demnächst behauptet ihr, dass es auch erlaubt ist, Mofa und Motorad im Wohnzimmer abzustellen. Und im Schlafzimmer Benzin zu lagern.
Aber was dir hier irgendwelche 8. Klässler in ihren Schulferien schreiben, ist völliger Blödsinn. :D:D:D

Nun mal zu den Fakten: Wenn dir der Vermieter das verbietet musst du das akzeptieren. Im Wiederholungsfall ist das ein Kündigungsgrund. Den Schaden kann er dir selbstverständlich in Rechnung stellen.

Und was ist deine fachliche Qualifikation,dass du so antworten kannst? Zumal du überhaupt keinen Beweis bzw. Quelle für deine "Fakten" bringst.

Ein Fahrrad gehört zum Hausrat und der Mieter darf damit verfahren wie er möchte. Mofa und Motorrad sind Kraftfahrzeuge. Du vergleichst somit Äpfel mit Birnen. Hast wohl selber Ferien,was?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun mal zu den Fakten: Wenn dir der Vermieter das verbietet musst du das akzeptieren. Im Wiederholungsfall ist das ein Kündigungsgrund. Den Schaden kann er dir selbstverständlich in Rechnung stellen.

Tatsächlich? Ist das so? Dazu ist erstmal das Geschreibsel im Mietvertrag entscheidend. Wenn da nix steht das kein Rad in die Wohnung darf oder das Räder zwingend im Abstellraum stehen müssen, kann der Vermieter nicht einseitig den Vertrag ändern.
Und wenn der Mieter nicht will - viel Spass beim Rausklagen.

Um einen Schaden in Rechnung stellen zu können muss auch einer entstanden sein. Der TE scheint ja sehr bemüht genau das zu vermeiden.

Ach ja, Mofas und Motoräder mit Fahrrädern zu vergleichen ist schon rein vom Gewicht her sehr sinnvoll. (Vorsicht: Ironie) Das man nach dem Vergleich dann noch absurder wird und Gefahrstoffe mit einem Fahrrad vergleicht, lässt tatsächlich nur noch mit Ferien erklären.
 
Dann zitiere ich mal aus den Link vom User bummelexpress:
Auch die Mitnahme des Fahrrades in die Wohnung ist als vertragsgemäßer Gebrauch anzusehen und zulässig.
Und wenn du nicht nur lustig rumtrollen möchtest, darfst du das mit Fakten und Argumenten widerlegen. Sollte ja nicht schwer fallen ein paar ausführliche Sätze zu schreiben, vor allem dann nicht wenn man vorgeblich Jurist ist. 2 -3 Sätze hinwerfen reicht leider nicht um Kompetenz zu beweisen - aggressives und beleidigendes Verhalten auch nicht.
 
Ein Fahrrad ist kein Hausrat. Das ergibt sich doch schon aus der Begrifflichkeit.

FALSCH!
Nur weil das eine mit D und das andere mit T geschrieben wird? Oder wie?

"Ein Fahrrad zählt dann zum Hausrat, sobald es sich in der eigenen bzw eigens angemieteten Wohnung befindet, welche nicht für die Öffentlichkeit zugänglich bzw. ordnungsgemäß abschließbar ist.

Hierzu zählt auch der eigene/ angemietete Keller oder auch Garage, wenn er ordnungsgemäß abschließbar ist." Zitat

Falls das Rad an offenen/ zugänglichen Räumen untergebracht wird zählt es nicht mehr zum Hausrat.

Diese oder ähnliche Klauseln finden sich in den meisten Hausratversicherungen.

Da keine Versicherung zahlen will, wenn ein Fahrrad unsachgemäß abgestellt wird!

Quelle:
Aus eigener Erfahrung weil ich bei meiner Versicherung nachgefragt habe, als ich noch in Miete wohnte.
Den Text hat mir mein Versicherer zugefaxt.
 
Zuletzt bearbeitet:
danke, das ist eine gute idee. ich denke mal das sind ganz normale laufradtaschen, oder?

danke für den artikel.

Ich meine mal welche gesehen zu haben, die nicht komplett geschlossen sind, sondern nur über den Mantel gezogen werden. Habe auch eben nochmal gegoogelt aber leider nichts gefunden, weil mir auch der richtige Name nicht einfällt. Vielleicht kann jemand anders helfen?:confused:
 
:spinner: super vorschlag!

Dem Vermieter gehts ganz einfach nichts an was man in der Wohnung hat und was im Keller. Aber das wurde eh schon vorher erwähnt. Wenn das Rad stark verschmutzt hochgetragen wird und so das Treppenhaus (in welcher Form auch immer) verschmutzt wird, dann muss man sich leider selber an der Nase fassen. Ob das der Fall ist/war kann ich (und auch niemand sonst hier) nicht sagen.

Schlaumeier! :rolleyes:

Ich habe auch geschrieben, dass den Vermieter das einen Dreck angeht...

Vielleicht liegt es an Deinem Alter und mangelnder Lebenserfahrung, aber wenn ich so einen Vermieter hätte, der gleich mit Klage, Gericht etc. kommt, dann kann man generell davon ausgehen, dass das ein unfreundlicher Zeitgenosse ist. Ich hatte mal einen ähnlichen Vermieter, der auch nur seine Sichtweise der Dinge akzeptiert hatte und das Mietverhältnis praktisch "hinüber" war. Ständig musste ich ihn schriftlich über das allgemein gültige Mietrecht informieren. Und irgendwann war es mir einfach zu blöd, eine kostenlose Rechtsberatung zu machen.

Und sein Vermieter scheint vom ähnlchen Schlag zu sein.

Na, dämmert's?

Das nächste mal vielleicht lieber nachdenken als loszufeuern...

...oder anders gesagt, wenn man keine ... ;)
 
Hallo,

mir ging es letztes Jahr genauso wie dem TE.
Mir wollte der Vermieter, angetrieben durch unseren "Pseudo-Hausmeister" verbieten die Räder mit in die Wohnung zu nehmen.
Haben auch so einen tollen Dachlatten-Verschlag als Kellerraum.
Begründung wäre ähnlich, mit dem üblichen Blablabla, Reifendreck im Hausflur, angebliche Macken in der Wand etc.
Erste Diskusionen führten auch zu nix, aber habe dann meine Hausratversicherung angerufen.
Die haben meinem Vermieter einen Brief geschickt, mit der Bitte um Stellungnahme, ob der Keller ausreichend Einbruchsicher sei.
Nach diesem Brief war Ruhe, es kam nur eine kleine Bitte des Vermieter, meinen Dreck doch wieterhin selber weg zu machen.
Und da ich meine Radls immer vorher vom groben Dreck mit dem Wasserschlauch befreie, gab es seitdem Tag keine Probleme mehr, ausser böse Blicke des "Hausmeister":D
Aber die jucken mich nicht wirklich.

Schönen Abend noch und weiter das Biken genießen.
Es gibt halt immer Menschen, die unser Hobby nicht begreifen werde.

Gruß

Bastian
 
Was das juristische angeht würde ich wenn es hart auf hart kommt einen Anwalt fragen und mich nicht auf Halbwissen aus dem Netz verlassen.

Was das praktische angeht gibt es im Automobilzubehör Abroller mit einer dünnen Folie um Lenkräder von Kundenautos zu schonen.
Schnell mal vor der Tür einmal um's Laufrad gerollt und Du kannst es transportieren und abstellen.
 
Ein Spannbettlaken soll u.a. auch Reifen schützen :)

Das Mietrecht wurde auch schon genannt, böse Erfahrungen hab ich hinter mir.
Intention solcher Geschichten war ein netter Nachbar mit viel Tagesfreizeit..Zoff mit Vermieter/Mieter ist immer blöd- möglichst vermeiden.
@StratosRider seinen Tipp ist bestimmt ganz hilfreich, mal probieren :daumen:

Anwälte gibt es auch online, das http://www.juraforum.de/ ebenso.

Gruß
 
danke für die vielen ratschläge. ich war heute noch bei der rechtsberatung, allerdings konnte die anwältin keine konkreten aussagen machen wie die chancen sind, im falle einer verhandlung. außerdem hatte ich das gefühl dass sie für die situation nur bedingt verständnis hatte, da sie meinte fahrräder in der wohnung wären unüblich.
 
Fahrrad in der Wohnung wird nicht gern gesehen, der Transport im Hausflur auch nicht. Mir wurde ebenfalls vorgehalten den Hausflur/Treppengang mit Reifenabrieb zu verschmutzen. Hab's erst abgestritten, dann die Wände des Treppenhauses über mir verglichen..:rolleyes: Die abwaschbaren Wände wurden dann gereinigt und Reifen- Wandkontakt seitdem weitestgehend vermieden.
Der Privatkeller wurde davor natürlich aufgebrochen und im Fahrradkeller klaute jmd nicht nur Ventile.. :cool:

Gruß
 
Allein für den Vorwurf "Reifenabrieb" habe ich mir seit dem letzten Stress in Absprache mit meinem Vermieter einen Eimer Farbe seiner "Art" besorgt, und meine Bereitschaft alles zu weissen sollte es nötig sein...
Hat natürlich dem Hausmeister auch nicht gepasst :-)
Aber wie schon gesagt, seitdem kein Stress mehr...
 
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