Sachlage Schweiz, kein Generelles Verbot Wanderwege zu befahren
Die Wanderer sind oft sehr begeistert und machen Fotos. Wenn Mountainbiker vom Rothorn/Lenzerheide, die Abfahrt über de Wanderwege machen. Ein Friedliches Miteinander, so soll es sein.
Durch die rasante Entwicklung der technischen Möglichkeiten der Fahrräder (Mountainbikes) stellt sich die Frage nach der Eignung von Wegen für Fahrräder neu. Hier liegt es in der Kompetenz der Kantone, entsprechende Vorschriften zu erlassen sowie die Signalisation vorzunehmen. Die aktuelle Praxis zeigt unterschiedliche Lösungen bei den Kantonen und Gemeinden. Das Spektrum reicht vom äusserst restriktiven Kanton Appenzell Innerrhoden, wo sich Mountainbiker/-innen nur auf eigens signalisierten Bike-Routen bewegen dürfen, bis zu aus touristischen Motiven liberalen Kantonen wie etwa Graubünden.
Die Eignung von Wegen für den Verkehr mit Fahrrädern hat sich durch das Aufkommen von Mountainbikes insbesondere in den Bergen geändert. Rechtlich dürfte wohl weitgehend so entschieden werden, dass die Nutzung von Wanderwegen durch Mountainbikes zugelassen ist, wenn nicht ausdrückliche Verbote signalisiert sind.
In Zweifelsfällen kann nur eine Signalisation Aufschluss geben, ob der Weg befahren werden darf oder nicht.
Um hier ein wenig Klarheit hinzuzufügen:
Die Felsplatte und das gesamte Terrain darunter befinden sich in einem Wildschutzgebiet des Kantons Graubünden. Dort ist laut Gesetzestext das Fahren mit jeglichen Fahrzeugen auf und abseits von Wegen verboten, ebenso das Fliegen von Drohnen.
Desweiteren ist die Felsplatte laut Schweizer Landeskarte zwischen 35 und 40 Grad steil, der Wald darunter 30 bis 35 Grad mit einigen Abschnitten in Falllinie unterhalb der Felsplatte, die nochmals deutlich steiler sind. Vom Tal bis zur Platte sind es ca. 700 Hm und es gibt im Hang selbst keinen verzeichneten Weg, allerdings gibt es links, rechts und darüber einen verzeichneten Weg, man könnte also auch sinnvoller zu der Platte gelangen. Nichtsdestotrotz halte ich die Wahrscheinlichkeit, dass es da Nachahmer geben wird, für höchst gering.
Ich für meinen Teil finde sowohl Aktion als auch Video cool, einfach weil es recht sinnbefreit ist und gerade deshalb die pure Lust am Biken ausdrückt. Entsprechend hoffe ich auch nicht (und denke auch nicht), dass Brendon da irgendwelche Probleme kriegt. Dass eine Genehmigung für die Aktion vorlag, kann man glaub ich ausschließen. Aufgrund der geschilderten zeitlichen Dimension kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass er die bekommen haben kann.
Natürlich kann man diskutieren, wie so ein Video rezipiert wird in der allgemeinen Öffentlichkeit und ob man solche deshalb besser unterlassen sollte. Ich denke aber, dass:
1) man weitgehend ausschließen kann, dass diese Aktion (zumindest eine nennenswerte Zahl von) Nachahmern finden wird.
2) dieses Video entsprechend keine direkte Auswirkung auf das Verhalten von anderen Mountainbikern haben wird.
3) die Stellen, die über tatsächliche Rechte und Pflichten von Mountainbikern zu entscheiden haben, dies hoffentlich aufgrund von objektiven Fakten tun und entsprechend die Punkte 1) und 2) berücksichtigen.
4) diejenigen Leute, die Mountainbiken diskreditieren wollen, dies sowieso tun und dafür nicht auf Aktionen und Videos wie das vorliegende angewiesen sind.
Zudem finde ich, dass der Geist des Mountainbikens sich in solchen Aktionen sehr wohl widerspiegelt, und deshalb begrüße ich, dass es einerseits überhaupt noch Fahrer und Charaktere wie Brendon Fairclough gibt und er andererseits eben genau solche Aktionen macht, einfach weil er Lust drauf hat. Klar war es objektiv betrachtet auch eine Dummheit, zumindest in der konkreten Umsetzung, aber es sind ja seine Knochen, die er da riskiert. In diesem Sinne könnte er seinen „Job“ auch leichter erledigen (als Entgegnung auf den Vorwurf, er mache das nur aus Gewinnstreben).
Ein tatsächliches Problem ist, dass es in einigen Gegenden vornehmlich in Nordamerika möglich ist, auf öffentlichem Land MTB-Trails zu errichten, was örtliche Trail-Organisationen dann ausgiebig nutzen. Diese Trails sind ausgiebig in Social Media dokumentiert, und es sind diese Videos, Fotos etc. die dann bei uns den vielfachen Wunsch des Nachmachens erzeugen, nur dass es in Deutschland selbst bei bestem Vorsatz und Engagement kaum gelingen kann, das auch nur halbwegs legal hinzubekommen. Und an diesem Problem ändert dieses Video genau gar nichts.