"Außerdem gilt die Garantie nicht, wenn das Fahrrad Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch Überbeanspruchungen jeglicher Art, insbesondere Stürze und Sprünge, verursacht sind.
Überbeanspruchungen liegen bei folgenden Gegebenheiten vor:
- Deformation des Rahmens: Dies ist die Folge einer Überbelastung und damit ein Zeichen eines nicht sachgemäßen Einsatzes.
- Verbogenes oder gebrochenes Schaltauge (Befestigungspunkt des hinteren Schaltwerks): Dies ist ein Resultat von Überlast oder fehlerhafter Justage. Dieses Bauteil stellt eine Sollbruchstelle dar und schützt Rahmen und Schaltwerk vor Beschädigung durch Überlastung."
Und da kommen wir zum juristischen Bereich (ich bin Laie, erhebe also keinesfalls Anspruch auf eine korrekte Interpretation oder sehe diesen Beitrag gar als Rechtsberatung, habe im Job aber mit solchen Auseinandersetzungen bzw. deren Auswirkungen zu tun zu tun und darf mich da gerne mal durch die Argumentationen durchwühlen), in dem der geschriebene Buchstabe nicht zwingend die alleinige Interpretation sein muss. Der Geschädigte könnte sich hier auf die explizite Aussage von YT stützen, dass in seinem Fall das
Schaltauge eben gerade
nicht wie in den Garantiebestimmungen definiert verhalten hat, als Sollbruchstelle versagt hat und dadurch erst der Folgeschaden am Rahmen
trotz bestimmungsgemäßen Gebrauchs entstanden ist. Allerdings wie gesagt alleinig aus dem Grund des Funktions-/Materialversagens des Schaltauges, welches zu stabil ausgeführt ist und daher nicht als Sollbruchstelle den Rahmen schützen konnte. Laut Buchstabe könnte YT also aufgrund der AGB ablehnen, den Schaden zu beheben; gemäß Interpretation, dass das
Schaltauge eben nicht gemacht hat was es soll und somit ein Konstruktionsfehler vorliegt, wäre es allerdings ein Gewährleistungsfall. Der dann sogar eigentlich zu einem Rückruf der verbauten Schaltaugen führen sollte bzw. jedem Erstkäufer kostenlos ein neues
Schaltauge mit funktionierender Sollbruchstelle zugeschickt werden sollte.
Und hier läge es dann im Ernstfall vor Gericht beim Richter, ob dieser eine Argumentation seitens YT, dass
vermutlich ein Wartungsversäumnis/Pflegemangel ursächlich für den entstandenen Schaden ist und höher zu bewerten sei als das Versagen der konstruierten Funktion des Schaltauges oder eben genau im Gegenteil das
Schaltauge nicht bestimmungsgemäß als "Rettungsleine" funktioniert hat und ein Wartungsversäumnis/Pflegemangel als Ursache nicht beweisbar ist (wenn das Rad monatelang bei YT steht, war ja keine ordentliche unabhängige Beweissicherung möglich und sie hätten in dieser Zeit sonstwas machen können bis hin zur Montage eines extra runtergerockten Schaltwerks).