Rücktritt oder Ähnliches nur bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage. Dazu müsste ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar sein. Das wird bei einer Preiserhöhung des Einkaufspreises um ca. 10 Prozent nicht der Fall sein. Das ist leider für die Händler doof, da die Vereinbarung zu Specialized unter Umständen anderen Regeln unterliegt. Letztlich werden es die meisten verschmerzen (müssen), der zum alten Preis gekaufte Lagerbestand wurde ja auch schon hochgepreist.