MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich

MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich

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Eine neue Bekanntmachung des Bayrischen Umweltministeriums hat es in sich: Das Betretungsrecht wird eingeschränkt und es wird damit gedroht, dass Mountainbikes bei Verstößen entzogen werden können.

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MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich
 
DAV und Wanderer beschuldigen ja gebetsmühlenartig, das die pösen MTB‘ler die Wanderwege beim befahren zerstören...
Heute festgestellt, dass die Harvester / Waldbauern jetzt nicht mal mehr vor Wanderwegen halt machen. Beispiel: der berühmte Jurasteig

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Ich kam auf der heutigen Tour aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus 🙄
Du vergißt dabei den Borkenkäfer und seine dadurch ausgelösten Probleme.
Ist ein Baum "schadhaft" und fällt dieser um, bzw auf einen MTB oder Wanderer, dann hat der Eigentümer (Staatsforst, Bundesforste, Privater) ein ziemliches (Haftungs-)Problem.

Und da wird auch lieber vorsorglich ein bzw mehrere Bäume gefällt. Da kann man sich dann auch nicht mit Schonung und Rücksichtnahme auf den Wald bzw den Boden, aufhalten.
Wobei, gerade da zeigt sich der Druck von Verbänden schon Wirkung, denn gelegentlich nehmen diese Arbeien dann sehr wohl Rücksicht auf Wald und Boden. Oder veranlassen zumindest eine Wiederherstelung/Renaturierung des ursprünglichen Zustandes.
 
Du vergißt dabei den Borkenkäfer und seine dadurch ausgelösten Probleme.
Ist ein Baum "schadhaft" und fällt dieser um, bzw auf einen MTB oder Wanderer, dann hat der Eigentümer (Staatsforst, Bundesforste, Privater) ein ziemliches (Haftungs-)Problem.

Und da wird auch lieber vorsorglich ein bzw mehrere Bäume gefällt. Da kann man sich dann auch nicht mit Schonung und Rücksichtnahme auf den Wald bzw den Boden, aufhalten.
Wobei, gerade da zeigt sich der Druck von Verbänden schon Wirkung, denn gelegentlich nehmen diese Arbeien dann sehr wohl Rücksicht auf Wald und Boden. Oder veranlassen zumindest eine Wiederherstelung/Renaturierung des ursprünglichen Zustandes.
Alles schön und gut, aber dann sollen bitte auch die Staatsforsten und die Waldbauernverbände am runden Tisch nicht dauernd jammern wie sehr der Wald unter den MTBlern leidet :spinner:
 
Du vergißt dabei den Borkenkäfer und seine dadurch ausgelösten Probleme.
Ist ein Baum "schadhaft" und fällt dieser um, bzw auf einen MTB oder Wanderer, dann hat der Eigentümer (Staatsforst, Bundesforste, Privater) ein ziemliches (Haftungs-)Problem.

Und da wird auch lieber vorsorglich ein bzw mehrere Bäume gefällt. Da kann man sich dann auch nicht mit Schonung und Rücksichtnahme auf den Wald bzw den Boden, aufhalten.
Wobei, gerade da zeigt sich der Druck von Verbänden schon Wirkung, denn gelegentlich nehmen diese Arbeien dann sehr wohl Rücksicht auf Wald und Boden. Oder veranlassen zumindest eine Wiederherstelung/Renaturierung des ursprünglichen Zustandes.
Ich empfehle die Literatur von Hr Wohlleben zu lesen - oder auf Netflix die entsprechende Doku anzusehen. Der liebe Borkenkäfer befällt nun mal gerne Baumarten, welche in unseren Flächen zu gewerblichen Zwecke angebaut und geerntet werden - mit einem ökologisch stabilen System hat das nichts zu tun.
 
Ist ein Baum "schadhaft" und fällt dieser um, bzw auf einen MTB oder Wanderer, dann hat der Eigentümer (Staatsforst, Bundesforste, Privater) ein ziemliches (Haftungs-)Problem.
Ich würde mir wünschen dass solche Behauptungen nicht mehr aufgestellt werden. Seit Jahren verweisen wir darauf, dass dies nicht stimmt und es jede Menge Leitfäden dazu gibt.
Wald Sport Bewegt: https://www.waldsportbewegt.de/materialien/rechtsfragen/
Und
https://baumzeitung.de/fileadmin/user_upload/bmz_6_16_Hilsberg_VSP_Waldwege.pdf
Und zu den seither gerne angeführten "Megabaumgefahren", welche seltenen Fälle damit tatsächlich gemeint sind. Dabei geht es nicht um eine Kontrolle ob ein Baum irgendwann schadhaft war. Sondern nur um solche Gefahren, die sich gerade aktuell verwirklichen und die jeder Laie erkennen kann. Das man dann als Waldbesitzer nicht daneben stehen darf und "sagen mir doch egal" soll damit ausgedrückt werden.
https://www.wanderverband.de/conpresso/_data/Interview_Gebhardt_Wanderzeit.pdf
 
Frag Mal upmove in Österreich wie viel auf den Putzhauen bringt... Stichwort Trutzpartien. Hat sie wohl auch bei der Politik komplett ins Abseits gestellt....
Das hat allerdings mehrere und auch andere Gründe.

Upmove hat oder hatte, zu wenig Mitglieder.
Außerdem wurden sie auch massiv ob ihres Vorgehens aus den eigenen Reihen (Mountainbiker), vor allem im Internet und Foren, angefeindet.
Des weiteren wurde ihre (selbst auferlegte, postulierte) Vertretungsbefugnis bzw Legitimation in Frage gestellt.

Zumindest haben sie das Heft in die Hand genommen und etwas getan (Trutzburgen*, rechtliche Belange).
Nachdem andere Institutionen, wie zB der ÖAV und Naturfreunde oder gar der Österreichische Radsportverband, halt nicht so aktiv waren; bis teilweise uninteressiert oder nicht zuständig.

*Abgesehen davon, dass Trutzburgen legal, waren und sind.

Wenn man dem dagegen Korruption, Freunderl- und Parteibuchwirtschaft sowie Klientelpolitik (der Politik, der Politiker) gegenüberstellt und dann auch noch die demokratisch legitimen :eek: Forderungen der MTB Interessensvertretungen, zumindest manchmal, einfach ignoriert, dann sehe ich im Auftreten von upmove oder "dem am Putz hauen", kein Problem oder Anstoß.

Zumindest kann ich dafür Verständnis aufbringen. Vor allem nach Versprechungen und Vertröstungen sowie auf die lange Verhandlungs- bzw Terminfindungsporzess Bank schieben...
 
Ich empfehle die Literatur von Hr Wohlleben zu lesen - oder auf Netflix die entsprechende Doku anzusehen. Der liebe Borkenkäfer befällt nun mal gerne Baumarten, welche in unseren Flächen zu gewerblichen Zwecke angebaut und geerntet werden - mit einem ökologisch stabilen System hat das nichts zu tun.
Das ist mittlerweile auch der Forstwirtschaft bekannt :rolleyes:.
Bis sich dies also ändert, also andere Bepflanzung (Mischwäler oder heimische Baumsorten), wird leider noch viel Zeit vergehen.

Ich würde mir wünschen dass solche Behauptungen nicht mehr aufgestellt werden. Seit Jahren verweisen wir darauf, dass dies nicht stimmt und es jede Menge Leitfäden dazu gibt.dd
Leider fällt die Haftungsfrage bzw mehr Eigenverantwortung nicht auf fruchtbaren Boden bzw wird halt seit Jahrzehnten als Ablehnungsgrund für Wegefreigaben bzw für Sperrungen/Verbote hergenommen :(:aufreg:. Vor allem in Österreich.

Es wäre halt angebracht, diesbezüglich das Gesetz zu änderen, zu konkretisieren oder anzupassen. Dies müsste aber gerade im Einklang mit der Verkehrssicherungspflicht mit einem grundlegenden Umdenken erfolgen. Und dazu wird es noch einiger Interessensvertretungsarbeit benötigen.

Ein erster zaghafter Ansatz hat sich nach dem Tiroler Kuhurteil gezeigt, wo das entsprechende österreichische Gesetz (ABGB) ergänzt und angepasst wurde (Stichwort: Eigenverantwortung wurde mehr betont; hauptsächlich allerdings auf Druck Bauernvertretern).
 
Wobei, gerade da zeigt sich der Druck von Verbänden schon Wirkung, denn gelegentlich nehmen diese Arbeien dann sehr wohl Rücksicht auf Wald und Boden. Oder veranlassen zumindest eine Wiederherstelung/Renaturierung des ursprünglichen Zustandes.
Du glaubst auch noch an den Weihnachtsmann.
Es gibt Studien die belegen, dass Waldboden welcher durch einen Harvester verdichtet wurde für Jahrzehnte geschädigt wird. Er verdichtet den Boden mehrere Meter tief und zerstört so die Pilzfäden im Boden, das kann man kaum reparieren.
Davon will aber keiner etwas wissen.
Als nächstes kommt dann die Waldverjüngung. Dabei sind unsere Wälder viel zu jung.
Forstwirte sind eben die Bauern des Waldes, da wird gesät und geerntet. Mit Umweltschutz hat ein Förster oder Jäger nichts am Hut. Das ist als wenn man sagen würde ein Schlachter ist ein Tierfreund.
 
@Sun on Tour schade dass Du meine Fragen ignorierst, aber Du wirst Deine (verhandlungstaktischen) Gründe dafür haben nehme ich an.
Genau! ;-)
Und zu den seither gerne angeführten "Megabaumgefahren",
Die "Megagefahr" im Lichte des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 02.10.2012.

Wenn man sich mit der Verkehrssicherungspflicht im Wald beschäftigt, trifft man beinahe zwangsläufig auf den Begriff der "Megagefahr".
Der Begriff der "Megagefahr" geht auf Rechtsanwalt Hugo Gebhardt zurück, der diesen spätestens seit 2008 in einem auch vom BGH zitierten Aufsatz verwendet.

Vielfach wurde bemängelt, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 02.10.2012, Az. VI ZR 311/11 keine Aussage zur sog. Megagefahr getroffen hätte; zuletzt von Rechtsanwalt Hugo Gebhardt nochmals selbst bei seiner Ergänzung hinsichtlich zertifizierter Wege: http://verkehrssicherungsrecht.de/pages/urteilsdatenbank_/bgh-az.-vi-zr-31111.php oder in der Infosammlung Natursport des Deutschen Wanderverbandes (der Teil stammt vom selben Autor).

Nach den Feststellungen des Bundesgerichtshofs ist eine "Megagefahr" aber schon aus ihrer eigenen Definition heraus zum einen eine offensichtliche und zudem noch waldtypische Gefahr, vor der der Waldbesitzer nicht einmal warnen müsste, geschweige denn hinsichtlich derer ihm eine Verkehrssicherungspflicht obliegt.

Wie definiert sich nun diese "Megagefahr" bzw. "Megabaumgefahr" oder auch "Megawaldgefahr":

Unter Megagefahr wird eine von einem Baum ausgehende Gefahr verstanden, die für jedermann erkennbar ohne jeglichen Zweifel in aller nächster Zeit in einen Schaden umschlagen wird und dabei wegen der Größe des Baums, des Kronenteils oder eines Starkastes mehrere oder sogar eine Vielzahl von Menschen schwer oder gar tödlich verletzen könnte (Quelle: Forst BW; LEITFADEN ZUR VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT)

Sehen wir uns nun die Kernaussagen aus dem BGH-Urteil zu den Gefahren an:

Zu den typischen Gefahren des Waldes, gegen die der Waldbesitzer Waldwege grundsätzlich nicht sichern muss, zählen solche, die sich aus der Natur oder der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes unter Beachtung der jeweiligen Zweckbestimmung ergeben (vgl. Endres, aaO; Klose/Orf, aaO Rn. 48; Gebhard, NuR 2008, 754, 758; ders., AFZ-Der Wald 17/2010, 44 f.). Sie umfassen die Gefahren, die von lebenden oder toten Bäumen ausgehen (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 des Landesforstgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 19. Juni 2007, GV. NW. S. 234; LG Hannover, aaO S. 597 f., bestätigt durch OLG Celle, VersR 2006, 1423). Zu den typischen Gefahren des Waldes können herabhängende Äste (vgl. OLG Köln, aaO; Bittner, aaO; Gebhard, NuR 2008, 754, 758; Staudinger/Hager, aaO) oder die mangelnde Stand- oder Bruchfestigkeit von Bäumen gehören (vgl. OLG Koblenz, aaO; OLG Hamm, NuR 2007, 845; LG Braunschweig, aaO S. 778 f.; LG Tübingen, aaO; Agena, aaO S. 715; Endres, aaO; Klose/Orf, aaO).

Atypische Gefahren sind alle nicht durch die Natur oder durch die Art der Bewirtschaftung mehr oder weniger zwangsläufig vorgegebenen Zustände, insbesondere vom Waldbesitzer geschaffene oder geduldete Gefahren, die ein Waldbesucher nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auf die er sich nicht einzurichten vermag, weil er nicht mit ihnen rechnen muss (vgl. OLG Köln, aaO; OLG Düsseldorf, VersR 1998, 1166; NJW-RR 2008, 1247, 1248; OLG Hamm, NuR 2007, 845; OLG Karlsruhe, NuR 2011, 823, 824; LG Braunschweig, aaO S. 778; LG Tübingen, aaO S. 780; Gebhard, NuR 2008, 754, 758; Staudinger/Hager, aaO; Klose/Orf, aaO Rn. 50; Geigel/Wellner, aaO Rn. 95). Dazu können etwa (nicht waldtypische) Hindernisse, die einen Weg versperren, oder nicht gesicherte Holzstapel gehören (vgl. OLG Köln, aaO; OLG Koblenz, aaO; LG Tübingen, aaO S. 780; Gebhard, aaO; Klose/Orf, aaO Rn. 51).

Natürlich ist es vernünftig, wenn der Waldbesitzer, Wegehalter, etc. eine erkannte "Megagefahr" beseitigt bzw. vor ihr warnt. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Ein "Unterlassen" der Beseitigung der "Megagefahr" bedeutet daher keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

Zitat:
:confused:

ich lese da gerade, es hat jemand den Begriff MEGAGEFAHR definiert und deren massiven Auswirkungen auf Leib und Seele erklärt, den Gesetzgeber geht das jedoch am A... vorbei, da unabhängig von der Formulierungskunst es sich um waldtypische Gefahr handelt, die per se nicht in der Verantwortung des Besitzers / Eigentümers liegt, sprich der Nutzer immer selbst verantwortlich ist.
Megagefahr ist also ein Umstand, den jeder vernünftige Waldbesucher sowieso erkennt und für sich als gefährlich und somit zu meiden wahrnimmt?
Somit verstehe ich, toll dass es einen (weiteren) aufseherregenden Terminus gibt, für die Praxis jedoch völlig unerheblich und lediglich der Vita des Definierenden förderlich.
Wie hat denn die Rechtsprechung und der Mensch vor dieser Wortschöpfung gelebt?
Oder habe ich eine falsche Hirnwindung???
 
Zuletzt bearbeitet:
@Black-Under

(bisschen offtopic):
Forstwirte sind eben die Bauern des Waldes, da wird gesät und geerntet. Mit Umweltschutz hat ein Förster oder Jäger und Waldbesitzer nichts am Hut. Das ist als wenn man sagen würde ein Schlachter ist ein Tierfreund.
Die Investition muss sich rechnen!


Meine Rede seit langem.👍
 
Unter Megagefahr wird eine von einem Baum ausgehende Gefahr verstanden, die für jedermann erkennbar ohne jeglichen Zweifel in aller nächster Zeit in einen Schaden umschlagen wird und dabei wegen der Größe des Baums, des Kronenteils oder eines Starkastes mehrere oder sogar eine Vielzahl von Menschen schwer oder gar tödlich verletzen könnte (Quelle: Forst BW; LEITFADEN ZUR VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT)
Dies wird angenommen bei Megagefahren an Waldwegen auf denen ein relevanter Erholungsverkehr stattfindet. Eine Sicherungspflicht entsteht mit Kenntnisnahme der Gefahrenlage. (Quelle: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen)
 
Das schreibt der gleiche Autor... und der ist insbesondere unter den Forstleuten mit dieser Aussage nicht unumstritten.

Der BGH sagt in seine Urteil übrigens:
"Nach der gesetzlichen Risikoverteilung (§ 25 Abs. 5 Satz 1 LWaldG SL) ist auch eine auf stark frequentierte Waldwege beschränkte Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers hinsichtlich waldtypischer Gefahren grundsätzlich nicht gegeben. Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass die Waldnutzung im Verlauf der Jahre zugenommen hat (vgl. Orf, RdL 2008, 281, 284 f.; ders., RdL 2008, 311 f.). Auch an stark frequentierten Waldwegen werden die Haftungsrisiken relevant, die nach den gesetzlichen Vorschriften der Waldbesucher tragen soll. Gegen eine vom Grad der Frequentierung abhängige Verkehrssicherungspflicht sprechen auch praktische Erwägungen. ..."
 
Du glaubst auch noch an den Weihnachtsmann.
Kommt der 🎅heute nicht :confused:?
Es gibt Studien die belegen, dass Waldboden welcher durch einen Harvester verdichtet wurde für Jahrzehnte geschädigt wird. Er verdichtet den Boden mehrere Meter tief und zerstört so die Pilzfäden im Boden, das kann man kaum reparieren.
Die Verdichtung vielleicht nicht, aber breite ausgewaschene Straße kann man wieder verkleinern.
Abgesehen davon gibt es auch lokale Vereien, die es entweder freiwillig selbst in die Hand nehmen oder offiziell die Erlaubnis haben bzw bekommen.
Mit Umweltschutz hat ein Förster oder Jäger nichts am Hut. Das ist als wenn man sagen würde ein Schlachter ist ein Tierfreund.
Mag schon sein.
Allerdings gibt es mittlerweile gesetzliche Bestimmungen, wie Tiere gehalten oder geschlachtet werden müssen.
Oder bestimmte Abschusspläne von Tieren. Auch die unbegrenzte Jagd bzw private Tropäenabschüsse sind reglementiert.

Und auch bezüglich Umweltschutz im Wald gibt es entsprechende Bestimmungen. Zumindest gegenüber früheren rücksichtsloseren Zeiten, sind das schon gewisse Fortschritte.
Der Wald gehört uns allen. Wald- und Forstnutzung sind meistens noch Gepachtet. Diese können mitlerweile nicht mehr machen was udn wie sie es wollen. Sie haben bestimmte (va (Umwelt-)Auflagen zu befolgen (zB die Aufstellung und Lagerung bzw Entsorgung von Öl- und anderen Schmiermittel).

Und wie gesagt, der Land- und Forstwirtschaft, sowie den Jägern und Bauern stehen halt auch andere Interessensgruppen gegenüber, wie zB Natur 2000, Greenpeace, 4 Pfoten, WWF und mittlerweile auch die DIMG oder IMBA, die auf entsprechend massive Naturzerstörung va der Harvester, hinweisen. Sowie natürlich auch ein generelles Umdenken in Großteilen der Bevölkerung, der eben diesen massiven Eingriff bzw Zerstörung in der Natur bzw im Wald, nicht mehr gutheißt.
 
DAV und Wanderer beschuldigen ja gebetsmühlenartig, das die pösen MTB‘ler die Wanderwege beim befahren zerstören...
Heute festgestellt, dass die Harvester / Waldbauern jetzt nicht mal mehr vor Wanderwegen halt machen. Beispiel: der berühmte Jurasteig

Anhang anzeigen 1174529

Anhang anzeigen 1174531

Anhang anzeigen 1174530

Ich kam auf der heutigen Tour aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus 🙄
Das ist Wahnsinn und deckt sich leider auch immer wieder mit meinen Erfahrungen.
 
Mag schon sein.
Allerdings gibt es mittlerweile gesetzliche Bestimmungen, wie Tiere gehalten oder geschlachtet werden müssen.
Oder bestimmte Abschusspläne von Tieren. Auch die unbegrenzte Jagd bzw private Tropäenabschüsse sind reglementiert.
Meinst Du die Bestimmung die man seit Jahrzehnten nicht überwacht hat und deswegen zum Teil zurückgenommen wurden (z.B. Schweinemast, Kastenstand etc.p.p.).
Warum schießt man dann den Fuchs obwohl er der beste Mausvertilger ist?
 
die auf entsprechend massive Naturzerstörung va der Harvester,
Leider oft kenntnisfrei und von eigenen Interessen getrieben; ich weiß auch nicht, ob das immer "Natur" ist was da geerntet wird.
Hier bei mir ist jedenfalls "Waldumbau" angesagt. Wer wissen will wie sowas aussieht schaut mal in einem der britischen Nationalparks vorbei. Als Laie kann man das schon für "Naturzerstörung" halten.
 
Leider oft kenntnisfrei und von eigenen Interessen getrieben; ich weiß auch nicht, ob das immer "Natur" ist was da geerntet wird.
Hier bei mir ist jedenfalls "Waldumbau" angesagt. Wer wissen will wie sowas aussieht schaut mal in einem der britischen Nationalparks vorbei. Als Laie kann man das schon für "Naturzerstörung" halten.
Nicht nur als Laie.

Der zitierte Herr Wohlleben macht das auf eine sanfte Art. Er schlägt nur kleine Flächen und montiert Futterbretter die er mit Eicheln und Bucheckern bestückt, den Rest erledigt Eichelhäher und Co.
 
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"Es sind immer die anderen, die nerven: Die verbissenen Bikenden, die zerstreuten Wandernden, die maulfaulen Sportler, die redseligen Senioren, die Männer, die Frauen, die Kinder und die Hündeler.
Nur du nervst niemanden. Herzliche Gratulation!"

Wie es auch gehen kann zeigen die Schweizer. Hier die Fair-Trail-Kampagne aus dem Kanton Graubünden.
https://www.graubuenden.ch/de/graubuenden-erleben/mountainbiken/fairtrail

Auch in der Schweiz gibt es mittlerweile Gebiete die für für Biker komplett gesperrt sind (z.B. Teile des Alpsteingebietes). Mit viel Aufwand betreibt der Kanton Graubünden diese Imagekampagne.

Auch gibt es dort eine Fachstelle für den "Langsamverkehr," die sich auch mit dem "Mitander" der verschiedenen Gruppierungen auseinandersetzt.
https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/tba/flv/Seiten/default.aspx
 
Ich würde mir wünschen dass solche Behauptungen nicht mehr aufgestellt werden. Seit Jahren verweisen wir darauf, dass dies nicht stimmt und es jede Menge Leitfäden dazu gibt.

Ich würde mich da nicht zu sehr auf den Lorbeeren ausruhen was dieses Thema betrifft.
Denn als Waldbesitzer bin ich sehr wohl verantwortlich was die Sicherung im Wegebereich betrifft.
Absturzgefährdende Äste muss ich ebenso entfernen wie quer über den Weg liegende Bäume.
Das gilt auch für die Bäume, die zwar nicht direkt am Wegesrand stehen, aber die die Grösse besitzen um den Weg zu treffen.
Gilt also nicht nur für Bäume, die direkt am Wegesrand stehen.
 
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