Schonmal daran gedacht, dass es kein Normbreite für FZ gibt? Ich kenne welche, wo es an manchen Stellen deutlich weniger Breite hat...
Ich sage es noch ein letztes Mal: Es ist mir persönlich *******egal, wenn Leute in der FZ Radfahren. Nur sollen die lieber nicht meinem Sohn zu nahe kommen. Sehe ich eine Gefahrensituation, handele ich sofort ohne zu überlegen, wer das denn ist, den ich vom Rad hole. Und selbst wenn es eine ältere Frau mit Einkaufskorb an der Lenkerstange ist, die ich dann vom Rad hole, ich habe im Affekt eine Gefahrensituation abgewehrt. Der Tathergang ist eben
nicht überlegt sondern spontan. Und insofern wäre ich auch in so einer Situation nicht oder nur vermindert schuldfähig, wenn sich meine Handlung als unverhältnismäßig herausstellen sollte. Außerdem dürfen auch Frauen und Kinder nicht in der FZ Rad fahren - insofern verstehe ich das Argument nicht. Im Falle der Kinder würden dann halt deren Eltern haften, die dafür zu sorgen haben, dass ihre Kinder nicht in der FZ Rad fahren...
Zum Beispiel von elmono:
1.) Ein 90kg Fußgänger kann seine Geschwindigkeit und auch seine Bewegungsrichtung dank der elektrischen Signalübertragung schneller der Situation anpassen als jeder noch so fitte Radfahrer. Ich habe selbst hydraulische
Bremsen als Wurfanker am Rad und trotzdem ist das nix im Vergleich zur Anhalte- und Ausweichgeschwindigkeit eines Passanten.
2.) Eine Kollision zwischen Kopf des Kindes und Knie des Passanten verursacht weniger Verletzungen, als eine Kollision des Kindes mit dem Fahrrad. Die Verletzungsgefahr ist also beim Rad ungleich größer.
3.) Ich als Aufsichtspflichtiger achte sehr wohl darauf, dass mein Kleiner nicht in Ströme von Passanten hineinläuft. Der Kleine läuft meist da, wo weniger los ist und leider sind genau das die Flächen, auf denen Radfahrer meist
nicht im Schritttempo sondern schneller unterwegs sind.
4.) der 90kg Fußgänger darf in der FZ herumlaufen - der Radfahrer darf aber nicht dort herumfahren. Beim ersten wäre es ein unglücklicher Unfall, beim zweiten fahrlässige Körperverletzung mit eindeutiger Schuldlage.
Übrigens kommt es eher selten vor, dass Fußgänger auf dem Radweg eine ernst zu nehmende Gefahr für die Radfahrer darstellen - Vorsatz mal ausgeschlossen. Da muss man halt klingeln und höflich um Platz bitten. Das kann man aber schlecht gleichstellen mit der potentiellen Gefahr von Radfahrern in FZ...