Auto überholt Fahrrad

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Hallo zusammen,
Ich bin letzten Sommer mit dem Fahrrad durch den Ort gefahren. Dabei wurde ich von einem Auto sehr knapp überholt. Damit ich nicht umfalle habe ich mich mit dem Fuß an dem Auto abgestützt.
Det Typ ist weitergefahren, aus dem Auto gesprungen und wild fuchtelnd auf mich zugelaufen.
Er hat gesagt, das ich dafür bezahlen muss. Ich hatte wirklich schiss vor dem Typen und bin weiter gefahren, bis mich die Polizei aufgehalten hat. Ich hab den Polizisten gesagt, dass mich der Autofahrer sehr knapp überholt hat, und das ich das Auto mit dem Fuß weg drücken wollte. Die waren aber voll auf der Seite des Autofahrers und habe mir gleich unterstellt, das ich mit absicht das Auto getreten habe. Die haben dann eine Anzeige bei der Statzanwaltschaft abgegeben. Die wurde eingestellt. Aber nun klagt der Autofahrer zivilrechtlich gegen mich, da er seine Schaden erstattet ahben will. Der Autofahrer sieht es nicht ein, das er nach STVO §5 gefährlich überholt hat, und das er froh sein kann, dass die Polizisten IHN nicht wegen gefährlichen Überholens belangt haben. Das mach nämlich 125€, 4 Punkte und 1Monat Fahrverbot. Leider kann ich den Typen jetzt nicht mehr anzeigen, da nach 3 Monaten alles verjährt ist. Was kann ich tun, damit ich nicht seinen vollen Schaden übernehmen muss. Wer kann mir sagen, wie eine Ermittlungsakte in einem Zivilprozess gewertet wird. Wer kennt ähnliche Situationen und kann mir wieder Mut zum Rad Fahren machen.

Vielen Dank.
 
wird wohl auf aussage gg. aussage hinauslaufen.
gibt es zeugen?
wenn nicht wird nicht viel passieren denke ich.....
 
i zweifelsfalle für den angeklagten... und gefährliches über holen isset schon, wenn er dir auch nur näher als n halben meter kommt
 
Hab ich nicht in der Fahrschule gelernt, dass man Radfahrer mit 1,5m Seitenabstand überholen muß? So lange Beine kannst du nun wirklich nicht haben.
 
Dumm war nur, dass du denen die Story mit dem "Wegdrücken" erzählt hast.
Das belegt deinen Vorsatz [und mal im Ernst - ein AUTO mit den Fuß wegdrücken?]
Nächstes Mal erzählst du lieber, dass du dich erschreckt hast und fast umgekippt bist.

Die "Fahrerflucht" kommt auch nicht gut.
Wenn, dann darf man sich halt nicht erwischen lassen.

Thb
 
da muss das Auto aber sehr langsam gewesen sein, dass Du es mit dem Fuß erwischt hast. Und wo kam denn die Polizei her? Alles sehr dubios.

mfg,
Armin
 
1,5m ist mindestabstand beim überholen von zweirädern. darauf würde ich mich an deiner stelle stützen. hätte er dich so überholt, wie es vorgeschrieben ist, wäre nichts passiert. dass du weitergefahren bist, ist allerdings total dumm, das IST nämlich dann fahrerflucht, da du dich als beteiligter vom unfallort entfernt hast, ohne, dass alles geklärt war...
 
Ich bin neulich auch mal sehr knapp, aber auch recht langsam überholt worden. Da hab ich mich dann mit der flachen Hand von dem Auto weggedrückt. Vielleicht war's auch mehr ein Gegenklopfen/Angriff in der Schrecksekunde. Ist denn bei Deinem Gegentreten ein so großer Schaden entstanden?

Ansonsten, gegen das zu nahe Überholen kann man kaum was machen. Da erlebt man immer wieder so Sachen, die man nicht für möglich gehalten hätte.
 
das ganze hört sich etwas komisch an wer schon einmal ein auto absichtlich fest seitlich getreten hat weiss das da nicht so schnell ein schaden entstehen kann also so das eine delle entsteht, höchstens wird der lack an der stelle etwas matt gerubelt durch den gummi abrieb, das kann man mit jeder stinknormalen autopolitur bzw. schleifpaste beseitigen aber wenn du es wirklich geschaft hast da eine delle reinzutreten kann man nicht mehr von wegdrücken reden
 
Hallo kjh hallo Kayn,

Ich fahre immer mit Klick Pedal Schuhen aber nicht immer eingeklickt. Ist mir in der Stadt zu gefährlich.
Aber die Clickpedal Platten interlassen schon eine kleinen Lack kratzer. Und der Autofahrer will die gesamte Türe lackiert haben.

Also ich denke mir da was ist ein Lack Schaden gegen ein Menschenleben.
 
anastasius schrieb:
Hallo kjh hallo Kayn,

Ich fahre immer mit Klick Pedal Schuhen aber nicht immer eingeklickt. Ist mir in der Stadt zu gefährlich.
Aber die Clickpedal Platten interlassen schon eine kleinen Lack kratzer. Und der Autofahrer will die gesamte Türe lackiert haben.

Also ich denke mir da was ist ein Lack Schaden gegen ein Menschenleben.


entschuldige bitte, aber wie hast du deinen fuß gehalten? die cleats sitzen unter dem fuß, da mußt du ja den fuß seitlich rausgestreckt haben. da kann das auto wirklich nicht schnell gefahren sein das du es noch erwischt hast. dann noch reflexartig den fuß seitlich raus und nach oben und noch ausgestreckt in richtung wagen? kommt ja nem karatekick gleich.
etwas seltsam oder?
kh-cap
 
kh-cap schrieb:
entschuldige bitte, aber wie hast du deinen fuß gehalten? die cleats sitzen unter dem fuß, da mußt du ja den fuß seitlich rausgestreckt haben. da kann das auto wirklich nicht schnell gefahren sein das du es noch erwischt hast. dann noch reflexartig den fuß seitlich raus und noch oben und noch ausgestreckt in richtung wagen? kommt ja nem karatekick gleich.
etwas seltsam oder?
kh-cap

Schliesse mich an.

Abgesehen davon: Du hast ja ne Haftpflicht oder?
 
Sehr merkwürdig die Story...

Hab sowas ähnliches mit nem Rad-Kurier-Fuzzi in Wiesbaden erlebt, der knapp überholt wurde. Der ist bös ins Pedal getreten, hat das Auto überholt und dem Autofahrer derbst auf die Scheibe gerotzt...

Aber Auto mit dem Fuß wegdrücken ?? Eh, wie utopisch ist das denn ? Ausserdem,warum hast Du Dich von dem Kerl anhalten lassen ? Ich bitte Dich, aber als guter Fahrer hat der keine Chance Dich aufzuhalten...
Im Prinzip kann ich Dein Ärgernis verstehen, Du hättest aber die gesamte Situation anders stricken sollen, so ist der Pulli viel zu kurz...

Gruß

Ben
 
Also du könntest deinen "Tritt" vor Gericht vielleicht als eine natürliche Abwehrreaktion erklären. Etwas was auf einen zukommt und vom Hirn blitzschnell und ohne eigenes Zutun als gefährlich eingestuft wird, versucht man immer irgendwie abzuwehren und zwar ohne vorher zu entscheiden ob es Sinn macht dieses oder jenes abzuwehren, weil es z.B. zu groß ist um es abzuwehren.

Wäre also für mich z.B. eine Argumentationsmöglichkeit vor Gericht.

Gruß Moritz
 
Also ich denke mal nicht, daß er das Auto wegdrücken wollte;)
Ist vielleicht etwas blöd ausgerückt, er wollte bestimmt seinen Abstand zum Auto vergrößern, weil er sich bedrängt fühlte, insofern ok.
Dafür kann man seinen Fuß einsetzen, denn wenn das geht, dann fehlte eindeutig der gebotene Sicherheitsabstand des Autos... (wie so oft...)

Das mit der Fahrerflucht ist auch nur eingeschränkt richtig, denn wenn der Autofahrer 'wild fuchtelnd' auch Dich zukommt, dann kann man das schon als Angriff oder zumindest Drohgebärde bezeichnen. Sich da in einen sicheren Abstand zu bringen, ist auch korrekt und nicht strafbar. (Da man auf dem Fahrrad mit Klickies dem Autofahrer ja ziemlich ausgeliefert ist...)

Du mußt halt so argumentieren und klarstellen, daß Du _natürlich_ die Polizei rufen wolltest, sobald Du Dich in Sicherheit fühlst!
Ohne Handy mußt Du aber zur nächsten Telefonzelle fahren...

Aber es gilt sowieso: Anwalt einschalten, der wird Dir besser helfen können, als wir hier!

Der Nikolauzi
 
Sehe ich auch so.
Mach Dich mal schlau über die Fahrbahnbreite an der Stelle.
Denk über die Verkehrslage zu dem Zeitpunkt nach (Verkehrsaufkommen, Gegenverkehr). Wie haben sich andere Autofahrer, die Dich überholt haben, verhalten.....
 
Den Richter wird es schon sehr interessieren warum der Autofahrer so nah am Radfahrer war, dass ein Abstützen/Wegdrücken überhaupt möglich war. Dies dürfte die Entscheidung des Richters maßgeblich beeinflussen. Fahrerflucht ist in diesem Fall auch auszuschliessen. Wenn dazu auch keine Zeugen vorhanden sind steht erstmal Aussage gegen Aussage. Wen die Grünen mit einer Verwarnung oder ähnlichem belegen ist erstmal unwichtig, das sagt noch nichts über den tatsächlichen Hergang oder Schuld eines Beteiligten aus. Das letzte Wort spricht der Richter, sonst niemand!

Ich bin mir sicher dass der Autofahrer sich selsbt ein Ei gelegt hat. Er muß rechtfertigen warum er so nahe an den Radfahrer gefahren ist. Unter Umständen kommt das noch was auf ihn zu wegen des gefährlichen Überholvorgangs.

Mich würde im Übrigen noch interessieren welcher Schaden den nun tatsächlich entstanden ist. Ich glaube das ist jedem hier noch nicht so ganz klar.

Wäre schön wenn der Threadstarter den Ausgang des Verfahrens hier posten könnte.


Gruß, Running
 
ich würde erst mal die beschädigung an für sich bestreiten, sowie dass der schaden überhaupt von dir stammt bzw. von dir verursacht wurde.

weiterhin ist die schuldhaftigkeit deines handels zu bestreiten. eine haftung besteht nur bei fahrlässigem bzw grob fahrl. verhalten (bei vorsatz natürlich erste recht). Wenn du reflexatig gehalndelt hast, ist bereits schon fraglich ob dies überhaupt fahrlässig ist.

der einwand mit dem sicherheitsabstand mag wohl stimmen jedoch kann hierin allenfalls ein mitverschulden zu erkennen sein. gegebenfalls kann dein verschulden, wenn eines vorliegt im rahmen von § 254 BGB zurücktreten.

wenn du eine haftpflichtversicherung hast würde ich dieser den vorfall umgehend anzeigen, da ansonst der versicherungsschutz entfallen kann.
 
Ich würde einen Anwalt einschalten, dann hast du sicher gute Chancen
vor Gericht zu Gewinnen. Eine Ermittlungsakte wird von dem Zuständigen Richter sicherlich hinzugezogen werden, und noch dazu wenn die Staatsanwaltschft es eingestellt hatt sieht es für dich sehr gut aus.
Sofern es keine Zeugen gibt, streite einfach alles ab, wiederrufe alle vorherigen Aussagen, dann hatt man ein klassisches Aussage gegen Aussage und der Richter muss dich freisprechen weil er nach den Fakten gehen muss.
Aber ich würde auf keinen Fall ohne Anwalt vor Gericht erscheinen.
 
anastasius schrieb:
Hallo zusammen,
Ich bin letzten Sommer mit dem Fahrrad durch den Ort gefahren. Dabei wurde ich von einem Auto sehr knapp überholt. Damit ich nicht umfalle habe ich mich mit dem Fuß an dem Auto abgestützt.
Det Typ ist weitergefahren, aus dem Auto gesprungen und wild fuchtelnd auf mich zugelaufen.
Er hat gesagt, das ich dafür bezahlen muss. Ich hatte wirklich schiss vor dem Typen und bin weiter gefahren, bis mich die Polizei aufgehalten hat. Ich hab den Polizisten gesagt, dass mich der Autofahrer sehr knapp überholt hat, und das ich das Auto mit dem Fuß weg drücken wollte. Die waren aber voll auf der Seite des Autofahrers und habe mir gleich unterstellt, das ich mit absicht das Auto getreten habe. Die haben dann eine Anzeige bei der Statzanwaltschaft abgegeben. Die wurde eingestellt. Aber nun klagt der Autofahrer zivilrechtlich gegen mich, da er seine Schaden erstattet ahben will. Der Autofahrer sieht es nicht ein, das er nach STVO §5 gefährlich überholt hat, und das er froh sein kann, dass die Polizisten IHN nicht wegen gefährlichen Überholens belangt haben. Das mach nämlich 125€, 4 Punkte und 1Monat Fahrverbot. Leider kann ich den Typen jetzt nicht mehr anzeigen, da nach 3 Monaten alles verjährt ist. Was kann ich tun, damit ich nicht seinen vollen Schaden übernehmen muss. Wer kann mir sagen, wie eine Ermittlungsakte in einem Zivilprozess gewertet wird. Wer kennt ähnliche Situationen und kann mir wieder Mut zum Rad Fahren machen.

Vielen Dank.


melde das doch deiner versicherung (sofern du eine hast), das mache ich in solchen fällen immer.

wenn du dem richter erzählst wie der typ dich bedroht hat, unterstreichst du das rowdiehafte verhalten des autofahrers:-) hat der dir vielleicht noch schläge angedroht oder dich beleidigt?
 
Vielen Dank für die Anteilnahme.

mein Anwalt ist erst gegen 16:00 zu erreichen.

Der Schaden an dem Auto ist eine Türe neu lackieren und liegt bei 870€ dazu kommen noch die Anwaltskosten des gegners, denn wenn ich so Zahle gebe ich die Schuld zu und muss das auch noch bezahlen ca 125€.

Der Autofahrer hat mit dem knappen überholen eine Ordnungswiedrigkeit begangen, und diese verjährt nach 3 Monaten, eine Anzeige von mir wird also nichts mehr nützen. Der Typ hat sehr viel Glück.

Ich habe den Schaden sofort meine Haftpflicht gemeldet, die wollen aber nicht Zahlen, die wollen Geld sparen und berufen sich darauf, das in der Ermittlungsakte Vorsatz steht. Deshalb versucht mich der Autofahrer jetzt zivilrechtlich zur Kasse zu bitten.

Liegt den das Recht wirklich immer beim Stärkeren oder was ist dran an der Gefährdungshaftung?
 
Das ist doch alles Käse. Komiker auf Fahrrad trifft Komiker hinterm Steuer. Was da wirklich passiert ist wissen wohl nur die Beteiligten selbst. Und ich glaub der Threadstarter ist nicht unbedingt nur Opfer..?
Meine Meinung.
Gruß, F.
 
Freistiler schrieb:
Das ist doch alles Käse. Komiker auf Fahrrad trifft Komiker hinterm Steuer. Was da wirklich passiert ist wissen wohl nur die Beteiligten selbst. Und ich glaub der Threadstarter ist nicht unbedingt nur Opfer..?
Meine Meinung.
Gruß, F.


Und ein Oberkomikier schreibt sinnlose Beiträge.... ;)


Gruß, Running
 
@Freistiler
Ich möchte gerne mal wissen, was Du in solchen Situationen, die wir eigentlich alle so kennen, gemacht hättest?
Das mit dem "auf die Scheibe rotzen" ist meiner Meinung nach, die "eleganteste" Metode seinen Unmut zum Ausdruck zu bringen. Habe ich auch schon gemacht. Es gibt keinen Sachschaden und der autofahrer regt sich maßlos auf. Dann ist die Auseinandersetzung meist unausweichlich.
Ansonsten bin ich auch eher für friedlichen Umgang miteinander, und hoffe dieser Fall geht gut für "uns" Fahrradfahre aus :streit:
 
Servus,
es tut mir leid, ich wurde noch nie von Autos ins Visier genommen, noch nie vom Förster bedroht, vom Rentner geboxt oder was es da sonst für Abenteuer gibt die sich in regelmäßigen Abständen wiederholen wie mir scheint. Ich fahr' seit langem Fahrrad und sogar wo und wie ich will. Jedoch immer mit der nötigen Rücksichtnahme und Vorausschau daß mir diese Situationen erspart bleiben.
Und wenn ihr diese zusammenhangslosen Erzählfetzen als Hergang der Geschichte für voll nehmt, ok. Ich habe ja auch nur meine bescheidene Meinung wiedergegeben.

@Running Man:
Bin doch gern Dein "Oberkomikier." Ist das in Deiner Sprache das Wort für Häuptling?. ;)
Gruß, F.
 
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