Betrug im Bikemarkt!

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Mr. Freak

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24. Juni 2004
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Hallo,

hier möchte ich kurz meine Sachverhalt schildern und würde mich auf möglichst kompetente Ratschläge zu meinem Problem freuen. Vielen Dank im Voraus!

Der Sachverhalt:
Ich habe im Bikemarkt einen neuen Marzocchi Roco r TST Air Dämpfer an einen IBC-Nutzer verkauft. Der ausgemachte Preis betrug 280 Euro inkl. Porto. Der Käufer meinte, dass er ihn dringend brauch, da er in den Urlaub fährt und ihn dafür schon montiert haben möchte. Das Päckchen ging also als Nachnamesendung raus, da dies am schnellsten geht. Also bin ich eilig zur Post, habe den Nachnameschein ausgefüllt und versehentlich 180, statt 280 Euro auf den Schein geschrieben. Als ich wieder zu Hause war, fiel mir mein Versehen auf und ich schrieb dem Nutzer, dass er doch bitte nach seinem Urlaub die restlichen 100 Euro überweisen möchte. Damit stimmte er überein und ich warte seit dem auf mein Geld. Auf mehrmalige Nachfragen wann ich denn endlich mein Geld bekommen würde, antwortete er stehts mit Sätzen wie: "könntest du mir bitte nochmal deine kontodaten geben, ich hab sie verloren" oder "ich werde das geld nächste woche überweisen" ...

Soweit mein Problem.
Ich habe schon überlegt, Anzeige zu erstatten, aber ohne einen schriftlichen Vertrag wird das wohl nix. Allerdings habe ich sämtlichen Schriftverkehr gespeichert und eigentlich müsste dies doch reichen?

Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen, denn ich sehe es nicht ein, unehrlichen Menschen Geld zu schenken...
 
Schick ihm eine Rechnung per Post als Einschreiben über die 100.-. Lege eine Frist fest bis wann der Betrag überwiesen sein soll. Schreib deine Kontodaten mit dazu.

Achja, und das mit dem "Betrug" ist wohl, zumindest jetzt noch, übertrieben. Nur weil er mit der Zahlung in Verzug ist ist er noch lange kein Betrüger. Und in erster Linie war es ja dein Fehler.
Leider hast du nicht geschrieben wie lange die Sache schon läuft.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Alternativ mal hier umhören ob nicht jemand aus der Nähe die Rechnung persönlich zustellt
a035.gif
 
Schick ihm per Einschreiben eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung (ca 14Tage). Mit Vermerk, dass du bei Nichtzahlung weitere rechtliche Schritte einleitest (zB Rechtsbeistand, Gericht).
Der Schriftverkehr (Mails) dürfte da als Nachweis wohl ausreichen.
Kannst den ja per Ausdruck mitschicken, damit er sieht, das du auch was Beweisbares in der Hand hast.
Betrug ist es auch nicht, eher eine Unterschlagung. ;)
http://www.rechtsanwalt-louis.de/unterschlagung.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank ersteinmal!
Die Sache läuft schon seit Mitte Sommer...also schon eine Weile.
Aber Unterschlagung klingt treffender - da habt Ihr recht;)

Ich werde das mit dem Einschreiben mal probieren. Mal sehen was passiert...
 
Ich würde ihm gleich einen leeren Karton per Nachnahme zuschicken. Für 100 EUR. Wenn Du Glück hast, bezahlt er das, aber letztendlich muss ich kettenglied recht geben. Es war Dein Fehler.
 
wenn sich beide auf 280EUR geeinigt haben, dann hat er auch 280EUR zu bekommen und kann sie auch rechtswirksam nachfordern. was er auf den nachnahmezettel geschrieben hat spielt dabei keine rolle.

einschreiben, angemessene frist setzen und per datum festmachen, rechtliche schritte vorbehalten.
wenn dann immer noch nix kommt, zum gericht und ein mahnverfahren einleiten.
 
Rechtswirksam nachfordern kann das ein Anwalt, dem er das Mandat für die Nachforderung übeträgt. Er selber kann nur "privat" nachfordern, das scheint aber ja seit geraumer Zeit recht fruchtlos zu sein.
 
...dumm gelaufen für dich - man soll den menschen nicht zuviel vertrauen schenken ... denke nicht , dass er noch zahlen wird ...
 
Als Privatperson kannst du keine Rechnung schreiben. Ein Kaufvertrag kam jedoch über die Summe von 280€ zustande (Vertrag = Käufer sagt einem Betrag welcher der Verkäufer haben möchte zu = rechtsverbindlich vereinfacht : du möchtest was verkaufen und der Käufer möchte es kaufen wobei die Summe im Vorfeld fest stand)

Was rechtlich nicht eindeutig ist, ob und in wie weit der Käufer verpflichtet ist, die nicht berechnete Summe von 100€ nachzuzahlen, da euer Kaufvertrag auch die Zahlungsmodalität beinhaltet (Nachnahme ohne spätere Zuzahlung)

Alles in allem ne riesen Sauerei, wobei Recht haben und Recht bekommen leider nicht selten entgegengesetzte Trails sind ...

Wenn er Eier in der Hose hat, dann entschuldigt er sich und zahlt. Wenn nicht dann verbuchs als dumm gelaufen. Sowas läuft aus Erfahrung immer auf einen Vergleich raus, wobei eventuelle Rechtskosten von beiden Parteien gleichermaßen getragen werden müssen. Somit kanns passieren, dass er dir eine Vergleichsumme von 50€ zahlen MUSS, du aber 200€ Anwaltskosten tragen must.

Was du auch nicht darfst, ist die entsprechende Person alá "XY schuldet mir Summe X" hier öffentlich zu denunzieren. Allerdings kannst und darfst du auch hier im Fred die Frage "kennt jemand Username, da ich was mit ihm klären muss" stellen. Somit kann sich jeder selber überlegen, was die Person verbrochen hat ;)

lg
 
@Mr. Freak:
Wenn Du keinen Bock mehr auf Hinhaltetaktik hast, die Kohle aber nicht abschreiben willst, dann ist der Mahnbescheid das günstigste Rechtsmittel. Den kannst Du ohne Anwalt beantragen und über eine Webseite erstellen:
Online Mahnverfahren
Das 'online' hört aber nach der Dateneingabe auf. Dann darfst Du ausdrucken und es wird wieder 'offline' ;)
Kostet dafür nur 23 Euro + Porto für Deinen Fall. Diese Kosten kannst Du dann auch gleich zusammen mit der Hauptforderung einfordern. Wenn Du Glück hast legt er keinen Widerspruch ein.

Tante Edith sagt: Wenn Du mit dem Online-Mahnantrag nicht klar kommst, Dir der Anwalt aber immer noch zu teuer ist, kannst Du auch zu Deinem Amtsgericht in die Rechtsantragstelle gehen und denen Dein Leid klagen. Die Beraten aber nicht, sondern helfen nur den Antrag formal korrekt zu stellen. Ist dafür kostenlos.

Die Sache mit dem Betrug kannst Du IMHO vergessen. Dazu müsstest Du ihm nachweisen, dass er nie vor hatte zu zahlen.


Rechtswirksam nachfordern kann das ein Anwalt, dem er das Mandat für die Nachforderung übeträgt. Er selber kann nur "privat" nachfordern
Auch 'privat' agiert 'rechtswirksam'. Für Kleinkram braucht man keinen Anwalt (der im Verhältnis dann eh viel zu teuer ist).


langt es dafür nicht einen mahnbescheid zustellen zu lassen?
Ja.
Blöd nur, wenn der Schuldner Widerspruch einlegt - dann geht die Show los (oder man schreibt den Verlust ab).

Als Privatperson kannst du keine Rechnung schreiben.
Quark. Natürlich kannst du als Privatperson (Unternehmer sind übrigends auch Privatpersonen ;) ) Rechnungen schreiben. Umsatzsteuer kannst Du nicht ausweisen, solang Du sie nicht auch tatsächlich abführst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Quark. Natürlich kannst du als Privatperson (Unternehmer sind übrigends auch Privatpersonen ;) ) Rechnungen schreiben. Umsatzsteuer kannst Du nicht ausweisen, solang Du sie nicht auch tatsächlich abführst.


Unternehmer handeln im Interesse und auf die Steuer-ID des entsprechenden Unternehmens. Eine rechtskräftige Rechnung kannst du als Privatperson nicht schreiben. Dein letzter Satz zeugt davon ;)
Jede Rechnung muss eine ausgewiesene Umsatzsteuer haben sofern der Empfänger nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist oder du ein Kleinstunternehmen führt. Jedewede andere Rechnung wird rechtlich gesehen nur nutzloses Papier sein. Oder es wird dazu verwendet, dass du Schwarzgeschäfte tätigst ...
 
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich finde, der gesunde Menschenverstand sagt: Du hast einen Fehler gemacht, und Fehler kosten Geld... halt verzockt, mal ärgern und vergessen, würd ich sagen... und beim nächsten Mal besser aufpassen.
 
Unternehmer handeln im Interesse und auf die Steuer-ID des entsprechenden Unternehmens. Eine rechtskräftige Rechnung kannst du als Privatperson nicht schreiben. Dein letzter Satz zeugt davon ;)
Jede Rechnung muss eine ausgewiesene Umsatzsteuer haben sofern der Empfänger nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist oder du ein Kleinstunternehmen führt. Jedewede andere Rechnung wird rechtlich gesehen nur nutzloses Papier sein. Oder es wird dazu verwendet, dass du Schwarzgeschäfte tätigst ...

:rolleyes:

Einzelunternehmer sind (z.B.) auch Unternehmen. Was Dir evtl. grad vorschwebt sind Kapitalgesellschaften.

Was ist für Dich das 'rechtswirksame' an einer Rechnung?
Und nein, es gibt auch Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis. Eben z.B. von nicht gewerblich Handelnden oder von Kleinunternehmern.

Aber um wieder on topic zu kommen:
Eine Rechnung muss der TE eh nicht schicken. Zahlungsaufforderung mit Frist reicht.
 
Vielen Dank ersteinmal!
Die Sache läuft schon seit Mitte Sommer...also schon eine Weile.
Aber Unterschlagung klingt treffender - da habt Ihr recht;)

Ich werde das mit dem Einschreiben mal probieren. Mal sehen was passiert...

nein, es ist weder Betrug noch Unterschlagung. Strafrechtlich ist das gar nichts, sondern lediglich eine offene zivilrechtliche Forderung.

Als Privatperson kannst du keine Rechnung schreiben. Ein Kaufvertrag kam jedoch über die Summe von 280€ zustande (Vertrag = Käufer sagt einem Betrag welcher der Verkäufer haben möchte zu = rechtsverbindlich vereinfacht : du möchtest was verkaufen und der Käufer möchte es kaufen wobei die Summe im Vorfeld fest stand)

Was rechtlich nicht eindeutig ist, ob und in wie weit der Käufer verpflichtet ist, die nicht berechnete Summe von 100€ nachzuzahlen, da euer Kaufvertrag auch die Zahlungsmodalität beinhaltet (Nachnahme ohne spätere Zuzahlung)

Alles in allem ne riesen Sauerei, wobei Recht haben und Recht bekommen leider nicht selten entgegengesetzte Trails sind ...

Wenn er Eier in der Hose hat, dann entschuldigt er sich und zahlt. Wenn nicht dann verbuchs als dumm gelaufen. Sowas läuft aus Erfahrung immer auf einen Vergleich raus, wobei eventuelle Rechtskosten von beiden Parteien gleichermaßen getragen werden müssen. Somit kanns passieren, dass er dir eine Vergleichsumme von 50€ zahlen MUSS, du aber 200€ Anwaltskosten tragen must.

Was du auch nicht darfst, ist die entsprechende Person alá "XY schuldet mir Summe X" hier öffentlich zu denunzieren. Allerdings kannst und darfst du auch hier im Fred die Frage "kennt jemand Username, da ich was mit ihm klären muss" stellen. Somit kann sich jeder selber überlegen, was die Person verbrochen hat ;)

Sag mal: von Jura hast du doch nicht den Hauch einer Ahnung, warum äußerst du dich dann zu solchen Themen?
 
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Nutzloses Wissen Nr. 1012 Jeder darf Rechnungen stellen. Nutzloses Wissen 1013 Jeder darf Umsatzsteuer ausweisen. Nützliches Wissen Nr.1 Alle ausgewiesene Umsatzsteuer muss im Rahmen einer Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt abgeführt werden.
 
japp eben. Er kann nicht ohne eventuelle Konsequenz einfach ne Rechnung schreiben. Er müßte zunächst nachweisen keinen Gewinn erzielen zu wollen und er müßte die Rechnung bei seiner Steuererklärung als sonstig Einnahme melden.

Hab mich eventuell n bisserl um die Ecke ausgedrückt...

Aber nochmal zum Unternehmer ... auch Einzelunternehmer sind Unternehmer ... die schreiben das nicht als Privat, sondern als Geschäftsperson.

Tante Edit: Ihr habt natürlich recht... auch eine private Person kann eine Rechnung schreiben. Aber angeben sollte man sowas bei der Steuer trotzdem.
Bezüglich der Meinung, dass ich von Jura keine Ahnung habe ... das lass ich mal so stehen, auch wenn bis auf Satz eins soweit nichts zu beanstanden war...
 
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also zusammengefasst:

keine Rechnung, nur eine Frist mit dem zu zahlenden Betrag. Anschließend einen Mahnbescheid (wenn nötig).

zudem muss ich noch sagen, dass ich Student bin und 100 Euro sehr zu Buche schlagen...;)
 
Ist es aber nicht so, dass du im Prinzip ihm ein Angebot gemacht hast im Wert von 180€ und er dies durch das Überweisen des Geldes angenommen hat und somit ein stinknormaler KV zustande gekommen ist?

Gibts denn hier niemand der Jura studiert?
 
Nützliches Wissen Nr.1 Alle ausgewiesene Umsatzsteuer muss im Rahmen einer Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt abgeführt werden.
Falsch.
Du hast bei dieser pauschalen Formulierung den Vorsteuerabzug vergessen. :D


Ist es aber nicht so, dass du im Prinzip ihm ein Angebot gemacht hast im Wert von 180€ und er dies durch das Überweisen des Geldes angenommen hat und somit ein stinknormaler KV zustande gekommen ist?
So wie es hier beschrieben wurde, dürfte der KV vor dem Versand zustande gekommen sein. Der hat sich dann durch das Versehen beim Nachnahmebetrag auch nicht geändert.
 
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Nutzloses Wissen Nr. 1012 Jeder darf Rechnungen stellen. Nutzloses Wissen 1013 Jeder darf Umsatzsteuer ausweisen. Nützliches Wissen Nr.1 Alle ausgewiesene Umsatzsteuer muss im Rahmen einer Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt abgeführt werden.

als Einzelperson und als Kleinunternehmer darfst du KEINE UST ausweisen!
da du NICHT in den Genuß einer Umsatzsteuervoranmeldung kommst!

also ganz klar als priv. Person darfst du KEINE uSt. = Mwst. ausweisen! Wenn der gegenüber das in anspruch nimmt und das FA das prüft hast du ein Problem. Du gibst eine Gewerbeform vor die du nicht besitzt.


PS: @Madbuddha Dein Punk "1013" schreib nicht so ein Mist nachher glauben die leute das noch!

PPS: anbei das Steuergesetz dort kann man alles genau nachlesen. http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/BJNR119530979.html#BJNR119530979BJNG000904301
 
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"Ist es aber nicht so, dass du im Prinzip ihm ein Angebot gemacht hast im Wert von 180€ und er dies durch das Überweisen des Geldes angenommen hat und somit ein stinknormaler KV zustande gekommen ist? "

Nein. Es ist so verlaufen, wie ich es beschrieben haben;)
 
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