Das Thema ist ja eigentlich durch. Mir liegt aber noch der Hinweis auf dem Herzen, das Fotografen besonders gerne von Finanzamt und Handwerkskammer "beobachtet" werden. Denn, ob das Kunst oder Handwerk ist, ändert alles in Bezug auf Freiberuflichkeit und Gewerbe. Während derjenige welcher nur fotografiert aber nicht entwickelt, rahmt usw. Freiberufler sein kann, dürfte derjenige welcher auch entwickelt usw. eher ein Handwerker und damit Gewerbetreiber sein. Gewerbe bedeutet, dass neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer erhoben werden kann und, ab 60.000 Gewinn bzw. 600.000 Umsatz auch die Bilanzierung verpflichtend wird.
Es wäre ja zu einfach, wenn nicht alles doppelt und dreifach reglementiert wäre, oder?