jejamm
Bergmannspfadfinder
@DrmZ : Mir ging es ja eben nicht um die Weichteile wie Reifen und Griffe, da hab ich Verständnis für, sondern um die sehr leicht als jahrgangsspezifisch zu identifizierenden Komponenten wie Schalthebel, Bremsen etc. Wenn z. B. an einem 88/89er Modell diese Teile aus dem 91er Jahrgang verbaut sind, ist das eben nicht Kat. A in meinen Augen, sondern B.
Das Argument, dass man das Rad ja nur mit den neuen Teilen fahren könne, finde ich in Kat. A auch schwierig… dann kann ich auch nachgerüstete Scheibenbremsen rechtfertigen…
@Becak : Ich glaube dein Missverständnis ist, das die Strengen Anforderungen der Kat. A nicht in den anderen Kategorien, also auch nicht in Kat. E gelten. Dort ist fast alles erlaubt.
LG
jejamm
Das Argument, dass man das Rad ja nur mit den neuen Teilen fahren könne, finde ich in Kat. A auch schwierig… dann kann ich auch nachgerüstete Scheibenbremsen rechtfertigen…
@Becak : Ich glaube dein Missverständnis ist, das die Strengen Anforderungen der Kat. A nicht in den anderen Kategorien, also auch nicht in Kat. E gelten. Dort ist fast alles erlaubt.
LG
jejamm


Hab ich aber kein Problem mit!