E bike Umbau

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ich wurde gerade von einem Kollegen aus der Technik darauf hingewiesen, dass man bei dem DECOY keine Veränderung an der Bremsanlage vornehmen darf. Diese Bikes sind nur in unserer Ausstattung zugelassen und dürfen, wie jedes E-Bike, nicht verändert werden.

bei einem E-Bike handelt es sich nicht um ein normales Fahrrad, sondern um eine abgenommene und zertifizierte Maschinen. Diese hat einen Zulassungsprozess durchlaufen und ist nur in dieser Konfiguration zugelassen. Wenn es verändert wird, erlischt jede Gewährleistung und Garantie. Diese Regelungen kommen vom Gesetzgeber und nicht von uns.
Würde ein Kunde Änderungen am Bike vornehmen wird er zum Hersteller und ihm fällt die komplette Produkthaftung zu.
Anbei findest du eine Tabelle, in dieser ist aufgelistet welche Teile bei einem E-Bike verändert werden dürfen.

Viele Grüße - Best Regards - Cordialement

Hannes
YT Industries
Germany
+49 (0)9191 - 7363050


OkOk….verstanden . Falls ich dies aber trotz allem ausprobieren wollen würde…… welche Adapter vorne und welche hinten in mm ( also z.B + 43mm ) . Für 220mm Scheiben.

Hallo Alexander,

ich darf dir wirklich nicht dabei helfen und würde dich auch bitten das Bike nicht zu ändern, da du jeglichen Versicherungsschutz verlierst und dies sehr teuer werden kann.

Viele Grüße - Best Regards - Cordialement

Hannes
YT Industries
Germany
+49 (0)9191 - 7363050


Is das normal ?
Zahlst so viel Kohle und dann sowas.
Vieleicht bekomme ich ja von euch Hilfe …es handelt sich um ein YT decoy e-mtb Core 3.
 
Zuletzt bearbeitet:
In Deutschland wird zwischen folgenden Kategorien von E-Bikes unterschieden:


Pedelecs bis 25 km/h
Diese E-Bikes werden wie Fahrräder behandelt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:


  • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt
  • Die Tretunterstützung muss mit zunehmender Geschwindigkeit abnehmen und bei 25 km/h ganz aufhören (oder wenn der Fahrer nicht mehr in die Pedale tritt).
  • Eine Anfahr- oder Schiebehilfe ist bis maximal 6 km/h zulässig.

Für diese Fahrräder gilt keine Führerschein-, Versicherungs- und Kennzeichenpflicht. Es ist auch kein Mindestalter und keine Helmpflicht (bis auf Kinder bis 12 Jahre) vorgeschrieben (ein Fahrradhelm wird aber dennoch dringend empfohlen). Bei Unfällen haftet in der Regel die private Haftpflichtversicherung (bei Versicherung nachfragen). Gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden.


Pedelecs bis 45 km/h
Schnelle Pedelecs werden als Kraftfahrzeuge eingestuft, ein deutsches Versicherungskennzeichen wird daher benötigt. Für diese Fahrräder ist ein Mindestalter von 16 Jahren sowie ein Führerschein der Klasse AM vorgeschrieben. Das Tragen eines Helms ist obligatorisch. Radwege sind dagegen tabu, da auf der Fahrbahn gefahren werden muss.


E-Bike bis 25 km/h
Sie gelten als Mopeds, für die das Tragen eines geeigneten Helms für Krafträder (Motorradhelm) sowie ein deutsches Versicherungskennzeichen erforderlich sind.


E-Bikes bis 45 km/h
Schnelle E-Bikes entsprechen einem Kleinkraftrad und erfordern so wie schnelle Pedelecs zusätzlich zum Helm und Versicherungskennzeichen auch einen Führerschein der Klasse AM. Sie dürfen ebenfalls nur auf der Fahrbahn gefahren werden.


E-Bikes über 45 km/h
Je nach Lesitung werden diese E-Bikes als Leichtkrafträder der Führerscheinklasse A1 oder als Motorräder der Klasse A oder A2 eingestuft. Neben der Führerscheinpflicht gilt auch Helmpflicht. Ein deutsches Versicherungskennzeichen genügt hier nicht. Zudem besteht für E-Bikes, die der Klasse A oder A2 zuzuordnen sind, Kfz-Steuerpflicht.

Da der Moter des YT 250W leistet nehme ich an das es zur ersten Kategorie gehört und rechtlich einem Fahrrad gleichgestellt ist . Dann kannst damit machen was du willst . Was natürlich möglich ist das es Garantieverlust geben kann. Kommt darauf an was Rahmen u. Gabelhersteller für Scheiben freigeben.
Oder es gehört zu den anderen Kategorien dann schaut es anders aus und du mußt das Bike auch anmelden u. versichern. Dann darfst aber auch dort wo nur Radfahren erlaubt ist damit nicht mehr fahren. Ist halt dann ein Mopet und gehört auf die Straße.
 
Ne klingt nach „wir schieben alle Verantwortung ab“ für mich xD…
Oder die zahlen zu wenig für einen vernünftigen Betriebsjuristen.

*nichts ändern ist schön lustig bei Verschleiß oder bedingubgsgemäßem Gebrauch sollte es auch erlaubt sein alternative, bessere Teile anzubauen.

Auch verfällt die Produkthaftung nicht wenn man andere Bremsen verbaut - allerdings haftet der Hersteller nur dann noch immer wenn das Problem ( falls eines auftritt ) nicht auf die getauschten Bremsen zurückfällt. Garantie kann ausgeschlossen werden, Gewährleistung schon mal nicht - ebenso wenig wie Produkthaftungs Gesetz
😉
Wäre sonst zumindest neu!

Sollte dein Rad anderen Bedingungen oder Kategorien entsprechen dürfte man das ohne Hinweis auf die Kennzeichenpflicht auch nicht so ohne was verkaufen!
Also entweder ist’s ein Fahrrad oder ein Verkehrsmittel mit Versicherungs- und Kennzeichenpflicht.!?

Allerdings ändert diese Unterscheidung noch nichts an der Garantie oder Gewährleistung oder Haftung für sein Produkt!
Wenn du ohne Kennzeichen fährst ist dies ein Vergehen dass die Behörden ahnden aber nicht etwas dass den Erzeuger des Vehikels frei von Verantwortung macht. Da sollte jetzt YT mal Stellung beziehen, so ist’s nämlich nicht meine Herren 🙈
 
Da der Moter des YT 250W leistet nehme ich an das es zur ersten Kategorie gehört und rechtlich einem Fahrrad gleichgestellt ist . Dann kannst damit machen was du willst . Was natürlich möglich ist das es Garantieverlust geben kann. Kommt darauf an was Rahmen u. Gabelhersteller für Scheiben freigeben.
Oder es gehört zu den anderen Kategorien dann schaut es anders aus und du mußt das Bike auch anmelden u. versichern. Dann darfst aber auch dort wo nur Radfahren erlaubt ist damit nicht mehr fahren. Ist halt dann ein Mopet und gehört auf die Straße.
Falsch
Ne klingt nach „wir schieben alle Verantwortung ab“ für mich xD…
Oder die zahlen zu wenig für einen vernünftigen Betriebsjuristen.

*nichts ändern ist schön lustig bei Verschleiß oder bedingubgsgemäßem Gebrauch sollte es auch erlaubt sein alternative, bessere Teile anzubauen.

Auch verfällt die Produkthaftung nicht wenn man andere Bremsen verbaut - allerdings haftet der Hersteller nur dann noch immer wenn das Problem ( falls eines auftritt ) nicht auf die getauschten Bremsen zurückfällt. Garantie kann ausgeschlossen werden, Gewährleistung schon mal nicht - ebenso wenig wie Produkthaftungs Gesetz
😉
Wäre sonst zumindest neu!

Sollte dein Rad anderen Bedingungen oder Kategorien entsprechen dürfte man das ohne Hinweis auf die Kennzeichenpflicht auch nicht so ohne was verkaufen!
Also entweder ist’s ein Fahrrad oder ein Verkehrsmittel mit Versicherungs- und Kennzeichenpflicht.!?

Allerdings ändert diese Unterscheidung noch nichts an der Garantie oder Gewährleistung oder Haftung für sein Produkt!
Wenn du ohne Kennzeichen fährst ist dies ein Vergehen dass die Behörden ahnden aber nicht etwas dass den Erzeuger des Vehikels frei von Verantwortung macht. Da sollte jetzt YT mal Stellung beziehen, so ist’s nämlich nicht meine Herren 🙈
Ebenfalls Schwachsinn.

Das hat nichts mit dem Unterschied Pedelec/ S-Pedelec zu tun.

https://www.ziv-zweirad.de/nc/press...usch_E-Bike_25_Stand-08-05-2018_DE.pdf&did=15
Downloaden und lernen. Inwieweit das Sinnvoll ist steht auf einem andern Blatt.
Fakt ist jedoch, dass ein Pedelec ein CE Prüfzeichen auf die Spezifizierung des Herstellers erhält.

Wildes Tauschen von sicherheitsrelevanten Teilen ist nun mal nicht gestattet. Beschwert euch beim Gesetzgeber...


Amateure :rolleyes:
 
Und du als Profi nimmst es als gesetzlich wenn irgendwelche private " Wichtigmacher " und zwar
Screenshot 2021-12-11 092428.jpg

etwas in einem Infoblatt bekanntgeben :confused:
 
Wildes Tauschen von sicherheitsrelevanten Teilen ist nun mal nicht gestattet. Beschwert euch beim Gesetzgeber...


Amateure :rolleyes:
Vollkommen falsch, das oft zitierte Dokument von ZEV ist ein Leitfaden und kein Gesetzestext,

Du kannst an einem 25 km/h Pedelec ändern was du willst, du verlierst auch keinen Versicherungsschutz, denn es gibt nun mal keine Versicherungspflicht, denn es ist ein Fahrrad!

Natürlich kann der Hersteller seine Gewährleistung einschränken indem er sagt, wenn du was anderes verbaust als dass was ich frei gegeben habe, hafte ich für nichts mehr, dass ist dann auch schon alles.

Dieses ZEV Dokument ist vor Allem für Händler gedacht, denn wenn die was anderes dran bauen sind sie dafür haftbar.
 
Und du als Profi nimmst es als gesetzlich wenn irgendwelche private " Wichtigmacher " und zwar
Anhang anzeigen 1385911
etwas in einem Infoblatt bekanntgeben :confused:
Nö, aber ich glaube eher dem jeweiligen Hersteller, dem Rechtsreferenten des ADFC, dem offiziellen Gutachten des ZIV Anwalts und unserer Werkstatt, als einem mit gefährlichen Halbwissen ausgestatteten Forenmitglied.

Fragt doch mal bei anderen Herstellern nach, dort werdet ihr die gleiche Antwort erhalten...
 
Alle in der EU verkauften Pedelecs benötigen eine EU-Konformitätserklärung inkl. CE-Kennzeichnung.
Stimmt, wenn du als Hersteller die in den Verkehr bringen willst, als Privatmann kannst du daran rumbasteln so lange du willst solange das Dingens nicht schneller als 25 km/h ist.

Auch ein Pedelec kannst du als Rahmenset kaufen und selbst aufbauen, du kannst sogar das alte Fahrrad deiner Oma nehmen und einen Nabenmotor dran bauen, ist alles zulässig.
 
Stimmt, wenn du als Hersteller die in den Verkehr bringen willst, als Privatmann kannst du daran rumbasteln so lange du willst solange das Dingens nicht schneller als 25 km/h ist.

Auch ein Pedelec kannst du als Rahmenset kaufen und selbst aufbauen, du kannst sogar das alte Fahrrad deiner Oma nehmen und einen Nabenmotor dran bauen, ist alles zulässig.
Hab ich nie bezweifelt.
Es ging hier um die Rechtmäßige Aussage von YT.
Kein Hersteller wird einen Umbau Tipp geben, welcher der Spezifizierung wiederspricht.
Wenn du ein Pedelec als Frameset aufbaust bist du der Hersteller. Auch da ist es wurscht...
 
Nochmal - Produkthaftung ist nicht abhängig von CE Prüfzeichen, Kennzeichenpflicht oder sonst was!

Baust du um und tritt dann ein Problem auf dass auf deinen Umbau zurückführt ist der Hersteller raus.

Baust du die Bremsen um und es reißt der Rahmen am Hinterbau ( wegen eines Konstruktionsfehlers oder Materialschwäche ab Werk ) und du verletzt dich schwer wäre der Hersteller natürlich dennoch haftbar!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Thema wurde doch schon in allen E-Bikeforen bis zum Exzess durchdiskutiert, und ich verstehe nicht dass das jetzt auch hier wieder aufgewärmt werden muss.
Es ist doch so einfach: Baut an euere Bike ran was ihr wollt, wenn es zu einem Gewährleistungsfall, z.B. weil der Motor platt ist oder ihr ein Haibike fährt wo wieder mal der Rahmen gebrochen ist, dann baut einfach wieder die Originalteile dran bevor ihr es in die Werkstatt bringt und gut ist, Ende der Diskussion.
 
die Frage einfach ohne E stellen,
dann gibt es auch Antworten ohne unnötig erhobene Zeigefinger.

1. deutliche Fotos von Gabel- und Rahmenende.
2. Maße der verbauten Teile nennen
3. Wunschveränderung äußern.


he, datt isn Fahrratt.
Rattprofis knallen kurzzeit kW (Kilowatt) auf die Kurbel.
und hier gehts wohl um nen Motorrad das 0.25 kW hat ?!?
 
Gewährleistung und Produkthaftung sind gesetzliche Vorgaben!

Garantie ist ein freiwilliges vertragliches Versprechen.

Ich bin Österreicher und klar gibt es da teilweise etwas abweichende Regelungen, Verordnungen und Auslegungen als in DE. Aber wir sind alle auch EU und die Produkthaftung greift hier durch nationales Recht durch 😉

Ob Fahrrad oder sonst was, man muss unterscheiden zwischen Verwaltungsvergehen ( zB Verstoß gegen Kennzeichen- und Nummerntaferlpflicht ) und privatrechtlichen Ansprüchen gegen einen Hersteller!

Nur weil ich zB gegen behördliche Vorschriften verstoße mindert das nicht meinen Anspruch gegen oder eben auch die Haftung des Herstellers!

Selbst wenn ich illegal Drogen handle würde man mich steuerlich bestrafen da ich keine Einkommensteuer bezahlt habe 😅
…mal so herum denken 😉

Der Hersteller kann natürlich nur für offizielle Zusammensetzung des Produktes voll haften. Aber nach einem Umbau und dann einem Problem würde jeweils ein Gutachter feststellen ob der Umbau die Ursache für das Problem war oder nicht und dann haftet eben wer kausal war 👍🏻
 
aber 585yt will doch nur wissen, was er genau für den Umbau braucht !

oder nicht ?
Natürlich, aber dafür gibt es Google oder ein Blick in die Angebote der Onlineshops ist zielführender. Dazu sollte man natürlich wissen was PM bedeutet. Aber wie gesagt, Google hilft. Wenn ich keine Ahnung von nix habe wird es natürlich schwierig, dann sollte man lieber von Bastelaktionen Abstand halten.
 
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