Geblitzt mit über 80 in einer 60er Zone! Muss ich mit Folgen rechnen??

Registriert
19. März 2002
Reaktionspunkte
0
Ort
Deggendorf
Hallo an alle rasenden Biker,

als aktiver Moutainbiker is man leider auch mal gezwungen mit dem Rennrad zu trainieren und damit das nicht zu langweilig wird suchen ich und ein Freund von mir immer solche Strecken aus wo man sich voll dem Geschwindigkeitsrausch hingeben kann:D .

Das haben wir auch Heute wieder mal gemacht, doch heute war etwas anders als die anderen Male. Heute hats nämlich geblitzt und zwar mit über 80 km/h in einer 60er Zone.
Zuerst waren wir total überrascht, doch als wir es gecheckt haben was los war, haben wir ne Vollbremsung hingelegt und sind den Berg noch mal hoch gefahren. Beim 2. mal haben wir dann eine Grimmasse geschnitten und waren noch schneller als vorher. Laut meinem Tacho hatten wir eine maximal Geschwindigkeit von 91,4 km/h (aber ca. 300m später, da es da nochmal richtig steil wird nämlich 17% Gefälle). 91,4 km/h ist seit heute mein persöhnlicher absoluter Geschwindigkeitsrekord!
Welche Geschwindigkeinten habt ihr schon erreicht mit dem RR oder MTB?

Ob ich mit Folgen rechnen muss erledigt sich fast von selbst da ich ja kein Nummernschild hab aber ich will das Bild haben und da muss ich fast zur Polizei gehen. Ihr könnt mich jetzt für verrückt erklären aber ich bin jetzt 16 Jahre alt und fahre seit 7 Jahren MTB und träume seit 3-4 Jahren davon mal geblitzt zu werden.

Jetzt hab ich es gleich zwei mal geschafft aber weiß nicht ob ich ohne Strafe davon komme wenn ich nach dem Bild frage.

Ist von euch schon mal jemand geblitzt worden?
Wenn ja, was ist passiert?
Habt ihr das Bild bekommen?
Gab es eine Strafe wegen zu schnellen Fahrens oder sonst irgendwas?

Schon mal mercie für eure Antworten
sers
Tom

ps: ich bin zwar schon 16, hab aber keinerlei Führerscheine!!!
 
ich will erst von ein paar Forum Usern wissen was mich überhaupt erwarten kann. Und wenn das verkraftbar is dann geh ich zu den Bullen aber ansonsten nicht.

sers Tom

PS: Ich würd mein Auto Führerschein hald schon gern mit 18 machen und ned später nur weil ich mit dem Bike zu schnell war!
 
würde mich auch interressiern...

ich wollte am dienstag mich mal anmelden für führerschein...aber net dass die bullen noch ne dicke akte von mir ruimliegen haben, als ich ein un denselben berg(30er zone, wegen irgendwelchen spielenden kindern un so nem zeug) mit knapp 80 runter bin...

das wär übel....

un die haben mein nummernschild: hab ich vergessen von der sattelstütze vom letzten wettkampf abzukratzen!

ui ui ui

leute , bitte helft!
 
Mit dem Tacho wirst du wohl recht haben...,
aber die Polizei wird dir vorwerfen, das man
den Unterschied zwischen 30 Km/h und 90 km/h
auch ohne Tacho bemerken wird !!!! :D

MfG
Fr3aK
 
@ Fr3ak
An dieser Stelle waren 60 km/h erlaubt. Aber zwischen 60 und 80 sind trotztdem noch 20km/h Unterschied. Das könnten uns die schon vorwerfen aber laut Stone2063 kann uns normalerweise nix passieren....... hoffe ich zumindest

@Stone2063
Bist du dir sicher das die uns nichts antun können? Ned das ich mein Kumpel da reinspazieren und die Bullen uns dann in Handschellen legen. Das wär nämlich dann ungünstig *gg*:cool:
 
Wenn du zu den Bullen gehst werden die dir "grobe Gefährdung des Strassenverkehrs vorwerfen".
Dass das Folgen haben würde kann ich dir garantieren!

Wie stellst du das vor?

"Hallo Herr Wachtmeister,

Ich wurde mit 80 in der 60 Zone geblitzt - mit dem Rad hahah - ich bin hier um mein Foto abzuholen!"

Bist du bescheuert? :crash:
 
...in anbetracht der tatsache, dass du die
ordnungshüter hier als "bullen" tituliert hast,
was nach gängiger rechtsprechung den tatbestand der beleidigung erfüllt
(man weiss ja nie wer hier alles so mitliest...),
wär ich an deiner stelle aber lieber vorsichtig damit,
auf die nächste polizeiwache zu spazieren.
das könnte ganz schnell dazu führen,
dass du deiner gerechten strafe zugeführt wirst:
60 tage gemeinnützige arbeit oder so...

aber da ist natürlich noch die angelegenheit mit der mehrmaligen wiederholung:
30 tagessätze obendrauf?

gruss phattyred
 
Wie siehst bin ich in der CH.
Bei uns gibt's ohnehin nur Beleidigung, keine spezielle Beamten- .

Dazu kenn ich ne lustige Story:

Einer unserer Mitarbeiter hat mal einem Verkehrpolizisten/Bullen/Pig, welcher ihm ein Ticket an's Auto gehängt hat, "Meiner Mienung nach sind sie ein *********" betitelt.

Natürlich wie könnt's auch anders sein; ab zur Wache.

Da er aber "meiner Meinung nach..." sagte, für den Wortlaut auch Zeugen hatte, und wir in der Schweiz Meinungsfreiheit haben - ist ihm rein gar nichts passiert.
Geschehen in Zürich.

Und überhaupt:

Erfüllt die neutrale Verwendung von "Bullen" im Zusammenhang mit Polizisten schon den Tatbestand der Beamtenbeleidigung?:confused:
 
geblitzt werden is echt sone sache,
teoretisch können die nix machen weil musst ja kein tacho am rad haben. aber wie das in der realität aussieht k.A.
ich würd auch gern nen photo von mir haben mitn bike aber ich würd auch gern nächstes jahr im setember mein lappen haben und ob das dann noch möglich is.
und die werden auch denken wenn du reinkommst und sacht"Hallo, her wachmeister icgh wurde am xx.xx dort und dort geblitzt, könnte ich bitte die fotos davon haben"
da werden die auch denken:crash:
 
ihr bringt mich echt ins grübeln ob ich da jetz noch hingehen soll um mir das Foto abzuhohlen. Ich hab eben nem Bekannten, der auch mit dem Rennrad geblitzt wurde ne Mail geschrieben. Er hat sein Foto bekommen und das ist sogar online.

Wenn ich ne Antwort hab dann sag ich euch bescheid, was aber nicht heißt dass ihr nicht weiterposten sollt.

sers
Tom
 
was noch hinzukommt:

Ich und mein Freund sind zu dem Zeitpunkt als wir geblitzt wurden noch Windschatten gefahren mit ca. 50cm Abstand bei 80km/h.
Giebt es bei Radfahrern auch einen Mindestabstand?

sers Tom
 
bei der Tour de France fahren sie ja noch viel knapper hintereinander und da sagt auch keiner was. Gut das is zwar auch ein Rennen aber ich mach das ja auch nicht zum ersten mal :cool:
Auch wenn man als Gruppe unterwegs ist fährt man Windschatten also ich denke mal das da selbst die Polizei nichts unternehmen wird.

sers Tom
 
Mit 16 kann man sich sowas auch noch erlauben! Glaub mir mal. SPätestens wen du weist mit welchem Verkehrshalten dein Fürherschein schon weg ist, wirst du dir gut überlegen was du machst.
Aber Lust son Berg runner und geblitzt zu werden hätte ich auchmal :lol:
 
nach euren Meinungen hab ich die Wahl zwischen

1. zur Polizei gehen; Bild abholen; nach Hause gehen (weil Tacho ist ned genormt also passiert auch nix)
2. zur Polizei gehen; nach Bild fragen; Strafe bekommen:mad: ; Bild bekommen nach Hause gehen ( und ärgern warum ich so dumm war und hingegangen bin!!!)
3. zu Hause bleiben und die Sache vergessen, aber dann glaubt es mir keiner dass ich geblitzt worden bin

Was soll ich jetzt machen :confused: ?

Was würdet ihr jetz machen nach den beschriebenen Möglichkeiten?

Ich bitte um ehrliche Antworten und ned irgendwelche dumme Sprüche! Danke

sers
Tom
 
/Snap

StVO § 3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.(...)
(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Auf Radwegen gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
(das nachfolgende gilt nicht nur für Radwege)
Allerdings ist der § 3 Satz (1) (angepasste Geschwindigkeit) und natürlich der § 1 insgesamt zu beachten. Während zulässige Höchstgeschwindigkeiten in- und ausserhalb von Ortschaften nur für Kraftfahrzeuge gelten und Radfahrer(Innen) theoretisch schneller unterwegs sein dürfen, müssen Tempo-30-Bestimmungen auch von Radfahrer(Innen) eingehalten werden. Als Richtwert für die Geschwindigkeit auf Fahrradstrassen gelten für alle Fahrzeuge 20 bis 25 km/h (= mässige Geschwindigkeit). Auf Gehwegen, auf denen Radverkehr zugelassen ist, gilt als Richtwert die Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h).

/Snap

Noch eine kleine Bemerkung - neben den Tempo 30 - Zonen gilt Z.274 an sich auch für Fahrräder. Es gibt allerdings keinen Tatbestand, der das erfaßt. Da sollte es bei ner mündlichen Verwarnung bleiben.
Haarig wird's an sich nur, wenn Du mit 80 Sachen dann jemanden gefährdest oder nen Unfall baust (nicht angepaßte Geschwindigkeit). Du mußt in Gefahrensituationen rechtzeitig zum Stillstand kommen können, ohne Dich und andere zu gefährden.
 
Kommt auch ganz drauf an, wie die Polizisten (keine Beleidigungen !!!) drauf sind. Mich hammse auch mal mit 70 in der 30 Zone geblitzt. Hab auch damit geliebäugelt, mir ein Poster davon zu besorgen ;) (Habs aber dann doch gelassen)
Bei uns die Polizisten sind aber meistens so freundlich, das da glaub ich keiner was sagen würde. Mich hat mal einer freundlich gegrüßt, als ich nachts um 10 ohne Licht verkehrtrum ne Einbahnstraße langgefahren bin :bier:

StarKI
 
Ich meine mich auch erinnern zu können, das die 30er Beschränkung auch für fahrräder gilt.
Aber alles darüber (50, 60,70...) gilt (glaube ich) für "motorbetriebene Fahrzeuge".

Ich hab jetzt keine StVO vorliegen, aber sowas liesse sich doch auftreiben, oder?

Ich denke, dass so ein Bild in der "Verwertungsstelle" gleich aussortiert wird. Den Fahrer kann man ja nur sehr schwer ermitteln.

Hab mich auch schon ein paar mal blitzen lassen. Meist in der 30er Zone. Einmal von einem Mobilen Blitzer, die Beamten haben nur gegrinst.:D
 
Original geschrieben von Stone2063
MTB/ Rennrad hat kein (geeichten) Tacho, also können dir die Bullen auch nicht vorschreiben wie Schnell du fahren darfst.:cool:

Nun, aber fakt ist das er zu schnell war, es geblitzt hat, und die Radaranlagen geeicht sind.
 
Zurück