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Das ist Publicity die nicht Zielführend für uns ist, keine Frage!
Meiner Meinung nach gilt aber, dass das Befahren des Waldes grundsätzlich auf Risiko des/r Radfahrers/Radfahrerin geht.
Wenn man von der Jugendherberge diesen Weg runter kommt, kann man diese Stelle sehr gut einsehen und sollte sich entsprechend verhalten.
Ich glaube der bekommt kein Schmerzensgeld/Schadensersatz und das wird für uns keine Konsequenzen haben.
Der Richter hat lt Artikel einen Vergleich mit der Hälfte der Summe vorgeschlagen. Das würde die Stadt nicht freuen...