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Das ist Publicity die nicht Zielführend für uns ist, keine Frage!
Meiner Meinung nach gilt aber, dass das Befahren des Waldes grundsätzlich auf Risiko des/r Radfahrers/Radfahrerin geht.
Wenn man von der Jugendherberge diesen Weg runter kommt, kann man diese Stelle sehr gut einsehen und sollte sich entsprechend verhalten.
Ich glaube der bekommt kein Schmerzensgeld/Schadensersatz und das wird für uns keine Konsequenzen haben.
Der Richter hat lt Artikel einen Vergleich mit der Hälfte der Summe vorgeschlagen. Das würde die Stadt nicht freuen...

Dabei schienen die Verhältnisse im 7GB doch so geordnet....