Ist Biken in Belgien gefährlicher wie anderswo?

Man konnte auch in jedem Supermarkt im grenznahen Belgien oder Holland mit DM bezahlen. Deutschen Geschäften wäre es nie eingefallen, belgische oder holländische Kohle anzunehmen.
Fast jeder Holländer hinter der Grenze spricht deutsch. Aber wer von uns spricht holländisch?

Gute Antwort! Hast Recht.
Die belgischen und holländischen Läden haben mit den Deutschen anscheinend gute Geschäfte gemacht.

Die belgischen Ordnungshüter wie es aussieht auch!
 
Offizielle Texte findet ihr unter den zwei folgenden Links

Infoblatt seitens des Ministers Lutgen zu den Änderungen:
http://lutgen.wallonie.be/doc/codeforestierall.pdf

Und die offiziellen Version in deutscher Sprache des neuen Dekretes über das Forstgesetzbuch findet ihr hier (der Weg ist etwas komplizierter):

http://www.ejustice.just.fgov.be/doc/rech_f.htm

in der Suchmaske die "NUMAC" Nummer 2008203215 eingeben > Recherche anklicken > Liste anklicken> Nummer oben rechts anklicken > "Image" unten rechts anklicken und dann in der PDF Datei befindet sich die deutsche Übersetzung ab Seite 90. Das Kapitel IV — Verkehr der Öffentlichkeit in den Forsten und Wäldern beginnt ab Seite 93 (Art.13)

Zu den Forstverwaltung, Polizei, ... sei nur meinerseits gesagt, dass es solche und solche gibt, und das in allen Ländern.
 
Offizielle Texte findet ihr unter den zwei folgenden Links

Infoblatt seitens des Ministers Lutgen zu den Änderungen:
http://lutgen.wallonie.be/doc/codeforestierall.pdf

Und die offiziellen Version in deutscher Sprache des neuen Dekretes über das Forstgesetzbuch findet ihr hier (der Weg ist etwas komplizierter):

http://www.ejustice.just.fgov.be/doc/rech_f.htm...



Zu den Forstverwaltung, Polizei, ... sei nur meinerseits gesagt, dass es solche und solche gibt, und das in allen Ländern.

Jeil, da war ich auch schon, bin aber nicht weitergekommen.
Klar, es gibt solche und solche, aber über die solchen sollte man reden.;)
 
Und die nicht bunte sagt mir, dass Radfahrer nur auf entsprechend markierten Wegen bzw. Pfaden fahren dürfen. Wie die Markierung auszusehen hat, steht leider nirgends.
 
Ich wollt mal auf folgende Sache aufmerksam machen:
Die Stadt Aachen wirbt in letzter Zeit viel mit der neuen Homepage, wo auch Bürger mitreden können sollen.
Ich denke, dass es allen hier helfen würde wenn wir ungeklärte Fragen bzw. Anliegen dort klären könnten.
Hier geht es zum Forum der Stadt
 
Hi,

ich hab mir das PDF mal angesehen und bin auf Folgendes gestoßen:

Radfahren ist auf Straßen und Wegen generell erlaubt, auf Pfaden nur, wenn sie gekennzeichnet sind. Generell erlaubt ist es also leider nicht. Es gilt allerdings:

Ein Pfad ist definiert als ein Weg, dessen Breite schmaler ist als 1m.

-> Auf Trails, die breiter als 1m sind, darf also gefahren werden. Leider sind damit viele Trails dann immer noch verboten, aber im Zweifel kann gestritten werden!

Viele Grüße
Thomas

Nachtrag: Hier nochmal die Definition eines "Weges"
Weg: für die Öffentlichkeit freigegebener Verkehrsweg, der ungepflastert oder beschottert und breiter als ein
Pfad ist, und für den Verkehr von Fahrzeugen im Allgemeinen nicht eingerichtet wird.

Insbesondere ist festgehalten, dass es sich bei einem Weg *nicht* um eine Waldautobahn handelt!

Und weil es so schön ist, auch noch die Definition eines "Pfades":
Pfad: schmaler für die Öffentlichkeit freigegebener Verkehrsweg, dessen Breite, die unter 1 Meter liegt, die für
den Verkehr der Fußgänger notwendige Breite nicht überschreitet
 
Zuletzt bearbeitet:
[FONT="]Unser Herr Roth hat geantwortet:
[/FONT]
[FONT="]
[/FONT]...

[FONT="]nachstehend finden Sie die entsprechende Passage aus dem "neuen" Forstgesetzbuch (Dekret der Wallonischen Region vom 15.07.2008 über das Forstgesetzbuch, veröffentlicht im Staatsanzeiger vom 12/09/2008, Seiten 47631ff.):[/FONT][/I]

[FONT="]Art. 21 - Unbeschadet von Artikeln 27 und 28 ist der Zugang der Radfahrer, Skiläufer und Führer von Zug-, Last- oder Reittieren ausserhalb der folgenden Stellen verboten:
1° der Strassen;
2° der Wege;
3° der zu diesem Zweck gemäss Artikel 26, Absatz 4 markierten Pfade;
4° der dazu bestimmten Flächen;
5° der permanent angelegten Fahrstrassen, die den Verpflichtungen unterliegen, die durch das Dekret vom 1. April 2004 über die markierten touristischen Fahrstrassen, die Wanderkarten und die Wanderbeschreibungen oder durch gleichwertige Bestimmungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgeschrieben sind.
Der Zugang der Radfahrer, Skiläufer und Führer von Zug-, Last- oder Reittieren zu den nicht in Absatz 1 erwähnten Pfaden und Flächen kann durch den in dieser Eigenschaft von der Regierung bezeichneten Bediensteten erlaubt werden, unter Bedingungen, die dieser Bedienstete aus medizinischen, pädagogischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Gründen oder aus Gründen der Naturerhaltung festlegt.

[/FONT]
 
Leider steht nirgendwo genau erklärt, wie denn die Außengrenzen des Weges oder Pfades definiert sind (an der Unkrautkante, vor oder hinter dem seitlichen Wassergraben, an der Baum-/Gebüschgrenze....????). Im Zweifelsfall scheint sich die Mitnahme eines Maßbandes aus Omas Nähkästchen odes eines Minizollstockes (Alles in OBI...) für die Diskussion mit den Waldpolizisten zu lohnen.

Zeisigschreck
 
Wow, ss haben sich viele gute Antworten hier gesammelt,
wirklich klasse!

So wie es aussieht, könnte der Bahntrail als Weg durchgehen,
Tümpelstrecke ist also schon ein Pfad (s. Karfreitag-Aktion),
und Märchenwald weniger als Pfad, eher Bürsten-Waschstrasse.

Es gibt übrigens einen 101 cm breiten "Syntace Belgium Ride" ;-)
den werde ich mir wohl zulegen müssen.

SV
 
hätten wir den kameraden in seinem förster-jeep gestern nicht auf dem forstweg sondern fünf min zuvor am ende vom bahntrail getroffen - oweia...:rolleyes:. hat uns erst einmal erklärt wo wir fahren dürfen und wo nicht :D.
 
"ihr seid ja ganz schön ausgerüstet! ihr wisst ja bla bla blubb blubb " und so weiter.
wir natürlich "ja klar wissen wir, tun wir nicht" :rolleyes:
so wie der aussah bewegt er sich nicht aus seiner kiste wenns nicht unbedingt nötig ist.
 
Hallo zusammen!

Im Rahmen ausgiebiger Prokrastination bin ich ueber den Thread hier gestolpert und habe mir auch nochmal Ralph's Fotos von meiner allerletzten Tour in Aachen im Mai 07 angesehen.

Ich danke dem Belgischen Forstamt fuer die Ehrengarde und den spektakulaerst moeglichen Abschied - die 100 Euro fuer 7 Jahre Beiken gingen in Ordnung, vielleicht koennt ihr ja das Geld fuer "legale" Strecken verwenden, der Bedarf ist offensichtlich da. Ausserdem freue ich mich fuer euch, dass ihr scheinbar keine dringenderen Probleme zu loesen habt!

Dann gruesse ich noch Jule und Ralph, die anderen 07-Verbrecher und alle anderen Unbelehrbaren im Wald da draussen.

Lasst euch den Spass nicht vermiesen, wenn ich hier erzaehle, dass man fuer Radfahren im Wald angebruellt wird, will's immer keiner glauben. Vielleicht bin ich im Laufe naechsten Jahres wieder oefter dabei, nicht dass dem Forstamt langweilig wird.

Lang lebe der Koenig, Gruesse from the Loods aus TN
 
Aachen: Konfliktmanagement für Förster

Das Aachener Forstamt lässt seine Mitarbeiter im Umgang mit Waldbesuchern schulen. Damit sollen die Förster besser auf Konflikte vorbereitet werden. An Wochenenden geraten zum Beispiel Spaziergänger, Jogger und Hundebesitzer aneinander, so die Erfahrung der Forstbeamten. Dann müssen sie Streitigkeiten schlichten. Aber Förster dürfen auch an Ort und Stelle Bußgelder verhängen, was viele gar nicht wissen. Etwa, wenn Mountainbiker im Unterholz unterwegs sind oder Reiter auf Spazierwegen. Dann schadet es nach Angaben des Aachener Forstamtes nicht, wenn sie ähnlich wie Polizeibeamte geschult sind. Dazu gehört, dass sie die neuesten Konfliktvermeidungsstrategien beherrschen. In den neuen Kursen lernen die Forstbeamten aber auch, sich Autorität zu verschaffen.


Quelle: wdr.de
 
Auf dem Kicker ist höchstens ein Freerider kurz vor dem Flug...
Vielleicht meintest du das hier? ;)
Jo, oder so.

Aber wie gesagt, was wollen die deutschen Floristen denn, wenn sie keine Polizeigewalt haben wie die Scherzkekse hier in Belgien (die anscheinend auch nicht davor scheuen, deren Pistole zu Einschüchterungszwecken einzusetzen, soll heissen Schüsse in die Luft).
 
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